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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

11.09.2019

Aktualisiert

22.02.2023

BT19/1219907.08.2019

Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12199 19. Wahlperiode 07.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Jan Korte, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Die Bilanz von Hartz IV für die Sicherung des Existenz- und Teilhabeminimums und den Schutz vor Armut und materieller Unterversorgung Laut § 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende – umgangssprachlich Hartz IV – es ermöglichen, „ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht“. Zur Menschenwürde gehört das Grundrecht auf ein Existenzminimum, das nicht nur das Überleben, sondern auch die Beteiligung am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ermöglicht. Trotzdem sind nach Ansicht der Fragesteller die Regelleistungen extrem niedrig bemessen; sie orientieren sich am untersten Bereich der Einkommen. Im Vergleich zur vorherigen Situation mit Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe führte Hartz IV für mehr als die Hälfte der Menschen zu niedrigeren Leistungen (DIW- Wochenbericht 50/2007). Von dem Leben, das für weite Teile der Gesellschaft normal ist, sind die Betroffenen nach Ansicht der Fragesteller ausgeschlossen: Oft ist es schwierig, die Wohnung angemessen zu heizen; eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen Wohnung ist kaum möglich. Dieses ohnehin knapp bemessene Existenzminimum wird oft noch weiter unterschritten. Dies geschieht durch Sanktionen bis hin zu Totalsanktionen, die sogar Haushalte mit Kindern betreffen und Folgen bis hin zu Obdachlosigkeit nach sich ziehen. Es geschieht aber auch durch nach Ansicht der Fragesteller überzogene Mitwirkungspflichten bei der Antragstellung, wenn beispielsweise Unterlagen verlangt werden, die nach Ansicht der Fragesteller nicht notwendig sind oder die schon eingereicht wurden. In unzähligen Widersprüchen und Klagen zeigt sich nach Ansicht der Fragesteller immer wieder, dass diese Verweigerungen des Existenzminimums noch nicht einmal dem einfachen Recht entsprechen, ganz unabhängig von der verfassungsrechtlichen Beurteilung. Knapp 15 Jahre nach dem Inkrafttreten von Hartz IV zum 1. Januar 2005 ist nach Ansicht der Fragesteller daher eine genaue Bilanz unter dem Gesichtspunkt der Sicherung des menschenwürdigen Existenz- und Teilhabeminimums notwendig. Dazu gehören Fragen nach der Häufigkeit und den Betroffenen von Sanktionen, nach der Häufigkeit und den Ergebnissen von Klagen, nach der Einkommensarmut und materiellen Unterversorgung und nach dem Verhältnis zwischen Einkommensarmut und materieller Unterversorgung beim Hartz-IV-Bezug. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch waren das Medianmittel und das arithmetische Mittel der monatlichen Gesamteinkommen von alleinstehenden Beziehenden von Regelleistung und Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, die ausschließlich diese Einkommen haben, in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre auflisten)? 2. Wie groß waren die Einkommenslücken zwischen diesem Medianmittel bzw. dem arithmetischen Mittel und der monatsbezogenen Armutsgrenze (auch Armutsrisikogrenze genannt) für Alleinstehende, ermittelt im Rahmen der EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) und ermittelt im Rahmen des SOEP (Sozio-oekonomisches Panel), bezogen auf das jeweilige Einkommensjahr (nicht Erhebungsjahr) in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln für die genannten Jahre auflisten)? 3. Welche Einkommensarmutsquoten für Beziehende von Leistungen nach dem SGB II sind der Bundesregierung für die Jahre von 2005 bis 2018 bekannt (bitte einzeln für die genannten Jahre auflisten, wenn möglich nach Haushaltstypen)? 4. Wie viel Einkommensarme waren in den Jahren von 2005 bis 2018 materiell unterversorgt bzw. erheblich materiell unterversorgt (bitte für die einzelnen Jahre aufführen, prozentual und absolute Werte, gesamt und unterschieden nach materieller und erheblicher materieller Unterversorgung)? 5. Wie viel Einkommensarme, die SGB-II-Leistungen bezogen, waren in den Jahren von 2005 bis 2018 materiell unterversorgt bzw. erheblich materiell unterversorgt (bitte für die einzelnen Jahre aufführen, prozentual und absolute Werte, gesamt und unterschieden nach materieller und erheblicher materieller Unterversorgung)? 6. Wie viele Sanktionen gesamt wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln aufführen) gegenüber SGB-II-Leistungsbeziehenden ausgesprochen? 7. Wie viele Sanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln aufführen) gegenüber jüngeren SGB-II-Leistungsbeziehenden (18. bis 25. Lebensjahr) insgesamt ausgesprochen? 8. Wie viele Sanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln aufführen) gegenüber alleinerziehenden SGB-II-Leistungsbeziehenden mit einem oder mehreren Kindern insgesamt ausgesprochen? 9. Wie viele Sanktionen gesamt wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln aufführen) gegenüber Personen in Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen (ohne Alleinerziehende) ausgesprochen? 10. Wie viele Sanktionen gesamt wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln aufführen) gegenüber Personen in Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern (ohne Alleinerziehende) ausgesprochen? 11. Wie vielen Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen erhielten, wurden mindestens einmal in diesem Jahr die Leistungen wegen einer Sanktion gekürzt (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 12. Wie vielen jüngeren Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II (18. bis 25. Lebensjahr), die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen erhielten, wurden mindestens einmal in diesem Jahr die Leistungen wegen einer Sanktion gekürzt (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 13. Wie vielen Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern, die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, wurden mindestens einmal in diesem Jahr die Leistungen wegen einer Sanktion gekürzt (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 14. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen (ohne Alleinerziehende), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, waren mindestens einmal in diesem Jahr von einer Sanktion gegenüber einer Person der Bedarfsgemeinschaft betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 15. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern (ohne Alleinerziehende), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, waren mindestens einmal in diesem Jahr von einer Sanktion gegenüber einer Person der Bedarfsgemeinschaft betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 16. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln aufführen) gegenüber SGB-II-Leistungsbeziehenden insgesamt ausgesprochen? 17. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln aufführen) gegenüber jüngeren SGB-II-Leistungsbeziehenden (18. bis 25. Lebensjahr) insgesamt ausgesprochen? 18. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 (bitte einzeln aufführen) gegenüber alleinerziehenden SGB-II- Leistungsbeziehenden mit einem oder mehreren Kindern insgesamt ausgesprochen? 19. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 gegenüber einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Personen (ohne Alleinerziehende) ausgesprochen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen)? 20. Wie viele Totalsanktionen wurden in den Jahren von 2005 bis 2018 gegenüber einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem oder mehreren Kindern (ohne Alleinerziehende) ausgesprochen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen)? 21. Wie viele Beziehende von Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen erhielten, erhielten mindestens einmal in diesem Jahr eine Totalsanktion (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 22. Wie viele jüngere Leistungsbeziehende (18. bis 25. Lebensjahr), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, waren von einer Totalsanktion betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 23. Wie viele alleinerziehende Leistungsbeziehende mit einem oder mehreren Kindern, die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, waren von einer Totalsanktion betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 24. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen (ohne Alleinerziehende), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, waren von einer Totalsanktion gegenüber mindestens einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 25. Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern (ohne Alleinerziehende), die in einem Jahr mindestens einmal SGB-II-Leistungen erhielten, waren von einer Totalsanktion gegenüber mindestens einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft betroffen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 26. Wie vielen Anspruchsberechtigten bzw. Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurde wegen mangelnder Mitwirkung die Leistung gemäß § 66 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) in den Jahren von 2005 bis 2018 ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 27. Wie vielen Anspruchsberechtigten bzw. Beziehenden (bis 25 Jahre) von Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurde wegen mangelnder Mitwirkung die Leistung gemäß § 66 SGB I in den Jahren von 2005 bis 2018 ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 28. Wie vielen alleinerziehenden Anspruchsberechtigten bzw. Beziehenden von Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurde wegen mangelnder Mitwirkung die Leistung gemäß § 66 SGB I in den Jahren von 2005 bis 2018 ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 29. Wie vielen Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurden die Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung gemäß § 66 SGB I in den Jahren von 2005 bis 2018 ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 30. Wie vielen Bedarfsgemeinschaften mit einem oder mehreren Kindern mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, die in einem Jahr mindestens einmal diese Leistungen beanspruchten oder erhielten, wurden die Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung gemäß § 66 SGB I in den Jahren von 2005 bis 2018 ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen, absolut und prozentual)? 31. Wie viele Widersprüche und wie viele Klagen gingen in den Jahren von 2005 bis 2018 im Bereich des SGB II zu und ab (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen)? 32. Wie groß sind die Anteile der Widersprüche und Klagen im SGB II, die zu einem anteiligen oder vollen Erfolg der leistungsberechtigten Person führten (bitte inklusive der Verfahren angeben, die ohne Entscheidung beendet wurden)? 33. Wie viele Widersprüche und wie viele Klagen gegen Sanktionen im Rechtsbereich SGB II gingen in den Jahren von 2005 bis 2018 zu und ab (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen)? 34. Wie groß sind die Anteile der Widersprüche und Klagen gegen Sanktionen im SGB II, die zu einem anteiligen oder vollen Erfolg der leistungsberechtigten Person führten (bitte inklusive der Verfahren angeben, die ohne Entscheidung beendet wurden)? 35. Wie viele Widersprüche und wie viele Klagen gegen (teilweises) Versagen bzw. (teilweisen) Entzug von Leistungen im Rechtsbereich SGB II wegen mangelnder Mitwirkung gemäß § 66 SGB I gingen in den Jahren von 2005 bis 2018 zu und ab (bitte einzeln für die Jahre von 2005 bis 2018 aufführen)? 36. Wie groß sind die Anteile der Widersprüche und Klagen gegen die (teilweise) Versagung bzw. den (teilweisen) Entzug von Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung gemäß § 66 SGB I, die zu einem anteiligen oder vollen Erfolg der leistungsberechtigten Person führten (bitte inklusive der Verfahren angeben, die ohne Entscheidung beendet wurden)? 37. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe erhielten Regelleistungsbeziehende in den Jahren von 2005 bis 2018 Darlehen (bitte für die einzelnen Jahre aufführen, absolute Fallzahlen sowie Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften und durchschnittliche Darlehenshöhe pro Bedarfsgemeinschaft angeben)? Berlin, den 15. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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