[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11931
19. Wahlperiode 25.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Oliver Luksic, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly,
Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Anwendung des Persönlichen Budgets gemäß SGB IX im Land Schleswig-Holstein
Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform, die in § 29 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert ist und für die bereits seit 2008 ein
Rechtsanspruch besteht. Bis auf wenige Ausnahmen ist vorgesehen, dass Menschen mit
Behinderung statt Dienstleistungen oder Sachleistungen eine Geldleistung als
Budget erhalten, um Teilhabe ausüben zu können. Somit können Menschen mit
Behinderung selbstbestimmt entscheiden, welche Hilfe sie benötigen und wer
ihnen diese Hilfe in Form von Leistungen erbringen soll. Im Rahmen des
Bedarfsfeststellungsverfahrens und der Zielvereinbarung muss das Persönliche
Budget bewilligt werden, sofern alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Jahr 2017 bezogen 911 000 Menschen Eingliederungshilfe (
www.destatis.de/
DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/12/PD18_497_221.html), davon nahm nur
ein kleiner Teil das Persönliche Budget in Anspruch. Laut dem Zweiten
Teilhabebericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2016 nahmen im Jahr 2014
insgesamt 9 473 Personen ein Persönliches Budget in Anspruch
(Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 184), davon 9 119 im Rahmen der Eingliederungshilfe und 354
im Rahmen der Hilfe zur Pflege (Bundestagsdrucksache 18/10940, S. 205). Es ist
davon auszugehen, dass die Antragzahl, die Bewilligung und Inanspruchnahme
in den Bundesländern unterschiedlich ausfällt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Land Schleswig-
Holstein die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs auf das Persönliche Budget
gemäß § 29 SGB IX (bitte für die Jahre 2017 und 2018 aufschlüsseln)?
2. Wie viele Persönliche Budgets wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
trägerübergreifend ausgeführt?
3. Wie viele Anträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2017 und
2018 im Land Schleswig-Holstein gestellt, und wie viele Anträge wurden in
den oben genannten Zeiträumen abgelehnt (bitte nach Reha-Träger
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Persönliche Budgets wurden im Land Schleswig-Holstein von der
Bundesagentur für Arbeit (BA) im Rahmen der Teilhabeleistung der
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (bvB) seit 2007 bewilligt, und wie viele
wurden abgelehnt (bitte nach Regionaldirektionen aufschlüsseln)?
5. Wie viele der Ablehnungen durch die BA waren durch eine nicht
vollumfängliche Erfüllung des entsprechenden Fachkonzeptes und
Leistungsbeschreibung nach SGB III begründet?
6. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine vollumfängliche Erfüllung
des entsprechenden Fachkonzeptes und Leistungsbeschreibung nach dem
SGB III im Rahmen von beantragten bvB-Maßnahmen erforderlich, und wie
bewertet die Bundesregierung die Umsetzung im Land Schleswig-Holstein
(bitte begründen)?
7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Inanspruchnahme des
Persönlichen Budgets im Land Schleswig-Holstein zu verbessern?
8. In welchem Umfang erwartet die Bundesregierung eine stärkere
Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets im Land Schleswig-Holstein, wenn ab dem
1. Januar 2020 gemäß § 116 Absatz 1 SGB IX die Assistenzleistungen bzw.
Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX budgetfähig werden?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
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