[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12168
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Martin Hess und der Fraktion der AfD
ODA-fähige Leistungen der Land- und Stadtkreise des Landes
Baden-Württemberg
Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung ist Baden-Württemberg das Land mit den höchsten ODA-
Leistungen (ODA = Official Development Assistance). Im Jahr 2017 betrugen die
von Baden-Württemberg aufgewendeten Mittel 162 Mio. Euro (
www.bmz.de/de
/zentrales_downloadarchiv/Ministerium/ODA/5_A1_ODA_Leistungen_der_
Bundeslaender_2012_bis_2017.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welche Summen belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
ODA-fähigen Leistungen der Land- und Stadtkreise des Landes Baden-
Württemberg seit 2012 bis 2019 jährlich (bitte nach Land- und Stadtkreisen
sowie Jahr aufschlüsseln)?
2. Welche aktuell laufenden Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit wurden von welchen Land- und Stadtkreisen sowie dem Land Baden-
Württemberg nach Kenntnis der Bundesregierung in Auftrag gegeben oder
(mit-)gefördert (bitte nach Projekten, Projektkosten, Land und Kommunen,
Zielstaaten, Förderungsempfängern und Partner der
Durchführungsvereinbarung aufschlüsseln)?
3. In welcher Gesamthöhe fördern die Land- und Stadtkreise sowie das Land
Baden-Württemberg jeweils die in Frage 2 erfragten Projekte über welchen
Zeitraum?
4. Wie lauten die Ziele sowie die Maßnahmen und deren Wirkungsweise zur
Zielerreichung der in Frage 2 erfragten Projekte?
5. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, dass Entwicklungszusammenarbeit
von Gebietskörperschaften unterhalb des Bundes betrieben wird?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung dies für die Zukunft
unterbinden?
6. Hält die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit von
Gebietskörperschaften unterhalb des Bundes mit auswärtigen Staaten für vereinbar mit
Artikel 32 Absatz 1 des Grundgesetzes?
Wenn ja, warum verstößt die Entwicklungszusammenarbeit von
Gebietskörperschaften unterhalb des Bundes nicht gegen das Prinzip, dass die Pflege
der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes ist?
Wenn nein, warum unternimmt die Bundesregierung nicht etwas dagegen?
7. Hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren ihre Zustimmung nach
Artikel 32 Absatz 3 des Grundgesetzes zu einem völkerrechtlichen Vertrag
erteilt, der die Entwicklungszusammenarbeit mit einem auswärtigen Staat
betrifft?
a) Wenn ja, um welche Verträge handelt es sich (bitte aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum verlangt die Bundesregierung nicht für die
Entwicklungszusammenarbeit den Abschluss völkerrechtlicher Verträge von den
Ländern, um die durch Artikel 32 Absatz 3 intendierte wirksame
Kontrolle auswärtiger Beziehungen durch den Bund zu gewährleisten?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
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