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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und außerbetriebliche Ausbildung

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

09.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1191825.07.2019

Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und außerbetriebliche Ausbildung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11918 19. Wahlperiode 25.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und Außerbetriebliche Ausbildung Die Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB), die ausbildungsbegleitenden Hilfen (nachfolgend abgekürzt mit abH), die assistierte Ausbildung (AsA) und die Außerbetriebliche Ausbildung (auch: Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung – BaE) sind nach Auffassung der Fragesteller wichtige Bestandteile, um Jugendlichen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Gerade Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen oder Lernbeeinträchtigungen sowie Menschen mit Behinderung haben es nach Auffassung der Fragesteller oftmals sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Im Jahr 2017 lag die Anzahl derer, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen haben, bei 52 685 Schülern (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/ Schulen/Tabellen/liste-absolventen-abgaenger-abschlussart.html;jsessionid=05E 436563735C55289BDD26690723FA4.internet731). Jugendliche, die ohne Abschluss die Schule verlassen, haben nach Ansicht der Fragesteller deutlich weniger Chancen auf einen Ausbildungsplatz und schlechte berufliche Perspektiven. Hinzukommt die Zahl derer, die keinen Berufsschulabschluss haben; diese liegt bei ca. 2,12 Millionen Jugendlichen im Alter zwischen 20 und 34 Jahren (Berufsbildungsbericht 2019, www.bmbf.de/upload_filestore/ pub/Berufsbildungsbericht_2019.pdf , Seite 48). Maßnahmen, die auf eine Ausbildung vorbereiten oder gar eine Ausbildung ermöglichen, sind daher nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiger Faktor, um keinen Jugendlichen zurückzulassen. Bei den BvB besteht für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden, ihre Ausbildung abgebrochen haben oder ohne Schulabschluss von der Schule abgegangen sind, die Möglichkeit, sich neu zu orientieren, einen Hauptschulabschluss nachzuholen, und sich somit auf eine Berufsausbildung vorzubereiten (vgl. www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung- vorbereitenunterstuetzen). Die abH beinhalten berufsspezifische, fachliche Nachhilfe in Theorie und Praxis, und können auch begleitend zur Ausbildung erfolgen. Hier stehen die Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen, Nachhilfe in Deutsch und Mathematik, Unterstützung bei Alltagsproblemen sowie gemeinsame Gespräche mit Eltern, Ausbildern und Lehrern im Vordergrund (vgl. www.arbeitsagentur.de/bildung/ ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen). Bei der AsA handelt es sich um eine Maßnahme für lernbeeinträchtigte und benachteiligte Jugendliche. Die Jugendlichen erhalten durch die AsA die Möglichkeit, vorhandene Defizite gezielt abzubauen, damit eine Ausbildung durch diese spezielle Förderung gelingen kann (vgl. https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/ dam/download/documents/AssistierteAusbildung-AsA_ba014813.pdf). Ein weiteres Instrument ist ebenfalls die BaE (vgl. https://con.arbeitsagentur.de/ prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013212.pdf). Die BaE ist eine Maßnahme in Einrichtungen der beruflichen Bildung zur Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen, die nach ihrer Schulzeit keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten, und wurde im Zuge der Benachteiligtenförderung entwickelt. Die Ausbildung erfolgt in anerkannten Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen in den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Diese umfasst auch die Teilnahme am Berufsschulunterricht. Für eine berufliche Erstausbildung wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Während der Ausbildung finden mehrwöchige Betriebspraktika statt. Ziel ist es, die Ausbildung möglichst schon nach dem ersten Ausbildungsjahr in einem Betrieb fortzusetzen – unter Umständen durch Gewährung von abH. Zum Teil erfolgt die Ausbildung aber auch in einem direkten Verbund mit Ausbildungsbetrieben. Bei der BaE wird zwischen kooperativer Berufsausbildung und integrativer Berufsausbildung unterschieden. Während der Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können sie auch Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Für die Fahrten zu den Ausbildungsorten ist ein Zuschuss möglich. Ausbildungsplätze für behinderte Menschen werden durch das Reha-Team der Bundesagentur für Arbeit direkt vermittelt. Die BaE ist nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Instrument, um Jugendlichen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Gleichwohl ist nach Ansicht der Fragesteller die Förderung solcher Ausbildungen wichtig, gerade wenn man die Zahl derer betrachtet, die aufgrund ihrer fehlenden Qualifikation keine Chancen auf eine duale Ausbildung im Unternehmen haben, über Ausbildungshemmnisse verfügen, oder keinen guten Schulabschluss vorweisen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der BvB in den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt? 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der abH in den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt? 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der AsA von 2005 bis 2018 entwickelt? 4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der BaE in den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt? 5. Wie viele Jugendliche, die eine BaE angetreten haben, kommen nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bereich ALG-II Jobcenter, und wie viele über den Bereich der Bundesagentur für Arbeit über die Berufsberatung der BA? 6. Wie viele der genannten Maßnahmen (BvB, abH, AsA, BaE), die von der Bundesagentur finanziert werden, wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 bewilligt, und wie viele abgelehnt? 7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote derer, die eine geförderte Maßnahme abbrechen? 8. Wie viel Budget steht nach Kenntnis der Bundesregierung für den gesamten Bereich zur Verfügung? 9. Wie viel Budget steht nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bereich der Digitalisierung zur Verfügung, so dass die Sozialpartner genügend PCs und andere digitale Medien den Teilnehmern zur Verfügung stellen können, bzw. wie viele PC-Arbeitsplätze werden in den angesprochenen Maßnahmen aus diesem Budget finanziert? 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungsvergütung bei außerbetrieblichen Ausbildungen a) für das erste Ausbildungsjahr, b) für das zweite Ausbildungsjahr bzw. c) für das dritte Ausbildungsjahr? 11. Werden die Kosten für Lernmaterialien, welche für die Ausbildung benötigt werden, von der Bundesagentur für Arbeit übernommen? 12. Wie viele Personen, die derzeit ohne Beschäftigung sind, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über keinerlei Ausbildung (bitte nach Altersklassen bis 20 und fortfolgend in Fünfjahresschritten aufschlüsseln)? 13. Wie viele Personen, die keine Ausbildung haben, befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Beschäftigung? 14. Welche weiteren Programme plant die Bundesregierung, um betroffene Jugendliche zu qualifizieren? 15. Wird aufgrund der immer höheren Anzahl an Jugendlichen ohne Berufsausbildung (www.welt.de/wirtschaft/article191587879/Zahl-junger-Menschen- ohne-Berufsausbildung-auf-Rekordhoch.html) seitens der Bundesregierung geplant, die oben genannten Maßnahmen (abH, AsA und BaE) weiter auszubauen? 16. Plant die Bundesregierung einen Ausbau der BvB, um Jugendliche für den Ausbildungsmarkt zu qualifizieren? 17. Sind seitens der Bundesregierung neue Projekte oder Maßnahmen geplant, damit Betroffene besser auf eine Ausbildung vorbereitet werden? Berlin, den 15. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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