Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Republik Benin
(insgesamt 46 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
04.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1218606.08.2019
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige ODA-fähige Vorhaben mit und in der Republik Benin
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12186
19. Wahlperiode 06.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme, Markus Frohnmaier,
Dr. Harald Weyel, Jens Kestner, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Staatliche und nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit sowie sonstige
ODA-fähige Vorhaben mit und in der Republik Benin
Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland ist nach Ansicht der
Fragesteller in ihrer Organisation und Durchführung multidimensional und
komplex gestaltet, so dass Strukturen, Abläufe und beteiligte Akteure nicht ohne
erheblichen Aufwand erkennbar sind. Nach Ansicht der Fragesteller kann eine
effektive parlamentarische Sach- und Leistungskontrolle anhand der bereits
veröffentlichten Informationen bezüglich der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit und in der Republik Benin nicht ohne weiteres stattfinden, da diese –
wenn vorhanden – nur fragmentarisch vorliegen.
Die Fragesteller gehen weiterhin davon aus, dass das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), als das für die gesamte
Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ressort der Bundesregierung, nicht
über den zur ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Überblick
der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesrepublik Deutschland
verfügt und beruft sich dabei auf die im Bericht des Bundesrechnungshofes 2018
getätigten Aussagen, siehe dazu auch das Zitat unten im Text.
Die Zuständigkeit für die deutsche staatliche und nichtstaatliche
Entwicklungszusammenarbeit liegt zwar beim Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, jedoch führen auch andere Ressorts der
Bundesregierung entwicklungspolitische Vorhaben durch (siehe Mittelherkunft der bi- und
multilateralen ODA – Official Development Assistance – 2016 bis 2017 auf
Bundestagsdrucksache 19/9822, Antwort auf die Schriftliche Frage 133). Diese
Vorhaben finden nach Aussage des BMZ nicht im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit statt, obwohl diese der deutschen ODA-Quote, also der getätigten
öffentlichen Entwicklungsleistungen (siehe ebenfalls Antwort auf die Schriftliche
Frage 133 auf Bundestagsdrucksache 19/9822 und www.bmz.de/de/ministerium/
zahlen_fakten/oda/hintergrund/leitfaden/index.html), angerechnet werden. Nach
Ansicht der Fragesteller ist die begriffliche Unterscheidung von
Entwicklungszusammenarbeit und sonstigen ODA-Leistungen durch das BMZ nicht
nachvollziehbar und zeigt die nach ihrer Ansicht unwirtschaftliche Fragmentierung,
Inkohärenz und Steuerungsunfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik auf.
Des Weiteren weisen die Fragesteller auf die nach ihrer Ansicht defizitäre
Informationslage des BMZ hin. Den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2018
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (siehe
Bundestagsdrucksache 19/5500, bzw. www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/
bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2018/inhalt/2018-
bemerkungengesamtbericht-pdf/view) ist bezüglich der Prüfergebnisse des Einzelplans 23
folgendes zu entnehmen:
„Die beim BMZ und der KfW gespeicherten Finanz- und Projektdaten weichen
teilweise voneinander ab. Dies ist dem BMZ seit mindestens zehn Jahren
bekannt“ (ebd. S. 274).
Zwar hat das BMZ bereits im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige IT-gestützte
Finanzverwaltungssystem und Berichtswesen bis Ende 2011 zu ersetzen, nach
Feststellung des Bundesrechnungshofes im Jahr 2018 sei dies allerdings „nicht
gelungen“ (ebd. S. 275). Das BMZ hat bis zum Jahr 2014 infolge der Einführung
des neues IT-Systems 4,1 Mio. Euro ausgegeben – ursprünglich wurden durch
das BMZ 1,7 Mio. Euro veranschlagt – und verfügte zum Zeitpunkt der Prüfung
durch den Bundesrechnungshof im Jahr 2018 über kein einsatzfähiges System
(siehe Prüffeststellungen – 28.1 – und Würdigung – 28.2 – des
Bundesrechnungshofes auf Bundestagsdrucksache 19/5500).
Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse der Externen Qualitätskontrolle
2017 der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, der für
die Technische Zusammenarbeit zuständigen Durchführungsorganisation des
Bundes, zu beachten (https://media.frag-den-staat.de/files/foi/147034/Externe
Qualitatskontrolle2017Hauptberichtfinal.pdf). Hier wurden durch die Prüfer
teilweise „schwerwiegende Abweichungen“ von den Vorgaben des BMZ
festgestellt, welche die GIZ bei der Umsetzung der entwicklungspolitischen
Maßnahmen und Projekte einhalten muss (siehe Ausschussdrucksache 19[19]142 b).
Insbesondere in der Prüfkategorie „Wirtschaftlichkeit“ der Externen
Qualitätskontrolle wurde eine durchschnittliche Abweichung von 56 Prozent (nach der
Systematik der Externen Qualitätskontrolle 2017 als „schwerwiegende Abweichung“
qualifiziert) festgestellt (ebd., S. 48).
Weiter ist anzuführen, dass hinsichtlich der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von
entwicklungspolitischen Vorhaben der GIZ bis zum Jahr 2016 keine geeignete
Prüfgrundlage vorlag (ebd. S. 46).
Dazu die Prüfer der Externen Qualitätskontrolle 2017: „Die Prüfkategorie
Wirtschaftlichkeit wurde im Prüfjahr 2013 neu aufgenommen und bis 2016
ausschließlich in den Vor-Ort-Untersuchungen analysiert. Der Grund hierfür war,
dass eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit auf Grundlage der Angebote und
Berichte nicht möglich war. Es bestand weder eine geeignete Prüfgrundlage in Form
von prüfbaren Vorgaben [des BMZ] noch ein Prüfgegenstand, da die Dokumente
[des Berichtswesens der GIZ und des BMZ] keine prüfbaren Informationen zur
Bewertung der Wirtschaftlichkeit enthielten“ (ebd., S. 46).
Zur Ausübung einer effektiven parlamentarischen Kontrolle sowie zur
Herbeiführung von Publizität, werden daher folgende sachdienliche Informationen
erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Länderstrategie verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin?
Welche Schwerpunkte werden hierbei von der Bundesregierung gesetzt?
2. Seit welchem Jahr erhält die Republik Benin Leistungen der Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit?
3. Seit welchem Jahr erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
zivilgesellschaftliche Akteure Leistungen im Rahmen der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit in der Republik Benin?
4. Auf welchen (völker-)rechtlichen Grundlagen erbringt die Bundesrepublik
Deutschland derzeitig Leistungen im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin?
Welche Regelungen werden in diesen Vereinbarungen bzw. in den
Abkommen getroffen (bitte Fundstelle der Verkündung bzw. Bekanntmachung der
jeweiligen Abkommen bzw. Vereinbarungen im Bundesgesetzblatt
abschließend angeben)?
5. Wie hoch ist das Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen der
Bundesrepublik Deutschland an und in der Republik Benin?
a) Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit am
Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen?
b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit am Gesamtvolumen aller
ODA-fähigen Leistungen?
c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an
Haushaltsmitteln des Bundes am Gesamtvolumen aller ODA-fähigen Leistungen
(bitte nach Einzelplan und Jahr aufführen)?
6. Wie lange beabsichtigt die Bundesregierung die staatliche und
nichtstaatliche Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin
fortzusetzen, und nach welchen messbaren bzw. feststellbaren Kriterien richtet sich
diese Entscheidung (bitte Kriterien abschließend und jeweils mit aktuellem
Prüfergebnis bzw. Wert angeben)?
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die generelle Wirksamkeit der deutschen
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Republik Benin?
Auf welchen Tatsachen bzw. Umständen beruht die Beurteilung der
Bundesregierung?
8. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungsleistungen wurden der
Republik Benin für die Jahre 2019, 2020 und 2021 zugesagt?
Welche Projekte befinden sich für diesen Zeitraum noch in der
Planungsphase?
9. Leistete die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit jemals Budgethilfe an die Republik Benin?
Wenn ja, wann, und in welcher Höhe wurden Leistungen ausbezahlt, und
waren diese Leistungen zweckbestimmt?
10. Sind der Bundesregierung Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen
der derzeitigen und vergangenen staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin oder sonstigen ODA-
fähigen Leistungen bekannt?
11. Wurde die Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin jemals
ausgesetzt?
Wenn ja, aus welchen Gründen, und über welchen Zeitraum?
12. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die drei größten
entwicklungspolitischen Erfolge, die aus der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit und in der Republik
Benin resultieren?
13. Wie viele Entwicklungshelfer wurden in den letzten zehn Jahren im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin
entsandt?
Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die
entsprechenden (Personal)-Kosten?
14. Wie viele Integrierte Fachkräfte wurden in den letzten zehn Jahren im
Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin
entsandt?
Für welche Projekte wurden diese eingesetzt, und wie hoch waren die
entsprechenden (Personal)-Kosten?
15. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten fünfzehn Jahren, geordnet nach Jahr der Bewilligung bzw.
Beauftragung und unter Angabe der Projektnummern, der Projekttitel, der
Projektlaufzeiten (soweit möglich auf den Tag genau), der Art der Vorhaben
(Einzelvorhaben, Globalvorhaben, Sektorvorhaben, Regionalvorhaben etc.), der
Durchführer bzw. Förderungsempfänger bzw. Unternehmen, der Partner der
Durchführungsvereinbarungen, der Förderbereiche (DAC-5-Code), der
Summe der Zusage, der tatsächlichen Projektkosten sowie des
Haushaltskapitels und Haushaltstitels, durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der staatlichen und
nichtstaatlichen Zusammenarbeit mit und in der Republik Benin gefördert oder in
Auftrag gegeben
a) im Rahmen der bilateralen Technischen Zusammenarbeit,
b) im Rahmen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit,
c) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und privaten
Trägern,
d) im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Kirchen und den politischen
Stiftungen,
e) im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen und kommunalen
Engagements,
f) im Rahmen der Sozialstrukturförderung,
g) im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft,
h) im Rahmen der Sonderinitiativen aus Haushaltskapitel 2310
(Einzelplan 23), und
i) zu welchen Sustainable Development Goals (SDGs) der Agenda 2030
tragen die Vorhaben, Projekte und Maßnahmen jeweils bei?
16. Welche Eigenanteile der Partner wurden bei den in Frage 15 erfragten
Maßnahmen vereinbart, und in welcher Höhe wurden diese tatsächlich geleistet
(bitte für jede Maßnahme konkret – quantitativ und qualitativ – und
zuordenbar angeben)?
17. Welche konkreten Zielsetzungen verfolgen die in Frage 15 erfragten
Maßnahmen unter Nennung der Programmziele, der Oberziele sowie der Modul-
und Unterziele?
18. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Auswärtige Amt in der Republik Benin
gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)?
19. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und
Heimat in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie
bei Frage 15 aufschlüsseln)?
20. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte
wie bei Frage 15 aufschlüsseln)?
21. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei
Frage 15 aufschlüsseln)?
22. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft im Rahmen in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)?
23. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium der Verteidigung in der
Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15
aufschlüsseln)?
24. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Gesundheit in der
Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei Frage 15
aufschlüsseln)?
25. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag
gegeben (bitte wie bei Frage 15 aufschlüsseln)?
26. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung
in der Republik Benin gefördert oder in Auftrag gegeben (bitte wie bei
Frage 15 aufschlüsseln)?
27. Welche ODA-fähigen Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden in den
letzten zehn Jahren aus Haushaltsmitteln des Einzelplan 60 – Allgemeine
Finanzverwaltung – in der Republik Benin gefördert oder finanziert (bitte wie
bei Frage 15 aufschlüsseln)?
28. Zu welchen Ergebnissen kamen die erstellten Schlussberichte bezüglich der
erfragten Projekte und Maßnahmen (bitte für jedes Projekt mit Angabe der
Vorgangsnummer oder des Aktenzeichens anführen)?
29. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Republik Benin bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen
Projektzieles oder der ursprünglichen Zielerreichungsstrategie vorgenommen
wurde?
a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies konkret?
b) Was war die ursprüngliche Zielsetzung oder Zielerreichungsstrategie, und
wie wurde diese angepasst?
c) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?
30. Sind der Bundesregierung Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit und in der
Republik Benin bekannt, bei welchen eine Anpassung des ursprünglichen
Kostenrahmens vorgenommen wurde?
a) Wenn ja, welche Projekte oder Maßnahmen waren dies?
b) Wie war der ursprünglich angesetzte Kostenrahmen ausgestaltet, und in
welcher Höhe wurde eine Anpassung vorgenommen?
c) Wann bzw. in welcher Phase der Umsetzung oder Planung wurde eine
Anpassung vorgenommen?
d) Welche Sachgründe lagen der jeweiligen Anpassung vor?
31. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch den
Bundesrechnungshof geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Zu welchen Prüfungsergebnissen kam der Bundesrechnungshof nach
Kenntnis der Bundesregierung?
32. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre in der Republik Benin durch die
Außenrevision des BMZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Außenrevision des
BMZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Außenrevision des BMZ?
33. Wurden Vorhaben, Projekte und Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch die Interne
Revision des BMZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Interne Revision
des BMZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Interne Revision des BMZ?
34. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit
der letzten zehn Jahre mit und in der Republik Benin durch die Revision der
GIZ geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur
Prüfung durch die Revision der GIZ?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der GIZ nach Kenntnis der
Bundesregierung?
35. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit in der Republik
Benin durch die Revision der Engagement Global gGmbH geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es einen konkreten Anlass zur Prüfung durch die Revision der
Engagement Global gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kam die Revision der Engagement Global
gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung?
36. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Vorhaben, Projekte und
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit und in der Republik Benin
durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe geprüft?
a) Wenn ja, welche Vorhaben, Projekte und Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung geprüft?
b) Wann wurde die Prüfung nach Kenntnis der Bundesregierung
durchgeführt?
c) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung einen konkreten Anlass zur
Prüfung durch die Revisionen der KfW-Bankengruppe?
d) Zu welchen Prüfergebnissen kamen die Revisionen der KfW-
Bankengruppe jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung?
37. Wurden die in den Fragen 15 bis 27 erfragten Maßnahmen hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit evaluiert?
Wenn ja, welche ODA-fähigen Maßnahmen (bitte Projekttitel und
Projektnummer angeben) wurden wann, durch wen, mit welcher
Evaluationsmethodik (bitte Bewertungskriterien aufführen) und mit welchen Ergebnissen
evaluiert?
38. Wann und wo fanden die letzten vier Geberkoordinierungsrunden auf der
Ebene der internationalen Organisationen bezüglich der
Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin statt?
Welche konkreten Feststellungen bezüglich der
Entwicklungszusammenarbeit wurden hierbei getroffen?
39. Wann und wo fanden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der
Republik Benin die letzten vier Regierungsverhandlungen statt, und welche
Vereinbarungen wurden jeweils getroffen (bitte Vereinbarungen der
jeweiligen Regierungsverhandlung abschließend angeben)?
40. Welche Projekte, Vorhaben und Maßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch ODA-fähige Entwicklungsleistungen der
Europäischen Union an der Republik Benin im Zusammenhang mit dem
Mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 finanziert, gefördert oder durchgeführt
(bitte einzelne Maßnahmen nach konkreter Zielsetzung – in deutscher
Sprache –, Maßnahmenbezeichnung, Kosten, Laufzeit und Mittelherkunft
aufschlüsseln)?
41. Leistet oder leistete die Europäische Union nach Kenntnis der
Bundesregierung Budgethilfe im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit der
Republik Benin?
Wenn ja, über welchen Zeitraum, in welcher Höhe, und in welcher Art?
42. Welche weiteren Maßnahmen werden seitens der Bundesregierung
getroffen, um die Komplementarität und Kohärenz der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit der Republik Benin, insbesondere mit Vorhaben der
Europäischen Union, sicherzustellen oder zu fördern?
43. Wie hoch ist das Gesamtvolumen der in den letzten zehn Jahren vergebenen
Hilfen im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik
Benin?
Wie, durch wen und an welche Empfänger wurden diese Leistungen
ausbezahlt (bitte nach Fördermittel – beispielsweise Kredit, Zuschuss etc. –,
Rückzahlungsverpflichtung und Anteil an Haushaltsmitteln aufschlüsseln)?
44. Wie hoch waren die Tilgungsleistungen der Kreditnehmer in den letzten zehn
Jahren im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit mit der Republik
Benin?
45. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Rückzahlung der
gewährten Kredite nicht oder nicht rechtzeitig stattfand?
Wenn ja, wurden die entsprechenden Sicherheiten verwertet?
46. Wie viel Personal der Durchführungsorganisationen ist nach Kenntnis der
Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt vor Ort im Einsatz (bitte nach
Durchführungsorganisation, Funktionen, Art des Personals und Anzahl
aufschlüsseln)?
Berlin, den 16. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Sicherheit und Sicherheitskosten im Bereich der Deutschen Bahn AG
AfD04.02.2026
Sprengung von Zigarettenautomaten in den Jahren von 2000 bis 2025
AfD05.02.2026
Ladeinfrastruktur und batteriebetriebene Lkw in Deutschland: Aktueller Stand und Planung
AfD05.02.2026
Aktuelle Fragen, Diskussionen und Analysen zu den Aussichten auf den weiteren Verlauf und einen möglichen Ausgang des Ukrainekrieges sowie die Zeit danach - Deutschlands Interessen im Lichte des Lagebilds und der Strategie der Regierung
AfD05.02.2026