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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Der INF-Abrüstungsvertrag und die Rolle der Bundesregierung
(insgesamt 26 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
02.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1187924.07.2019
Der INF-Abrüstungsvertrag und die Rolle der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11879
19. Wahlperiode 24.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz,
Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber und
der Fraktion DIE LINKE.
Der INF-Abrüstungsvertrag und die Rolle der Bundesregierung
Mit dem 1987 zwischen den USA und der damaligen UdSSR geschlossenen INF-
Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces – nukleare Mittelstreckensysteme)
wurde eine komplette Kategorie von landgestützten, konventionell wie nuklear
bestückbaren Trägersystemen außer Dienst gestellt und verboten, die mit
Reichweiten zwischen 500 bis 5 500 km vor allem Ziele in Europa bedrohten. Insofern
ist der Vertrag laut Bundesregierung von grundsätzlicher Bedeutung für die
Sicherheit Europas (Bundestagsdrucksache 19/1083, S. 2).
Die USA haben am 1. Februar 2019 den INF-Vertrag gekündigt. Am 4. März
folgte die formelle Kündigung Russlands. Sollte bis zum Ablauf der
Kündigungsfrist am 1. August 2019 keine Einigung erzielt werden, wären beide Seiten durch
keine internationale Rechtsnorm mehr daran gehindert, neue Systeme dieser
Waffenkategorie einzuführen und in Europa oder Asien zu stationieren (www.swp-
berlin.org/fileadmin/contents/products/fachpublikationen/Richter_INF_Vertrag_
APuZ_26.04.2019.pdf). Die USA haben den INF-Vertrag mit Rückendeckung
der NATO-Partner gekündigt und diesen Schritt damit begründet, dass Russland
das Abkommen seit Jahren mit dem landgestützten Marschflugkörper 9M729 mit
der NATO-Bezeichnung SSC-8 verletze. Dieser soll mit Atomsprengköpfen
bestückbar sein und mehr als 2 000 Kilometer weit fliegen können (dpa vom
26. Juni 2019). Laut Bundesregierung lasse die Summe aller Erkenntnisse,
einschließlich der bei diesem nachrichtendienstlichen Austausch geprüften, „keinen
anderen vernünftigen Schluss zu, als dass Russland den INF-Vertrag verletzt“
(Plenarprotokoll 19/73, Frage 27).
Russland dagegen gibt die maximale Reichweite der 9M729 mit 480 Kilometern
an, und betonte zuletzt mit Bezug auf das Treffen der NATO-
Verteidigungsminister, die NATO hätte einen Abbruch des Vertrags bewusst herbeigeführt. Die
USA und die Verbündeten seien für die komplizierte Situation verantwortlich
(dpa vom 26. Juni 2019). Zugleich wirft Russland seinerseits den USA vor, mit
den in Rumänien und demnächst auch in Polen aufgestellten Startgeräten ihrer
Raketenabwehrwaffen den INF-Vertrag zu verletzen. Denn diese sind identisch
mit den Startkanistern für die seegestützten amerikanischen Tomahawk-Cruise
Missiles. Diese Waffen haben eine Reichweite von über 2 000 Kilometern. Eine
Stationierung der Startkanister an Land wäre jedoch ein Verstoß gegen den
INF-Vertrag (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland-
1.4312656).
Nach Aussagen der Bundesregierung haben sich die USA aber anders als
Russland „frühzeitig und öffentlich mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen
auseinandergesetzt. Die USA haben mehrfach, auch öffentlich, dargestellt, dass das
Startsystem der in Rumänien stationierten landbasierten Aegis-Ashore-
Raketenabwehr im Gegensatz zur Schiffsvariante nie für landbasierte INF-relevante
Mittelstreckensysteme getestet oder angewendet wurde. Das System sei auf die Boden-
Luft-Abfangrakete SM-3 konfiguriert. Die SM-3 wurde zudem allein zum
Abfang von Flugobjekten entwickelt und getestet. Diese Abfangraketen sind nach
Artikel VII Absatz 3 des INF-Vertrags ausdrücklich erlaubt“ (Plenarprotokoll
19/73, Frage 27).
Der Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, General a. D. Harald Kujat, hat
die Bundesregierung für ihre Haltung zum INF-Vertrag kritisiert. Fünf Jahre sei
von deutscher Seite in der für die europäische Sicherheit so wichtigen Sache
nichts geschehen, und nun stelle man sich einfach hinter die Vorwürfe der USA
(www.deutschlandfunk.de/inf-vertrag-eine-bankrotterklaerung-deutscher-aussen-
und.694.de.html?dram:article_id=441275).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit ist für die Bundesregierung die Plausibilität eines behaupteten
Bruchs des INF-Vertrags durch Russland gleichbedeutend mit dem Beweis
eines Bruchs (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-
wettruestenverhindern-1541050)?
2. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (auch eigene
nachrichtendienstliche), dass Russland das INF-Abkommen seit Jahren mit
dem landgestützten Marschflugkörper 9M729 mit der NATO-Bezeichnung
SSC-8 verletzt?
3. Trifft es zu, dass für die Bundesregierung nach – wie von der
Bundeskanzlerin ausgeführt – zwar „nicht jahrzehnte-, aber jahrelangen Verletzungen“ des
INF-Vertrages durch Russland dessen Kündigung „unabwendbar gewesen“
ist und von dieser entsprechend „mitgetragen“ wurde (https://augengerade
aus.net/2019/02/dokumentation-merkel-rede-auf-der-muenchner-sicherheits
konferenz/)?
4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), ob es sich bei den wechselseitigen Vorwürfen der Vertragsverletzung
durch die USA und Russland um Fehleinschätzungen oder um
unterschiedliche Vertragsinterpretationen handelt, die durch technische
Zusatzprotokolle oder gemeinsame Erklärungen einvernehmlich entschärft werden
könnten (www.swp-berlin.org/publikation/der-inf-vertrag-vor-dem-aus/)?
5. Trifft es zu, dass die Bundesregierung Russland und den USA einen
Vorschlag unterbreitet habe, wonach westliche Experten die russischen 9M729-
Marschflugkörper und russische Fachleute die US-amerikanischen
Startgeräte in Rumänien bzw. Polen überprüfen sollen können?
Wenn ja, wem gegenüber konkret haben welche Vertreterinnen und Vertreter
der Bundesregierung diesen Vorschlag unterbreitet (bitte mit Angabe des
Datums der Übermittlung bzw. Treffens sowie der Namen der
teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter nennen; www.ndr.de/info/sendungen/streit
kraefte_und_strategien/streitkraefteundstrategien734.pdf, S. 10)?
6. Inwieweit trifft es zu, dass seitens der USA, der Vorschlag der
Bundesregierung, dass westliche Experten die russischen 9M729-Marschflugkörper und
russische Fachleute die US-amerikanischen Startgeräte in Rumänien bzw.
Polen überprüfen sollen, abgelehnt wurde (www.ndr.de/info/sendungen/
streitkraefte_und_strategien/streitkraefteundstrategien734.pdf, S. 10)?
7. Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung für ihren Vorschlag
„Transparenz gegen Transparenz“ nicht offensiv und mit Nachdruck geworben hat
(www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraefte
undstrategien734.pdf, S. 11)?
8. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die USA die
Verifikation ihres Systems nicht ernsthaft erwogen haben, während sich
Russland darauf eingelassen und Vor-Ort-Besuche oder Inspektionen
angeboten hat (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streit
kraefteundstrategien734.pdf, S. 11)?
9. Wie viele Gespräche hat es seit Dezember 2018 seitens Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der
russischen Regierung und des russischen Präsidenten Vladimir Putin bzw. mit
dem Präsidenten Russlands Vladimir Putin speziell zum Umgang mit dem
INF-Vertrag gegeben (bitte mit Angabe des Datums der Übermittlung bzw.
Treffens sowie der Namen der teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter
nennen)?
10. Wie viele Gespräche hat es seit Dezember 2018 seitens Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der US-
amerikanischen Regierung und des US-amerikanischen Präsidenten Donald
Trump bzw. mit dem US-Präsidenten Donald Trump speziell zum Umgang
mit dem INF-Vertrag gegeben (bitte mit Angabe des Datums der
Übermittlung bzw. Treffens sowie der Namen der teilnehmenden Vertreterinnen und
Vertreter nennen)?
11. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die USA
im Rahmen des Einsatzes des Raketenabwehrsystems Aegis Ashore in
Rumänien und vermutlich 2020 auch in Polen Raketenstartanlagen aufstellt,
die mithilfe von SM-3-Raketen angreifende ballistische Raketen abfangen
sollen (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland-
1.4312656)?
12. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Startkanister, mit denen SM-3-Raketen abgefeuert werden, auf US-Schiffen benutzt
werden, um Marschflugkörper des Typs BGM-109 Tomahawk abzufeuern
(www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland-1.4312656)?
13. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass mit der neuen
Raketenabwehr Aegis Ashore auch Tomahawks von Land aus gestartet
werden können (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland-
1.4312656)?
14. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die
Marschflugkörper vom Typ Tomahawk mit dem schwersten Gefechtskopf 1 300
Kilometer weit fliegen können und als landgestützte Version unter das INF-
Verbot fallen würden (www.sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-
vertragusa-russland-1.4312656)?
15. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine
landgestützte Version der Marschflugkörper vom Typ Tomahawk unter dem
Namen Gryphon bereits existiert und auch in Deutschland stationiert war,
bevor diese wegen des INF-Vertrags verschrottet werden mussten (www.
sueddeutsche.de/politik/atomwaffen-inf-vertrag-usa-russland-1.4312656)?
16. Inwieweit ist es nach Kenntnis der Bundesregierung hinreichend, dass das
Startsystem der in Rumänien stationierten landbasierten Aegis-Ashore-
Raketenabwehr im Gegensatz zur Schiffsvariante nie für landbasierte INF-
relevante Mittelstreckensysteme getestet oder angewendet wurde
(Plenarprotokoll 19/73, Frage 27), um auszuschliessen, dass es – selbst nach Aussagen
der USA – lediglich einer Änderung in der Software bedarf, um an Land mit
diesen Startgeräten auch weitreichende Marschflugkörper abfeuern zu
können (www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_und_strategien/streitkraefte
sendemanuskript696.pdf, S. 5 sowie www.ndr.de/info/sendungen/streitkraefte_
und_strategien/streitkraefteundstrategien734.pdf, S. 10)?
17. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich sowohl
die US-Vorwürfe an Russland als auch die Gegenvorwürfe aus Russland an
die USA ohne Kenntnis und Zugang zu der Geheimhaltung unterliegenden
Informationen schwer verifizieren oder falsifizieren lassen, und dies nur den
Vertragspartnern USA und Russland selbst möglich ist, sodass letzte
Gewissheiten fehlen, ob der Vertrag verletzt wird (www.cwipperfuerth.de/
wpcontent/uploads/sites/5/2019/01/arbeitspapier_sicherheitspolitik_2018_29.pdf,
S. 1 f.)?
18. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch
nachrichtendienstlichen) ausschliessen, dass es sich bei den in dem von der US-
Regierung präsentierten Satellitenfilm, der die Flugbahn eines landbasierten
Marschflugkörpers SSC-8 mit einer Reichweite von weit mehr als 500
Kilometern dokumentieren soll (www.spiegel.de/politik/ausland/usa-legen-
natopartnern-beweise-fuer-inf-vertragsbruch-durch-russland-vor-a-1241330.html),
um seegestützte Marschflugkörper handelte, die mit Hilfe fester Startgeräte
getestet wurden und damit kein russischer Vertragsbruch vorläge?
19. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher)
zu, dass China bei einem Verbot seiner landgestützten INF-Systeme fast
seine gesamte „Fähigkeit zur regionalen Machtprojektion mit
weitreichenden Abstandswaffen“ verlieren würde, während die USA nichts aufgeben
müssten, da sie über keine landgestützten INF-Träger in der Region verfügen
und sich weiterhin auf ihre globale Raketen-, Luft- und Seeüberlegenheit
verlassen könnten (www.swp-berlin.org/publikation/der-inf-vertrag-vor-
demaus/)?
20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass 2007 bereits ein
gemeinsamer russisch-amerikanischer Versuch in der UN gescheitert ist,
weitere Staaten wie China, Frankreich und Großbritannien zum INF-Beitritt zu
bewegen (www.swp-berlin.org/publikation/der-inf-vertrag-vor-dem-aus/)?
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Begründung für eine
Ablehnung eines INF-Beitritts durch China, Frankreich und Großbritannien?
22. Hat sich die Bundesregierung zur Rettung des INF-Abrüstungsvertrags
neben China auch an Frankreich und Großbritannien gewandt und eine
Einbeziehung dieser Staaten gefordert (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/
products/fachpublikationen/Richter_INF_Vertrag_APuZ_26.04.2019.pdf,
S. 6)?
Wenn ja, wie haben Frankreich und Großbritannien reagiert?
Wenn nein, warum nicht?
23. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche), dass China ungefähr 280 bis 300 Nuklearsprengköpfe, etwa 60
landgestützte ballistische Raketen mit interkontinentaler Reichweite und circa
1 600 landbewegliche Kurz- und Mittelstreckenraketen und
Marschflugkörper besitzt, die weit überwiegend mit konventionellen Sprengköpfen
eingesetzt werden und von denen etwa 90 Prozent im INF-Reichweitenspektrum
liegen (www.swp-berlin.org/publikation/der-inf-vertrag-vor-dem-aus/)?
24. Wie viele landgestützte ballistische Raketen mit interkontinentaler
Reichweite und landbewegliche Kurz- und Mittelstreckenraketen und
Marschflugkörper besitzt nach Kenntnis der Bundesregierung Frankreich neben den ca.
300 nuklearen Sprengköpfen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/
36401/umfrage/anzahl-der-atomsprengkoepfe-weltweit/), und wie hoch ist
nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von denen, die im INF-
Reichweitenspektrum liegen?
25. Wie viele landgestützte ballistische Raketen mit interkontinentaler
Reichweite und landbewegliche Kurz- und Mittelstreckenraketen und
Marschflugkörper besitzt nach Kenntnis der Bundesregierung Großbritannien neben den
ca. 200 nuklearen Sprengköpfen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/
36401/umfrage/anzahl-der-atomsprengkoepfe-weltweit/), und wie hoch ist
nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von denen, die im INF-
Reichweitenspektrum liegen?
26. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung in der NATO dafür ein, gegenüber
den USA und Russland deutlich zu signalisieren, dass sie keine INF-Systeme
in Europa stationieren wird, solange Russland ebenfalls darauf verzichtet und
es seitens der europäischen NATO-Mitglieder keine Zustimmung zur
Aufstellung landgestützter INF-Systeme auf ihrem Territorium geben wird, um
einen möglichen unkontrollierten Rüstungswettlauf in Europa zu verhindern
und der Verbreitung von Mittelstreckenwaffen in weitere Staaten
entgegenzuwirken (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/fachpublikationen/
Richter_INF_Vertrag_APuZ_26.04.2019.pdf)?
Berlin, den 8. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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