[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12182
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller,
Marcus Bühl, Jörn König, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Überwachung von Mitarbeitern durch Diensthandys und andere PC-Tools im
Spannungsverhältnis zum Datenschutz
Nach der Wahrnehmung der Fragesteller sind Installationen von
Überwachungstechnologie im öffentlichen Raum ein gewohntes Bild und begleiten nicht nur
Ausnahme- sondern lebensalltägliche Situationen eines Bürgers: Kameras
finden sich auf Flughäfen, in Bankfilialen, auf Bahnhöfen, vor Geldautomaten, in
U-Bahn-Stationen, in öffentlichen Gebäuden und vielen anderen Bereichen des
öffentlichen Lebens. Doch die Überwachungstechnik macht auch nicht vor den
eigenen vier Wänden halt. Spätestens seit der Markteinführung von so genannten
Smart Speakern und sprachgesteuerten, internetbasierten intelligenten
persönlichen Assistenten wie „Alexa“ hören immer öfter Unberechtigte mit (
www.smart
droid.de/assistant-google-mitarbeiter-hoeren-mit-was-nicht-weiter-ueberrascht/).
Die technischen und digitalen Überwachungsmöglichkeiten beschränken sich
allerdings nicht nur auf öffentliche Plätze und die Wohnung, sondern greifen schon
längst auch auf den Arbeitsplatz über. Deutsche Unternehmen scheinen leider hier
keine Ausnahme darzustellen.
Ein dienstlich genutztes Smartphone oder die Navigationssoftware im Dienstauto
können dem Arbeitgeber eine Fülle von Daten übermitteln. Das kann dazu führen,
dass der Arbeitgeber mehr Informationen zur Verfügung hat, als jemals zuvor.
Zum einen kann die Überwachung von Arbeitsplätzen durchaus zweckmäßig im
Sinne von Arbeitsabläufen und zur Verhinderung von Straftaten beitragen,
allerdings wird in letzter Zeit vermehrt auf die Überwachung von Mitarbeitern gesetzt
(
www.manager-magazin.de/premium/ueberwachung-audiostory-sie-kennen-
dichsie-kriegen-dich-a-93348364-075b-4793-bc9a-452d89b21d74).
Mitarbeiter, die softwaregestützte Technologien nutzen, um beispielsweise Ein-
und Ausgänge oder Login-Verhalten zu kontrollieren, haben die Möglichkeit,
detaillierte Mitarbeiterprofile zu erstellen.
Die Überwachungsskandale wie die der Deutschen Telekom AG (
www.manager-
magazin.de/unternehmen/artikel/a-555158.html), der Deutschen Bahn AG (www.
zeit.de/online/2009/04/bahn-bespitzelung) oder des Lebensmittelkonzerns Lidl
(
www.stern.de/wirtschaft/news/ueberwachungsskandal-lidl-muss-millionen-strafe-
zahlen-3762026.html) haben offenbar ihre abschreckende Wirkung verloren. In
Unternehmen in den USA und Großbritannien werden E-Mails, Web-Browser,
Chatprogramme, Anrufbeantworter aber auch soziale Netzwerke überwacht
(
www.manager-magazin.de/premium/ueberwachung-audiostory-sie-
kennendich-sie-kriegen-dich-a-93348364-075b-4793-bc9a-452d89b21d74).
In Deutschland ist so eine Praxis der Arbeitgeber illegal, denn grundsätzlich
dürfen keine Daten genutzt werden, bei deren Beschaffung das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung gebrochen wird. Zudem kommen gemäß der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dem Arbeitgeber umfangreiche
Aufklärungs- und Unterrichtungspflichten zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind die in der Vorbemerkung der Fragesteller formulierten Umstände der
potentiellen und teils umgesetzten Überwachungsmöglichkeiten der
Arbeitnehmer der Bundesregierung bekannt?
2. Sieht die Bundesregierung bei der Transformation der DSGVO in nationales
Recht gesetzgeberischen Handlungsbedarf, dass die persönlichen Rechte der
Arbeitnehmer besser zu schützen sind?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Fälle vor dem
Bundesarbeitsgericht in Bezug auf „Lauschangriffe“ auf Mitarbeiter verhandelt wurden?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um Mitarbeiter des
öffentlichen Dienstes vor solchen Übergriffen zu schützen?
5. Wie beurteilen das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und
der Bundesdatenschutzbeauftragte den derzeitigen Stand des
Mitarbeiterschutzes in den bundeseigenen Einrichtungen?
6. Wie beurteilt der Bundesdatenschutzbeauftragte die Software Windows 10
in Bezug auf Sicherheit und Abhörsicherheit und deren Implementierung in
der öffentlichen-rechtlichen Dienstbenutzung?
Berlin, den 16. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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ISSN 0722-8333]