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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

15.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1204430.07.2019

Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12044 19. Wahlperiode 30.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Carl-Julius Cronenberg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Eckpunkte zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie Die Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, kurz Entsenderichtlinie, setzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung innerhalb der Europäischen Union. Die Entsenderichtlinie schreibt unter anderem die Einhaltung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen des Aufnahmestaates vor. Am 8. März 2016 hat die Europäische Kommission einen umfassenden Reformvorschlag zur Entsenderichtlinie vorgelegt. Am 29. Mai 2018 hat das Europäische Parlament eine umfassende Reform der Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957) beschlossen. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie beträgt zwei Jahre. Aufgrund der Reform der Entsenderichtlinie müssen ab dem Jahr 2020 jeweils die konkreten Vergütungsbestimmungen im Einsatzland ermittelt werden, worunter nun alle gesetzlichen Lohnbestandteile, Vorgaben aus allgemeinverbindlichen oder optional auch sogenannten repräsentativen Tarifverträgen fallen. In einem weiteren Schritt muss dann das „Entlohnungspaket“ eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Einsatzland berechnet und mit der Entlohnung des eigenen Mitarbeiters für den Einsatzzeitraum abgeglichen sowie für eine mögliche Kontrolle im Einsatzland ausreichend dokumentiert und übersetzt werden. Im Mai 2019 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie vorgelegt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wann ist mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie zu rechnen? 2. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand, und wurde bereits eine Ressortabstimmung eingeleitet? 3. Plant die Bundesregierung neben dem Gesetz zur Umsetzung der EU- Richtlinie weitere gesetzgeberische Maßnahmen in Bezug auf Entsendungen? Wenn ja, welche Änderungen sind konkret vorgesehen? 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die EU- Entsenderichtlinie im Sinne einer 1:1-Umsetzung umgesetzt werden sollte? 5. Plant die Bundesregierung, die EU-Entsenderichtlinie für alle Wirtschaftssektoren identisch umzusetzen, oder sind im Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entsenderichtlinie Verschärfungen für bestimmte Sektoren vorgesehen? 6. Aus welchem Grund sah sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranlasst, in seinem Eckpunktepapier nur Bezug auf die Baubranche zu nehmen? 7. Wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der bürokratische Aufwand der Wirtschaft, vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen, durch die Umsetzung der EU-Entsenderichtlinie nicht noch weiter ansteigt? Wenn nein, warum nicht? 8. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der höhere bürokratische Aufwand bei Entsendungen nicht wie ein Handelshemmnis wirkt? 9. Wie plant die Bundesregierung, die in der Entsenderichtlinie (Artikel 3 Absätze 2 bis 5) für kurzzeitige Entsendungen vorgesehenen Ausnahmen umzusetzen? 10. Plant die Bundesregierung, in einen Dialog mit den anderen EU- Mitgliedstaaten einzutreten, um zu bewirken, dass sich die jeweiligen nationalen Ausnahmeregelungen möglichst ähnlich sind? Falls ja, mit welchen EU-Mitgliedstaaten befindet sich die Bundesregierung in einem Austausch, und was ist das bisherige Ergebnis dieses Austausches? Falls nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für einen derartigen Dialog? 11. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen oder Initiativen, um Entsendungen von deutschen Unternehmen in andere EU-Mitgliedsländer zu vereinfachen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? 12. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Informationen der Websites der einzelnen Mitgliedstaaten nach Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 2014/67/EU in einem einheitlichen EU-Portal als „one stop shop“ zusammengefasst werden? Wenn ja, wie plant die Bundesregierung dies zu tun, und mit welchen Akteuren besteht diesbezüglich ein Austausch? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 13. Welche konkreten Fortschritte wurden bisher bei der Ausgestaltung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) als zentrale Informationsstelle gemacht? 14. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die ELA rechtzeitig zur Umsetzung der EU-Richtlinie ihre Arbeit aufnimmt? 15. Plant die Bundesregierung, den Zoll auf umfangreichere Kontrollen vorzubereiten? Falls ja, wie genau wird die Kapazität des Zolls erhöht (bitte nach personellen bzw. technischen Ressourcen unterscheiden)? Falls nein, warum nicht? 16. Auf welche Ansprüche der entsandten Arbeitnehmer soll sich das Klagerecht der Gewerkschaften genau beziehen? Sind hier nur allgemeine oder auch spezifische Sachverhalte gemeint? 17. Wie soll eine Aneinanderreihung von Entsendungen konkret überwacht und somit verhindert werden? 18. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Nicht-EU Bürger in EU-Ländern angestellt werden, um dann nach Deutschland entsandt zu werden? Wenn ja, in welchem Umfang geschieht dies? 19. Plant die Bundesregierung, in der Umsetzung der Entsenderichtlinie den möglichen Missbrauch an dieser Stelle zu verhindern? Falls ja, wie plant die Bundesregierung dies konkret umzusetzen? 20. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es EU-Mitgliedstaaten gibt, die denjenigen Unternehmen, die Ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden, einen staatlichen Nachlass bei den Sozialversicherungsbeiträgen gewähren? Wenn ja, in welchen EU-Mitgliedstaaten ist dies der Fall? 21. Wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen? Sieht die Bundesregierung hier konkreten Handlungsbedarf, und welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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