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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Sicherheitslage an Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
12.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1122224.07.2019
Sicherheitslage an Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11222
19. Wahlperiode 24.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Dr. Christian Wirth, Martin Hess und
der Fraktion der AfD
Sicherheitslage an Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg
Nach „Bild am Sonntag“ (Ausgabe vom 16. Juni 2019, Seite 2, Mehr verletzte
Polizisten, aber weniger Straftaten) registrierte die Bundespolizei 2018 mit
672 112 im Vergleich zum Vorjahr 8,5 Prozent weniger Straftaten. Dies sei das
Ergebnis einer internen Statistik, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch
nicht veröffentlicht war.
Nach der Standard Falltabelle 03 (Grundtabelle – Bundespolizei), welche die
Fallzahlen der Bundespolizei innerhalb der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
ausweist, wurden für diese 2018 insgesamt 293 212 Fälle von Straftaten erfasst
(vgl. https://bit.ly/2Jr5Sis, PKS 2018, Standard Falltabelle 03, Stand: 29. Januar
2019).
Nach Angaben der Bundesregierung wird von der Bundespolizei die
Tatörtlichkeit „Bahnhof“ in den für die PKS relevanten Datensätzen erhoben; selbiges sei
jedoch noch nicht in allen Bundesländern technisch realisiert. Ferner ordne die
DB Station & Service AG Bahnhöfe sieben Kategorien zu (vgl. Vorbemerkung
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2146 bzw. Stationsdaten,
Stand: März 2019, unter https://data.deutschebahn.com/dataset/data-stationsdaten).
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28. Mai 2014 (BVerwG, 6.
Senat, Urteil vom 28. Mai 2014, Az. 6 C 4/13, juris) entschieden, dass die
Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz des Hauptbahnhofs in Trier grundsätzlich nicht
nach § 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) sachlich zuständig für die Abwehr
von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist. Wird die
Bundespolizei als Bahnpolizei auf Flächen eingesetzt, die rechtlich nicht zum Gebiet der
Eisenbahnen des Bundes gehören, muss die Zuständigkeit kooperationsrechtlich
nach § 65 Absatz 1 BPolG ermöglicht werden (BVerwG, 6. Senat, Urteil vom
28. Mai 2014, Az. 6 C 4/13, juris, Randnummer 15).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche interne Statistik bezieht sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die „Bild am Sonntag“ in der in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten
Berichterstattung?
2. Wie lauten für die Jahre 2010 bis einschließlich 2018 die Fallzahlen
entsprechend der PKS Standard Falltabelle 03 (Grundtabelle – Bundespolizei)
gefiltert nach dem von der Bundespolizei übermittelten Erhebungsmerkmal
„Bahnhof“ für die Bundesländer Berlin und Brandenburg (bitte nach
Kalenderjahren und Bundesländern getrennt ausweisen und als Antwortformat die
PKS Standard Falltabelle, Grundtabelle 03 verwenden)?
3. Wie lauten für die Jahre 2010 bis einschließlich 2018 die Fallzahlen
entsprechend der PKS Standard Falltabelle 03 (Grundtabelle – Bundespolizei)
gefiltert nach dem von der Bundespolizei übermittelten Erhebungsmerkmal
„Bahnhof” für die in den Bundesländern Berlin und Brandenburg gelegenen
Bahnhöfe der Kategorie eins, zwei und drei (bitte nach Kalenderjahren und
Bahnhöfen getrennt ausweisen und als Antwortformat die PKS Standard
Falltabelle, Grundtabelle 03 verwenden)?
4. Wie lauten, soweit die Polizeien der Länder Berlin und/oder Brandenburg
bei den für die PKS relevanten Fällen das Erhebungsmerkmal „Bahnhof”
übermitteln, für die Jahre 2010 bis einschließlich 2018 die nach diesem
Merkmal gefilterten und erfassten Fallzahlen dieser beiden Bundesländer
(bitte nach Kalenderjahren und Bundesländern getrennt ausweisen sowie als
Antwortformat die PKS Standard Falltabelle, Grundtabelle 01 verwenden)?
5. Wie lauten ergänzend zu Frage 4 die Zahlen für die in den Bundesländern
Berlin und Brandenburg gelegenen Bahnhöfe der Kategorie eins, zwei und
drei (bitte nach Kalenderjahren und Bahnhöfen getrennt ausweisen sowie als
Antwortformat die PKS Standard Falltabelle, Grundtabelle 01 verwenden)?
6. In welchen Städten bzw. an welchen Bahnhöfen der Bundesländer Berlin
und/oder Brandenburg wurde der Bundespolizei nach Kenntnis der
Bundesregierung entsprechend § 65 Absatz 1 BPolG kooperationsrechtlich eine
Zuständigkeit nach § 3 BPolG auf Flächen eingeräumt, die rechtlich nicht zum
Gebiet der Eisenbahnen des Bundes gehören?
7. Übernehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern
Berlin und/oder Brandenburg die Polizeien der Länder auf Flächen, die rechtlich
zum Gebiet der Eisenbahnen des Bundes gehören, anstelle der Bundespolizei
die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung im
Sinne von § 3 BPolG, und wenn ja, in welchen Städten bzw. Bahnhöfen, aus
welchem Grund, und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Berlin, den 12. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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