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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Partitionierung und Transmutation (PuT) als Alternative zur Endlagerung
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
23.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1217906.08.2019
Partitionierung und Transmutation (PuT) als Alternative zur Endlagerung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12179
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Marc Bernhard,
Andreas Bleck, Dr. Heiko Wildberg und der Fraktion der AfD
Partitionierung und Transmutation (PuT) als Alternative zur Endlagerung
Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestages gab 2016 eine umfassende
Empfehlung (www.bundestag.de/endlager-archiv/blob/434430/bb37b21b8e1e7e
049ace5db6b2f949b2/drs_268-data.pdf) für das Standortauswahlverfahren zur
Suche eines geologischen Endlagers für hochradioaktive Reststoffe heraus. Neben
detaillierten Abhandlungen zur Endlagerung an sich wird auch auf die Alternative
„Transmutation“, der kernphysikalischen bzw. kerntechnischen Umwandlung
langlebiger in kurzlebige Isotope, eingegangen (ab S. 225). Dabei stützt man sich
überwiegend auf eine Arbeit des Öko-Institutes, die auf einer Studie der
Akademie für Technikwissenschaften (www.acatech.de/fileadmin/user_upload/Baum
struktur_nach_Website/Acatech/root/de/Publikationen/Projektberichte/acatech_
STUDIE_Transmutationsforschung_WEB.pdf) aufbaut. Man kommt zu dem
Schluss, dass zum einen eine geologische Endlagerung trotzdem in
nennenswertem Maße notwendig sei und zum anderen dieses Verfahren mit bis zu mehreren
100 Mrd. Euro Kosten unvertretbar teuer sei, weshalb nur die direkte Endlagerung
als Strategie zu verfolgen wäre. Nach Auffassung der Fragesteller basiert diese
Feststellung jedoch auf völlig unzureichend gewürdigten Erkenntnissen aus
diesem Bereich, die eine Neubewertung der Partitionierung zusammen mit der
Transmutation (PuT) im Lichte der Abwägung von Entsorgungsszenarien
gebieten.
Der o. g. Empfehlungsbericht der Endlagerkommission geht lediglich nur von
Festbrennstoffreaktoren wie ASTRID (mit Natrium gekühlter Reaktor) oder
MYRRHA (beschleunigergetriebenes, mit Blei gekühltes System) zusammen mit
der heute gebräuchlichen PUREX-Brennstoffaufbereitung aus. Der sehr
aufwändige Prozess samt eher teurer Reaktortypen erlaube prinzipbedingt keine
vollständige Verwertung oder Entschärfung der langlebigen Bestandteile. Weiterhin
werden neue, pyrochemische Auftrennverfahren oder auch Flüssigkernreaktoren
direkt oder in den Referenzen benannt, jedoch wegen „mangelnder technologischer
Reife“ als nicht relevantes Szenario betrachtet. Weitere Forschungsbemühungen
auf diesem Gebiet werden wegen mangelnder öffentlicher Akzeptanz angeblich
als nicht durchsetzbar verworfen und damit die erheblichen Vorteile nicht
vollständig erkannt.
Hingegen kommt etwa eine kürzlich veröffentlichte, vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie geförderte Studie zu der Auffassung, dass neue auf
physikalischen Mechanismen basierende Trennverfahren eine erheblich höhere
Trennschärfe bei gleichzeitig deutlich geringeren Kosten erbringen können
(https://festkoerper-kernphysik.de/nudest). So wäre die Auftrennung des
gesamten deutschen Bestandes an abgebranntem Brennstoff in einer einzigen Anlage in
20 Jahren und nur mit den Einlagen des Endlagerfonds ohne Mehrkosten
darstellbar, wobei die Größe der Endlagerkapazitäten auf 50 Prozent und bei längerer
Zwischenlagerung gar bis zu 20 Prozent abgesenkt werden könnte. Bezöge man
zusätzlich hierzu passende Reaktoren mit flüssigem Brennstoff zwecks
Transmutation mit ein, ließe sich der Endlageraufwand praktisch völlig vermeiden,
lediglich eine verbunkerte Zwischenlagerung über mehrere Jahrhunderte wäre
notwendig. Damit könnte die schadlose Verwertung derartiger Reststoffe effektiv und
maßgeschneidert erfolgen, woraus nach Ansicht der Fragesteller auch auf eine
höhere öffentliche Akzeptanz geschlossen werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung über die vorgenannten Studien hinaus Kenntnis
über die Machbarkeit von PuT mittels pyrochemischen Verfahren und
Flüssigkernreaktoren?
2. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
3. Warum wird, im Lichte einer effektiveren Entsorgungsstrategie, die
Forschung an neuen Reaktoren von der Bundesregierung laut
Bundestagsdrucksache 19/7824 nicht unterstützt?
4. Warum wird, im Lichte einer effektiveren Entsorgungsstrategie, die
Zulässigkeit neuer zur Transmutation vorgesehener Reaktoren (z. B.
Flüssigkernreaktoren) von der Bundesregierung laut Bundestagsdrucksache 19/9174 als
„weder zielführend noch geboten“ angesehen?
5. Wären nach Ansicht der Bundesregierung basierend auf der derzeitigen
Gesetzeslage Reaktoren ausschließlich zum Zwecke der Transmutation
prinzipiell genehmigungsfähig (bitte kein reines wörtliches oder inhaltliches Zitat
des Atomgesetzes, auch nicht auszugsweise, sondern eine eigenständige
Antwort geben, welche „Ja“ oder „Nein“ beinhaltet)?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wären nach Ansicht der Bundesregierung basierend auf der derzeitigen
Gesetzeslage Auftrennanlagen ausschließlich zum Zwecke der Partitionierung
prinzipiell genehmigungsfähig (bitte kein reines wörtliches oder inhaltliches
Zitat des Atomgesetzes, auch nicht auszugsweise, sondern eine
eigenständige Antwort geben, welche „Ja“ oder „Nein“ beinhaltet)?
8. Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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