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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
09.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1187324.07.2019
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11873
19. Wahlperiode 24.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019
Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im
Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an. 2016 gab es
25 375 Abschiebungen, 2017 waren es 23 966, 2018 gab es 23 617
Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der
Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/800 und 19/8021).
Die Abschiebungszahlen für 2018 beinhalten auch 9 209 Überstellungen in
andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-Verordnung.
Die meisten Luftabschiebungen gingen 2018 nach Italien, Albanien und Serbien
(vgl. ebd.).
Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen wird bisher statistisch nicht
verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Für
das Jahr 2018 nennt die Bundesregierung 15 962 durch das Bund-Länder-
Programm REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen (2017: 29 587). Hinzu
kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, sowie freiwillige
Ausreisen ohne finanzielle Unterstützung, die jedoch statistisch nicht erfasst werden
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundespolizei
hat im Jahr 2018 34 319 ausreisepflichtige Personen mit einer
Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (Bundestagsdrucksache
19/8021).
Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2018
insgesamt 41 587 abgelehnte Asylsuchende ausgereist sind und sich nicht mehr in
Deutschland aufhalten. Hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen
mitgezählt; die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele
abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind. Im gleichen Zeitraum wurden nach
Angaben des AZR 18 896 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten
Asylsuchenden getroffen (ebd.).
Nach Auffassung der Fragestellenden sprechen diese Zahlen nicht für oftmals
beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland. Im
Gegenteil deutet nach Ansicht der Fragestellenden vieles darauf hin, dass Bund und
Länder Abschiebungen mit großer Härte durchsetzen. So gab es in den letzten
Monaten wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und
Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (www.tagesspiegel.de/berlin/
flughafenberlin-schoenefeld-fluechtlingshelfer-beklagen-horror-sammelabschiebung/
23221152.html, vgl. auch die Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401).
Auch das Anti-Folter-Komitee des Europarats hat jüngst Kritik an der deutschen
Abschiebepraxis geübt und Deutschland aufgefordert, auf „unverhältnismäßige
und unangemessene“ Gewaltanwendung im Zuge von Abschiebungen zu
verzichten (www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebungen-europarat-
kritisiertdeutschland-bericht-des-anti-folter-komitees-cpt-a-1266507.html). Außerdem
wurden 2018 neun Personen rechtswidrig abgeschoben (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 26).
Die Fragestellenden sehen diese Entwicklungen mit großer Sorge.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Abschiebungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
ersten Halbjahr 2019?
a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Zielländern?
b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?
c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Luft-, Land- und Seeweg?
2. Aus welchem Grund wird das Geschlecht der Betroffenen bei Dublin-
Überstellungen in andere EU-Staaten statistisch erfasst (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/9404, Antwort zu Frage 26), nicht aber bei Abschiebungen ins
Herkunftsland (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10341, Antwort zu Frage 4)?
Plant die Bundesregierung künftig eine statistische Erfassung des
Geschlechts bei Abschiebungen?
Falls nein, was spricht aus ihrer Sicht gegen eine solche Erfassung?
3. Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im
ersten Halbjahr 2019 (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Wie viele Frauen waren im ersten Halbjahr 2019 von Dublin-
Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
b) Wie viele Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2019 von Dublin-
Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
4. Wie viele Zurückweisungen fanden im ersten Halbjahr 2019 statt (bitte nach
Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
5. Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2019 statt (bitte
nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
6. Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren)
waren im ersten Halbjahr 2019 von Abschiebungen, Zurückschiebungen und
Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an
den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und
Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen
wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
7. Was waren die Gründe der Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2019 (bitte
nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu
Frage 7 darstellen)?
8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen
und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2019 (bitte jeweils nach Bund
und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
9. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte
differenzieren und nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum 30. Juni 2019 in Deutschland auf, und was waren die
fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen
Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland
darstellen)?
10. Wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende mit und ohne Duldung
(bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2019 in Deutschland auf?
11. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2019 Zwangsgelder gegen
Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie
hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro
Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft,
Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?
12. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr
Herkunftsland oder über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr
Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in
nationaler Zuständigkeit differenzieren), und wie viele Personen wurden im
selben Zeitraum im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten
überstellt?
13. An wie vielen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich
Deutschland im ersten Halbjahr 2019 beteiligt (bitte Gesamtzahl angeben
und die Maßnahmen einzeln mit Datum und Zielland aufführen)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die
Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren nach
Kenntnis der Bundesregierung von deutscher Seite darüber hinaus
beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge
beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie
eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die
Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben und zwischen
geplanter und tatsächlicher Größenordnung differenzieren)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen
jeweils eingesetzt (bitte auch die Gesamtzahl der eingesetzten
Bundesbeamten angeben)?
14. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2019 erfolgten
a) unbegleitet,
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) nach Kenntnis der Bundesregierung in Begleitung von Beamtinnen und
Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer
Mitgliedstaaten,
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach
Zielstaaten aufschlüsseln),
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften
(bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln) bzw.
g) in Begleitung von medizinischem Personal?
15. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2019 nach
Übergabe an die Bundespolizei?
a) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019
aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden
(bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 wegen
medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
c) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 wegen
(versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen
werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
d) Wie viele Abschiebungsversuche scheiterten im ersten Halbjahr 2019 an
einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach
Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
e) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019
abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer
weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu
transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft
aufschlüsseln)?
f) Wie viele Abschiebungen mussten im ersten Halbjahr 2019 aufgrund von
eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
g) Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2019 an der
Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach
Zielstaaten differenzieren)?
h) Inwieweit kommt es bei der Zuordnung zu den genannten Gründen zu
Mehrfachnennungen?
16. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorgekommen, dass
Abschiebungen nicht durchgeführt werden konnten, weil sich beteiligte
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten weigerten, diese zu vollziehen (bitte
Fälle einzeln mit Datum auflisten)?
17. Wie viele Abschiebungen scheiterten nach Kenntnis der Bundesregierung im
ersten Halbjahr 2019 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen
Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag
differenzieren)?
a) Kann die Bundesregierung mittlerweile nähere Angaben dazu machen,
aus welchen Gründen Abschiebungen vor der Übergabe an die
Bundespolizei scheiterten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 40 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache
19/8806)?
b) Falls dies nicht der Fall ist, auf welcher Grundlage wird im
Begründungsteil des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes durch besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht die Feststellung getroffen, dass das Scheitern
von Abschiebungen häufig auf der „Undurchführbarkeit des Aufgreifens
der abzuschiebenden Person“ am bekannten Aufenthaltsort beruhe
(Bundestagsdrucksache 19/10047, S. 48)?
c) Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass
Betroffene sich gar nicht vorsätzlich durch Untertauchen der Abschiebung
entziehen können, da Abschiebungen seit 2016 überwiegend
unangekündigt stattfinden (http://berlin-hilft.com/2019/05/17/falsche-zahlen-zu-
gescheiterten-abschiebungen/)?
18. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2019 durch die
Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich
differenzieren)?
19. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen,
Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach
den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 erlassen?
20. Wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und
abgelehnten Asylsuchenden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten
Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden
auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?
21. Wie viele Personen haben Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig verlassen
(bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und
nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
a) Wie viele Minderjährige sind im ersten Halbjahr 2019 mit einer
finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte zwischen begleitet und
unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen
Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten differenzieren)?
22. Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr
2019 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach
den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise
differenzieren)?
a) Wie viele Minderjährige (bitte zwischen begleitet und unbegleitet und
nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren) sind im
ersten Halbjahr 2019 nach Angaben der Bundespolizei freiwillig mit einer
Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist?
b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2019 nach Angaben der
Bundespolizei freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist
(bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
23. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben (bitte auch
angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst wurden,
welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen hatten und in welches Land sie
abgeschoben wurden), was war jeweils der Grund für die rechtswidrigen
Abschiebungen, und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland
zurückgeholt?
24. Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten
Halbjahr 2019 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen
(bitte differenzieren) „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ zum Einsatz
kamen (bitte auch nach der Staatsangehörigkeit der Betroffen und den
Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?
25. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Einsatz von „Hilfsmitteln der
körperlichen Gewalt“ zwischen 2015 und 2018 von 135 auf 1 231 Fälle fast
verzehnfacht hat, obwohl die Zahl der Abschiebungen im selben Zeitraum in
etwa gleich geblieben ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Frage 30)?
26. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Zahl der Abschiebungen, die in
letzter Minute abgebrochen werden mussten, weil die Betroffenen
Widerstand leisteten oder die Piloten sich weigerten, seit 2016 stark angestiegen ist
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu den Fragen 15 und 17
sowie Bundestagsdrucksache 19/800, Antworten zu den Fragen 13 und 15 und
Bundestagsdrucksache 18/11112, Antworten zu den Fragen 13 und 15)?
Berlin, den 9. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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