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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1201430.07.2019

Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12014 19. Wahlperiode 30.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Beatrix von Storch, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Udo Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD) Im Juli 2016 haben die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) e. V., die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Kinderendokrinologie und -diabetologie (DGKED) e. V. in Zusammenarbeit mit 16 weiteren beteiligten Verbänden, unter anderem der SHG Eltern XY-Frauen (Intersexuelle Menschen e. V.), der AGS-Eltern- und Patienteninitiative e. V. sowie dem Bundesverband Intersexuelle Menschen e. V. die S2k- Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ herausgegeben. Diese enthält Empfehlungen für eine gesicherte Versorgung von DSD-Betroffenen (Disorders of Sex Development; medizinische Terminologie nach der Konsensuskonferenz 2005 in Chicago mit Klassifikationen nach Hughes, Houk et al. 2006) und basiert auf der Stellungnahme der Bundesärztekammer vom 30. Januar 2015 zur Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten bzw. Störungen der Geschlechtsentwicklung (Deutsches Ärzteblatt, 30. Januar 2015, S. 1 – 12; Bekanntmachung Deutsches Ärzteblatt Jg. 112, Heft 13, 27. März 2015). Danach soll „die medizinische und psychologische Beratung von DSD-Betroffenen und ihren Eltern sowie die Diagnostik und Behandlung in einem speziell dafür qualifizierten, interdisziplinär zusammengesetzten Kompetenzzentrum von Ärzten und Experten aus allen weiteren erforderlichen Spezialdisziplinen erfolgen“ (Stellungnahme der Bundesärztekammer wie oben genannt, Deutsches Ärzteblatt, 30. Januar 2015, S. 10). Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 13. Juli 2018 eine Ausschreibung veröffentlicht, mit der die Förderung von Projekten beabsichtigt ist, „die vor dem Hintergrund der genannten Empfehlungen zur Verbesserung der leitlinienkonformen Versorgung von Menschen mit DSD beitragen“ (Öffentliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Juli 2018, S. 2). Schwerpunkt der Förderung sind unter anderem die Fragestellungen, wie eine multiprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb eines Zentrums sowie zwischen mehreren Zentren ausgestaltet werden kann, welche Anforderungen die leitlinienkonforme Versorgung an die beteiligten Berufsgruppen stellt, und wie ein Schnittstellenkonzept zwischen Zentren und ggf. externen Beratungsstellen ausgestaltet und in die Praxis implementiert werden kann (ebd. S. 2, 3). Zuwendungsempfänger sind Einrichtungen des Gesundheitswesens mit ausgewiesener Erfahrung bei der Behandlung von DSD oder gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragenen Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbH) (ebd. S. 3). Beginn der Projektförderung war im Frühjahr 2019 (ebd. S. 5). Neben dieser Projektförderung wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über den Bundeshaushalt in Einzelplan 17 (Kapitel 1703 Titel 893 21 und Titel 684 21) die Beratungsstelle für DSD-Betroffene „Queer Leben, Berlin – ein Projekt der Schwulenberatung Berlin GmbH“ mit 200 000 Euro im Haushaltsjahr 2019 und mit 359 000 Euro in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 gefördert (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/11223, S. 2, 4). Diese Beratungsstelle verfügt ausweislich ihrer Internetseite über folgende fachliche Qualifikationen auch für den Bereich der DSD-Beratung: eine Systemische Therapeutin für den Fachbereich Trans*, eine Peer-Beraterin bzw. ein Peer- Berater für den Fachbereich Inter* und einen Systemischen Berater für den Fachbereich Trans* (https://queer-leben.de/). Eine Zusammenarbeit mit medizinischen Kompetenzzentren oder eine Bezugnahme auf die Vorgaben der S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ erfolgt ausweislich der Internetseite nicht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Projekte und/oder Einrichtungen werden über die Öffentliche Bekanntmachung des BMG „Leitlinienkonforme Versorgung von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development/DSD)“ gefördert? 2. Wie viele Vorhaben wurden bis zum Stichtag (9. September 2018) eingereicht? 3. Mit welchen Beträgen über welchen Zeitraum werden die in Frage 1 erfragten Einrichtungen bzw. Projekte gefördert? 4. In welcher Höhe wurden bereits Beträge ausgezahlt? 5. Unter welchen Haushaltstiteln im Einzelplan 15 des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Förderungen aufgeführt? 6. Wie erfolgt die Kontrolle der Verwendung der zur Verfügung gestellten Gelder, und wurde eine Kontrolle bereits durchgeführt? 7. Falls Frage 6 (zweiter Teil) positiv beantwortet wurde, was war das Ergebnis der Kontrolle? 8. Welche Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger sind insgesamt mit der DSD-Beratung befasst? 9. Welche Stellen, Einrichtungen, Zentren oder sonstige Träger werden aus dem Haushalt welcher Bundesministerien gefördert? 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass DSD-Betroffene eine der S2k- Leitlinie entsprechende Beratung erhalten? 11. Welche fachlichen Voraussetzungen für eine DSD-Beratung in nicht medizinischen Zentren bzw. Einrichtungen sind aus Sicht der Bundesregierung für eine DSD-Beratung, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Patientenschutzes, erforderlich? 12. Wie erfolgt die Kontrolle über das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen bei nicht medizinischen Einrichtungen bzw. sonstigen Trägern? 13. Gibt es eine konzeptbasierte, interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit und/oder anderen Bundesministerien in der Frage der gesundheitlichen Versorgung von DSD-Betroffenen? Berlin, den 11. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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