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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien
(insgesamt 52 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
27.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1205231.07.2019
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12052
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff,
Dr. Harald Weyel, Jens Kestner, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige
ODA-fähige Vorhaben mit und in der Föderativen Republik Brasilien
Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Auffassung
der Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und
komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne
erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine
effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits
veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien nicht ohne weiteres stattfinden,
da diese – wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen.
Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als das für die gesamte
Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung nicht über
den zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Überblick der
entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland verfügt.
Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche
Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der
Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelherkunft der bi-
und multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017;
siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des
Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/9822 [Antwort auf
die schriftliche Frage 133]). Diese Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht
im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen
ODA-Quote, also der getätigten öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe
ebenfalls Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 133 des
Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.
bmz.de/de/ministerium/zahlen_fakten/oda/hintergrund/leitfaden/index.html),
angerechnet werden. Nach Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche
Unterscheidung von Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen
durch das BMZ nicht nachvollziehbar, und zeigt die unwirtschaftliche
Fragmentierung, Inkohärenz und Steuerungsunfähigkeit der deutschen
Entwicklungspolitik deutlich auf.
Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach Ansicht der Fragesteller
defizitäre Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des
Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe
Bundestagsdrucksache 19/5500) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23
folgendes zu entnehmen:
„Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten weichen
teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren
bekannt.“
Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige IT-gestützte
Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen, nach
Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht
gelungen“. Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung des neues
IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich wurden durch das BMZ
1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung durch den
Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System (siehe
Prüffeststellungen [28.1] und Würdigung [28.2] des Bundesrechnungshofes auf
Bundestagsdrucksache 19/5500).
Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle
2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gGmbH (GIZ), der für
die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisation des
Bundes, zu beachten. Hier wurden durch die Prüfer teilweise „schwerwiegende
Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ festgestellt, welche die GIZ bei der
Umsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen und Projekte einhalten
muss (siehe Ausschussdrucksache 19[19]142 b). Insbesondere in der
Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen Qualitätskontrolle wurde eine
durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der Systematik der Externen
Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung“ qualifiziert) festgestellt.
Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von
entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine geeignete
Prüfgrundlage vorlag.
Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie
Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016
ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war,
dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und
Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form
von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente
[des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren Informationen zur
Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten.“
Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle, sowie zur
Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen
erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien?
Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt?
2. Seit welchem Jahr erhält die Föderative Republik Brasilien Leistungen der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
3. Seit welchem Jahr erhalten zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im
Rahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der
Föderativen Republik Brasilien?
4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepublik
Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien?
Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den
Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw. Bekanntmachung der
jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im Bundesgesetzblatt
abschließend angeben)?
5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der
Bundesrepublik Deutschland an die Föderative Republik Brasilien und an
sonstige entwicklungspolitische Akteure in der Föderativen Republik Brasilien?
a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am
Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen?
b) Wie hoch ist der Anteil der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen?
c) Wie hoch ist der Anteil an Haushaltsmitteln des Bundes am
Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen (bitte nach Einzelplan und Jahr
aufführen)?
6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, die staatliche und
nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik
Brasilien fortzusetzen, und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren
Kriterien richtet sich diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils
mit aktuellem Prüfergebnis bzw. Wert angeben)?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Föderativen Republik Brasilien?
Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der
Bundesregierung?
8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der
Föderativen Republik Brasilien für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt?
Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der
Planungsphase?
9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Föderative Republik Brasilien?
Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und
waren diese Leistungen zweckbestimmt?
10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen
der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik Brasilien oder
sonstigen ODA-fähigen Leistungen bekannt?
11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik
Brasilien jemals ausgesetzt?
Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum?
12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten
entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Föderativen
Republik Brasilien resultieren?
13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik
Brasilien entsandt?
Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die
entsprechenden (Personal-)Kosten?
14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien entsandt?
Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die
entsprechenden (Personal-)Kosten?
15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw.
Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der
Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben
(Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der
Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner
der Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der
Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten, der Personalkosten
sowie des Haushaltskapitels und -titels, durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen
und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik
Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben
a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit,
b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit,
c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten
Trägern,
d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen
Stiftungen,
e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen
Engagements,
f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung,
g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft,
h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310
(Einzelplan 23) bzw.
i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der
Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)?
16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten
Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet
(bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und
zuordenbar angeben)?
17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgten die in Frage 15 erfragten
Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober-
und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in
qualitativer und quantitativer Hinsicht erreicht (bitte zuordenbar für die
abgeschlossenen Maßnahmen angeben)?
18. Wo konkret sind die in Frage 15 erfragten Maßnahmen durchgeführt worden
(bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)?
19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen werden derzeit,
geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung und unter Angabe
der Projektnummern, der Projekttitel, der Projektlaufzeiten (soweit möglich
auf den Tag genau), der Art der Vorhaben (Einzelvorhaben, Globalvorhaben,
Sektorvorhaben, Regionalvorhaben, etc.), der Durchführer bzw.
Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der
Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC 5 Code), der Summe der Zusage, der
Projektkosten (nach Kostenschätzung des Angebots), des tatsächlichen
Auszahlungsstandes, der Personalkosten (nach Kostenschätzung des Angebots)
sowie des Haushaltskapitels und Haushaltstitels, im Rahmen der staatlichen
und nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Föderativen Republik
Brasilien durchgeführt
a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit,
b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit,
c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten
Trägern,
d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen
Stiftungen,
e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen
Engagements,
f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung,
g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft,
h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310
(Einzelplan 23) bzw.
i) im Rahmen von Eigenprojekten bzw. Eigenmaßnahmen der
Durchführungsorganisationen (Einzelvorschläge)?
20. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 19 erfragten
Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese bisher tatsächlich
geleistet (bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ ؘ– und
zuordenbar angeben)?
21. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 19 erfragten
Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Modulziele sowie der Ober-
und Unterziele, und in welchem Maß wurden diese Zielsetzungen in
qualitativer und quantitativer Hinsicht bereits erreicht (bitte zuordenbar für die
abgeschlossenen Maßnahmen angeben)?
22. Wo konkret werden die in Frage 19 erfragten Maßnahmen durchgeführt
(bitte Programm- bzw. Modulregionen angeben)?
23. Zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030 tragen
die in Frage 19 erfragten Maßnahmen jeweils bei?
24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Föderativen Republik
Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15
aufschlüsseln)?
25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben
(bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
28. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft im Rahmen in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder
in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
29. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der
Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie
in Frage 15 aufschlüsseln)?
30. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der
Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie in
Frage 15 aufschlüsseln)?
31. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder
in Auftrag gegeben (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
32. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder in Auftrag gegeben
(bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
33. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 - Allgemeine
Finanzverwaltung- in der Föderativen Republik Brasilien gefördert oder
finanziert (bitte wie in Frage 15 aufschlüsseln)?
34. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der
in Frage 15 erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit
Angabe der Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)?
35. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung des
ursprünglichen Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie
vorgenommen wurde?
a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret?
b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und
wie wurde diese angepasst?
c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?
36. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Föderativen Republik Brasilien bekannt, bei welchen eine Anpassung des
ursprünglichen Kostenrahmens vorgenommen wurde?
a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies?
b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in
welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen?
c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine
Anpassung vorgenommen?
d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?
37. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch
den Bundesrechnungshof geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach
Kenntnis der Bundesregierung?
38. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Föderativen Republik
Brasilien durch die Außenrevision des BMZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des
BMZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ?
39. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien
durch die Interne Revision des BMZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision
des BMZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ?
40. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
der letzten zehn Jahre mit und in der Föderativen Republik Brasilien durch
die Revision der GIZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur
Prüfung durch die Revision der GIZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der
Bundesregierung?
41. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der
Föderativen Republik Brasilien durch die Revision der Engagement Global gGmbH
geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der
Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global
gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?
42. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Föderativen
Republik Brasilien durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur
Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW-
Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung?
43. Wurden die in den Fragen 15 bis 33 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit evaluiert?
Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und
Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher
Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Ergebnissen
evaluiert?
44. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der
Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien statt?
Welche konkreten Feststellungen bezüglich der
Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen?
45. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der
Föderativen Republik Brasilien die letzten vier Regierungsverhandlungen
statt, und welche Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte
Vereinbarungen der jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben)?
46. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der
Europäischen Union an die Föderative Republik Brasilien im Zusammenhang mit
dem Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder
durchgeführt (bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung in
deutscher Sprache, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und
Mittelherkunft aufschlüsseln)?
47. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der
Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der
Föderativen Republik Brasilien?
Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art?
48. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung
getroffen, um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit der Föderativen Republik Brasilien, insbesondere mit
Vorhaben der Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern?
49. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren vergebenen
Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien?
Wie, durch wen, und an welche Empfänger wurden diese Leistungen
ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – z. B. Kredit, Zuschuss etc. –,
Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
50. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn
Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Föderativen
Republik Brasilien?
51. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der
gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand?
Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet?
52. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach
Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl
aufschlüsseln)?
Berlin, den 10. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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