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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien

(insgesamt 52 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1205231.07.2019

Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12052 19. Wahlperiode 31.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Dr. Harald Weyel, Jens Kestner, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Auffassung der Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien nicht ohne weiteres stattfinden, da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen. Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als das für die gesamte Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung nicht über den zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Überblick der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland verfügt. Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelherkunft der bi- und multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017; siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/9822 [Antwort auf die schriftliche Frage 133]). Diese Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe ebenfalls Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www. bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/leitfaden/index.html), angerechnet werden. Nach Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche Unterscheidung von Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen durch das BMZ nicht nachvollziehbar, und zeigt die unwirtschaftliche Fragmentierung, Inkohärenz und Steuerungsunfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik deutlich auf. Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach Ansicht der Fragesteller defizitäre Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe Bundestagsdrucksache 19/5500) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23 folgendes zu entnehmen: „Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten weichen teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren bekannt.“ Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige IT-gestützte Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen, nach Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht gelungen“. Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung des neues IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich wurden durch das BMZ 1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System (siehe Prüffeststellungen [28.1] und Würdigung [28.2] des Bundesrechnungshofes auf Bundestagsdrucksache 19/5500). Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle 2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH (GIZ), der für die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisation des Bundes, zu beachten. Hier wurden durch die Prüfer teilweise „schwerwiegende Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt, welche die GIZ bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte einhalten muss (siehe Ausschussdrucksache 19[19]142 b). Insbesondere in der Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen Qualitätskontrolle wurde eine durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der Systematik der Externen Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung“ qualifiziert) festgestellt. Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine geeignete Prüfgrundlage vorlag. Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016 ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war, dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente [des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren Informationen zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten.“ Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle, sowie zur Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen erfragt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt? 2. Seit welchem Jahr erhält die Föderative Republik Brasilien Leistungen der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? 3. Seit welchem Jahr erhalten zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Föderativen Republik Brasilien? 4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepublik Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw. Bekanntmachung der jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im Bundesgesetzblatt abschließend angeben)? 5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der Bundesrepublik Deutschland an die Föderative Republik Brasilien und an sonstige entwicklungspolitische Akteure in der Föderativen Republik Brasilien? a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? b) Wie hoch ist der Anteil der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen? c) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen (bitte nach Einzelplan und Jahr aufführen)? 6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien fortzusetzen, und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren Kriterien richtet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils mit aktuellem Prüfergebnis bzw. Wert angeben)? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien? Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der Bundesregierung? 8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der Föderativen Republik Brasilien für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt? Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der Planungsphase? 9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Föderative Republik Brasilien? Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und waren diese Leistungen zweckbestimmt? 10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien oder sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt? 11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien jemals ausgesetzt? Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum? 12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Föderativen Republik Brasilien resultieren? 13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal-)Kosten? 14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien entsandt? Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die entsprechenden (Personal-)Kosten? 15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, der Personalkosten sowie des Haushaltskapitels und -titels, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23) bzw. i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? 16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und zuordenbar angeben)? 17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgten die in Frage 15 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? 18. Wo konkret sind die in Frage 15 erfragten Maßnahmen durchgeführt worden (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)? 19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden derzeit, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben, etc.), der Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der Projektkosten (nach Kostenschätzung des Angebots), des tatsächlichen Auszahlungsstandes, der Personalkosten (nach Kostenschätzung des Angebots) sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien durchgeführt a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit, b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit, c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten Trägern, d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen Stiftungen, e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen Engagements, f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung, g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310 (Einzelplan 23) bzw. i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)? 20. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 19 erfragten Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese bisher tatsächlich geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ ؘ– und zuordenbar angeben)? 21. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober- und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht bereits erreicht (bitte zuordenbar für die abgeschlossenen Maßnahmen angeben)? 22. Wo konkret werden die in Frage 19 erfragten Maßnahmen durchgeführt (bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)? 23. Zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 tragen die in Frage 19 erfragten Maßnahmen jeweils bei? 24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 28. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 29. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 30. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 31. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 32. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 33. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung- in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder finanziert (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)? 34. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)? 35. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret? b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und wie wurde diese angepasst? c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? 36. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen wurde? a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies? b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen? c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine Anpassung vorgenommen? d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor? 37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch den Bundesrechnungshof geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt? c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung? 38. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Föderativen Republik Brasilien durch die Außenrevision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ? 39. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch die Interne Revision des BMZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft? b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision des BMZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ? 40. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch die Revision der GIZ geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der GIZ? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung? 41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Föderativen Republik Brasilien durch die Revision der Engagement Global gGmbH geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt? c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung? 42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft? a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft? b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt? c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe? d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW- Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung? 43. Wurden die in den Fragen 15 bis 33 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert? Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Ergebnissen evaluiert? 44. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien statt? Welche konkreten Feststellungen bezüglich der Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen? 45. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien die letzten vier Regierungsverhandlungen statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben)? 46. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der Europäischen Union an die Föderative Republik Brasilien im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung in deutscher Sprache, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und Mittelherkunft aufschlüsseln)? 47. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art? 48. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung getroffen, um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien, insbesondere mit Vorhaben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern? 49. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren vergebenen Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? Wie, durch wen, und an welche Empfänger wurden diese Leistungen ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – z. B. Kredit, Zuschuss etc. –, Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln)? 50. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien? 51. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand? Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet? 52. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl aufschlüsseln)? Berlin, den 10. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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