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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Antragsbearbeitung in der Bundesbeihilfe (Abteilungsverfügung 2019/1)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

12.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1198129.07.2019

Antragsbearbeitung in der Bundesbeihilfe (Abteilungsverfügung 2019/1)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11981 19. Wahlperiode 29.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Ulrike Schielke-Ziesing, Dr. Christian Wirth, Jörg Schneider, Martin Sichert, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess und der Fraktion der AfD Antragsbearbeitung in der Bundesbeihilfe (Abteilungsverfügung 2019/1) Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) regelt die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen von Beamtinnen und Beamten sowie von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern (vgl. https://bit. ly/ 2X3utPo). Ob und inwiefern ein Beihilfeanspruch besteht, d. h. die Beihilfefähigkeit beantragter Leistungen und Aufwendungen gemäß BBhV gegeben ist, unterliegt der sorgfältigen Prüfung unter Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundesbeihilfeverordnung (BBhVVwV) vom 26. Juni 2017 (vgl. https://bit.ly/2INFnVm). Beträchtliche Antragssteigerungen, wiederholte flächendeckende IT-Ausfälle sowie hohe Krankenstände haben bei den zuständigen Stellen zu enormen Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und damit verbundenen Bearbeitungsrückständen geführt, welche der verfassungsrechtlichen Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn gemäß Artikel 33 Absatz 4 des Grundgesetzes gegenüber Beamten und ihren Familien zuwiderläuft. Zur Behebung der vorgenannten Missstände in der Beihilfebearbeitung hat die Behördenleitung am 19. März 2019 die Abteilungsverfügung 2019/1 zur Risikoorientierten Bearbeitung von Beihilfeanträgen in der Bundesbeihilfe erlassen (vgl. Antwortschreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat an die Fragesteller vom 18. Juni 2019, Aktenzeichen: ZII4-13002/4#1996). Im Rahmen der Abteilungsverfügung wurde zum Zwecke beschleunigter Verfahren u. a. für gewisse Kostenarten eine eingeschränkte Belegprüfung angeordnet. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufgaben, Zuständigkeiten und Prozesse im Bereich der Bundesbeihilfe in den letzten Jahren verändert, und wie hat die Bundesregierung diese Veränderungen im Sinne einer zielgerichteten und nachhaltigen Organisationsentwicklung gesteuert? 2. Sind der Bundesregierung für den Zeitraum der letzten drei Jahre Missstände bzw. Bearbeitungsfehler im Bereich der Bundesbeihilfe und insbesondere beim Behilfeantragswesen bekannt? a) Wenn ja, welche Missstände bzw. Bearbeitungsfehler traten auf? b) Wenn ja, was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe bzw. Ursachen hierfür? c) Wenn ja, wann und durch wen wurde die Bundesregierung über die Missstände bzw. Bearbeitungsfehler informiert? d) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen wurden wann und durch wen zur Beseitigung der Missstände ergriffen? e) Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen wird eine qualitative und mit den gesetzlichen Vorschriften konforme Beihilfebearbeitung sichergestellt? 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Beihilfen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte die Zahlen jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 sowie die absoluten und relativen Veränderungen zum Vorjahr angeben)? 4. Welcher finanzielle Mehraufwand ist nach Schätzung der Bundesregierung mit der Umsetzung der Abteilungsverfügung 2019/1 verbunden (bitte insgesamt sowie jeweils für die Monate seit Anordnung der Abteilungsverfügung auflisten)? 5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Abteilungsverfügung 2019/1 ggf. Teile der Bundesbeihilfeverordnung oder Teile des Sozialgesetzbuches (SGB) oder aber andere geltende Rechtsvorschriften zeitweise oder dauerhaft ignoriert bzw. missachtet? a) Wenn ja, wie oft kam es zur Missachtung geltender Gesetze oder Rechtsvorschriften? b) Wenn ja, welche Rechtsvorschriften konkret wurden ignoriert bzw. missachtet, und welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen hat dies für den Bund (sofern möglich, bitte die Zahlen jeweils für die Monate seit Anordnung der Abteilungsverfügung auflisten)? c) Wenn ja, wie und durch wen hat die Bundesregierung hiervon Kenntnis erlangt? d) Wenn ja, wie hat die Bundesregierung nach Kenntnisnahme auf die Missachtung geltender Gesetze oder Rechtsvorschriften reagiert? e) Wenn ja, gab es infolge der Missachtung geltender Gesetze und Rechtsvorschriften dienstrechtliche Konsequenzen, und wenn ja, welche Konsequenzen waren das, und in welchem Umfang? 6. Wurde vonseiten jener in der Beihilfebearbeitung tätigen Behördenmitarbeiter gegen die Abteilungsverfügung 2019/1 bzw. damit verbundene Arbeitsprozesse remonstriert? a) Wenn ja, wie viele Behördenmitarbeiter haben gegen die Abteilungsverfügung 2019/1 bzw. damit verbundene Arbeitsprozesse remonstriert? b) Wenn ja, wie wurde seitens der Bundesregierung auf die Remonstration von Behördenmitarbeitern in der Beihilfebearbeitung reagiert? 7. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der risikoorientierten Bearbeitung von Beihilfeanträgen reguläre Prüfregeln übergangen bzw. ignoriert? a) Wenn ja, welche regulären Prüfregeln wurden für die Dauer welchen Zeitraums übergangen bzw. ignoriert? b) Wenn ja, welche zusätzlichen Kosten sind nach Schätzung der Bundesregierung dadurch entstanden? 8. Traten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der risikoorientierten Beihilfebearbeitung insbesondere im Bereich der risikoorientierten Belegprüfung Probleme bzw. Prüfungsfehler auf? a) Wenn ja, welche Prüfungsfehler traten in welchem Umfang auf (bitte die betroffenen Kostenarten sowie die dazugehörigen Erstattungsbeträge jeweils einzeln und in der Gesamtsumme auflisten)? b) Wenn ja, welche Kostenarten erwiesen sich als besonders fehlerträchtig? c) Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden Leistungen erstattet, die nicht oder nicht in voller Höhe beihilfefähig waren (bitte die Fallzahlen sowie die dazugehörigen Erstattungsbeträge seit Anordnung der risikoorientierten Beihilfebearbeitung auflisten)? d) Wenn ja, wie hoch ist die Fehlerquote der risikoorientierten Beihilfebearbeitung bzw. risikoorientierten Belegprüfung seit deren Anordnung (bitte die Werte jeweils für die Monate seit Anordnung der risikoorientierten Beihilfebearbeitung aufführen)? e) Wenn ja, wie hoch beziffert die Bundesregierung den finanziellen Schaden, der durch fehlerhafte Beleg- bzw. Rechnungsprüfungen sowie durch Erstattungen nicht beihilfefähiger Leistungen im Rahmen der risikoorientierten Beihilfebearbeitung bislang entstanden ist? 9. Durch welche Maßnahmen wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein umfassendes Qualitätsmanagement bei der Prüfung der Beihilfefähigkeit von eingereichten Rechnungen bzw. Belegen im Rahmen der risikoorientierten Beihilfebearbeitung gewährleistet? 10. Inwiefern wird eine sorgfältige und detaillierte Prüfung der Beihilfefähigkeit beantragter Leistungen gemäß Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sichergestellt, und durch welche konkreten Maßnahmen wird potenziellen Prüfungsfehlern präventiv entgegengewirkt? 11. Kam es im Rahmen der Übernahme von Beihilfestellen der Bundeswehr in das Bundesverwaltungsamt nach Kenntnis der Bunderegierung zu Problemen bei der Beihilfebearbeitung (z. B. ein nicht zu bewältigender Aufgabenaufwuchs, hoher Krankenstand, Prüfungslücken etc.)? a) Wenn ja, wie hat die Bundesregierung auf den spezifischen Aufgabenaufwuchs in der Bundesbeihilfe reagiert? b) Wenn ja, inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die zuständigen Stellen zur Bewältigung der Aufgaben ertüchtigt? c) Wenn ja, inwiefern kann die gegenwärtige personelle und materiell- technische Ausstattung der mit der Beihilfebearbeitung befassten Stellen als aufgabenadäquat bezeichnet werden? d) Wenn ja, konnten und können die regulären Bearbeitungszeiten eingehalten werden? e) Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen stellt der Dienstherr in Zeiten einer gesteigerten Arbeitsbelastung den Gesundheitsschutz gemäß Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber den Mitarbeitern in der Beihilfebearbeitung sicher? 12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Antragsbestand bzw. das Jahresantragshoch, und kam es in den Jahren 2000 bis 2019 zu signifikanten Antragssteigerungen? a) Wenn ja, in welchem Umfang kam es in o. g. Zeitraum zu Antragssteigerungen und warum (bitte jeweils die absoluten Zahlen sowie die relativen Veränderungen zum Vorjahr angeben)? b) Wenn ja, wie wurde seitens der Bundesregierung organisatorisch und personell auf die Antragssteigerungen reagiert? 13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Bearbeitungsrückstand bei Beihilfeanträgen sowohl vor als auch nach der Anordnung von Abteilungsverfügung 2019/1, und wie viele Anträge sind derzeit noch unbearbeitet (bitte auch die Fallzahlen für die Jahre 2000 bis 2019 sowie den Jahresdurchschnitt 2018 angeben)? 14. Konnte mit Anordnung der Abteilungsverfügung 2019/1 der Bearbeitungsrückstand bei Beihilfeanträgen signifikant gemindert werden? Wenn ja, wie viele unbearbeitete Anträge konnten in welchem Zeitraum abschließend bearbeitet werden (bitte die absoluten und relativen Veränderungen jeweils für die Monate nach Anordnung der Abteilungsverfügung angeben)? 15. Wie viele Widersprüche gab es gegen Beihilfebescheide, und wie vielen Widersprüchen wurde stattgegeben (bitte absolute und relative Zahlen für die Jahre 2000 bis 2019 auflisten)? 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung a) die minimale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen, b) die maximale Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen, und c) die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen durch das Bundesverwaltungsamt, und welche Bearbeitungszeiten bzw. -fristen sind rechtlich oder durch interne Anweisungen vorgegeben? 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Krankenstand unter den Mitarbeitern in der Beihilfebearbeitung (bitte die absoluten und relativen Zahlen jeweils einzeln für die Halbjahre von 2000 bis 2019 angeben)? 18. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten drei Jahren zu IT-Ausfällen im Rahmen der Beihilfebearbeitung, und welche Verfahrensabläufe und Abteilungen waren in welchem Ausmaß hiervon betroffen? 19. Welche technischen Möglichkeiten zur Umsetzung einer effektiveren und schnelleren Beihilfebearbeitung stehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell zur Verfügung? 20. Wann, und in welchen Referaten wurde die Abteilungsverfügung 2019/1 durch wen ganz oder in Teilen zurückgenommen, und mit welcher Begründung geschah dies? 21. Konnte mithilfe der Abteilungsverfügung 2019/1 das intendierte Ziel einer schnelleren bzw. effektiveren Antragsbearbeitung erreicht werden? Wenn ja, welche organisatorischen Schlussfolgerungen zieht die Behördenleitung hieraus, und aufgrund welcher Daten? Wenn nein, warum nicht? Berlin, den 10. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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