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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

09.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1223009.08.2019

Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12230 19. Wahlperiode 09.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Nach Auskunft der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth in der 33. Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) am 15. Mai 2019 werden gemäß Korruptionswahrnehmungsindex (www.transparency.org/research/cpi/overview) 70 der 84 Partnerstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als hochkorrupt eingeschätzt. Im Gespräch mit dem Ausschuss kritisierte der Vertreter von Transparency International (TI) Deutschland, Peter Conze, dass das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ihre Bemühungen im Bereich Korruptionsbekämpfung nicht miteinander koordinieren würden. Generell würden sich die befassten Bundesministerien und Durchführungsorganisationen nicht ausreichend auf die Korruptionsbekämpfung fokussieren. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen und welche entwicklungspolitischen Projekte im Bereich Korruptionsbekämpfung wurden seit 2005 und werden aktuell im Auftrag der Bundesregierung in welchen Staaten umgesetzt? a) Mit welchen finanziellen Mitteln sind diese Maßnahmen und Projekte jährlich und insgesamt jeweils ausgestattet (bitte Haushaltskapitel und Haushaltstitel anführen)? b) Welche Eigenleistungen der Partnerstaaten wurden im Rahmen der durchgeführten und laufenden Projekte vereinbart (bitte qualitativ und quantitativ angeben)? c) In welcher Höhe wurden die vereinbarten Eigenleistungen tatsächlich erbracht, und wie wurden diese seitens der Bundesregierung erfasst? d) Welche Organisationen sind jeweils mit der Durchführung beauftragt worden, und welche Durchführungspartner wurden zur Umsetzung ausgewählt? e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Projekte? f) Welche Programmziele wurden bei der Planung und Beauftragung der Projekte festgelegt, was waren die konkreten Ober- und Unterziele, und durch welche Maßnahmen sollten diese jeweils erreicht werden (bitte Wirkungsmatrix oder Äquivalent darlegen)? g) Welche dieser Maßnahmen und Projekte erreichten ihre Ziele nicht oder nur teilweise? Welche wurden nach Prüfung eingestellt? h) Im Rahmen welcher Regierungsverhandlungen wurden Antikorruptionsvereinbarungen getroffen, und welche konkreten Inhalte haben die jeweiligen Antikorruptionsvereinbarungen? 2. Koordinieren die Bundesressorts ihr jeweiliges Engagement im Bereich Korruptionsbekämpfung untereinander? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? 3. Stellt die Bundesregierung im Bereich der Korruptionsbekämpfung und Korruptionssanktionierung Kohärenz zwischen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, der Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU) und der Entwicklungspolitik der anderen EU-Mitgliedstaaten sicher, und mit welchen Mitteln und Maßnahmen? Wie sieht der Erfolg bei der Erreichung der Kohärenz aus? 4. Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit hat die Bundesregierung jährlich seit 2005 erfasst? 5. In welchen Staaten und im Zusammenhang mit welchen Projekten der deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden Mittelfehlverwendungen in welcher Höhe seit 2005 festgestellt? 6. Was waren die konkreten Umstände der seit 2005 festgestellten Mittelfehlverwendungen? Durch welche Personen oder Institutionen und durch welche Handlungen wurden Mittel der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit fehlverwendet? 7. Durch welche konkreten Umstände erlangte die Bundesregierung jeweils Kenntnis von den seit 2005 erfassten Mittelfehlverwendungen? Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung jeweils im Nachgang der festgestellten Mittelfehlverwendungen ergriffen (bitte detailliert darlegen)? Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen? 8. In welchen Staaten und in welchem Umfang wurden seit 2005 Fördermittel durch die Bundesregierung aufgrund festgestellter Mittelfehlverwendungen gestrichen oder reduziert? 9. Gegenüber welchen der 70 Partnerstaaten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, die als hochkorrupt eingestuft werden, leistete die Bundesregierung jemals Budgethilfe? In welchen Jahren und in welcher Höhe wurde jeweils welche Art der Budgethilfe geleistet? 10. An welche Bedingungen wurde und wird die Leistung von Budgethilfe geknüpft, und welche Verfahren fanden zur Überprüfung der Einhaltung dieser Bedingungen Anwendung, insbesondere bei hochkorrupten Staaten (bitte für jede Leistung von Budgethilfe gesondert angeben)? 11. Wie haben sich die durch Deutschland an die als hochkorrupt eingestuften 70 Partnerstaaten geleisteten staatlichen bilateralen und multilateralen ODA- Mittel (netto) seit 2005 jährlich entwickelt (ODA = Official Development Assistance)? 12. Welches sind nach dem Risikomanagementsystem der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die größten Risikofaktoren für Korruption im Zusammenhang mit deutschen staatlichen Entwicklungsleistungen? 13. Welche Risikovermeidungs- und -beherrschungsmaßnahmen (Risikoprävention) finden bei den jeweils identifizierten Risiken bei der Planung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen durch die GIZ Anwendung? 14. Besitzt die Engagement Global gGmbH ein Risikomanagementsystem? Wenn ja, wie ist dieses konkret ausgestaltet, und welche spezifischen Risiken wurden im Bereich der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Risikoanalyse identifiziert? 15. Welche Auswirkungen hat die deutsche staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerstaaten, die als hochkorrupt eingestuft werden? 16. Welche Auswirkungen hat Budgethilfe an Staaten, die als hochkorrupt eingestuft werden? 17. Hält die Bundesregierung es für möglich, dass Entwicklungszusammenarbeit und Budgethilfe korrupte Strukturen in den Partnerstaaten verfestigen? Wie beugt die Bundesregierung diesem möglichen Risiko vor? 18. Welche Verfahren wenden die Bundesregierung und ihre Durchführungspartner im Bereich der Mittelverwendungsprüfung an? 19. Welche Richtlinien finden im Rahmen der Förderung von Vorhaben der politischen Stiftungen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Anwendung? a) Sind diese Richtlinien öffentlich einsehbar? Wenn ja, wo sind diese der Öffentlichkeit zugänglich? b) Beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Richtlinien? Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hiervon ab? c) Welche früheren Fassungen der Richtlinien wurden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erlassen? 20. Welche Richtlinien finden im Rahmen der Förderung von Vorhaben der Sozialstruktur durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Anwendung? a) Sind diese Richtlinien öffentlich einsehbar? Wenn ja, wo sind diese der Öffentlichkeit zugänglich? b) Beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Richtlinien? Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hiervon ab? c) Welche früheren Fassungen der Richtlinien wurden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erlassen? 21. Welche Richtlinien finden im Rahmen der Förderung von Vorhaben der Kirchen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Anwendung? a) Sind diese Richtlinien öffentlich einsehbar? Wenn ja, wo sind diese der Öffentlichkeit zugänglich? b) Beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Richtlinien? Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hiervon ab? c) Welche früheren Fassungen der Richtlinien wurden durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erlassen? Berlin, den 17. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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