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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die Menschen in der Region

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

05.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1220507.08.2019

Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die Menschen in der Region

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12205 19. Wahlperiode 07.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weiterentwicklung des Flughafens Leipzig/Halle und Auswirkungen auf die Menschen in der Region Anfang Juni 2019 berichtete unter anderem die „Leipziger Volkszeitung“, dass der Flughafen Leipzig/Halle in den kommenden Jahren erheblich ausgebaut werden soll und Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro geplant seien (www.lvz. de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-Halle-wird-fuer-500-Millionen- Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum?fbclid=IwAR3Qhcm9K5Pf5v-jhV97IlIp2 y8KeMCB0RkKJZTZMmz2slB8cekJN8Mhg40). Die Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD dazu verpflichtet, die Frachtfluglanderechte für den Flughafen zu erweitern und diesen generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung: 1. Inwiefern und in welchem konkreten Umfang plant die Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, die Frachtfluglanderechte am Flughafen Leipzig/Halle zu erweitern (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Randnummer 3747, Seite 81)? Welche Maßnahmen sind dafür erforderlich und wurden entsprechend ergriffen? 2. Wann wird die Bundesregierung die Erweiterung der Frachtfluglanderechte am Flughafen Leipzig/Halle abgeschlossen haben? 3. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in der Region erwartet die Bundesregierung, nachdem die Frachtfluglanderechte am Flughafen Leipzig/Halle ausgeweitet wurden? 4. Inwiefern, in welchem konkreten Umfang und wann plant die Bundesregierung, so wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, den Flughafen Leipzig/Halle generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufzunehmen (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Randnummer 3748-3749, Seite 81)? 5. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und den Fluglärm in der Region erwartet die Bundesregierung, nachdem der Flughafen Leipzig/Halle generell als Landepunkt für den Luftfrachtverkehr in die assoziierten Dokumente und damit in die Luftverkehrsabkommen aufgenommen wurde? 6. Welche Auswirkungen auf den Frachtflugverkehr und das Güterverkehrsaufkommen sowie die Kapazitäten und die Anzahl der Frachtflüge wird die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro nach Einschätzung der Bundesregierung haben? 7. Wie viele Stellflächen zum Be- und Entladen für Frachtflugzeuge werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zuge der Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro ab welchen Zeitpunkten am Flughafen zur Verfügung stehen (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln)? 8. Welche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner wird die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle infolge der geplanten Investitionen in Höhe von 500 Mio. Euro nach Einschätzung der Bundesregierung haben, und wie wird sich die Erweiterung auf die Belastung durch den Fluglärm konkret auswirken? 9. Kann die Bundesregierung eine Mehrbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Fluglärm in Folge der Erweiterung des Flughafens ausschließen? Wenn nein, warum nicht? 10. Ist der Bundesregierung bekannt, welche konkreten Investitionen am Flughafen Leipzig/Halle ab 2020 für einen Hangar für Privatflugzeuge geplant sind (www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Flughafen-Leipzig-Halle- wirdfuer-500-Millionen-Euro-ausgebaut-neues-Frachtzentrum?fbclid=IwAR2U 2Z8OagMh5CUyyZ1TxXsVWOG3TfRkjsZXERYs-YX0zQh4T4ArpsNbG3o)? Wenn ja, in welchem Umfang soll in einen entsprechenden Hangar für Privatflugzeuge investiert werden, und welche konkreten Auswirkungen auf den Flugbetrieb am Flughafen Leipzig/Halle erwartet die Bundesregierung infolge dieser Investition? 11. Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern im Zuge der Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle auch in eine Ausweitung und Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Menschen in der Region investiert werden soll? Wenn ja, in welchem Umfang soll nach Kenntnis der Bundesregierung in die Verbesserung des Lärmschutzes investiert werden? 12. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Zuge der Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle auch in eine Ausweitung und Verbesserung des Lärmschutzes für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Menschen in der Region investiert wird? Wenn ja, auf welche Weise, und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 13. In welchem Umfang hat die Bundesregierung den Flughafen Leipzig/Halle in den Bereichen Infrastruktur und Betrieb seit dem Jahr 2009 mit finanziellen Mitteln oder auf anderem Wege gefördert (bitte Umfang in Euro, Förderprogramm, Haushaltstitel, Zweck der Förderung, Dauer der Förderung und Gesamtsummen jeweils jahresscheibengenau aufschlüsseln und auch die Gesamtsumme der Förderung zwischen 2000 und 2018 darstellen)? 14. Hat die Bundesregierung ihre Förderung der Infrastruktur und/oder des Betriebs am Flughafen Leipzig/Halle seit 2009 zur Genehmigung der EU- Kommission vorgelegt? Wenn ja, welche Förderungen wurden der EU-Kommission wann zur Förderung vorgelegt, wann wurde über sie entschieden, welche Förderungen wurden genehmigt, und welche Förderungen wurden abgelehnt? Was waren für die Ablehnungen jeweils die Gründe? 15. Plant die Bundesregierung, den angekündigten Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle mit finanziellen Mitteln zu fördern oder durch konkrete Maßnahmen zu unterstützen? Wenn ja, mit welchen finanziellen Mitteln und durch welche konkreten Maßnahmen? Wenn ja, welche Investitionen und Fördermaßnahmen durch die Bundesregierung müssen durch die EU-Kommission genehmigt werden, und wann sollen sie der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt werden? 16. Inwiefern standen oder stehen Regierungsmitglieder und/oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien in Bezug auf den Flughafen Leipzig/Halle in Kontakt mit dem ehemaligen Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, der laut der Tageszeitung „DER TAGESSPIEGEL“ Background Mobilität & Verkehr vom 6. Juli 2019 seit kurzem Berater der russischen Fracht-Airline Volga-Dnepr sein soll? 17. Sofern ein Kontakt bestand, welche Themen wurden konkret durch Stanislaw Tillich adressiert, und welche Mitarbeiter waren involviert? 18. Stehen oder standen Stanislaw Tillich und/oder der amtierende Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer in dieser Angelegenheit mit der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden in Kontakt, um den Luftfrachtverkehr der russischen Volga-Dnepr-Gruppe in Deutschland zu fördern? Wenn ja, mit welchen Mitgliedern der Bundesregierung standen oder stehen die beiden in Kontakt? 19. Wie beurteilt die Bundesregierung mögliche Auswirkungen und Reaktionen aus dem Ausland bzgl. des Engagements des russischen Unternehmens Volga Dnepr? Ist nach Kenntnis der Bundesregierung analog zu North Stream 2 mit politischen Diskussionen auf europäischer und globaler Ebene zu rechnen, ggf. mit Maßnahmen gegen Deutschland und die deutsche Wirtschaft? 20. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus einem Artikel des „Handelsblattes“ vom 25. Februar 2019, worin ausführlich über die Eigentümerstruktur der Volga-Dnepr-Gruppe und ihrer öffentlich nicht bekannten Finanzverhältnisse berichtet wird? Wie beurteilt die Bundesregierung die Eigentümerstruktur und die Finanzierung der am Flughafen Leipzig/Halle verstärkt operierenden Volga Dnepr Airlines und ihrer Tochtergesellschaften? 21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umwelt- und Klimaverträglichkeit der Flugzeugtypen Antonov 12 und Antonov 26 sowie konkret von Antonov AN-124-Frachtern, die am Flughafen Leipzig/Halle eingesetzt werden? 22. Wie schätzt die Bundesregierung den sicherheitstechnischen Standard der Antonov AN-124 und Iljuschin IL-76 nach den einschlägigen EU/EASA- Vorschriften ein? 23. Beabsichtigt die Bundesregierung, Erleichterungen für eine dauerhafte Stationierung bzw. den dauerhaften Einsatz von Antonov AN-124-Frachtern der Volga-Dnepr-Gruppe oder Antonov Airlines an deutschen Flughäfen zu ermöglichen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 24. Rechnet die Bundesregierung mit einem verstärkten Einsatz der Flugzeugtypen Antonov 12 und Antonov 26 sowie konkret von Antonov AN-124- Frachtern am Flughafen Leipzig/Halle, und mit welchen Auswirkungen für den Fluglärm (Häufigkeit und Intensität) rechnet die Bundesregierung für diesen Fall? 25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbands der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) aus dem Artikel des „Handelsblatts“ vom 25. Februar 2019, dass „schon heute keine fairen Spielregeln bei Verhandlungen über Verkehrsrechte zwischen Deutschland und Russland möglich“ seien, und wie beeinflusst aus Sicht der Bundesregierung eine steigende Präsenz der Volga-Dnepr-Gruppe in Deutschland und insbesondere ein deutsches Betreiberzeugnis das bilaterale Luftverkehrsverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation? 26. Beabsichtigt die Bundesregierung, Erleichterungen für eine dauerhafte Stationierung von Antonov AN-124-Frachtern der Volga-Dnepr-Gruppe oder Antonov Airlines auf deutschem Hoheitsgebiet zu schaffen? 27. Könnte eine europäische Fluggesellschaft die Flugzeugmodelle Antonov AN-124 oder Iljuschin Il-76 unter ihrem Luftfahrt-Betreiberzeugnis betreiben, also könnten sie beispielsweise in die deutsche Luftfahrzeugrolle eingetragen werden? Berlin, den 23. Juli 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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