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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Der Mord an Walter Lübcke
(insgesamt 4 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
21.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1187224.07.2019
Der Mord an Walter Lübcke
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11872
19. Wahlperiode 24.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.
Der Mord an Walter Lübcke
Der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke, S. E., wurde am 15. Juni 2019
durch das LKA Hessen verhaftet. Zwei Tage später übernahm die
Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen (www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.
php?themenid=21&newsid=836). Wie Medien berichteten, hatte E.
Verbindungen zur Terrororganisation „Combat 18“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/
walterluebcke-wer-ist-der-tatverdaechtige-stephan-e-a-1272853.html, www.focus.de/politik/
deutschland/mitglied-ist-mutmasslicher-luebcke-moerder-wollen-nazi-staat-
aufbauendas-ist-die-gewaltbereite-gruppe-combat-18_id_10835628.html, www.welt.de/politik/
article195447397/Mordfall-Luebcke-So-verzweigt-ist-die-rechtsextreme-Szene-in-
Kassel-und-Nordhessen.htm, www.zeit.de/2019/26/walter-luebcke-cdu-mord-
taeterpolitische-tat/seite-2). Ein weiterer im Zusammenhang mit dem Mord verhafteter
Neonazi, M. H., soll Berichten zufolge bereits 2006 im Zusammenhang mit dem
Mord an Halit Yozgat in Kassel als Zeuge vernommen worden sein (vgl.:
https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Luebcke-Mord-Mutmasslicher-Helfer-
als-Neonazi-bekannt,luebcke140.html).
„Combat 18“ ist der bewaffnete Arm des im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen
neonazistischen „Blood & Honour“-Netzwerks. Einen der regionalen
Schwerpunkte von „Combat 18“ bildet die Region Nordhessen, deren Führungsfigur der
mehrfach vorbestrafte S. R. ist. Antifaschistische Initiativen und Medien
berichteten mehrfach über Aktivitäten von „Blood & Honour“ und „Combat 18“
in der jüngeren Vergangenheit (www.spiegel.de/politik/deutschland/combat-18-
neonazi-gruppe-in-deutschland-immer-besser-vernetzt-a-1218919.html, https://
exif-recherche.org/?p=4399 https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/Combat-
18-Maulhelden-oder-rechte-Terroristen,combat106.html, https://blog.zeit.de/
stoerungsmelder/2018/04/24/combat-18-neonazi-wegen-
munitionsschmuggelszu-freiheitsstrafe-verurteilt_26211, www.fr.de/politik/ermittlungen-gegen-blood-
honour-dauern-11487136.html, www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/rechtsextremes-
netzwerk-combat-100.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen
strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen im Zusammenhang mit
dem Mord an Walter Lübcke?
a) Liegen gegen die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung
staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene
Haftbefehle aus dem Bereich PMK -rechts- (PMK = Politisch motivierte
Kriminalität vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)?
b) Wurden gegen die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung
nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche, in welchen
Zeiträumen, und von welchen Behörden (bitte die Zeiträume auflisten)?
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann, und in welchen
Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die
Beschuldigten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des
Organisationsnamens)?
d) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Verhältnis der
Beschuldigten zu mutmaßlichen Mitgliedern und/oder Sympathisanten
der Gruppe „Combat 18“ vor?
e) Wie viele Durchsuchungen fanden bislang im Rahmen der Ermittlungen
im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke nach Kenntnis der
Bundesregierung statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum
aufschlüsseln)?
f) Welche Waffen und Sprengmittel wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bei den Beschuldigten beschlagnahmt (bitte unter Angabe von
Waffen bzw. Sprengmittel und Fundort beantworten)?
g) Welche Erkenntnisse zur Herkunft möglicher Waffen liegen den
ermittelnden Behörden bisher vor?
h) Gehen die ermittelnden Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung
von Verbindungen zu anderen politisch rechts motivierten Taten aus, und
wenn ja, zu welchen?
i) Wurden während der Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung
Listen mit Namen von Politikerinnen und Politikern u. a. Personen
gefunden, und wenn ja, wie viele Listen und wie viele Personen waren darauf
verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (z. B. Parteien,
Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)?
j) Wurden diese Personen nach Kenntnis der Bundesregierung informiert,
und wenn ja, wann und durch welche Behörden ist diese Information der
Betroffenen erfolgt, und wenn nein, warum ist die Benachrichtigung
(bisher) unterblieben?
k) Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auch der
ermordete Walter Lübcke auf einer solchen Liste von Rechtsextremisten
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 der
Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 19/11243) geführt
wurde, die Gefährdung von auf solchen Listen genannten Personen ein?
l) Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP =
Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) im Zusammenhang mit
den Ermittlungen zur Ermordung von Walter Lübcke angelegt, und wenn
ja, seit wann?
m) Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Umfeld
von S. E., M. H. und E. J.?
n) Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung um einen
rechtsterroristischen Zusammenschluss (bitte die Antwort begründen)?
o) Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R)
mit S. E., M. H., E. J. und mutmaßlichen Komplizen befasst, und wenn
ja, zu welchen Zeitpunkten, und in welchem Zusammenhang?
p) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die
Beschuldigten zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im
Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation
beantworten)?
q) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die
Beschuldigten und mutmaßlichen Komplizen und Zeugen im
Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke als Quellen für das Bundesamt für
Verfassungsschutz bzw. ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren
bzw. sind?
r) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die
Beschuldigten und mutmaßlichen Komplizen und Zeugen im
Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke als Quellen für das
Bundeskriminalamt bzw. ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind?
2. Haben sich die Einschätzungen der Bundesbehörden bzw. Bundesstellen
(Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV),
Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), Gemeinsames
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R), Gemeinsames
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), Generalbundesanwalt etc.) seit der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundesdrucksache 19/1130 gegenüber dem „Blood & Honour“-Netzwerk sowie
„Combat 18“ verändert, und wenn ja, inwiefern?
3. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass trotz Verbot
des Netzwerkes „Blood & Honour“ dieses noch immer unter anderem
durch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen fortgeführt wird, wofür S. R. sein
Bankkonto zur Verfügung gestellt haben soll (www.spiegel.de/panorama/
justiz/stephan-ernst-das-kasseler-umfeld-des-gestaendigen-im-fall-walter-
luebcke-a-1274255.html)?
4. Wie viele Personen zählen die Bundesbehörden nach Kenntnis der
Bundesregierung zu dem mutmaßlich weiterbetriebenen Netzwerk „Blood &
Honour“ bzw. der Gruppierung „Combat 18“, sei es als Mitglieder bzw.
Member, Unterstützer bzw. Supporter oder in anderer, vergleichbarer Rolle (bitte
nach Wohnort und Bundesland aufschlüsseln)?
Berlin, den 8. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]