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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und außerbetriebliche Ausbildung
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
09.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1191825.07.2019
Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und außerbetriebliche Ausbildung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11918
19. Wahlperiode 25.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Witt, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing,
René Springer, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD
Ausbildungsbegleitende Maßnahmen, assistierte Ausbildung und
Außerbetriebliche Ausbildung
Die Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB), die ausbildungsbegleitenden
Hilfen (nachfolgend abgekürzt mit abH), die assistierte Ausbildung (AsA) und die
Außerbetriebliche Ausbildung (auch: Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Einrichtung – BaE) sind nach Auffassung der Fragesteller wichtige
Bestandteile, um Jugendlichen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Gerade
Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen oder Lernbeeinträchtigungen sowie
Menschen mit Behinderung haben es nach Auffassung der Fragesteller oftmals
sehr schwer, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Im Jahr 2017 lag die Anzahl
derer, die ohne Schulabschluss die Schule verlassen haben, bei 52 685 Schülern
(vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/
Schulen/Tabellen/liste-absolventen-abgaenger-abschlussart.html;jsessionid=05E
436563735C55289BDD26690723FA4.internet731).
Jugendliche, die ohne Abschluss die Schule verlassen, haben nach Ansicht der
Fragesteller deutlich weniger Chancen auf einen Ausbildungsplatz und schlechte
berufliche Perspektiven. Hinzukommt die Zahl derer, die keinen
Berufsschulabschluss haben; diese liegt bei ca. 2,12 Millionen Jugendlichen im Alter zwischen
20 und 34 Jahren (Berufsbildungsbericht 2019, www.bmbf.de/upload_filestore/
pub/Berufsbildungsbericht_2019.pdf , Seite 48). Maßnahmen, die auf eine
Ausbildung vorbereiten oder gar eine Ausbildung ermöglichen, sind daher nach
Ansicht der Fragesteller ein wichtiger Faktor, um keinen Jugendlichen
zurückzulassen.
Bei den BvB besteht für Jugendliche, die noch keine Ausbildungsstelle gefunden,
ihre Ausbildung abgebrochen haben oder ohne Schulabschluss von der Schule
abgegangen sind, die Möglichkeit, sich neu zu orientieren, einen
Hauptschulabschluss nachzuholen, und sich somit auf eine Berufsausbildung vorzubereiten
(vgl. www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/ausbildung-
vorbereitenunterstuetzen).
Die abH beinhalten berufsspezifische, fachliche Nachhilfe in Theorie und Praxis,
und können auch begleitend zur Ausbildung erfolgen. Hier stehen die
Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen, Nachhilfe in Deutsch und Mathematik,
Unterstützung bei Alltagsproblemen sowie gemeinsame Gespräche mit Eltern,
Ausbildern und Lehrern im Vordergrund (vgl. www.arbeitsagentur.de/bildung/
ausbildung/ausbildungsbegleitende-hilfen).
Bei der AsA handelt es sich um eine Maßnahme für lernbeeinträchtigte und
benachteiligte Jugendliche. Die Jugendlichen erhalten durch die AsA die
Möglichkeit, vorhandene Defizite gezielt abzubauen, damit eine Ausbildung durch diese
spezielle Förderung gelingen kann (vgl. https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/
dam/download/documents/AssistierteAusbildung-AsA_ba014813.pdf).
Ein weiteres Instrument ist ebenfalls die BaE (vgl. https://con.arbeitsagentur.de/
prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013212.pdf). Die BaE ist eine
Maßnahme in Einrichtungen der beruflichen Bildung zur Verbesserung der
beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen, die nach ihrer Schulzeit keinen
betrieblichen Ausbildungsplatz finden konnten, und wurde im Zuge der
Benachteiligtenförderung entwickelt. Die Ausbildung erfolgt in anerkannten
Ausbildungsberufen oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen
in den Werkstätten oder Übungsbüros der Einrichtung. Diese umfasst auch die
Teilnahme am Berufsschulunterricht. Für eine berufliche Erstausbildung wird ein
Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Während der Ausbildung finden
mehrwöchige Betriebspraktika statt. Ziel ist es, die Ausbildung möglichst schon nach dem
ersten Ausbildungsjahr in einem Betrieb fortzusetzen – unter Umständen durch
Gewährung von abH. Zum Teil erfolgt die Ausbildung aber auch in einem
direkten Verbund mit Ausbildungsbetrieben. Bei der BaE wird zwischen kooperativer
Berufsausbildung und integrativer Berufsausbildung unterschieden. Während der
Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung und sind
sozialversichert. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, können sie auch
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Für die Fahrten zu den Ausbildungsorten
ist ein Zuschuss möglich. Ausbildungsplätze für behinderte Menschen werden
durch das Reha-Team der Bundesagentur für Arbeit direkt vermittelt.
Die BaE ist nach Ansicht der Fragesteller ein wichtiges Instrument, um
Jugendlichen eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu verschaffen. Gleichwohl ist nach
Ansicht der Fragesteller die Förderung solcher Ausbildungen wichtig, gerade
wenn man die Zahl derer betrachtet, die aufgrund ihrer fehlenden Qualifikation
keine Chancen auf eine duale Ausbildung im Unternehmen haben, über
Ausbildungshemmnisse verfügen, oder keinen guten Schulabschluss vorweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der BvB in
den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt?
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der abH in
den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der AsA von
2005 bis 2018 entwickelt?
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen der BaE in
den Jahren von 2005 bis 2018 entwickelt?
5. Wie viele Jugendliche, die eine BaE angetreten haben, kommen nach
Kenntnis der Bundesregierung aus dem Bereich ALG-II Jobcenter, und wie viele
über den Bereich der Bundesagentur für Arbeit über die Berufsberatung der
BA?
6. Wie viele der genannten Maßnahmen (BvB, abH, AsA, BaE), die von der
Bundesagentur finanziert werden, wurden in den Jahren von 2005 bis 2018
bewilligt, und wie viele abgelehnt?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote derer, die eine
geförderte Maßnahme abbrechen?
8. Wie viel Budget steht nach Kenntnis der Bundesregierung für den gesamten
Bereich zur Verfügung?
9. Wie viel Budget steht nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bereich
der Digitalisierung zur Verfügung, so dass die Sozialpartner genügend PCs
und andere digitale Medien den Teilnehmern zur Verfügung stellen können,
bzw. wie viele PC-Arbeitsplätze werden in den angesprochenen Maßnahmen
aus diesem Budget finanziert?
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausbildungsvergütung
bei außerbetrieblichen Ausbildungen
a) für das erste Ausbildungsjahr,
b) für das zweite Ausbildungsjahr bzw.
c) für das dritte Ausbildungsjahr?
11. Werden die Kosten für Lernmaterialien, welche für die Ausbildung benötigt
werden, von der Bundesagentur für Arbeit übernommen?
12. Wie viele Personen, die derzeit ohne Beschäftigung sind, verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung über keinerlei Ausbildung (bitte nach
Altersklassen bis 20 und fortfolgend in Fünfjahresschritten aufschlüsseln)?
13. Wie viele Personen, die keine Ausbildung haben, befinden sich nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Beschäftigung?
14. Welche weiteren Programme plant die Bundesregierung, um betroffene
Jugendliche zu qualifizieren?
15. Wird aufgrund der immer höheren Anzahl an Jugendlichen ohne
Berufsausbildung (www.welt.de/wirtschaft/article191587879/Zahl-junger-Menschen-
ohne-Berufsausbildung-auf-Rekordhoch.html) seitens der Bundesregierung
geplant, die oben genannten Maßnahmen (abH, AsA und BaE) weiter
auszubauen?
16. Plant die Bundesregierung einen Ausbau der BvB, um Jugendliche für den
Ausbildungsmarkt zu qualifizieren?
17. Sind seitens der Bundesregierung neue Projekte oder Maßnahmen geplant,
damit Betroffene besser auf eine Ausbildung vorbereitet werden?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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