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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Drei Klassen der Betriebsrente bei der Deutschen Welle
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
03.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1220107.08.2019
Drei Klassen der Betriebsrente bei der Deutschen Welle
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12201
19. Wahlperiode 07.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, Jörg Schneider,
Martin Hebner und der Fraktion der AfD
Drei Klassen der Betriebsrente bei der Deutschen Welle
Die Deutsche Welle (DW) ist der Auslandssender Deutschlands und ist
öffentlich-rechtlich organisiert. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der
Rechtsaufsicht der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-
undmedien/medien/deutsche-welle).
Die DW wird – anders als der über Rundfunkbeiträge finanzierte öffentliche
Rundfunk von ARD, ZDF und Deutschlandfunk – im Wesentlichen aus
Steuermitteln des Bundes finanziert (vgl. zum Ganzen auch das Deutsche-Welle-
Gesetz – DWG, www.gesetze-im-internet.de/dwg/DWG.pdf). Nach Information der
Fragesteller lehnt sich die betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter der
DW an die Versorgung der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
an, so etwa hinsichtlich der Übernahme des Versorgungstarifvertrags (VTV)
der ARD (vgl. auch DW Personalbericht 2016/2017, Seite 19, www.dw.com/
downloads/39999447/personalbericht20162017.pdf). Dabei gibt es für die
betriebliche Altersversorgung, historisch gewachsen, unterschiedliche Modelle, die
stark differenzierende Versorgungsniveaus erreichen. So wird bei den älteren
Verträgen („VstV/RSTV“, „VTV“) für die vor 2017 festangestellten
Beschäftigten an das letzte Einkommen vor dem Rentenantritt angeknüpft, während bei den
Neuverträgen eine beitragsbezogene Zusage erfolgt, die an den
Einkommensverlauf in der Dienstzeit anknüpft. Die Kosten der betrieblichen Altersversorgung
werden jeweils von der DW getragen.
Zu der „VStV/RSTV“ bzw. sogenannten Gesamtversorgung heißt im
Personalbericht 2016/2017, Seite 19 (www.dw.com/downloads/39999447/personalbericht
20162017.pdf): „Das Versorgungssystem VstV/RSTV gilt für alle Beschäftigten
mit einer Festanstellung vor dem 1. April 1993. Die jährlichen Kosten betragen
rund 30 Millionen Euro, mit steigender Tendenz.“
Die „Frankfurter Allgemeine“ berichtete am 1. September 2017 (www.faz.net/
aktuell/feuilleton/medien/die-deutsche-welle-platzt-der-rentendeal-15177574.html):
„Vor 1993 eingestellte Mitarbeiter auf Hauptabteilungsleiterebene erhielten eine
Betriebsrente von 6 000 Euro, nach 1993 eingestellte noch 2 400 Euro,
wohingegen Berufsanfänger mit neuen Verträgen am Ende gerade mal 640 Euro hätten.“
Überdies wird angeführt: „In weniger als zwanzig Jahren hat sich der Anteil am
Etat, den die Welle für die Altersversorgung aufbringen muss, von sechs auf
vierzehn Prozent erhöht.“ Aus den Gewinn- und Verlustrechnungen für 2015 bis 2017
ergeben sich bei der Personalkostenposition „Aufwendungen für
Altersversorgung“ Beträge i. H. v. 31 071 016,07 Euro (2015), 42 215 693,06 Euro (2016)
und 14 846 354,39 Euro (2017), vgl. www.dw.com/de/jahresabschlussbericht/a-
15689303. Der letzte veröffentlichte Personalbericht 2016/2017 bildet den Stand
per Dezember 2015 ab (vgl. www.dw.com/downloads/39999447/personalbericht
20162017.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die im in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten „FAZ“-Artikel vom 1. September 2017
getroffenen Aussagen zum Veröffentlichungszeitpunkt zutreffend gewesen
bzw. ob und inwieweit liegen nach Kenntnis der Bundesregierung
„Gesamtversorgungszusagen“ bzw. Versorgungen nach „VstV/RSTV“ zugrunde
(bitte klarstellen und eine nach angeführten Einstellungszeitpunkten
differenzierte Erläuterung geben)?
2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter auf der
Hauptabteilungsleiterebene gegenwärtig dar (bitte nach den
Einstellungszeitpunkten differenzieren)?
3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter
unterhalb der Hauptabteilungsleiterebene, so etwa für Redakteure,
Kameramänner, Grafiker, Produktionsingenieure, Cutter und Sekretäre, gegenwärtig dar
(bitte nach den Einstellungszeitpunkten differenzieren)?
4. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
betrieblichen Altersversorgung bzw. Betriebsrente für die DW-Mitarbeiter oberhalb
der Hauptabteilungsleiterebene, so etwa für Intendanten und Direktoren,
gegenwärtig dar (bitte nach angeführten Einstellungszeitpunkten
differenzieren)?
5. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
„Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ zugesagt (bitte
nach Rentnern im laufenden Bezug und den Anwartschaftsinhabern
tabellarisch aufgliedern)?
6. Welches maximale Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der zugesagten „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/
RSTV“ erreicht (bitte unter Angabe der Versorgung in Prozent und der
Bezugsbasis erläutern)?
7. Welcher Durchführungsweg wurde bzw. welche Durchführungswege
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Umsetzung der
Versorgungszusagen zur „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“
gewählt?
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten
„Gesamtversorgungen“ bzw. Versorgungen nach „VStV/RSTV“ im Durchschnitt und
im Median (bitte nach Gesamtbetrag und den Anteilen der Betriebsrente und
der gesetzlichen Rente aufgliedern)?
9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung sämtlichen Beschäftigten der
DW mit einer Festanstellung vor dem 1. April 1993 eine
„Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“ zugesagt, oder ergeben sich
hinsichtlich des begünstigten Personenkreises und der zeitlichen
Zugangsvoraussetzung Abweichungen?
10. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze (frühester
Versorgungsbeginn) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Begünstigten der „Gesamtversorgung“ bzw. Versorgung nach „VstV/RSTV“
vor?
11. Wie vielen Mitarbeitern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Versorgung bzw. Betriebsrente nach Versorgungstarifvertrag (VTV) zugesagt
(bitte nach Rentnern im laufenden Bezug und Anwartschaftsinhabern
aufgliedern)?
12. Welches Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit
den Betriebsrenten nach VTV angestrebt (bitte unter Angabe der Versorgung
in Prozent und der Bezugsbasis erläutern)?
13. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gezahlten
Betriebsrenten nach VTV im Durchschnitt und im Median?
14. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze (frühester
Versorgungsbeginn) liegen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Begünstigten bei den zugesagten Versorgungen nach VTV vor?
15. Wie vielen Mitarbeitern wurde eine beitragsorientierte Altersversorgung
bzw. Betriebsrente (BTVA) zugesagt (bitte nach Rentnern im laufenden
Bezug und Anwartschaftsinhabern tabellarisch aufgliedern)?
16. Welches Versorgungsniveau wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit
den Betriebsrenten nach BTVA angestrebt (bitte unter Angabe der
Versorgung in Prozent zum letzten Einkommen bzw. dem Einkommensverlauf in
der Dienstzeit erläutern)?
17. Welche Regelungen zur Mindestwartezeit und zur Altersgrenze bestehen
nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bezug einer Betriebsrente nach
BTVA?
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DW neben den drei
angeführten Modellen zur betrieblichen Altersversorgung noch weitere
betriebliche Altersversorgungsmodelle, und welche sind dies?
19. Welche Zusagen bzw. Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung
erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung bei den 2019 neu
festangestellten Mitarbeitern (bitte mit Angaben zum angestrebten Versorgungsniveau,
Mindestwartezeit und frühestmöglichen Rentenbeginn beantworten)?
20. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Gesamtetat und
jeweils die Bundeszuweisungen und eigenen Erträge in den Jahren von 1991
bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch aufgliedern)?
21. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten in
den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt, und in welchem prozentualen
Verhältnis stehen die Personalkosten jeweils zum Etat (bitte die verwendete
Definition der Personalkosten offenlegen und die Personalkosten nach den
Positionen Löhne und Gehälter, Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Unterstützungen, Aufwendungen für Altersversorgung usw. tabellarisch
aufgliedern)?
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkostenquote
im Verhältnis zum Gesamtaufwand in den Jahren von 1991 bis 2018
entwickelt (bitte die verwendete Definition der Personalkostenquote offenlegen
und bitte auf eine Vergleichbarkeit mit den Angaben der ARD achten;
www.ard.de/home/die-ard/presse-kontakt/pressearchiv/ARD_Klarstellung_
Gehaltsstrukturen_der_ARD/5241670/index.html)?
23. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der festen und
freien Mitarbeiter in den in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt?
24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der DW?
25. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die
Gehälter der festen Mitarbeiter der Deutschen Welle im Durchschnitt sowie im
Median (bitte Jahresgehälter und Monatsgehälter angeben)?
26. Um welche Art von Unterstützungsleistungen handelt es sich nach Kenntnis
der Bundesregierung bei der in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als
Personalaufwand angeführten Position „Aufwendungen für
Unterstützungen“, und wie hat sich diese Position von 1991 bis 2018 entwickelt (Quelle
siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und
Bilanz)?
27. Welchen Hintergrund haben nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der
Gewinn- und Verlustrechnung ersichtlichen Schwankungen bei der
Personalkostenposition „Aufwendungen für Altersvorsorge“ in den Jahren 2015,
2016 und 2017 (Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen
Verweis auf GuV und Bilanz)?
28. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Bilanz
ausgewiesene Position „Rückstellungen für Personen und ähnliche Verpflichtungen“
in den in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt (bitte tabellarisch
darstellen einschließlich der jeweiligen Verminderungen und Erhöhungen, Quelle
siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und
Bilanz)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Bilanz (Quelle
siehe Vorbemerkung der Fragesteller und dortigen Verweis auf GuV und
Bilanz) ausgewiesene Position „Ausgleichsforderung an den Bund“ in den
Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt, und in welchem prozentualen Verhältnis
steht sie zu den Pensionsrückstellungen (bitte tabellarisch darstellen)?
30. Wie untergliedert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aus der Bilanz
ersichtliche Pensionsrückstellung für 2018, insbesondere welcher Anteil
entfällt auf „Gesamtversorgungen“ bzw. „Versorgungen nach „VstV/RStV‘“
(bitte erläutern und beziffern; Quelle siehe Vorbemerkung der Fragesteller
und dortigen Verweis auf GuV und Bilanz)?
31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zinssatz für die
Abzinsung der Pensionsrückstellung in den Jahren von 1991 bis 2018 entwickelt?
32. Um welchen Betrag wäre nach Kenntnis der Bundesregierung die
Pensionsrückstellung zu erhöhen, soweit keine Abzinsung erfolgen würde (eine
schätzweise Angabe ist ausreichend)?
33. Sind in der bilanziell ausgewiesenen Pensionsrückstellung (Quelle siehe
Vorbemerkung der Fragesteller) sämtliche Verpflichtungen für die
betriebliche Altersversorgung erfasst oder sind bestimmte Zusagen dort nicht erfasst
(bitte ggf. erläutern und beziffern)?
34. Wie viele Betriebsrenten bzw. betriebliche Altersversorgungen
(einschließlich Hinterbliebenenrenten) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
2018 insgesamt gezahlt?
35. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen für
die freien Mitarbeiter der DW und die „Künstlersozialabgabe“ in den Jahren
von 1991 bis 2018 entwickelt?
36. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die
Künstlersozialkasse den freien Mitarbeitern der DW gewährten Zuschüsse in den
Jahren von 1991 bis 2018 (schätzweise Angaben sind ausreichend)?
37. Wann und wo wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein aktueller
Personalbericht veröffentlicht werden?
Berlin, den 19. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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