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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Projekte mit Gender-Bezug in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
(insgesamt 4 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
04.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1215806.08.2019
Projekte mit Gender-Bezug in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12158
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Projekte mit Gender-Bezug in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
In seinem Strategiepapier zur Geschlechtergleichberechtigung schreibt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ):
„Das VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung
der Frau (CEDAW) ist die internationale Rechtsgrundlage, um das Ziel der
Gleichberechtigung der Geschlechter und die Achtung, den Schutz und die
Stärkung der universell gültigen Frauenrechte einzufordern und zu erreichen. Das
BMZ hat sich diesem menschenrechtsbasierten Ansatz verpflichtet. Daraus
abgeleitet sind Frauenrechte und die gleichen Chancen, Verantwortlichkeiten und
Einflussmöglichkeiten der Geschlechter für das BMZ ein eigenständiges Ziel und
handlungsleitendes Prinzip“ (Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, Gleichberechtigung der Geschlechter in der
deutschen Entwicklungspolitik, www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/
strategiepapiere/Strategiepapier341_02_2014.pdf, S. 3).
Weiter heißt es: „Ein transformativer Genderansatz bedeutet die kritische
Auseinandersetzung mit den gängigen Männlichkeitsbildern (masculinity), ihre
Hinterfragung in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, die zur
Demokratisierung von Geschlechterverhältnissen beitragen wollen, sowie den Einbezug von
Männern als change agents und die Berücksichtigung von Mehrfach-
Diskriminierung (siehe Seite 7). Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wird diesen
erweiterten Ansatz vertiefen und fortsetzen“ (ebd., S. 6).
Das BMZ führt aus, dass Geschlechterrollen gesellschaftlich erlernt sowie
kulturell geprägt seien. „Anders als frühere Frauenförderansätze, deren
Hauptzielgruppe arme Frauen in Niedrigeinkommensländern waren, rückt der Gender-
Ansatz der Entwicklungspolitik das Geschlechterverhältnis in den Mittelpunkt. Von
der Ungleichheit zwischen Frauen und Männer ausgehend, ist das hierarchische
Verhältnis zwischen ihnen als Teil gesellschaftlicher Machtstrukturen zu sehen.
Dabei wird zwischen dem biologischen Geschlecht (engl.: sex) und dem sozialen
Geschlecht (gender) unterschieden. Die Geschlechterrollen sind also
gesellschaftlich erlernbar und erlernt sowie kulturell geprägt“ (ebd., S. 7).
Zu seinem „dreigleisigen Ansatz“ schreibt das Bundesministerium: „Die beiden
Strategien Gender Mainstreaming und Empowerment wurden seit dem Jahr 2000
sowohl in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als auch in zahlreichen
weiteren Mitgliedsstaaten des OECD DAC und der EU als dualer Ansatz (dual
track) verfolgt. […] Der Auftrag, Gleichberechtigungsthemen im Politikdialog
sowie in der Politikberatung zu verankern, wird damit den beiden Elementen
Gender Mainstreaming und Empowerment gleichwertig hinzugefügt“ (ebd., S. 8).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen und Projekte im Rahmen der staatlichen und
nichtstaatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit fördern Bund und Länder
aktuell mit Fokus auf und Bezug zu Geschlechtergleichberechtigung,
Geschlechtergleichstellung bzw. „Gender Mainstreaming“, „Empowerment“,
Frauenförderung, Frauenrechte, LSBTI und „Gendersensibilität“ insgesamt
(bitte nach Projektlaufzeit, Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung,
Auftraggeber, DAC-Sektorschlüssel, GG-Kennung und Zielland aufschlüsseln)?
a) Auf welche Höhe belaufen sich jeweils das Gesamtvolumen, das jährliche
Volumen, etwaige Aufstockungen und der Finanzierungsanteil jeweils
welcher Geldgeber?
b) Welche Organisationen sind Förderungsempfänger für diese Maßnahmen
und Projekte jeweils?
c) Welche Organisationen sind jeweils die Partner der
Durchführungsvereinbarung?
d) Welche Ziele sollen durch die Maßnahmen und Projekte jeweils erreicht
werden?
e) Welche dieser Projekte erreichten ihr Ziel nicht oder standen in Bezug auf
die eingesetzten Mittel nach Auffassung der Bundesregierung nicht in
einem angemessenen Verhältnis zum Erfolg?
Welche jeweiligen Maßnahmen und Projekte wurden nach Überprüfung
eingestellt?
f) Welcher der Gender-Strategien „Gender Mainstreaming“,
„Empowerment“ und Politikdialog sind die Maßnahmen und Projekte jeweils
zuzuordnen?
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre entwicklungspolitische Tätigkeit in
Bezug zu den in Frage 1 genannten Themen zu intensivieren?
Wenn ja, in welchem Umfang?
3. Auf welche Art werden Männer als „change agents“ in
entwicklungspolitischen Projekten eingesetzt (bitte anhand von Projekten exemplarisch
beschreiben)?
4. Auf welche konkrete wissenschaftliche Grundlage stützt sich die
Bundesregierung, wenn sie behauptet, dass Geschlechterrollen „gesellschaftlich
erlernbar und erlernt sowie kulturell geprägt“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) seien?
a) Sind nach Auffassung der Bundesregierung Geschlechterrollen immer
gesellschaftlich erlernt und kulturell geprägt?
b) Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Geschlechterrollen, die
nicht gesellschaftlich erlernt und kulturell geprägt sind?
Wenn ja, um welche handelt es sich?
c) Bestreitet die Bundesregierung, dass biologische Faktoren jedenfalls zum
Teil eine Determinante bei der Ausprägung von Geschlechterrollen sind?
d) Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass biologisch (teil-)
determinierte Geschlechterrollen bekämpft oder überwunden werden müssen?
e) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass traditionelle
Geschlechterrollen politisch bekämpft werden sollten?
f) Warum möchte die Bundesregierung Männlichkeitsbilder durch
„Hinterfragung“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zersetzen?
g) Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend zu Frage 2f auch
Weiblichkeitsbilder durch Hinterfragung zu zersetzen?
Wenn ja, warum?
h) Sind Jungen und Männer Zielgruppen der Empowerment-Strategie der
Bundesregierung?
Wenn ja, inwiefern?
i) Welche Maßnahmen im Rahmen ihrer Strategien Empowerment und
Gender Mainstreaming ergreift die Bundesregierung in Zielländern mit
matriarchalischen Gesellschaftsstrukturen?
j) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es (aus Sicht der
Entwicklungspolitik) „gute“ und „schlechte“ Geschlechterrollen gibt?
Um welche handelt es sich jeweils?
k) Welche Bedeutung für die Entwicklung von Staaten hat es aus Sicht der
Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, dort
verankerte Geschlechterrollen abzuschwächen oder zu eliminieren?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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