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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die arbeitsmarktpolitische Bilanz von Hartz IV

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.08.2019

Aktualisiert

22.02.2023

BT19/1186524.07.2019

Die arbeitsmarktpolitische Bilanz von Hartz IV

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11865 19. Wahlperiode 24.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Die arbeitsmarktpolitische Bilanz von Hartz IV Die Hartz-IV-Reform war angetreten, um Erwerbslose „schnell und passgenau“ in Arbeit zu vermitteln (Bundestagsdrucksache 15/1516). Die „zentrale Zielsetzung“ des neu eingeführten Arbeitslosengelds II bestand darin, „die Eingliederungschancen der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in ungeförderte Beschäftigung zu verbessern“ (ebd.). Dafür wurde eine „intensivere Unterstützung der Hilfebedürftigen bei der Eingliederung in Arbeit“ (ebd.) versprochen. Tatsächlich ist nach Ansicht der Fragesteller die Arbeitsförderung aber viel schlechter gestaltet als in der Arbeitslosenversicherung; es besteht ein Zwei- Klassen-System: Arbeitsförderung innerhalb der Arbeitslosenversicherung soll gemäß § 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) Beschäftigung unterhalb der individuellen Qualifikation vermeiden, auch unterdurchschnittliches Einkommen im Verhältnis zu vergleichbaren Tätigkeiten soll als „unterwertige Beschäftigung“ vermieden werden. Bei Hartz IV gilt jedoch nach Ansicht der Fragesteller das Prinzip von Arbeit um jeden Preis. Dementsprechend gilt fast jede Arbeit als zumutbar; in der Arbeitslosenversicherung wird dagegen auf das Ausbildungsniveau u. a. geachtet. Mittlerweile ist zwar die Arbeitslosigkeit niedriger und somit ein vordergründiges Ziel erreicht. Dies liegt aber nach Ansicht der Fragesteller weniger an der Hartz-IV-Reform und mehr an üblichen konjunkturellen Schwankungen sowie daran, dass viele ostdeutsche Erwerbslose schlicht das Rentenalter erreicht haben (Bofinger 2017, Hartz IV: The Solution to the Unemployment Problems in the Eurozone?). Vor allem aber hat nach Ansicht der Fragesteller die Hartz-IV- Reform mit ihrem Zwang zu jeglicher Arbeit für neue Probleme gesorgt: Viele Menschen haben eine schlecht bezahlte Erwerbsarbeit und sind trotz Arbeit auf Hartz IV angewiesen. Dies betrifft mehr als die Hälfte der Hartz-IV- Beziehenden – der offizielle Titel der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ erweist sich als irreführend. Weiterhin sind Erwerbslose gezwungen, auch kurz befristete Tätigkeiten anzunehmen; sie sind ausbeutbar und landen oft nach kurzer Zeit wieder in Hartz IV. Für viele ist Hartz IV ein Dauerzustand, bei dem sich Phasen von aufstockendem Bezug und Erwerbslosigkeit abwechseln, aber nie eine existenzsichernde Tätigkeit erreicht wird. Dies entspricht dem Befund, dass Aktivierungspolitiken „aus armen Arbeitslosen arme Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen machen“ (WSI-Report Nr. 36, Juli 2017). Knapp 15 Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform zum 1. Januar 2005 ist es daher notwendig, eine genaue arbeitsmarktpolitische Bilanz von Hartz IV zu ziehen und mit der Arbeitsförderung innerhalb der Arbeitslosenversicherung zu vergleichen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch war der Anteil der Erwerbsintegrationen von Alleinstehenden im Bereich des SGB II, die nicht bedarfsdeckend waren in dem Sinne, dass nach drei Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr bezogen wurden, in den Jahren 2005 bis 20018 (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 2. Wie hoch war der Anteil der Erwerbsintegrationen in den Bereichen des SGB II und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), die nicht zu einer kontinuierlichen Beschäftigung über mindestens sechs Monate führten, in den Jahren 2005 bis 20018 (bitte einzeln für die genannten Jahre und jeweils die Bereiche des SGB II und des SGB III angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 3. Wie hoch war der Anteil der Erwerbsintegrationen in den Bereichen des SGB II und des SGB III, die nicht zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung führten, in den Jahren 2005 bis 20018 (bitte einzeln für die genannten Jahre und jeweils die Bereiche des SGB II und des SGB III angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 4. Wie lang war die durchschnittliche und die mediangemittelte bisherige Verweildauer von erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten im SGB-II- Leistungsbezug jeweils im Dezember der Jahre 2005 bis 2018 (unter Ausklammerung kurzer Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen; bitte einzeln für die genannten Jahre angeben und dabei sowohl die Gesamtwerte angeben als auch nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 5. Wie lang war die durchschnittliche und die mediangemittelte abgeschlossene Verweildauer von erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten im SGB-II- Leistungsbezug jeweils in den Jahren 2005 bis 2018 (unter Ausklammerung kurzer Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen; bitte einzeln für die genannten Jahre angeben und dabei sowohl die Gesamtwerte angeben als auch nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 6. Wie viele erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte befanden sich jeweils im Dezember der Jahre 2005 bis 2018 unter einem Jahr, ein bis zwei Jahre, zwei bis drei Jahre, drei bis vier Jahre bzw. über vier Jahre im SGB-II- Leistungsbezug (unter Ausklammerung kurzer Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen; bitte einzeln für die genannten Jahre die absoluten Zahlen sowie die prozentualen Werte im Verhältnis zu allen erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten angeben und dabei sowohl die Gesamtwerte angeben als auch nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 7. Wie groß war der Anteil der Arbeitslosen an den Regelleistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 8. Wie groß war der Anteil der Arbeitslosen an den erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte für die genannten Jahre angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 9. Wie groß war der Anteil der Erwerbstätigen an den erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben und dabei nach Nationalität, Geschlecht, nach Alter bis und ab 55 Lebensjahren und nach Schwerbehinderung differenzieren)? 10. Wie hoch waren das arithmetische Mittel und das Medianmittel der monatlichen Gesamteinkommen von alleinstehenden erwerbstätigen Beziehenden von Regelleistung und Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, die ausschließlich diese Einkommen haben, in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben)? 11. Wie groß waren die Einkommenslücken zwischen diesem arithmetischen Mittel bzw. diesem Medianmittel und der monatsbezogenen Armutsgrenze (auch Armutsrisikogrenze genannt) für erwerbstätige Alleinstehende, ermittelt im Rahmen der EU-SILC (Europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen) und ermittelt im Rahmen des SOEP (Sozio-oekonomisches Panel), bezogen auf das jeweilige Einkommensjahr (nicht Erhebungsjahr) in den Jahren 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben)? 12. Welche Einkommensarmutsquoten für alleinstehende erwerbstätige Beziehende von Leistungen nach dem SGB II sind der Bundesregierung für die Jahre 2005 bis 2018 bekannt (bitte einzeln für die genannten Jahre angeben)? 13. Wie hat sich der Anteil der Personen, die trotz Erwerbstätigkeit ein Einkommen unterhalb der Armuts(risiko)grenze haben, in den Jahren 2005 bis 2018 in Deutschland und in den anderen EU-Mitgliedstaaten entwickelt (bitte einzeln für die genannten Jahre den Anteil an den Erwerbspersonen angeben)? Berlin, den 15. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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