Berufsberatung jugendlicher Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Kornelia Möller, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Berufsberatung sowie Schullaufbahnberatung sind Teil des Bildungsauftrags des Staates. Allen Kindern und Jugendlichen gleich welcher Herkunft sollten solche Beratungsangebote in gleich hoher Qualität zur Verfügung stehen. Gerade Kinder und Jugendliche aus sozial schlechter gestellten Familien sind stärker auf ein gutes Beratungsangebot und gut ausgebildete Beraterinnen und Berater angewiesen.
Bereits im Jahr 2005 haben sich Bundesrat und Bundestag mit der Frage beschäftigt, in welcher Hand die Kompetenz für die Berufsberatung Jugendlicher bzw. von Schülerinnen und Schülern liegt, die unter das SGB II fallen. So kam auf Bundesratsinitiative ein Antrag zustande, nach dem diese Kompetenz ausschließlich der Bundesagentur für Arbeit (BA) obliegen sollte („Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II – Optimierungsgesetz)“, Bundestagsdrucksache 15/5908 vom 12. Juli 2005). Der Antrag wurde jedoch nicht weiter behandelt. Somit gelten weiterhin § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II, die §§ 22, 29 sowie 33 SGB III, wonach die Jobcenter in den optierenden Kommunen für die Berufsberatung zuständig sind, wenn Empfänger von Leistungen des SGB II betroffen sind, d. h. wenn Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften leben; im Übrigen ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Der Entwurf wurde jedoch nach der Sommerpause sowie in der 16. Wahlperiode nicht weiter verfolgt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Warum hat die Bundesregierung die Änderungen v. a. des § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II gemäß Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 15/5908) in der 16. Wahlperiode nicht wieder in den Deutschen Bundestag eingebracht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Änderungen am § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II noch vorzunehmen?
Wie viele Fälle seit Juli 2005 sind der Bundesregierung bekannt, in denen Arbeitsagenturen die Beratung von Kindern und Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaften abgelehnt haben bzw. diese Gruppe darauf hingewiesen haben, dass sie nicht von der BA, sondern im Jobcenter beraten werden?
Wie viele Fälle sind bekannt, wo eine getrennte Beratung tatsächlich umgesetzt wurde und Jugendliche aus der BA-Beratung verwiesen wurden?
Welche Direktiven hat die Bundesregierung diesbezüglich an die BA ausgegeben und wie wurden diese umgesetzt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der bestehenden Stigmatisierung auf Grund getrennter Berufsberatungen für die Kinder und Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaften?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen, um die mit der bisherigen rechtlichen Regelung und Praxis der Berufsberatung verbundene Stigmatisierung von Kindern und Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaften zu verhindern bzw. abzumildern, solange oder falls keine gesetzliche Änderung vorgenommen wird?
Sieht die Bundesregierung neben der noch bestehenden Berufsberatungsregelung weitere Bereiche, in denen Kinder und Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften auf Grund des ALG-II-Bezugs ihrer Sorgeberechtigten stigmatisiert werden, etwa weil sie anderweitig gezwungen werden zu offenbaren, dass sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben?
Welche sonstigen Änderungen im SGB II und/oder SGB III plant die Bundesregierung vorzunehmen, um der vom ALG-II-Bezug durch Sorgeberechtigte ausgehenden Stigmatisierung entgegenzuwirken?
Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Beraterinnen und Berater der Jobcenter oftmals über eine wesentlich kürzere Ausbildung und Beratungserfahrung verfügen als Beraterinnen und Berater der BA, die Qualität der Beratung, die den Kindern und Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaften in Jobcentern angeboten wird, im Vergleich zur Beratung der BA ein?
Liegen der Bunderegierung Evaluationserkenntnisse zur Qualität der Beratung in Arbeitsagenturen und Jobcentern vor und falls nein, sind diesbezüglich Evaluationen geplant?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um ein vergleichbares Qualitätsniveau möglichst aller in der Berufsberatung tätigen Beraterinnen und Berater zu schaffen, obwohl in den Optionskommunen die Trägerschaft der Berufsberatung vollständig von der BA bzw. dem Bund abgekoppelt ist?
Wie gedenkt sie diesbezüglich mit den Beraterinnen und Beratern der Jobcenter der Nichtoptionskommunen umzugehen?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Kompetenzstreit von BA und kommunalen Trägern um die Berufsberatung zu Stigmatisierungen von Kindern und Jugendlichen geführt hat, die Etablierung dieses Wettbewerbssystems in der Arbeitsmarktpolitik?
Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung die noch existente unterschiedliche Beratung auf die schulische und berufliche Laufbahn der Kinder und Jugendlichen aus Bedarfsgemeinschaften haben?