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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der INF-Abrüstungsvertrag und die Rolle der Bundesregierung

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

02.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1187924.07.2019

Der INF-Abrüstungsvertrag und die Rolle der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11879 19. Wahlperiode 24.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber und der Fraktion DIE LINKE. Der INF-Abrüstungsvertrag und die Rolle der Bundesregierung Mit dem 1987 zwischen den USA und der damaligen UdSSR geschlossenen INF- Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces – nukleare Mittelstreckensysteme) wurde eine komplette Kategorie von landgestützten, konventionell wie nuklear bestückbaren Trägersystemen außer Dienst gestellt und verboten, die mit Reichweiten zwischen 500 bis 5 500 km vor allem Ziele in Europa bedrohten. Insofern ist der Vertrag laut Bundesregierung von grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit Europas (Bundestagsdrucksache 19/1083, S. 2). Die USA haben am 1. Februar 2019 den INF-Vertrag gekündigt. Am 4. März folgte die formelle Kündigung Russlands. Sollte bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 1. August 2019 keine Einigung erzielt werden, wären beide Seiten durch keine internationale Rechtsnorm mehr daran gehindert, neue Systeme dieser Waffenkategorie einzuführen und in Europa oder Asien zu stationieren (www.swp- berlin.org/fileadmin/contents/products/fachpublikationen/Richter_INF_Vertrag_ APuZ_26.04.2019.pdf). Die USA haben den INF-Vertrag mit Rückendeckung der NATO-Partner gekündigt und diesen Schritt damit begründet, dass Russland das Abkommen seit Jahren mit dem landgestützten Marschflugkörper 9M729 mit der NATO-Bezeichnung SSC-8 verletze. Dieser soll mit Atomsprengköpfen bestückbar sein und mehr als 2 000 Kilometer weit fliegen können (dpa vom 26. Juni 2019). Laut Bundesregierung lasse die Summe aller Erkenntnisse, einschließlich der bei diesem nachrichtendienstlichen Austausch geprüften, „keinen anderen vernünftigen Schluss zu, als dass Russland den INF-Vertrag verletzt“ (Plenarprotokoll 19/73, Frage 27). Russland dagegen gibt die maximale Reichweite der 9M729 mit 480 Kilometern an, und betonte zuletzt mit Bezug auf das Treffen der NATO- Verteidigungsminister, die NATO hätte einen Abbruch des Vertrags bewusst herbeigeführt. Die USA und die Verbündeten seien für die komplizierte Situation verantwortlich (dpa vom 26. Juni 2019). Zugleich wirft Russland seinerseits den USA vor, mit den in Rumänien und demnächst auch in Polen aufgestellten Startgeräten ihrer Raketenabwehrwaffen den INF-Vertrag zu verletzen. Denn diese sind identisch mit den Startkanistern für die seegestützten amerikanischen Tomahawk-Cruise Missiles. Diese Waffen haben eine Reichweite von über 2 000 Kilometern. Eine Stationierung der Startkanister an Land wäre jedoch ein Verstoß gegen den INF-Vertrag (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland- 1.4312656). Nach Aussagen der Bundesregierung haben sich die USA aber anders als Russland „frühzeitig und öffentlich mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen auseinandergesetzt. Die USA haben mehrfach, auch öffentlich, dargestellt, dass das Startsystem der in Rumänien stationierten landbasierten Aegis-Ashore- Raketenabwehr im Gegensatz zur Schiffsvariante nie für landbasierte INF-relevante Mittelstreckensysteme getestet oder angewendet wurde. Das System sei auf die Boden- Luft-Abfangrakete SM-3 konfiguriert. Die SM-3 wurde zudem allein zum Abfang von Flugobjekten entwickelt und getestet. Diese Abfangraketen sind nach Artikel VII Absatz 3 des INF-Vertrags ausdrücklich erlaubt“ (Plenarprotokoll 19/73, Frage 27). Der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, General a. D. Harald Kujat, hat die Bundesregierung für ihre Haltung zum INF-Vertrag kritisiert. Fünf Jahre sei von deutscher Seite in der für die europäische Sicherheit so wichtigen Sache nichts geschehen, und nun stelle man sich einfach hinter die Vorwürfe der USA (www.deutschlandfunk.de/inf-vertrag-eine-bankrotterklaerung-deutscher-aussen- und.694.de.html?dram:article_id=441275). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwieweit ist für die Bundesregierung die Plausibilität eines behaupteten Bruchs des INF-Vertrags durch Russland gleichbedeutend mit dem Beweis eines Bruchs (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues- wettruestenverhindern-1541050)? 2. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (auch eigene nachrichtendienstliche), dass Russland das INF-Abkommen seit Jahren mit dem landgestützten Marschflugkörper 9M729 mit der NATO-Bezeichnung SSC-8 verletzt? 3. Trifft es zu, dass für die Bundesregierung nach – wie von der Bundeskanzlerin ausgeführt – zwar „nicht jahrzehnte-, aber jahrelangen Verletzungen“ des INF-Vertrages durch Russland dessen Kündigung „unabwendbar gewesen“ ist und von dieser entsprechend „mitgetragen“ wurde (https://augengerade aus.net/2019/02/dokumentation-merkel-rede-auf-der-muenchner-sicherheits konferenz/)? 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob es sich bei den wechselseitigen Vorwürfen der Vertragsverletzung durch die USA und Russland um Fehleinschätzungen oder um unterschiedliche Vertragsinterpretationen handelt, die durch technische Zusatzprotokolle oder gemeinsame Erklärungen einvernehmlich entschärft werden könnten (www.swp-berlin.org/publikation/der-inf-vertrag-vor-dem-aus/)? 5. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Russland und den USA einen Vorschlag unterbreitet habe, wonach westliche Experten die russischen 9M729- Marschflugkörper und russische Fachleute die US-amerikanischen Startgeräte in Rumänien bzw. Polen überprüfen sollen können? Wenn ja, wem gegenüber konkret haben welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung diesen Vorschlag unterbreitet (bitte mit Angabe des Datums der Übermittlung bzw. Treffens sowie der Namen der teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter nennen; www.ndr.de/info/sendungen/streit kraefte_und_strategien/streitkraefteundstrategien734.pdf, S. 10)? 6. Inwieweit trifft es zu, dass seitens der USA, der Vorschlag der Bundesregierung, dass westliche Experten die russischen 9M729-Marschflugkörper und russische Fachleute die US-amerikanischen Startgeräte in Rumänien bzw. Polen überprüfen sollen, abgelehnt wurde (www.ndr.de/info/sendungen/ streitkraefte_und_strategien/streitkraefteundstrategien734.pdf, S. 10)? 7. Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung für ihren Vorschlag „Transparenz gegen Transparenz“ nicht offensiv und mit Nachdruck geworben hat (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraefte undstrategien734.pdf, S. 11)? 8. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die USA die Verifikation ihres Systems nicht ernsthaft erwogen haben, während sich Russland darauf eingelassen und Vor-Ort-Besuche oder Inspektionen angeboten hat (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streit kraefteundstrategien734.pdf, S. 11)? 9. Wie viele Gespräche hat es seit Dezember 2018 seitens Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der russischen Regierung und des russischen Präsidenten Vladimir Putin bzw. mit dem Präsidenten Russlands Vladimir Putin speziell zum Umgang mit dem INF-Vertrag gegeben (bitte mit Angabe des Datums der Übermittlung bzw. Treffens sowie der Namen der teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter nennen)? 10. Wie viele Gespräche hat es seit Dezember 2018 seitens Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der US- amerikanischen Regierung und des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump bzw. mit dem US-Präsidenten Donald Trump speziell zum Umgang mit dem INF-Vertrag gegeben (bitte mit Angabe des Datums der Übermittlung bzw. Treffens sowie der Namen der teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter nennen)? 11. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die USA im Rahmen des Einsatzes des Raketenabwehrsystems Aegis Ashore in Rumänien und vermutlich 2020 auch in Polen Raketenstartanlagen aufstellt, die mithilfe von SM-3-Raketen angreifende ballistische Raketen abfangen sollen (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland- 1.4312656)? 12. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Startkanister, mit denen SM-3-Raketen abgefeuert werden, auf US-Schiffen benutzt werden, um Marschflugkörper des Typs BGM-109 Tomahawk abzufeuern (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland-1.4312656)? 13. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mit der neuen Raketenabwehr Aegis Ashore auch Tomahawks von Land aus gestartet werden können (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland- 1.4312656)? 14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Marschflugkörper vom Typ Tomahawk mit dem schwersten Gefechtskopf 1 300 Kilometer weit fliegen können und als landgestützte Version unter das INF- Verbot fallen würden (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf- vertragusa-russland-1.4312656)? 15. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine landgestützte Version der Marschflugkörper vom Typ Tomahawk unter dem Namen Gryphon bereits existiert und auch in Deutschland stationiert war, bevor diese wegen des INF-Vertrags verschrottet werden mussten (www. sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland-1.4312656)? 16. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung hinreichend, dass das Startsystem der in Rumänien stationierten landbasierten Aegis-Ashore- Raketenabwehr im Gegensatz zur Schiffsvariante nie für landbasierte INF- relevante Mittelstreckensysteme getestet oder angewendet wurde (Plenarprotokoll 19/73, Frage 27), um auszuschliessen, dass es – selbst nach Aussagen der USA – lediglich einer Änderung in der Software bedarf, um an Land mit diesen Startgeräten auch weitreichende Marschflugkörper abfeuern zu können (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraefte sendemanuskript696.pdf, S. 5 sowie www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_ und_strategien/streitkraefteundstrategien734.pdf, S. 10)? 17. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich sowohl die US-Vorwürfe an Russland als auch die Gegenvorwürfe aus Russland an die USA ohne Kenntnis und Zugang zu der Geheimhaltung unterliegenden Informationen schwer verifizieren oder falsifizieren lassen, und dies nur den Vertragspartnern USA und Russland selbst möglich ist, sodass letzte Gewissheiten fehlen, ob der Vertrag verletzt wird (www.cwipperfuerth.de/ wpcontent/uploads/sites/5/2019/01/arbeitspapier_sicherheitspolitik_2018_29.pdf, S. 1 f.)? 18. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichtendienstlichen) ausschliessen, dass es sich bei den in dem von der US- Regierung präsentierten Satellitenfilm, der die Flugbahn eines landbasierten Marschflugkörpers SSC-8 mit einer Reichweite von weit mehr als 500 Kilometern dokumentieren soll (www.spiegel.de/politik/ausland/usa-legen- natopartnern-beweise-fuer-inf-vertragsbruch-durch-russland-vor-a-1241330.html), um seegestützte Marschflugkörper handelte, die mit Hilfe fester Startgeräte getestet wurden und damit kein russischer Vertragsbruch vorläge? 19. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) zu, dass China bei einem Verbot seiner landgestützten INF-Systeme fast seine gesamte „Fähigkeit zur regionalen Machtprojektion mit weitreichenden Abstandswaffen“ verlieren würde, während die USA nichts aufgeben müssten, da sie über keine landgestützten INF-Träger in der Region verfügen und sich weiterhin auf ihre globale Raketen-, Luft- und Seeüberlegenheit verlassen könnten (www.swp-berlin.org/publikation/der-inf-vertrag-vor- demaus/)? 20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass 2007 bereits ein gemeinsamer russisch-amerikanischer Versuch in der UN gescheitert ist, weitere Staaten wie China, Frankreich und Großbritannien zum INF-Beitritt zu bewegen (www.swp-berlin.org/publikation/der-inf-vertrag-vor-dem-aus/)? 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Begründung für eine Ablehnung eines INF-Beitritts durch China, Frankreich und Großbritannien? 22. Hat sich die Bundesregierung zur Rettung des INF-Abrüstungsvertrags neben China auch an Frankreich und Großbritannien gewandt und eine Einbeziehung dieser Staaten gefordert (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/ products/fachpublikationen/Richter_INF_Vertrag_APuZ_26.04.2019.pdf, S. 6)? Wenn ja, wie haben Frankreich und Großbritannien reagiert? Wenn nein, warum nicht? 23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), dass China ungefähr 280 bis 300 Nuklearsprengköpfe, etwa 60 landgestützte ballistische Raketen mit interkontinentaler Reichweite und circa 1 600 landbewegliche Kurz- und Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper besitzt, die weit überwiegend mit konventionellen Sprengköpfen eingesetzt werden und von denen etwa 90 Prozent im INF-Reichweitenspektrum liegen (www.swp-berlin.org/publikation/der-inf-vertrag-vor-dem-aus/)? 24. Wie viele landgestützte ballistische Raketen mit interkontinentaler Reichweite und landbewegliche Kurz- und Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper besitzt nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich neben den ca. 300 nuklearen Sprengköpfen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/ 36401/umfrage/anzahl-der-atomsprengkoepfe-weltweit/), und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von denen, die im INF- Reichweitenspektrum liegen? 25. Wie viele landgestützte ballistische Raketen mit interkontinentaler Reichweite und landbewegliche Kurz- und Mittelstreckenraketen und Marschflugkörper besitzt nach Kenntnis der Bundesregierung Großbritannien neben den ca. 200 nuklearen Sprengköpfen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/ 36401/umfrage/anzahl-der-atomsprengkoepfe-weltweit/), und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von denen, die im INF- Reichweitenspektrum liegen? 26. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung in der NATO dafür ein, gegenüber den USA und Russland deutlich zu signalisieren, dass sie keine INF-Systeme in Europa stationieren wird, solange Russland ebenfalls darauf verzichtet und es seitens der europäischen NATO-Mitglieder keine Zustimmung zur Aufstellung landgestützter INF-Systeme auf ihrem Territorium geben wird, um einen möglichen unkontrollierten Rüstungswettlauf in Europa zu verhindern und der Verbreitung von Mittelstreckenwaffen in weitere Staaten entgegenzuwirken (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/fachpublikationen/ Richter_INF_Vertrag_APuZ_26.04.2019.pdf)? Berlin, den 8. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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