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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
11.09.2019
Aktualisiert
22.02.2023
BT19/1219907.08.2019
Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12199
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Jan Korte, Jutta Krellmann,
Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums
und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung
Laut § 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) soll die Grundsicherung
für Arbeitsuchende – umgangssprachlich Hartz IV – es ermöglichen, „ein Leben
zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“. Zur Menschenwürde gehört
das Grundrecht auf ein Existenzminimum, das nicht nur das Überleben, sondern
auch die Beteiligung am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
ermöglicht.
Trotzdem sind nach Ansicht der Fragesteller die Regelleistungen extrem niedrig
bemessen; sie orientieren sich am untersten Bereich der Einkommen. Im
Vergleich zur vorherigen Situation mit Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe führte
Hartz IV für mehr als die Hälfte der Menschen zu niedrigeren Leistungen (DIW-
Wochenbericht 50/2007). Von dem Leben, das für weite Teile der Gesellschaft
normal ist, sind die Betroffenen nach Ansicht der Fragesteller ausgeschlossen:
Oft ist es schwierig, die Wohnung angemessen zu heizen; eine Woche Urlaub
außerhalb der eigenen Wohnung ist kaum möglich.
Dieses ohnehin knapp bemessene Existenzminimum wird oft noch weiter
unterschritten. Dies geschieht durch Sanktionen bis hin zu Totalsanktionen, die sogar
Haushalte mit Kindern betreffen und Folgen bis hin zu Obdachlosigkeit nach sich
ziehen. Es geschieht aber auch durch nach Ansicht der Fragesteller überzogene
Mitwirkungspflichten bei der Antragstellung, wenn beispielsweise Unterlagen
verlangt werden, die nach Ansicht der Fragesteller nicht notwendig sind oder die
schon eingereicht wurden. In unzähligen Widersprüchen und Klagen zeigt sich
nach Ansicht der Fragesteller immer wieder, dass diese Verweigerungen des
Existenzminimums noch nicht einmal dem einfachen Recht entsprechen, ganz
unabhängig von der verfassungsrechtlichen Beurteilung.
Knapp 15 Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV zum 1. Januar 2005 ist nach
Ansicht der Fragesteller daher eine genaue Bilanz unter dem Gesichtspunkt der
Sicherung des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums notwendig.
Dazu gehören Fragen nach der Häufigkeit und den Betroffenen von Sanktionen,
nach der Häufigkeit und den Ergebnissen von Klagen, nach der
Einkommensarmut und materiellen Unterversorgung und nach dem Verhältnis zwischen
Einkommensarmut und materieller Unterversorgung beim Hartz-IV-Bezug.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren das Medianmittel und das arithmetische Mittel der
monatlichen Gesamteinkommen von alleinstehenden Beziehenden von
Regelleistung und Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, die
ausschließlich diese Einkommen haben, in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte
einzeln für die genannten Jahre auflisten)?
2. Wie groß waren die Einkommenslücken zwischen diesem Medianmittel
bzw. dem arithmetischen Mittel und der monatsbezogenen Armutsgrenze
(auch Armutsrisikogrenze genannt) für Alleinstehende, ermittelt im Rahmen
der EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions)
und ermittelt im Rahmen des SOEP (Sozio-oekonomisches Panel), bezogen
auf das jeweilige Einkommensjahr (nicht Erhebungsjahr) in den Jahren von
2005 bis 2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre auflisten)?
3. Welche Einkommensarmutsquoten für Beziehende von Leistungen nach
dem SGB II sind der Bundesregierung für die Jahre von 2005 bis 2018
bekannt (bitte einzeln für die genannten Jahre auflisten, wenn möglich nach
Haushaltstypen)?
4. Wie viel Einkommensarme waren in den Jahren von 2005 bis 2018 materiell
unterversorgt bzw. erheblich materiell unterversorgt (bitte für die einzelnen
Jahre aufführen, prozentual und absolute Werte, gesamt und unterschieden
nach materieller und erheblicher materieller Unterversorgung)?
5. Wie viel Einkommensarme, die SGB-II-Leistungen bezogen, waren in den
Jahren von 2005 bis 2018 materiell unterversorgt bzw. erheblich materiell
unterversorgt (bitte für die einzelnen Jahre aufführen, prozentual und
absolute Werte, gesamt und unterschieden nach materieller und erheblicher
materieller Unterversorgung)?
6. Wie viele Sanktionen gesamt wurden in den Jahren von 2005 bis 2018
(bitte einzeln aufführen) gegenüber SGB-II-Leistungsbeziehenden
ausgesprochen?
7. Wie viele Sanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte
einzeln aufführen) gegenüber jüngeren SGB-II-Leistungsbeziehenden (18. bis
25. Lebensjahr) insgesamt ausgesprochen?
8. Wie viele Sanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln
aufführen) gegenüber alleinerziehenden SGB-II-Leistungsbeziehenden mit
einem oder mehreren Kindern insgesamt ausgesprochen?
9. Wie viele Sanktionen gesamt wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte
einzeln aufführen) gegenüber Personen in Bedarfsgemeinschaften mit
mehreren Personen (ohne Alleinerziehende) ausgesprochen?
10. Wie viele Sanktionen gesamt wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte
einzeln aufführen) gegenüber Personen in Bedarfsgemeinschaften mit einem
oder mehreren Kindern (ohne Alleinerziehende) ausgesprochen?
11. Wie vielen Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr
mindestens einmal diese Leistungen erhielten, wurden mindestens einmal in
diesem Jahr die Leistungen wegen einer Sanktion gekürzt (bitte einzeln für
die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)?
12. Wie vielen jüngeren Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II (18. bis
25. Lebensjahr), die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen
erhielten, wurden mindestens einmal in diesem Jahr die Leistungen wegen
einer Sanktion gekürzt (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen,
absolut und prozentual)?
13. Wie vielen Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, die in
einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, wurden
mindestens einmal in diesem Jahr die Leistungen wegen einer Sanktion gekürzt
(bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und
prozentual)?
14. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen (ohne
Alleinerziehende), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten,
waren mindestens einmal in diesem Jahr von einer Sanktion gegenüber einer
Person der Bedarfsgemeinschaft betroffen (bitte einzeln für die Jahre von
2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)?
15. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern (ohne
Alleinerziehende), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen
erhielten, waren mindestens einmal in diesem Jahr von einer Sanktion
gegenüber einer Person der Bedarfsgemeinschaft betroffen (bitte einzeln für die
Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)?
16. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte
einzeln aufführen) gegenüber SGB-II-Leistungsbeziehenden insgesamt
ausgesprochen?
17. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte
einzeln aufführen) gegenüber jüngeren SGB-II-Leistungsbeziehenden (18.
bis 25. Lebensjahr) insgesamt ausgesprochen?
18. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte
einzeln aufführen) gegenüber alleinerziehenden SGB-II-
Leistungsbeziehenden mit einem oder mehreren Kindern insgesamt ausgesprochen?
19. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018
gegenüber einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Personen
(ohne Alleinerziehende) ausgesprochen (bitte einzeln für die Jahre von 2005
bis 2018 aufführen)?
20. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018
gegenüber einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem oder mehreren
Kindern (ohne Alleinerziehende) ausgesprochen (bitte einzeln für die Jahre
von 2005 bis 2018 aufführen)?
21. Wie viele Beziehende von Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr
mindestens einmal diese Leistungen erhielten, erhielten mindestens einmal
in diesem Jahr eine Totalsanktion (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis
2018 aufführen, absolut und prozentual)?
22. Wie viele jüngere Leistungsbeziehende (18. bis 25. Lebensjahr), die in einem
Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, waren von einer
Totalsanktion betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen,
absolut und prozentual)?
23. Wie viele alleinerziehende Leistungsbeziehende mit einem oder mehreren
Kindern, die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten,
waren von einer Totalsanktion betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005
bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)?
24. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen (ohne
Alleinerziehende), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten,
waren von einer Totalsanktion gegenüber mindestens einem Mitglied der
Bedarfsgemeinschaft betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018
aufführen, absolut und prozentual)?
25. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern (ohne
Alleinerziehende), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen
erhielten, waren von einer Totalsanktion gegenüber mindestens einem
Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005
bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)?
26. Wie vielen Anspruchsberechtigten bzw. Beziehenden von Leistungen nach
dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen
beanspruchten oder erhielten, wurde wegen mangelnder Mitwirkung die Leistung
gemäß § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) in den Jahren von
2005 bis 2018 ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für
die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)?
27. Wie vielen Anspruchsberechtigten bzw. Beziehenden (bis 25 Jahre) von
Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese
Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurde wegen mangelnder
Mitwirkung die Leistung gemäß § 66 SGB I in den Jahren von 2005 bis 2018 ganz
oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis
2018 aufführen, absolut und prozentual)?
28. Wie vielen alleinerziehenden Anspruchsberechtigten bzw. Beziehenden von
Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese
Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurde wegen mangelnder
Mitwirkung die Leistung gemäß § 66 SGB I in den Jahren von 2005 bis 2018 ganz
oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis
2018 aufführen, absolut und prozentual)?
29. Wie vielen Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen mit Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese
Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurden die Leistungen wegen
mangelnder Mitwirkung gemäß § 66 SGB I in den Jahren von 2005 bis 2018
ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für die Jahre von
2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)?
30. Wie vielen Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern mit
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens
einmal diese Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurden die
Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung gemäß § 66 SGB I in den Jahren von
2005 bis 2018 ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für
die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)?
31. Wie viele Widersprüche und wie viele Klagen gingen in den Jahren von 2005
bis 2018 im Bereich des SGB II zu und ab (bitte einzeln für die Jahre von
2005 bis 2018 aufführen)?
32. Wie groß sind die Anteile der Widersprüche und Klagen im SGB II, die zu
einem anteiligen oder vollen Erfolg der leistungsberechtigten Person führten
(bitte inklusive der Verfahren angeben, die ohne Entscheidung beendet
wurden)?
33. Wie viele Widersprüche und wie viele Klagen gegen Sanktionen im
Rechtsbereich SGB II gingen in den Jahren von 2005 bis 2018 zu und ab (bitte
einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen)?
34. Wie groß sind die Anteile der Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen
im SGB II, die zu einem anteiligen oder vollen Erfolg der
leistungsberechtigten Person führten (bitte inklusive der Verfahren angeben, die ohne
Entscheidung beendet wurden)?
35. Wie viele Widersprüche und wie viele Klagen gegen (teilweises) Versagen
bzw. (teilweisen) Entzug von Leistungen im Rechtsbereich SGB II wegen
mangelnder Mitwirkung gemäß § 66 SGB I gingen in den Jahren von 2005
bis 2018 zu und ab (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen)?
36. Wie groß sind die Anteile der Widersprüche und Klagen gegen die
(teilweise) Versagung bzw. den (teilweisen) Entzug von Leistungen wegen
mangelnder Mitwirkung gemäß § 66 SGB I, die zu einem anteiligen oder vollen
Erfolg der leistungsberechtigten Person führten (bitte inklusive der
Verfahren angeben, die ohne Entscheidung beendet wurden)?
37. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erhielten Regelleistungsbeziehende
in den Jahren von 2005 bis 2018 Darlehen (bitte für die einzelnen Jahre
aufführen, absolute Fallzahlen sowie Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften
und durchschnittliche Darlehenshöhe pro Bedarfsgemeinschaft angeben)?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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