Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
(insgesamt 12 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
26.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1195626.07.2019
Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11956
19. Wahlperiode 26.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder,
Verena Hartmann, Wilhelm von Gottberg und der Fraktion der AfD
Direkte und indirekte Landnutzungsänderungen
Die EU hat sich mit der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien das verbindliche
Ziel gesetzt, dass die erneuerbaren Energien im Jahr 2020 einen Anteil von
20 Prozent am Endenergieverbrauch und einen Mindestanteil von 10 Prozent
im Verkehrssektor haben sollen (Richtlinie (EU) 2009/28/EG). Dazu sind
verbindliche nationale Gesamtziele für die EU-Mitgliedstaaten vorgesehen. Der
nationale Zielwert für den Anteil Deutschlands von Energie aus erneuerbaren
Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 beträgt demnach 18 Prozent
(www.erneuerbare-energien.de/EE/Navigation/DE/Recht-Politik/EU_Richtlinie_fuer_
EE/eu_richtlinie_fuer_erneuerbare_energien.html; https://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L2001&from=DE).
Im Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen wurde zudem
geregelt, dass ein Mindestanteil Otto- und Dieselkraftstoff ersetzenden Biokraftstoffs
von 3 Prozent ab 2015, von 4,5 Prozent ab 2017 sowie von 7 Prozent ab 2020 in
Verkehr zu bringen sei, über den eine Reduzierung des Treibhausgasanteils in
bestimmter Höhe erreicht werden solle (ebd., S. 1804 f., Absatz 3a neu).
Diese politischen Rahmenbedingungen führen unter anderem dazu, dass die
Anbauflächen für Energiepflanzen für die Produktion von Biokraftstoffen und
flüssigen Biobrennstoffen im In- und Ausland ausgeweitet werden. Es kommt zu
direkten und indirekten Landnutzungsänderungen. Indirekte
Landnutzungsänderungen (Indirect Land Use Change – ILUC) treten auf, wenn landwirtschaftliche
Flächen, die zuvor für die Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln bestimmt
waren, zur Produktion von Biokraftstoffen verwendet werden. Da die Nachfrage
nach Nahrungs- und Futtermitteln weiter bestehen bleibt, kann dies zu einem
Ausbau landwirtschaftlicher Flächen in Gebieten mit hohem Kohlenstoffvorrat,
wie beispielsweise Wälder, Feucht- und Torfgebiete, führen. In dem Fall würde
das in Bäumen und Böden gebundene CO2 freigesetzt werden und dadurch die
„Treibhausgaseinsparungen“ durch die Nutzung von Biokraftstoffen relativieren
(www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/
bioenergie#iLUC).
In einem delegierten Rechtsakt (C(2019) 2055 final) der europäischen
Kommission vom 13. März 2019 wurden die Kriterien für die Bestimmung von
Rohstoffen zur Herstellung von Biobrennstoffen mit hohem ILUC-Risiko sowie die
Kriterien für die Zertifizierung von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und
Biomasse-Brennstoffen mit geringem Risiko indirekter
Landnutzungsänderungen festgelegt. Gegen diesen Rechtsakt können das Europäische Parlament (EP)
und der Ministerrat während einer zweimonatigen Prüfungsphase Einwände
vorbringen (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-19-1656_de.htm).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. a) Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen landwirtschaftlichen Ertragsunterschiede, wenn sich der Anteil der
ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich
genutzten Fläche in Deutschland auf 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen
würde?
b) Wieviel zusätzliche landwirtschaftliche Fläche wäre nach Kenntnis der
Bundesregierung nötig, um diese Ertragsunterschiede auszugleichen?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der tägliche
Flächenverbrauch in Deutschland, und wie hat sich dieser in den letzten zehn Jahren
entwickelt?
3. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis
2018 die Fläche, die in Drittländern zum Anbau von Nahrungs- und
Futtermitteln für den Export nach Deutschland belegt wurde, und in welchem
prozentualen Verhältnis steht diese Fläche bezüglich der gesamten
landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Bundesrepublik Deutschland?
4. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, um wieviel sich die
Höhe der umgerechneten Agrarfläche (in Hektar) durch Nahrungs- und
Futtermittel-Importe verändern würde, wenn sich der Anteil der ökologisch
bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche
in Deutschland auf 20, 50 oder 100 Prozent erhöhen würde?
5. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anbaufläche (in
Hektar) für Biokraftstoffe (Biodiesel und Bioethanol) in Deutschland im Jahr
2018?
6. Welcher Zusammenhang ist der Bundesregierung zwischen dem Anbau von
Energiepflanzen zur Produktion von Biokraftstoffen und den globalen
Lebensmittelpreisen bekannt?
7. Welche Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über ein hohes ILUC-Risiko
(bitte nach jeweiliger Kulturpflanzenart und Anbauland unterteilen)?
8. Inwiefern hat das hohe ILUC-Risiko der in Frage 7 genannten Biokraftstoffe
nach Kenntnis der Bundesregierung Auswirkungen auf den Import in die
Bundesrepublik Deutschland?
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Import von
Biokraftstoffen nach Deutschland in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte detailliert nach
Exportländern und Art des Kraftstoffs aufschlüsseln)?
10. a) Wie viele Liter Wasser entlang der Wertschöpfungskette werden nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Herstellung von einem Liter
Biokraftstoff durchschnittlich benötigt?
b) Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der zur Produktion von
Biokraftstoffen benötigten Wassermenge die Unterschiede zwischen der
nationalen und globalen Produktion?
11. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen dem
nationalen und internationalen Anbau von Energiepflanzen und dem zweiten der
17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals,
SDG), „Kein Hunger“?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Kohlendioxidkosten für
Biokraftstoffe, die aus Weizen, Zuckerrohr, Mais, Palmöl, Raps oder Soja hergestellt
werden im Vergleich zu den Emissionen aus fossilen Brennstoffen?
Berlin, den 12. Juli 2019
Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG
AfD04.02.2026
Sprengung von Zigarettenautomaten in den Jahren von 2000 bis 2025
AfD05.02.2026
Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland: Aktueller Stand und Planung
AfD05.02.2026
Aktuelle Fragen, Diskussionen und Analysen zu den Aussichten auf den weiteren Verlauf und einen möglichen Ausgang des Ukrainekrieges sowie die Zeit danach - Deutschlands Interessen im Lichte des Lagebilds und der Strategie der Regierung
AfD05.02.2026