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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Diebstahl und Verkauf von ausländerbehördlichen Dokumenten an ausreisepflichtige Ausländer

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1213705.08.2019

Diebstahl und Verkauf von ausländerbehördlichen Dokumenten an ausreisepflichtige Ausländer

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12137 19. Wahlperiode 05.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Christian Wirth, Sebastian Münzenmaier, Uwe Witt, Jörg Schneider, René Springer, Lars Herrmann und der Fraktion der AfD Diebstahl und Verkauf von ausländerbehördlichen Dokumenten an ausreisepflichtige Ausländer Wie die „BILD“ am 22. Juni 2019 auf ihrer Webseite berichtete, warnt die Bundespolizei vor dem Auftauchen von gestohlenen Aufenthaltstiteln bei ausreisepflichtigen Ausländern im Bundesgebiet (vgl. www.bild.de/bild-plus/news/ 2019/news/polizeibericht-ausreisepflichtige-kaufen-illegal-bleibe-dokumente- 62799614,view=conversionToLogin.bild.html). Laut Bericht entstammen die gestohlenen Dokumente vor allem der Ausländerbehörde Berlin, wo seit 2017 bereits mehrfach entsprechende Unterlagen und Materialien entwendet wurden – insgesamt rund 20 000 an der Zahl –, ohne dass bislang die Täter ermittelt oder die gestohlenen Dokumente sichergestellt werden konnten. Die gestohlenen Blanko-Dokumente und Siegel würden nach polizeilichen Erkenntnissen auf dem Schwarzmarkt an aufenthaltspflichtige Ausländer, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, verkauft. Der Methodik der Scheinlegalisierung der sogenannten Waschtitel erfolgt nach bundespolizeilichen Informationen, indem die gefälschte Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in den alten Pass des Käufers geklebt wird, dieser dann den Pass beschädigt und beim Konsulat seines Heimatlandes einen neuen Pass beantragt. Mit diesem sucht er die deutsche Ausländerbehörde auf, und fordert eine Erneuerung des angeblich im alten Pass vorhandenen Aufenthaltstitels. Da die Behörden durch die immer noch nicht flächendeckende Durchsetzung des elektronischen Aufenthaltstitels nicht auf ein umfassendes elektronisches System zur Überprüfung zurückgreifen können, stellen sie in der Regel einen neuen Aufenthaltstitel aus, der den eigentlich ausreisepflichtigen Ausländern ein Bleiberecht und Anrecht auf Sozialleistungen verschafft (vgl. www.bild.de/bild-plus/news/2019/news/ polizeiberichtausreisepflichtige-kaufen-illegal-bleibe-dokumente-62799614,view= conversionToLogin.bild.html). Demnach ist nach Ansicht der Fragesteller zu vermuten, dass aktuell bis zu 20 000 Ausländer, die sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten, mit gefälschten Aufenthaltstiteln missbräuchlich Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen. Kritiker zeigen sich empört darüber, wie „sich der deutsche Staat wehrlos [zeigt] und sich zum Gespött [macht], wenn nicht nur gravierende Diebstähle aus der Vergangenheit für eine Reihe alternativer Einbürgerungsmöglichkeiten gesorgt haben, sondern wenn aktuell und wiederum im Herzen von Berlin im ganz großen Stil Papiere der Aufenthaltsgenehmigung samt der dazugehörigen Siegel usw. entwendet wurden, scheinbar mit einer Leichtigkeit und Lässigkeit, als ginge es um das Pfandflaschenlager beim Kiosk um die Ecke.“ (www.tichyseinblick.de/ kolumnen/alexander-wallasch-heute/berlin-kollabiert-endgueltig-raub-von-20-000- aufenthaltspapieren-samt-siegel/). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis zu a) dem Diebstahl von Blanko-Dokumenten und entsprechender Siegel zum Ausstellen und Verlängern von Aufenthaltstiteln aus der Berliner Ausländerbehörde, b) dem illegalen Handel mit diesen Dokumenten, c) den in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen angewandten Methoden der Scheinlegalisierung dieser Dokumente, d) dem Aufgreifen von Personen mit solch scheinlegalisierten Dokumenten (bitte angeben, wann und wo die Personen aufgegriffen wurden, welcher Nationalität diese entstammen, und aus welchem Grund sie eigentlich ausreisepflichtig waren) bzw. e) der missbräuchlichen Beantragung und dem Bezug von Sozialleistungen auf Grundlage von gefälschten Aufenthaltstiteln? 2. Welche Arten von Aufenthaltstiteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Stückzahl entwendet (bitte genau nach Stückzahl im ID-1- Format, ID-2-Format sowie allen Arten von Dokumenten zur Durchführung des Asylverfahrens, Duldungen und sogenannten Fiktionsbescheinigungen aufschlüsseln)? 3. Über welche detaillierten Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich der Hintergründe zu Diebstahl, Handel, Käufergruppe, Scheinlegalisierung und der missbräuchlichen Nutzung von Aufenthaltstiteln (bitte Ort, Zeit, Straftatbestand, Ermittlungsstand, Anzahl und Herkunft der beteiligten Personen angeben)? 4. Gibt es nach Kenntnis der Bundespolizei und Bundesregierung Hinweise auf den Täterkreis (z. B. politisch motivierte Täter, Clankriminalität, organisierte Kriminalität)? 5. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten durch den Missbrauch mit gestohlenen und gefälschten Aufenthaltstiteln (Polizeikosten, Verwaltungskosten, missbräuchlich gezahlte Sozialleistungen)? 6. Was hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant sie zu unternehmen, um den von der Bundespolizei identifizierten illegalen Verkauf und Kauf von Aufenthaltstiteln und daran gekoppelten Missbrauch von Sozialleistungen zu stoppen? 7. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Ausschreibung in INPOL und im Schengener Informationssystem (SIS) zur Sachfahndung erfolgt? Wenn nein, warum ist dies noch nicht geschehen? 8. Warum wird die flächendeckende Nutzung der bereits 2011 eingeführten eAT-Chipkarte (eAT = elektronischer Aufenthaltstitel), die solchen Missbrauch verhindern könnte, nach Kenntnis der Bundesregierung nicht angewandt (www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/aufenthalt/ elektronischeraufenthaltstitel/, www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/eAufenthaltstitel/ e-aufenthaltstitel-node.html)? 9. Plant die Bundesregierung angesichts der Zirkulation von gefälschten Aufenthaltstiteln eine schnellere vollständige Umstellung auf eAT noch vor 2021? a) Wenn ja, bis wann soll die Umstellung abgeschlossen sein? b) Wenn nein, warum nicht, und welche Gründe verzögern eine zügige Umstellung? 10. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei Verlust oder Beschädigung von existenten Reisepässen mit papiernen Klebe-Aufenthaltstiteln bei Neuausstellung nicht automatisch ein elektronischer Aufenthaltstitel vergeben, und wenn ja, warum? 11. Wie viele insgesamt vergebene Aufenthaltstitel existieren nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Papierform (Klebeetikett) und wie viele als elektronische Chipkarte (eAT)? Wie viele seit 2015 neu vergebene Aufenthaltstitel wurden in Papierform und wie viele als elektronische Chipkarte ausgestellt? Berlin, den 11. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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