[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12090
19. Wahlperiode 01.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Heiko Wildberg, Marc Bernhard,
Dr. Rainer Kraft, Andreas Bleck und der Fraktion der AfD
Einhaltung der grundgesetzlich verbindlich geforderten Verhältnismäßigkeit beim
Klimaschutz
Alle Maßnahmen der Bundes- wie Landesregierungen, aber auch aller
öffentlichen Verwaltungen sind an den im Rechtsstaatsprinzip, insbesondere in
Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes wurzelnden Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gebunden. Diesem liegt der Gedanke zugrunde, dass staatliche Maßnahmen
nicht prinzipiell unbegrenzt und unbegründet sein dürfen, sondern ihre
Rechtfertigung in einem benennbaren Zweck haben müssen und an diesem Zweck in
ihrem Umfang und Ausmaß auch gemessen werden müssen. Das Übermaßverbot
soll damit sicherstellen, dass staatliche Maßnahmen prinzipiell begrenzt sein
müssen, damit der Bürger der staatlichen Gewalt nicht unbegrenzt und willkürlich
ausgeliefert ist (Grzeszick in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz,
86. EL Januar 2019, Artikel 20 VII., Rn. 107). Anerkanntermaßen erfordert das
Verhältnismäßigkeitsprinzip daher, dass das staatliche Verhalten zur Erreichung
eines legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen (d. h.
verhältnismäßig im engeren Sinne) ist.
Anlässlich der Fragestunde im Deutschen Bundestag am 8. Mai 2019 bezifferte
der Abgeordnete Karsten Hilse unwidersprochen die maximale Minderung der
globalen Erderwärmung bei sofortiger Abschaltung aller fossilen Kraftwerke in
Deutschland mit 0,000284 °C (vgl. Plenarprotokoll 19/97 S. 11642). Die
Berechnung dieser Zahl wird im Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/2998 erläutert.
Prof. Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK)
kam unter der Annahme, dass Deutschland dauerhaft bei seinen gesamten
heutigen Emissionen verharrt, zum Ergebnis, dass diese zu einer zusätzlichen
Erderwärmung bis 2100 in Höhe von 0,05 °C (Quelle:
https://scilogs.spektrum.de/klima
lounge/herr-hilse-von-der-afd-beantwortet-die-fragen-der-klimalounge/)
führen würden. Bezieht man diese Zahl allein auf die fossilen Kraftwerksemissionen,
so würden diese allein für sich genommen zu einer Erhöhung der Erwärmung von
0,02174 °C führen. Danach reiche die Spanne deutschen Einflusses durch
Abschaltung aller fossilen Kraftwerke von 0,000284 °C weniger Erwärmung bis zu
0,02174 °C mehr Erwärmung, wenn die fossilen Kraftwerke uneingeschränkt
weiter liefen. Bei vollständiger Dekarbonisierung, also der Absenkung aller
Treibhausgas-Emissionen auf Null, verdreifachten sich diese Werte in etwa.
In jedem Falle liegen diese Werte nach Ansicht der Fragesteller weit unterhalb
jeglicher Messbarkeit, egal ob man 0,02174 °C mehr Erwärmung oder von
0,000284 °C weniger Erwärmung, bzw. das jeweils Doppelte davon, zugrunde
legt. Sie sind nach Ansicht der Fragesteller weder direkt noch indirekt messbar,
noch in irgendeiner Art und Weise fühlbar.
Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften (ACATECH,
https://energie
systeme-zukunft.de/publikationen/analyse/sektorkopplung/) beziffert die Kosten
der vom Klimaschutzplan geforderten 90 Prozent Reduktion des deutschen CO2-
Ausstoßes um 800 Millionen Tonnen auf 4 600 Mrd. Euro. 800 Millionen Tonnen
ist die Menge, die allein China jedes Jahr zusätzlich ausstößt. Das bedeutet nach
Ansicht der Fragesteller, dass besonders die großen Player in der Welt auch nicht
im Ansatz daran denken, dem deutschen Beispiel zu folgen.
Damit ist nach Ansicht der Fragesteller die mit dem Klimaschutz verbundene
erklärte Absicht, die Energiesysteme Deutschlands auf CO2-freie
Energiewandlung, wie auch bei allen anderen Sektoren, umzustellen, völlig
unverhältnismäßig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung die grundgesetzlich geforderte
Verhältnismäßigkeit aller bereits angeordneten und noch kommenden
Dekarboniesierungsmaßnahmen zum Zwecke des „Klimaschutzes“?
2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehene und auch
angewandte Überprüfungsmechanismen, die erlauben, die notwendige
Verhältnismäßigkeit festzustellen?
Wenn ja, welche sind dies (bitte einzeln aufzählen und deren Ergebnisse
darstellen)?
3. Wenn nein, sind solche Überprüfungsmechanismen von Seiten der
Bundesregierung geplant?
a) Wenn ja, welche sind das, und wann werden sie implementiert?
b) Wenn nein, auf welche Weise will die Bundesregierung ihrem Auftrag
nachkommen, nur auf Basis des Grundgesetzes handeln zu dürfen?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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