Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Streichung von Leistungen für Asylsuchende im europäischen Kontext
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
28.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1222709.08.2019
Streichung von Leistungen für Asylsuchende im europäischen Kontext
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12227
19. Wahlperiode 09.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt,
Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali,
Cornelia Möhring, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke,
Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und
der Fraktion DIE LINKE.
Streichung von Leistungen für Asylsuchende im europäischen Kontext
Mit dem in der Presse auch als „Hau-ab-Gesetz“ (www.fr.de/politik/asylpolitik-
jetzt-kommt-hau-ab-gesetz-12356872.html) bezeichneten „Geordnete-Rückkehr-
Gesetz“ wurde unter anderem die vollständige Streichung von Leistungen zur
Durchsetzung der Ausreisepflicht bei in anderen EU-Staaten anerkannten
Flüchtlingen beschlossen. Diese Maßnahme ist nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller nicht nur menschlich verheerend, sondern auch klar
verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 in einem Grundsatzurteil
eindeutig festgestellt, dass das Existenzminimum nicht migrationspolitisch relativiert
werden darf (BVerfG vom 18. Juli 2017, 1BvL 10/10, 1 BvL 2/11; http://infothek.
paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/1cd505f5eb0226f3c12583dd0045487b/$FILE/
StellnGeordneteRueckkehr150419.pdf). Nach Auffassung der Fragestellerinnen
und Fragesteller werden so anerkannte Flüchtlinge in einem perfide abgestuften
System von Sanktionen durch Aushungern zur Ausreise genötigt (vgl. www.
freitag.de/autoren/fhp-freie-hartz-iv-presse/klarer-verfassungsbruch-durch-
cduspd-afd).
Solche Maßnahmen sind auch aus anderen EU-Staaten bekannt. Eine Praxis des
„Aushungerns“ von Schutzsuchenden ist in letzter Zeit insbesondere aus Ungarn
berichtet geworden. Nach Auskünften von Pro Asyl wird abgelehnten
Asylsuchenden die Verpflegung in ungarischen Transitzonen zum Teil vollständig
verweigert. So wurde beispielsweise am 8. August 2018 der Asylantrag einer
afghanischen Familie in einer Transitzone als unzulässig abgelehnt. Daraufhin wurden
nur noch das Kind und die stillende Mutter mit Essen versorgt, der Vater bekam
nichts mehr. Mutter und Kind mussten getrennt vom Vater essen, damit sie das
Essen nicht teilen. Voraussetzung für eine Klage gegen einen negativen
Asylbescheid ist in Ungarn der Verbleib in der Transitzone, der durch diese Politik des
Aushungerns allerdings unmöglich gemacht wird. Immer wieder musste sich das
Ungarische Helsinki Komitee/Hungarian Helsinki Committee (HHC) wegen
dieses Falles und ähnlich gelagerter Fälle an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) wenden. Nichtsdestotrotz wurde am 8. Februar 2019 einer
irakischen Familie fünf Tage lang die Essensausgabe verweigert, bis das HHC
erneut durch eine Sofortmaßnahme des EGMR die Versorgung erzwang (www.
proasyl.de/news/transitzonen-in-ungarn-schikane-gegen-schutzsuchende/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Praxis der
Verweigerung von Verpflegung von Asylsuchenden während des Asylverfahrens,
abgelehnten Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen durch die
ungarische Regierung?
2. Wie viele Menschen mit welchem Status (im Asylverfahren, abgelehnter
Asylantrag, mit Schutzstatus) befinden sich im Moment nach Kenntnis der
Bundesregierung in welchen ungarischen Transitzonen?
3. Inwieweit sind die ungarischen Transitzonen nach Kenntnis der
Bundesregierung ausgelastet (bitte die Transitzonen einzeln auflisten und möglichst
genaue Angaben dazu machen, wie viele Plätze es gibt und wie viele
Schutzsuchende sich momentan dort aufhalten)?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Übergriffe und
Rechtsverletzungen durch welche Kräfte in ungarischen Transitzonen, und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.proasyl.de/news/
transitzonen-in-ungarn-schikane-gegen-schutzsuchende/)?
5. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Ungarn Personen aus Behörden
anderer EU-Staaten im Rahmen des Asylverfahrens tätig, und falls ja, wie
viele, aus welchen Staaten, von welchen Behörden, mit welcher Aufgabe?
6. Sind in Ungarn Beamte deutscher Behörden im Rahmen von Grenzschutz,
Flucht und Asyl im Einsatz, und falls ja, in welchem Aufgabenbereich?
7. Inwieweit ist Frontex in Ungarn tätig (bitte möglichst genau angeben, wie
viele Beamte mit welchem Auftrag wo eingesetzt werden), und welche
weiteren migrationspolitischen Kooperationen bestehen ggf. zwischen Behörden
von EU-Staaten bzw. EU-Behörden oder Agenturen und der ungarischen
Regierung?
8. Inwieweit gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der
ungarischen Regierung über die Praxis der Verweigerung von Verpflegung für
abgelehnte Asylsuchende oder ähnliche Sanktionierungsmaßnahmen, und
welche Konsequenzen folgten ggf. daraus, und inwieweit wurde dieses
Vorgehen auf europäischer Ebene nach Kenntnis der Bundesregierung auf welche
Weise thematisiert?
9. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung auf Ebene des Europarats dafür ein,
dass Ungarn die Menschenrechte von Schutzsuchenden wahrt?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis über ähnliche Praxen der Verweigerung
oder Einschränkung von Versorgung in anderen EU-Staaten?
Wenn ja, in welchen Staaten, und was beinhalten die dortigen Regelungen
(bitte genau angeben, welche Gruppen ggf. davon betroffen sind)?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit
Schutzsuchende in anderen EU-Staaten Zugang zu sozialen Leistungen,
medizinischer Versorgung, Unterbringung haben und in welcher Höhe Leistungen
ausgezahlt werden (bitte nach anerkannten Flüchtlingen, bei Asylsuchenden
während des Asylverfahrens und bei Ausreisepflichtigen differenzieren)?
12. Inwieweit hält die Bundesregierung es für zumutbar, Asylsuchende in
Staaten zu überstellen, in welchen sie keinen Zugang zu sozialen Leistungen etc.
haben?
Inwieweit ist das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ und insbesondere die hier
in Rede stehende Leistungskürzung für in anderen EU-Staaten anerkannte
Flüchtlinge auf null nach Auffassung der Bundesregierung mit der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar, wonach
„migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge
niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im
internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, […]
von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische
und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen“ können (bitte
ausführlich begründen)?
13. Wie begründet die Bundesregierung die im „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“
festgelegte Kürzung auf null der Leistungen bei Schutzsuchenden, die in
anderen EU-Staaten anerkannt sind vor dem Hintergrund der Feststellung des
Bundesverfassungsgerichts, dass das Existenzminimum „in jedem Fall und
zu jeder Zeit einzuhalten“ sei?
14. Inwiefern soll bei der Kürzung der Leistungen auf null die Frage, ob die in
anderen Ländern anerkannten Flüchtlinge dort Anspruch auf Leistungen
haben, miteinbezogen werden, und wie soll vermieden werden, dass
Schutzsuchende dadurch vollständig mittellos werden?
15. Inwieweit ist die Leistungskürzung für in anderen EU-Staaten anerkannte
Flüchtlinge auf null mit EU-Recht und der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs vereinbar (bitte konkret darlegen)?
16. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund fehlender
„Mitwirkung“ gekürzt (bitte halbjährlich und nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Sofern es keine Statistik auf Bundesebene gibt, welche ungefähren
Einschätzungen oder Erkenntnisse, etwa aufgrund von Berichten der Länder, sind der
Bundesregierung zu dieser Frage bekannt?
Berlin, den 17. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Lizenzkosten der Bundesverwaltung für Produkte von Microsoft und anderen US-amerikanischen Techkonzernen
DIE LINKE14.04.2026
Kenntnisse der Bundesregierung über das Epstein-Netzwerk und Konsequenzen für die deutsche Sicherheits- und Finanzaufsicht
DIE LINKE26.03.2026
Proteste gegen und Übergriffe auf Geflüchtetenunterkünfte im ersten Quartal 2026
DIE LINKE29.04.2026
Berichte über rechtsextreme Bezüge des Fördervereins Berliner Schloss e.V. und die Haltung der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss
DIE LINKE11.03.2026