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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1198229.07.2019

Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11982 19. Wahlperiode 29.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Kassner, Caren Lay, Matthias Höhn, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Jan Korte, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen Die Situation ostdeutscher kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen hat sich in den letzten Jahren v. a. durch Bevölkerungsabwanderung und dem daraus resultierenden Leerstand sowie der noch immer bestehenden Altschulden weiter verschärft. Allein für Mecklenburg-Vorpommern werden die Altschulden noch immer auf insgesamt ca. 520 Mio. Euro beziffert. Vier Wohnungsunternehmen sind dadurch in ihrer Existenz bedroht (vgl. Ostsee-Zeitung vom 9. Januar 2019, „Halbe Milliarde Euro Altschulden auf Wohnungsunternehmen“, www.ostsee-zeitung.de/Nachrichten/MV-aktuell/Halbe-Milliarde-Euro- Altschulden-auf-Wohnungsunternehmen-in-MV). Infolge der Altschuldenbelastung bleiben wichtige Instandsetzungen und Modernisierungen aus oder müssen auf die „lange Bank“ geschoben werden. Der Abriss nicht benötigter Wohneinheiten kann aufgrund der fehlenden Liquidität nicht erfolgen. „Steigende Erlösausfälle durch Leerstand gefährden [zudem] die wirtschaftliche Situation vieler Wohnungsunternehmen in den ostdeutschen Bundesländern und schaffen kaum Raum für Investitionen etwa zur Belebung der Ortskerne. Das bedeutet: Altschulden wirken sich stark investitionshemmend auf Wohnungs- und städtebauliche Maßnahmen von Wohnungsunternehmen aus. Damit ergeben sich weitere Defizite in der Frage gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ostdeutschland. Eine Insolvenz eines Wohnungsunternehmens hätte auch massive Auswirkungen in finanzieller und städtebaulicher Sicht für die betroffene Kommune. Zum Teil können Wohnungsbestände nicht abgewickelt bzw. veräußert werden, da es keinen entsprechenden Markt gibt. So besteht die Gefahr, dass Gebäude zunehmend verkommen. Dadurch reduziert sich die Attraktivität der Nachbarschaft erheblich […]. Die Folgen sind gravierend. Die dann anfallenden Folgekosten stehen in keinem Verhältnis zu einer möglichen Entlastung von den Altschulden“ (vgl. GdW Positionspapier für die AG „Kommunale Altschulden“, im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, https://web.gdw.de/uploads/ pdf/stellungnahmen/GdW-StN_AG_Kommunale_Altschulden.pdf, S. 3). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen nach der Wiedervereinigung 1990 bis heute insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern, Jahren und kommunal und genossenschaftlich aufschlüsseln)? 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich dazu die Altschulden der westdeutschen Wohnungsunternehmen nach der Wiedervereinigung 1990 bis heute insgesamt entwickelt (bitte nach Bundesländern, Jahren und kommunal und genossenschaftlich aufschlüsseln)? 3. In welcher Größenordnung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit bereits Altschulden von den ostdeutschen Wohnungsunternehmen getilgt, und wie viel „Schuldenabbau“ konnte durch die Kappung des Altschuldenhilfegesetzes erreicht werden (bitte nach Bundesländern sowie Eigentümerart aufschlüsseln)? 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den ostdeutschen Wohnungsunternehmen bei einer Entschuldung zu helfen (bitte Zeitraum und Volumen angeben)? 5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um den westdeutschen Wohnungsunternehmen bei einer Entschuldung zu helfen (bitte Zeitraum und Volumen angeben)? 6. Warum hat die Bundesregierung seit 2009 keine Neuregelung der sogenannten Altschuldenhilfe für ostdeutsche Wohnungsunternehmen vorgelegt? 7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, um den ostdeutschen Wohnungsunternehmen bei der Entschuldung zu helfen, und wie kann ein Zeithorizont hierfür aussehen? 8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig, um den westdeutschen Wohnungsunternehmen bei der Entschuldung zu helfen, und wie kann ein Zeithorizont hierfür aussehen? 9. Welche Altschuldenhilfsprogramme haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Länder aufgelegt bzw. planen die Länder aufzulegen, um der Schuldenlast der ostdeutschen Wohnungsunternehmen Herr zu werden (bitte nach Bundesländern, Volumen und Laufzeiten aufschlüsseln)? 10. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Altschulden in ihrer Existenz bedroht, und wie hoch ist die Verschuldung dieser Kommunen (bitte nach Kommunen und Verschuldung aufschlüsseln)? 11. Wie stark wirken sich nach Meinung der Bundesregierung die Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen auf deren wirtschaftliche Tätigkeit aus (bitte begründen)? 12. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den Altschulden ostdeutscher Wohnungsunternehmen und der heutigen finanziellen Schieflage einzelner Kommunen? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 13. Welche Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Altschulden ihrer Wohnungsunternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten (bitte nach Kommunen aufschlüsseln)? 14. Welche Kommunen können nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Altschuldensituation einer Sanierung und Modernisierung ihrer Wohnungsbestände nicht nachkommen, da hierfür die finanziellen Mittel fehlen? 15. Wie viele der Wohnungen, auf denen noch Altschulden liegen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch Rückbau bereits nicht mehr existent (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 16. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Altschulden seit der Wiedervereinigung Insolvenz anmelden (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Unternehmen, Anzahl der Wohnungen sowie Schuldenlast nach der Wiedervereinigung und zum Zeitpunkt der Insolvenz aufschlüsseln)? 17. Wie viele ostdeutsche Wohnungsunternehmen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Altschulden seit der Wiedervereinigung privatisiert werden (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Unternehmen, Anzahl der Wohnungen sowie Schuldenlast nach der Wiedervereinigung und zum Zeitpunkt des Verkaufs aufschlüsseln)? Berlin, den 15. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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