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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

ODA-fähige Leistungen der Land- und Stadtkreise des Landes Baden-Württemberg

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

22.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1216806.08.2019

ODA-fähige Leistungen der Land- und Stadtkreise des Landes Baden-Württemberg

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12168 19. Wahlperiode 06.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Martin Hess und der Fraktion der AfD ODA-fähige Leistungen der Land- und Stadtkreise des Landes Baden-Württemberg Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist Baden-Württemberg das Land mit den höchsten ODA- Leistungen (ODA = Official Development Assistance). Im Jahr 2017 betrugen die von Baden-Württemberg aufgewendeten Mittel 162 Mio. Euro (www.bmz.de/de /zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/5_A1_ODA_Leistungen_der_ Bundeslaender_2012_bis_2017.pdf). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Auf welche Summen belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ODA-fähigen Leistungen der Land- und Stadtkreise des Landes Baden- Württemberg seit 2012 bis 2019 jährlich (bitte nach Land- und Stadtkreisen sowie Jahr aufschlüsseln)? 2. Welche aktuell laufenden Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden von welchen Land- und Stadtkreisen sowie dem Land Baden- Württemberg nach Kenntnis der Bundesregierung in Auftrag gegeben oder (mit-)gefördert (bitte nach Projekten, Projektkosten, Land und Kommunen, Zielstaaten, Förderungsempfängern und Partner der Durchführungsvereinbarung aufschlüsseln)? 3. In welcher Gesamthöhe fördern die Land- und Stadtkreise sowie das Land Baden-Württemberg jeweils die in Frage 2 erfragten Projekte über welchen Zeitraum? 4. Wie lauten die Ziele sowie die Maßnahmen und deren Wirkungsweise zur Zielerreichung der in Frage 2 erfragten Projekte? 5. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass Entwicklungszusammenarbeit von Gebietskörperschaften unterhalb des Bundes betrieben wird? Wenn ja, warum? Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung dies für die Zukunft unterbinden? 6. Hält die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit von Gebietskörperschaften unterhalb des Bundes mit auswärtigen Staaten für vereinbar mit Artikel 32 Absatz 1 des Grundgesetzes? Wenn ja, warum verstößt die Entwicklungszusammenarbeit von Gebietskörperschaften unterhalb des Bundes nicht gegen das Prinzip, dass die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes ist? Wenn nein, warum unternimmt die Bundesregierung nicht etwas dagegen? 7. Hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren ihre Zustimmung nach Artikel 32 Absatz 3 des Grundgesetzes zu einem völkerrechtlichen Vertrag erteilt, der die Entwicklungszusammenarbeit mit einem auswärtigen Staat betrifft? a) Wenn ja, um welche Verträge handelt es sich (bitte aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum verlangt die Bundesregierung nicht für die Entwicklungszusammenarbeit den Abschluss völkerrechtlicher Verträge von den Ländern, um die durch Artikel 32 Absatz 3 intendierte wirksame Kontrolle auswärtiger Beziehungen durch den Bund zu gewährleisten? Berlin, den 18. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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