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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1187324.07.2019

Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11873 19. Wahlperiode 24.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE. Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019 Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an. 2016 gab es 25 375 Abschiebungen, 2017 waren es 23 966, 2018 gab es 23 617 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/800 und 19/8021). Die Abschiebungszahlen für 2018 beinhalten auch 9 209 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-Verordnung. Die meisten Luftabschiebungen gingen 2018 nach Italien, Albanien und Serbien (vgl. ebd.). Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen wird bisher statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Für das Jahr 2018 nennt die Bundesregierung 15 962 durch das Bund-Länder- Programm REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen (2017: 29 587). Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, sowie freiwillige Ausreisen ohne finanzielle Unterstützung, die jedoch statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundespolizei hat im Jahr 2018 34 319 ausreisepflichtige Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (Bundestagsdrucksache 19/8021). Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2018 insgesamt 41 587 abgelehnte Asylsuchende ausgereist sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten. Hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt; die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind. Im gleichen Zeitraum wurden nach Angaben des AZR 18 896 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen (ebd.). Nach Auffassung der Fragestellenden sprechen diese Zahlen nicht für oftmals beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland. Im Gegenteil deutet nach Ansicht der Fragestellenden vieles darauf hin, dass Bund und Länder Abschiebungen mit großer Härte durchsetzen. So gab es in den letzten Monaten wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (www.tagesspiegel.de/berlin/ flughafenberlin-schoenefeld-fluechtlingshelfer-beklagen-horror-sammelabschiebung/ 23221152.html, vgl. auch die Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401). Auch das Anti-Folter-Komitee des Europarats hat jüngst Kritik an der deutschen Abschiebepraxis geübt und Deutschland aufgefordert, auf „unverhältnismäßige und unangemessene“ Gewaltanwendung im Zuge von Abschiebungen zu verzichten (www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebungen-europarat- kritisiertdeutschland-bericht-des-anti-folter-komitees-cpt-a-1266507.html). Außerdem wurden 2018 neun Personen rechtswidrig abgeschoben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 26). Die Fragestellenden sehen diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Abschiebungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019? a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert nach Zielländern? b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen? c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert nach Luft-, Land- und Seeweg? 2. Aus welchem Grund wird das Geschlecht der Betroffenen bei Dublin- Überstellungen in andere EU-Staaten statistisch erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9404, Antwort zu Frage 26), nicht aber bei Abschiebungen ins Herkunftsland (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10341, Antwort zu Frage 4)? Plant die Bundesregierung künftig eine statistische Erfassung des Geschlechts bei Abschiebungen? Falls nein, was spricht aus ihrer Sicht gegen eine solche Erfassung? 3. Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im ersten Halbjahr 2019 (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? a) Wie viele Frauen waren im ersten Halbjahr 2019 von Dublin- Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? b) Wie viele Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2019 von Dublin- Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? 4. Wie viele Zurückweisungen fanden im ersten Halbjahr 2019 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)? 5. Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2019 statt (bitte nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)? 6. Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren) waren im ersten Halbjahr 2019 von Abschiebungen, Zurückschiebungen und Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben? 7. Was waren die Gründe der Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2019 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 7 darstellen)? 8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2019 (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren)? 9. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2019 in Deutschland auf, und was waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland darstellen)? 10. Wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2019 in Deutschland auf? 11. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2019 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)? 12. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland oder über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler Zuständigkeit differenzieren), und wie viele Personen wurden im selben Zeitraum im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten überstellt? 13. An wie vielen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2019 beteiligt (bitte Gesamtzahl angeben und die Maßnahmen einzeln mit Datum und Zielland aufführen)? a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren nach Kenntnis der Bundesregierung von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt? b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung? c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)? d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben und zwischen geplanter und tatsächlicher Größenordnung differenzieren)? e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt (bitte auch die Gesamtzahl der eingesetzten Bundesbeamten angeben)? 14. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2019 erfolgten a) unbegleitet, b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) nach Kenntnis der Bundesregierung in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten, e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln) bzw. g) in Begleitung von medizinischem Personal? 15. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2019 nach Übergabe an die Bundespolizei? a) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)? b) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)? c) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 wegen (versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)? d) Wie viele Abschiebungsversuche scheiterten im ersten Halbjahr 2019 an einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)? e) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)? f) Wie viele Abschiebungen mussten im ersten Halbjahr 2019 aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)? g) Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2019 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)? h) Inwieweit kommt es bei der Zuordnung zu den genannten Gründen zu Mehrfachnennungen? 16. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorgekommen, dass Abschiebungen nicht durchgeführt werden konnten, weil sich beteiligte Bundespolizistinnen und Bundespolizisten weigerten, diese zu vollziehen (bitte Fälle einzeln mit Datum auflisten)? 17. Wie viele Abschiebungen scheiterten nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag differenzieren)? a) Kann die Bundesregierung mittlerweile nähere Angaben dazu machen, aus welchen Gründen Abschiebungen vor der Übergabe an die Bundespolizei scheiterten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 19/8806)? b) Falls dies nicht der Fall ist, auf welcher Grundlage wird im Begründungsteil des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes durch besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht die Feststellung getroffen, dass das Scheitern von Abschiebungen häufig auf der „Undurchführbarkeit des Aufgreifens der abzuschiebenden Person“ am bekannten Aufenthaltsort beruhe (Bundestagsdrucksache 19/10047, S. 48)? c) Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass Betroffene sich gar nicht vorsätzlich durch Untertauchen der Abschiebung entziehen können, da Abschiebungen seit 2016 überwiegend unangekündigt stattfinden (http://berlin-hilft.com/2019/05/17/falsche-zahlen-zu- gescheiterten-abschiebungen/)? 18. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2019 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)? 19. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 erlassen? 20. Wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)? 21. Wie viele Personen haben Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig verlassen (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)? a) Wie viele Minderjährige sind im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte zwischen begleitet und unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)? b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)? 22. Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr 2019 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)? a) Wie viele Minderjährige (bitte zwischen begleitet und unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren) sind im ersten Halbjahr 2019 nach Angaben der Bundespolizei freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist? b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2019 nach Angaben der Bundespolizei freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)? 23. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben (bitte auch angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst wurden, welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen hatten und in welches Land sie abgeschoben wurden), was war jeweils der Grund für die rechtswidrigen Abschiebungen, und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland zurückgeholt? 24. Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten Halbjahr 2019 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen (bitte differenzieren) „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ zum Einsatz kamen (bitte auch nach der Staatsangehörigkeit der Betroffen und den Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)? 25. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Einsatz von „Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt“ zwischen 2015 und 2018 von 135 auf 1 231 Fälle fast verzehnfacht hat, obwohl die Zahl der Abschiebungen im selben Zeitraum in etwa gleich geblieben ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Frage 30)? 26. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Zahl der Abschiebungen, die in letzter Minute abgebrochen werden mussten, weil die Betroffenen Widerstand leisteten oder die Piloten sich weigerten, seit 2016 stark angestiegen ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu den Fragen 15 und 17 sowie Bundestagsdrucksache 19/800, Antworten zu den Fragen 13 und 15 und Bundestagsdrucksache 18/11112, Antworten zu den Fragen 13 und 15)? Berlin, den 9. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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