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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Förderung von E-Autos - Zukunft des E-Auto-Standorts Deutschland
(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
27.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1216906.08.2019
Förderung von E-Autos - Zukunft des E-Auto-Standorts Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12169
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Udo Theodor Hemmelgarn, Enrico Komning
und der Fraktion der AfD
Förderung von E-Autos – Zukunft des E-Auto-Standorts Deutschland
Seit vielen Jahren werden Elektroautos (E-Autos) bzw. die dazugehörende
Technologie in Deutschland gefördert. Die Bundesregierung hat sich mit der
Schaffung des Beratungsgremiums Nationale Plattform Elektromobilität (NPE), einem
Zusammenschluss von Vertretern aus Industrie, Wirtschaft und Politik zur
Förderung der Elektromobilität, bereits 2010 ambitionierte Ziele zum Ausbau der
Elektromobilität gesetzt. Bis 2020 sollen 1 Million elektrisch betriebene
Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sein (https://bit.ly/2FtHbkp).
In dem Regierungsprogramm Elektromobilität aus dem Jahr 2011 wurden E-
Autos sogar als mittelfristige Stromspeicher angesehen, um Strom aus erneuerbarer
Energie zu speichern und wieder rückzuspeisen, und so „in Zukunft einen
wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten“ (Regierungsprogramm
Elektromobilität, S. 5, www.bmbf.de/files/programm_elektromobilitaet(1).pdf). In dem
Regierungsprogramm wird das Jahr 2017 als das Jahr anvisiert, in welchem der
„Markthochlauf“ beginnen sollte und die Leitlinie, wonach „.Deutschland […] sich nicht
nur zu einem „Leitmarkt Elektromobilität“ entwickeln, sondern mit Innovationen
im Bereich Fahrzeuge, Antriebe und Komponenten sowie der Einbindung der
Fahrzeuge in die Strom- und Verkehrsnetze künftig auch als ein „Leitanbieter
Elektromobilität“ etablieren [sollte]“ (ebd., S. 7).
Seit 2016 subventionieren Bund und Hersteller den Kauf der meisten
Elektroautos sowie Pkws mit Brennstoffzelle mit insgesamt 4 000 Euro pro Fahrzeug,
Plugin-Hybride werden mit 3 000 Euro gefördert. Die Prämie, die es sowohl beim
Kauf als auch beim Leasing gibt, ist nun bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert
worden. Die Hälfte des jeweiligen Betrags übernehmen die Autohersteller.
Gedeckelt ist der Fördertopf bei einer Gesamtsumme von 1,2 Mrd. Euro. Auch
steuerlich werden Elektroautos gefördert: Für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis
zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, wird zehn Jahre lang keine
Kfz-Steuer fällig. Für Dienstwagen gilt seit 2019 ein weiteres Privileg: Elektro-
und Plug-in-Hybridfahrzeuge werden pauschal nur mit 0,5 Prozent des
Listenpreises versteuert. Auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht
als geldwerter Vorteil versteuert werden (https://bit.ly/2M7Qskd).
Im Bereich der E-Autos hat die Bundesregierung bis 2016 insgesamt 1,5 Mrd.
Euro in die sogenannte Marktvorbereitungsphase investiert (siehe
Bundestagsdrucksache 18/8828). Mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) aus dem Jahr
2015 hat man E-Autos gegenüber anderen Antrieben mit weiteren Vorteilen
versehen (etwa beim Parken, Fahren auf Busspuren und ähnliche Maßnahmen).
Laut den Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren zum Stichtag
1. Januar 2019 83 175 Fahrzeuge mit Elektromotor zugelassen (https://bit.ly/
2WLqaIk). Die Zahl der Elektroautos erreicht somit nicht mal 10 Prozent des
genannten „politischen Zieles“ der Bundesregierung – 1 Million zugelassene E-
Autos bis 2020 (Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität aus dem Jahr 2009).
Laut den Daten des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung
Baden-Württemberg (ZSW) waren 2018 laut den Zulassungszahlen von E-Autos
nach Hersteller die meisten Autos von Tesla, BYD, Nissan und BAC
(https://bit.ly/2KwS3SL). Dass Deutschland beim E-Auto weit davon entfernt ist,
Leitanbieter oder Leitmarkt zu sein, zeigt auch ein Blick auf die Zulassungszahlen
nach Ländern: Die Tabelle führt China mit 1,3 Millionen neu zugelassenen
Elektroautos an.
Am 24. Juni 2019 gab es im Kanzleramt einen weiteren sogenannten Autogipfel.
Laut Medienberichten wird an einem „Masterplan“ für E-Autos gearbeitet. Ta-
gesschau.de (https://bit.ly/2WZWgQr) zitierte Bernhard Mattes (VDA). Der habe
gesagt, dass der Masterplan alles Erforderliche klären soll, um die Lade-
Infrastruktur so auszubauen, dass bis 2030 7 bis 10,5 Millionen E-Fahrzeuge auf der
Straße sein könnten. Zuvor berichtete „DER SPIEGEL“ (https://bit.ly/
2XmdZpL), dass BMW in einem Papier die Bundesregierung auffordert, eine
„ganzheitliche Förderkulisse“ für E-Autos zu beschließen, um Deutschland „an
die Spitze der Bewegung“ zu setzen. BMW wolle, so „DER SPIEGEL“, den Preis
von Ladestrom durch steuerliche Erleichterungen senken. Jeder Halter eines
E-Autos solle außerdem das Recht erhalten, Ladestecker in seiner Garage zu
installieren, auch wenn diese gemeinschaftlich genutzt wird. Zudem soll BMW
vorschlagen, einen Mindestanteil an elektrifizierten Stellplätzen in Parkhäusern
vorzuschreiben. Der Preis fürs Parken ließe sich dann je nach Schadstoffausstoß
variieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller
offensichtlich verfehlten selbstgesetzten Ziele in Bezug auf die Anzahl der
zugelassenen E-Autos bis 2020 (1 Million vs. 83 175 + X; siehe Vorbemerkung
der Fragesteller, vorletzter Absatz)?
Welchen zusätzlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Korrektur der Ziele?
2. Ist die Bundesregierung, in Anbetracht der Zahlen, dass sich unter den Top-
10-Zulassungszahlen von E-Autos nach Hersteller im Jahr 2018 nur zwei
deutsche Autohersteller befinden (BMW, VW) und diese erst ab Rang fünf
zu finden sind, immer noch der Ansicht, dass „Deutschland im Jahr 2020
sowohl Leitanbieter als auch Leitmarkt für Elektromobilität“ sein wird (vgl.
NSR, S. 23; siehe Vorbemerkung der Fragesteller, vorletzter Absatz bzw. die
Zahlen des ZSW)?
3. Welche Nachteile ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus dem
„Hinterherhinken“ Deutschlands sowohl für die deutsche Wirtschaft –
insbesondere für die Automobil-Branche und Zuliefererindustrie?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Bürger bzw.
für die Arbeitsplätze im Inland?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung diesbezüglich?
4. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den im Nachrichtenmagazin
„DER SPIEGEL“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, letzter Absatz)
genannten Forderungen von BMW, insbesondere
a) den Preis von Ladestrom durch steuerliche Erleichterungen zu senken
(falls diese Forderung unterstützt wird, wie will die Bundesregierung die
steuerlichen Mindereinnahmen ausgleichen, aus welchen Mitteln),
b) jeder Halter eines E-Autos solle das Recht erhalten, Ladestecker in seiner
Garage zu installieren und
c) einen Mindestanteil an elektrifizierten Stellplätzen in Parkhäusern
vorzuschreiben und den Preis fürs Parken je nach Schadstoffausstoß zu
variieren?
5. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung für E-Autos für die Jahre 2025
(2030) ff. gesetzt?
Gibt es angestrebte Richtwerte bezüglich der Zulassungszahlen für E-
Autos – vergleichbar mit dem Ziel von 1 Million E-Autos bis 2020?
Gibt es bereits Details zu dem genannten „Masterplan“ (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller, letzter Absatz)?
6. Welche weiteren Gesetzentwürfe bzw. Förderprojekte sind derzeitig noch in
Planung, die die Materie des E-Autos betreffen bzw. E-Autos fördern sollen?
7. Ab welchem Marktumfang bzw. nach welchen Kriterien bemisst die
Bundesregierung einen „Markthochlauf“ für E-Autos?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass das anvisierte Ziel vom
Markthochlauf im Jahr 2017 (vgl. Regierungsprogramm Elektromobilität aus dem
Jahr 2011) erreicht worden ist?
Wenn nein, wieso ist die Erreichung dieses Ziels nach Ansicht der
Bundesregierung gescheitert?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich eine Studie zur Ursachenforschung
in Auftrag gegeben?
Wenn ja, was waren die Ergebnisse?
Wenn nein, wieso nicht?
8. Mit dem Erreichen welcher Maßstäbe (Marktumfang etc.) sollen nach den
Plänen der Bundesregierung die Förderungen für E-Autos entfallen und dem
freien Markt überlassen werden?
9. Wie viele der 83 175 zugelassene E-Autos sind nach Zahlen des KBA an
Privatpersonen und in wie vielen Fällen gewerblich bzw. an juristische
Personen zugelassen?
In wie vielen Fällen der an Privatpersonen zugelassenen E-Autos handelt es
sich um das erstzugelassene Auto?
Wie viele der privaten Halter von zugelassenen E-Autos haben ihre Adresse
in einer Großstadt (ab 100 000 Einwohner; bitte die Zahlen für die Jahre
2016, 2017, 2018 und 2019 – soweit verfügbar, getrennt in einer Tabelle
aufschlüsseln)?
10. Liegen der Bundesregierung Untersuchungen bzw. Studien vor über die
sozio-ökonomische Struktur der Käufer von E-Autos (z. B. Statistiken über
Alter, das Einkommen usw. der jeweiligen Käufer)?
11. Ist die Bundesregierung immer noch der Ansicht, dass E-Autos als
mittelfristige Stromspeicher angesehen werden können, um Strom aus
erneuerbaren Energien zu speichern und wieder rückzuspeisen, und so „in Zukunft
einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität leisten“ können
(Regierungsprogramm Elektromobilität, S. 5)?
12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ausschließlich Strom aus
erneuerbaren Energien in die E-Autos eingespeist und wieder, als
erneuerbarer Strom, zurückgespeist wird?
Ist der Bundesregierung die Tatsache bewusst, dass die zertifizierten
Grünstrom-Lieferverträge lediglich auf dem Papier zu 100 Prozent aus
erneuerbaren Quellen stammen und in der Praxis der normale Strommix geliefert wird?
Wie will die Bundesregierung eine „Doppelbuchung“ im Falle des
rückgespeisten Stroms aus einem E-Auto, das nochmals als erneuerbarer Strom in
die Energie- bzw. Strombilanz fließt bzw. als solches verbucht wird, obwohl
es de facto originär aus fossilen Brennstoffen stammt (deutscher Strommix),
verhindern?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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