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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die arbeitsmarktpolitische Bilanz von Hartz IV
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
22.08.2019
Aktualisiert
22.02.2023
BT19/1186524.07.2019
Die arbeitsmarktpolitische Bilanz von Hartz IV
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11865
19. Wahlperiode 24.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau),
Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler,
Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg,
Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Die arbeitsmarktpolitische Bilanz von Hartz IV
Die Hartz-IV-Reform war angetreten, um Erwerbslose „schnell und passgenau“
in Arbeit zu vermitteln (Bundestagsdrucksache 15/1516). Die „zentrale
Zielsetzung“ des neu eingeführten Arbeitslosengelds II bestand darin, „die
Eingliederungschancen der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in
ungeförderte Beschäftigung zu verbessern“ (ebd.). Dafür wurde eine „intensivere
Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in Arbeit“ (ebd.)
versprochen.
Tatsächlich ist nach Ansicht der Fragesteller die Arbeitsförderung aber viel
schlechter gestaltet als in der Arbeitslosenversicherung; es besteht ein Zwei-
Klassen-System: Arbeitsförderung innerhalb der Arbeitslosenversicherung soll gemäß
§ 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Beschäftigung unterhalb der
individuellen Qualifikation vermeiden, auch unterdurchschnittliches Einkommen
im Verhältnis zu vergleichbaren Tätigkeiten soll als „unterwertige
Beschäftigung“ vermieden werden. Bei Hartz IV gilt jedoch nach Ansicht der Fragesteller
das Prinzip von Arbeit um jeden Preis. Dementsprechend gilt fast jede Arbeit als
zumutbar; in der Arbeitslosenversicherung wird dagegen auf das
Ausbildungsniveau u. a. geachtet.
Mittlerweile ist zwar die Arbeitslosigkeit niedriger und somit ein
vordergründiges Ziel erreicht. Dies liegt aber nach Ansicht der Fragesteller weniger an der
Hartz-IV-Reform und mehr an üblichen konjunkturellen Schwankungen sowie
daran, dass viele ostdeutsche Erwerbslose schlicht das Rentenalter erreicht haben
(Bofinger 2017, Hartz IV: The Solution to the Unemployment Problems in the
Eurozone?). Vor allem aber hat nach Ansicht der Fragesteller die Hartz-IV-
Reform mit ihrem Zwang zu jeglicher Arbeit für neue Probleme gesorgt: Viele
Menschen haben eine schlecht bezahlte Erwerbsarbeit und sind trotz Arbeit auf
Hartz IV angewiesen. Dies betrifft mehr als die Hälfte der Hartz-IV-
Beziehenden – der offizielle Titel der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ erweist sich
als irreführend. Weiterhin sind Erwerbslose gezwungen, auch kurz befristete
Tätigkeiten anzunehmen; sie sind ausbeutbar und landen oft nach kurzer Zeit wieder
in Hartz IV. Für viele ist Hartz IV ein Dauerzustand, bei dem sich Phasen von
aufstockendem Bezug und Erwerbslosigkeit abwechseln, aber nie eine
existenzsichernde Tätigkeit erreicht wird.
Dies entspricht dem Befund, dass Aktivierungspolitiken „aus armen Arbeitslosen
arme Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen machen“ (WSI-Report Nr. 36, Juli
2017). Knapp 15 Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2005 ist
es daher notwendig, eine genaue arbeitsmarktpolitische Bilanz von Hartz IV zu
ziehen und mit der Arbeitsförderung innerhalb der Arbeitslosenversicherung zu
vergleichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war der Anteil der Erwerbsintegrationen von Alleinstehenden im
Bereich des SGB II, die nicht bedarfsdeckend waren in dem Sinne, dass nach
drei Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr bezogen wurden, in den Jahren
2005 bis 20018 (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben und dabei nach
Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach
Schwerbehinderung differenzieren)?
2. Wie hoch war der Anteil der Erwerbsintegrationen in den Bereichen des
SGB II und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), die nicht zu
einer kontinuierlichen Beschäftigung über mindestens sechs Monate führten,
in den Jahren 2005 bis 20018 (bitte einzeln für die genannten Jahre und
jeweils die Bereiche des SGB II und des SGB III angeben und dabei nach
Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach
Schwerbehinderung differenzieren)?
3. Wie hoch war der Anteil der Erwerbsintegrationen in den Bereichen des
SGB II und des SGB III, die nicht zu einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung führten, in den Jahren 2005 bis 20018 (bitte einzeln für die
genannten Jahre und jeweils die Bereiche des SGB II und des SGB III
angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55
Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)?
4. Wie lang war die durchschnittliche und die mediangemittelte bisherige
Verweildauer von erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten im SGB-II-
Leistungsbezug jeweils im Dezember der Jahre 2005 bis 2018 (unter
Ausklammerung kurzer Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen; bitte einzeln für die
genannten Jahre angeben und dabei sowohl die Gesamtwerte angeben als
auch nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren
und nach Schwerbehinderung differenzieren)?
5. Wie lang war die durchschnittliche und die mediangemittelte abgeschlossene
Verweildauer von erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten im SGB-II-
Leistungsbezug jeweils in den Jahren 2005 bis 2018 (unter Ausklammerung
kurzer Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen; bitte einzeln für die genannten
Jahre angeben und dabei sowohl die Gesamtwerte angeben als auch nach
Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach
Schwerbehinderung differenzieren)?
6. Wie viele erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte befanden sich jeweils im
Dezember der Jahre 2005 bis 2018 unter einem Jahr, ein bis zwei Jahre, zwei
bis drei Jahre, drei bis vier Jahre bzw. über vier Jahre im SGB-II-
Leistungsbezug (unter Ausklammerung kurzer Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen;
bitte einzeln für die genannten Jahre die absoluten Zahlen sowie die
prozentualen Werte im Verhältnis zu allen erwerbsfähigen
Regelleistungsberechtigten angeben und dabei sowohl die Gesamtwerte angeben als auch nach
Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach
Schwerbehinderung differenzieren)?
7. Wie groß war der Anteil der Arbeitslosen an den Regelleistungsberechtigten
in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben
und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55
Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)?
8. Wie groß war der Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen
Regelleistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte für die genannten Jahre
angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab
55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)?
9. Wie groß war der Anteil der Erwerbstätigen an den erwerbsfähigen
Regelleistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die
genannten Jahre angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter
bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)?
10. Wie hoch waren das arithmetische Mittel und das Medianmittel der
monatlichen Gesamteinkommen von alleinstehenden erwerbstätigen Beziehenden
von Regelleistung und Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem
SGB II, die ausschließlich diese Einkommen haben, in den Jahren 2005 bis
2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben)?
11. Wie groß waren die Einkommenslücken zwischen diesem arithmetischen
Mittel bzw. diesem Medianmittel und der monatsbezogenen Armutsgrenze
(auch Armutsrisikogrenze genannt) für erwerbstätige Alleinstehende,
ermittelt im Rahmen der EU-SILC (Europäische Gemeinschaftsstatistik über
Einkommen und Lebensbedingungen) und ermittelt im Rahmen des SOEP
(Sozio-oekonomisches Panel), bezogen auf das jeweilige Einkommensjahr
(nicht Erhebungsjahr) in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die
genannten Jahre angeben)?
12. Welche Einkommensarmutsquoten für alleinstehende erwerbstätige
Beziehende von Leistungen nach dem SGB II sind der Bundesregierung für die
Jahre 2005 bis 2018 bekannt (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben)?
13. Wie hat sich der Anteil der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ein
Einkommen unterhalb der Armuts(risiko)grenze haben, in den Jahren 2005 bis 2018
in Deutschland und in den anderen EU-Mitgliedstaaten entwickelt (bitte
einzeln für die genannten Jahre den Anteil an den Erwerbspersonen angeben)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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