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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.09.2019

Aktualisiert

22.02.2023

BT19/1219807.08.2019

Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12198 19. Wahlperiode 07.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen Hartz IV – offiziell Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Arbeitslosengeld II – soll das Existenz- und Teilhabeminimum sichern, das nach Ansicht der Fragesteller durch die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip garantiert ist. Bei der Ausgestaltung dieses Grundrechts wird an vielen Stellen gespart. Dazu gehört, dass der Gesetzgeber seinen Spielraum bei der Berechnung grundsätzlich nach unten ausschöpft. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im Jahr 2014 die Leistungshöhe als „noch verfassungsgemäß“ bewertet. Die geltenden Beträge werden nach Ansicht der Fragesteller methodisch unzulässig kleingerechnet, unter anderem durch die Vermischung des Statistikmodells mit Warenkorb-Elementen (Diakonie, Stellungnahme vom 8. November 2016, Der Paritätische, Expertise Regelbedarfe 2018). An anderen Stellen hat der Gesetzgeber sich nach Ansicht der Fragesteller um Entscheidungen gedrückt und stattdessen den schwammigen Begriff der „angemessenen“ Leistungshöhe verwendet. Damit wird den ausführenden Instanzen – Kommunen und Jobcentern – die Verantwortung übergeholfen, obwohl diese oft nur über ein knappes Budget verfügen. Dies führt zu der Wohnkostenlücke, also zur Gewährung von zu niedrigen Wohnkosten. Zusätzlich ist Sparen ein wichtiges Element der sogenannten Zielsteuerung von Jobcentern. Sie werden danach verglichen, wie sehr sie Leistungen im Vergleich zum Vorjahr reduziert haben; dies fließt auch in Zielvereinbarungen ein (§§ 48a, 48b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II –, § 4 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a SGB II). Ein Sozialleistungsträger wird also danach beurteilt, dass er die von ihm gewährten Leistungen reduziert, wobei auch Sanktionen mitzählen. Ein korrigierendes Vergleichskriterium, das sich umfassend auf Teilhabe bezieht und nicht nur Erwerbsintegration um jeden Preis erfasst, fehlt. Deswegen besteht nach Ansicht der Fragesteller zwangsläufig eine Tendenz zu unangemessen niedrigen Leistungen. Eine Sparlogik findet sich auch in der gesetzlich vorgeschriebenen Anrechnung von Kindergeld. Letztere hat zur Folge, dass Erhöhungen des Kindergelds an Kindern von Erwerbslosen und Aufstockenden komplett vorbeigehen. Gespart wird letztlich, wenn Menschen zwar niedriges Einkommen unterhalb der Bedürftigkeitsschwelle haben, aber trotzdem keinen Antrag auf Grundsicherung stellen. Dies wird durch die Stigmatisierung von Armut und Erwerbslosigkeit befördert, aber auch durch komplizierte Antragsverfahren und fehlende Bürgerfreundlichkeit. Knapp 15 Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV zum 1. Januar 2005 ist daher eine Bilanz eingesparter Sozialleistungen erforderlich. Wir fragen die Bundesregierung: 1. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe (Gesamtwert in Euro) wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie groß ist der Anteil dieser nicht übernommenen Kosten an den tatsächlich angefallenen Kosten, und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte bestanden dabei (bitte Werte für das Bundesgebiet sowie für Kommunen, nach Jahren aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen, und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte gab es dabei (bitte Werte für das Bundesgebiet sowie für Kommunen jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? 4. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl dieser Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? 5. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft mit Kindern tatsächliche Kosten nicht übernommen, und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte gab es dabei (bitte Werte für das Bundesgebiet sowie für Kommunen jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? 6. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden waren davon betroffen (bitte absolute Werte sowie relative Werte im Verhältnis zur Zahl dieser Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? 7. In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft mit Alleinerziehenden tatsächliche Kosten nicht übernommen, und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte gab es dabei (bitte Werte für das Bundesgebiet sowie für Kommunen jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? 8. Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2005 bis 2018 der Anteil an Personen bzw. Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf SGB-II-Leistungen gehabt hätten, diesen aber nicht geltend machten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 9. Welche wissenschaftlichen Studien mit welchen Ergebnissen sind der Bundesregierung zum Thema Nichtinanspruchnahme von SGB-II-Leistungen bekannt? 10. Welche Einsparungen an SGB-II-Leistungen sind auf Basis dieser wissenschaftlichen Ergebnisse zur Nichtinanspruchnahme in den Jahren von 2005 bis 2018 anzunehmen (wenn möglich bitte Jahresangaben machen)? 11. In welcher durchschnittlichen Höhe wurde in den Jahren von 2005 bis 2018 bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Kindergeld auf zustehende SGB-II- Leistungen angerechnet, und wie hoch waren dadurch die Einsparungen an SGB-II-Leistungen jährlich (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? 12. In welcher durchschnittlichen Höhe wurde in den Jahren von 2005 bis 2018 bei Bedarfsgemeinschaften mit Alleinerziehenden Kindergeld auf zustehende SGB-II-Leistungen angerechnet, und wie hoch waren dadurch die Einsparungen an SGB-II-Leistungen jährlich (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? 13. Wie hoch lagen bei den Bemessungen der Regelleistungen für Erwachsene in den Jahren von 2005 bis 2018 die Ausgaben der Referenzgruppe, die als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und nicht berücksichtigt wurden und die nicht den Bereich Wohnungsmieten, Heizenergie und laufende Kosten für selbstgenutztes Eigentum betrafen (bitte die absoluten Beträge in Euro sowie die Anteile an den Gesamtausgaben der Referenzgruppen laut Einkommens- und Verbrauchsstichprobe angeben, bezogen jeweils auf die Berechnungen, die dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003, dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 und dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 22. Dezember 2016 zugrunde lagen, und dabei bitte zwischen den einzelnen Regebedarfsstufen differenzieren)? 14. Wie hoch lagen bei den Bemessungen der Regelleistungen für Erwachsene in den Jahren von 2005 bis 2018 die Reduzierungen von Ausgaben der Referenzgruppen, die nur anteilig berücksichtigt wurden (bitte die absoluten Beträge in Euro sowie die Anteile an den Gesamtausgaben angeben, bezogen auf die jeweiligen Berechnungsgrundlagen der in Frage 13 genannten Gesetze, und dabei bitte zwischen den einzelnen Regebedarfsstufen differenzieren)? 15. Wie hoch lagen bei den Bemessungen der Regelleistungen für Erwachsene in den Jahren 2005 bis 2018 die Differenz durch Substituierung von Ausgaben der Referenzgruppen (bitte die absoluten Beträge in Euro sowie die Anteile an den Gesamtausgaben angeben, bezogen auf die jeweiligen Berechnungsgrundlagen der in Frage 13 genannten Gesetze, und dabei bitte zwischen den einzelnen Regebedarfsstufen differenzieren)? 16. Welche Beträge ergeben sich für die Regelbedarfe für Erwachsene, wenn die zuvor genannten Ausgaben, die nicht als regelsatzrelevant eingestuft, die nur anteilig bei der Berechnung der Regelbedarfe berücksichtigt und die substituiert wurden, vollständig berücksichtigt werden (bitte bezogen auf die Zeitpunkte der in Frage 13 genannten Gesetze angeben, und dabei zwischen den einzelnen Regebedarfsstufen differenzieren)? 17. Wie hoch wären in den Jahren 2005 bis 2018 die Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften auf Regelleistungen gewesen, wenn die zuvor erfragten Beträge als Regelbedarfe zugrunde gelegt worden wären (bitte die durchschnittlichen Beträge in Euro pro Bedarfsgemeinschaft für die einzelnen Jahre angeben, und dabei die jährliche Anpassung der Leistungshöhe berücksichtigen)? 18. Wie groß ist die Differenz zwischen den zuvor erfragten hypothetischen Zahlungsansprüchen auf Regelleistungen und den tatsächlichen Zahlungsansprüchen von Bedarfsgemeinschaften auf Regelleistungen in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte die durchschnittlichen Beträge in Euro pro Bedarfsgemeinschaft sowie die Gesamtsumme jeweils für die einzelnen Jahre angeben)? Berlin, den 15. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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