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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur
(insgesamt 24 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
16.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1217006.08.2019
Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12170
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Annalena Baerbock, Britta Haßelmann,
Markus Tressel, Lisa Badum, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer,
Stephan Kühn (Dresden), Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Stilllegung, Entwidmung und Reaktivierung regionaler Eisenbahninfrastruktur
Die autoorientierte Verkehrspolitik seit Ende des Zweiten Weltkriegs hat nach
Ansicht der Fragesteller dafür gesorgt, dass die Bahnverwaltungen ihr
Streckennetz in der Fläche zunehmend ausdünnten. Auf rund 15 000 Streckenkilometern
haben die Staatsbahnen DB und DR in beiden deutschen Staaten und die
Verantwortlichen nach der Bahnreform den Personenverkehr eingestellt. Auch bei den
nichtbundeseigenen Eisenbahnen sorgte das verkehrspolitische Umfeld der
1950er- bis 1980er-Jahre für ein kontinuierlich schrumpfendes Netz.
Doch schon mit Beginn der 1990er-Jahre setzte quasi eine gegenläufige
Entwicklung ein: Immer mehr vom Schienenverkehr abgehängte Regionen und Städte
drängten darauf, wieder an das Eisenbahnnetz angebunden zu werden. Mit der
Bahnreform 1994 und der Regionalisierung des Nahverkehrs auf der Schiene
1996 änderten sich die Rahmenbedingungen für die Reaktivierung von
Eisenbahnstrecken zum Besseren. So haben die Länder bzw. Dritte zwischen 1994 und
2019 insgesamt 827 Kilometer an Verbindungen für den Personenverkehr und
359 Kilometer für den Güterverkehr wieder in Betrieb genommen. Da im
gleichen Zeitraum aber weiterhin auf mehr als 3 600 Streckenkilometern der
Personenverkehr eingestellt wurde, bleibt die Bilanz auch nach der Bahnreform negativ
(vgl. Pressemitteilung der Allianz pro Schiene, 20. Mai 2019).
Das Erreichen der klimapolitischen Ziele im Verkehrssektor und die dafür
erforderliche umfassende Stärkung des öffentlichen Verkehrs verleiht dem Thema
„Streckenreaktivierung“ gerade weiter wachsende Bedeutung. Nach Auffassung
der Fragesteller ist die Bundesregierung als Verantwortliche für die
Eisenbahninfrastruktur des Bundes aufgefordert, ein eigenes Programm zur Reaktivierung
von Eisenbahnstrecken aufzulegen, das die bekannten Finanzierungsprogramme
ergänzt. Mit dem am 20. Mai 2019 vom Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene vorgestellten Vorschlagsliste für
Streckenreaktivierungen besteht politisch ein guter Anknüpfungspunkt für weitere
Schritte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf wie vielen Streckenkilometern des Eisenbahnnetzes bzw. welchen
Strecken und Streckenabschnitten wurde seit dem 1. Januar 1990 der
Personenverkehr eingestellt (bitte nach Bundesländern, Datum der Einstellung des
Personenverkehrs und jeweiliger Streckenlänge aufschlüsseln)?
2. Wie viele Streckenkilometer wurden seit dem 1. Januar 1990 stillgelegt (nach
§ 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes –AEG – bzw. vergleichbares
Verfahren der Staatsbahnen vor der Bahnreform; bitte nach Bundesländern
sowie unter Angabe des Stilllegungsdatums aufschlüsseln)?
3. Bei welchen Verkehrshalten wurde die Bedienung seit dem 1. Januar 1990
eingestellt (bitte nach Bundesländern sowie dem Datum der Einstellung
aufschlüsseln)?
4. Wie viele Streckenkilometer wurden seit dem 1. Januar 1990 nach § 23 AEG
von Eisenbahnbetriebszwecken freigestellt („Entwidmung“; bitte nach
Bundesländern sowie Datum der Freistellung aufschlüsseln)?
5. Wie will die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD formulierten Anspruch zur Mobilität im ländlichen Raum und
zum Betrieb von „Schienennebenstrecken“ („Wir wollen Bundesmittel für
den Betrieb von Schienennebenstrecken zur Verfügung stellen sowie ein
Programm zur Förderung der Mobilität im ländlichen Raum auflegen. Wir
wollen Bahnhöfe und -haltestellen in den Regionen halten.“,
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode) erfüllen?
6. Bis wann will die Bundesregierung ein Programm zur Förderung der
Mobilität im ländlichen Raum auflegen, was soll konkret gefördert werden, und in
welchem Umfang sollen dafür Haushaltsmittel bereitgestellt werden?
7. Wie will die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD formulierten Anspruch zur Förderung von NE-Bahnen
nachkommen („Wir wollen die Förderung für NE-Bahnen für den Ausbau
öffnen.“, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19.
Legislaturperiode)?
8. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung den Ausbau von
Eisenbahninfrastruktur von NE-Bahnen, und welche Haushaltsmittel sollen dafür
2020 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt werden?
9. Für welche Eisenbahnstrecken (Eisenbahninfrastruktur des Bundes) wird
derzeit die Reaktivierung vorbereitet (bitte unter Angabe der VzG-
Streckennummer, Streckenlänge, Reaktivierung für Personenverkehr und/oder
Güterverkehr sowie geplante Betriebsaufnahme aufschlüsseln)?
10. Bis wann will die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD für die 19. Wahlperiode genannte „Tausend-Bahnhöfe“-
Förderprogramm zur „Attraktivitätssteigerung gerade kleinerer Bahnhöfe“
auflegen, und welche Investitionssumme will die Bundesregierung dafür
insgesamt bereitstellen (unter Einbeziehung des Bahnhofsumfeldes und mit
Sanierung der Bahnhofsgebäude)?
11. Welche Haushaltsmittel beabsichtigt die Bundesregierung im Haushalt 2020
für das „Tausend-Bahnhöfe“-Förderprogramm bereitzustellen, und welcher
Betrag ist dafür in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils für die Jahre
2021, 2022 und 2023 vorgesehen?
12. In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Entwurf für den
Bundeshaushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung die barrierefreie
Sanierung von größeren und kleineren Bahnhöfen (unter bzw. über 1 000
Reisende/Tag) zu fördern, um Barrieren beispielsweise durch fehlende
Rampen bzw. Aufzüge zu Bahnsteigen, zu niedrigen Bahnsteigen oder fehlende
taktile Leitsysteme zu beseitigen?
13. Wird die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, die derzeit
schlussverhandelt wird, konkrete Vorgaben zur Barrierefreiheit an Bahnhöfen
enthalten, und wenn ja, in welcher Weise, und wenn nein, weshalb nicht?
14. Wie viele Streckenkilometer beabsichtigt die Bundesregierung mit der
„Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken“ zu
elektrifizieren, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
verankerte Ziel zu erreichen, bis 2025 den Elektrifizierungsgrad des
Streckennetzes auf 70 Prozent zu erhöhen?
15. Hält die Bundesregierung die im Haushaltsentwurf veranschlagte Summe
von bisher insgesamt 92 Mio. Euro für ausreichend, um einschließlich der
geplanten Streckenelektrifizierungen im Bedarfsplan Schiene bis 2025 einen
Elektrifizierungsgrad von 70 Prozent zu erzielen?
Wenn nein, welche zusätzlichen Investitionsmittel sind notwendig, um das
Ziel bis 2025 zu erreichen?
16. Welchen Elektrifizierungsgrad im Streckennetz strebt die Bundesregierung
langfristig, also bis 2035 bzw. 2040, an, und wird die Bundesregierung ein
elektrifiziertes Zielnetz definieren?
17. Wie gestaltet sich die Finanzierung der „Förderinitiative zur Elektrifizierung
regionaler Schienenstrecken“?
Was soll neben den Anlagen der elektrischen Zugförderung – einschließlich
Speiseeinrichtungen – förderfähig sein?
18. Soll die Finanzierung der Leistungsphasen 1 bis 4 (Planung) bei der
Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken ebenfalls förderfähig sein?
Wenn nein, warum nicht?
19. Bis wann plant die Bundesregierung die Vorlage einer Förderrichtlinie für
den Haushaltstitel „Zuschüsse zur Förderung alternativer Antriebe im
Schienenverkehr“?
20. Wer soll bei der Förderrichtlinie für den Haushaltstitel „Zuschüsse zur
Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ zum Kreis der
Förderberechtigten zählen?
21. Auf welchen Bahnhöfen bzw. Betriebsstellen bzw. auf welchen
Streckenabschnitten (bitte VzG-Streckennummer und genaue Lage angeben) plant die
DB Netz AG aktuell Teilelektrifizierungen, „Strominseln“ und/oder
Ladepunkte, um den Einsatz batterieelektrischer Schienenfahrzeuge
(„Akkutriebwagen“) zu ermöglichen, und bis wann sollen die Anlagen in Betrieb
genommen werden?
22. Welche nächsten Schritte zur Umsetzung leitet die Bundesregierung aus den
Empfehlungen des Programms „Unser Plan für Deutschland – Gleichwertige
Lebensverhältnisse überall“ ab, um etwa Streckenreaktivierungen für
Schienenwege des Bundes mit einem eigenen Programm zu fördern („Wir
empfehlen dem Bund für die Verbesserung der Mobilität und Anbindungen
folgende Maßnahmen zu ergreifen: […] die Schieneninfrastruktur in der Fläche
zu verbessern, einschließlich der Reaktivierung stillgelegter Bahnlinien,
soweit der Bund zuständig ist“, „Unser Plan für Deutschland“, S. 62)?
23. Arbeitet die Bundesregierung an einem eigenen Programm zur Förderung
von Streckenreaktivierungen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung die Förderkonzeption
vorstellen?
24. Wie steht die Bundesregierung zu der vom Verband Deutscher
Verkehrsunternehmen (VDV) und der Allianz pro Schiene am 20. Mai 2019
vorgestellten Vorschlagsliste für Streckenreaktivierungen („Auf der Agenda:
Reaktivierung von Eisenbahnstrecken“, VDV/Allianz pro Schiene), und inwiefern
wird die Bundesregierung die „VDV-Reaktivierungsliste“ bei der
Weiterentwicklung der Empfehlungen des Programms „Unser Plan für Deutschland“
aufgreifen?
Berlin, den 22. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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