[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12057
19. Wahlperiode 31.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jens Maier, Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner,
Dr. Lothar Maier, Thomas Seitz, Tobias Matthias Peterka und
der Fraktion der AfD
Kosten und Modalitäten der Konzepterstellung zur Überführung der Stasi-Akten in
das Bundesarchiv
Am 9. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der
SED-Diktatur konsequent fortführen“, auf Bundestagsdrucksache 18/8705
verabschiedet. Hierdurch sind der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
und das Bundesarchiv beauftragt worden, ein belastbares Konzept zu erstellen,
um die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des
Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv zu gewährleisten. Der Bundesbeauftragte
für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und
2018 geäußert: „Ein nachhaltiges Ergebnis der beim BStU durchgeführten
Organisationsuntersuchung war die Erstellung sowohl eines Bestandserhaltungs- als
auch eines Erschließungskonzeptes“, (Bundestagsdrucksache 19/8200, S. 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben der BStU oder das Bundesarchiv nach Kenntnis der Bundesregierung
externe Unternehmen damit beauftragt, Konzepte zur Bestandserhaltung der
Stasiakten und zur Erschließung der Stasiakten zu erstellen, und welche
Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung damit beauftragt
worden?
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
Vergabe dieser Aufträge (bitte aufschlüsseln)?
3. Wurden die Aufträge vor der Vergabe nach Kenntnis der Bundesregierung
öffentlich ausgeschrieben?
a) Wenn ja, in welcher Form, und mit welchen zeitlichen Daten?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung vor den Auftragsvergaben
jeweils eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 Absatz 2 der
Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?
5. Ist vor der Vergabe der Aufträge nach Kenntnis der Bundesregierung auch
ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden?
6. Warum ist der BStU nach Ansicht der Bundesregierung nicht mit eigenem
Personal in der Lage, Konzepte zur Erhaltung und Erschließung seines
Aktenbestandes durchzuführen?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alexander Gauland, Dr. Alice Weidel und die Fraktion
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