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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
(insgesamt 21 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
09.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1223009.08.2019
Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12230
19. Wahlperiode 09.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter und
der Fraktion der AfD
Mittelfehlverwendungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
Nach Auskunft der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth in
der 33. Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (AwZ) am 15. Mai 2019 werden gemäß
Korruptionswahrnehmungsindex (www.transparency.org/research/cpi/overview) 70 der 84 Partnerstaaten der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit als hochkorrupt eingeschätzt.
Im Gespräch mit dem Ausschuss kritisierte der Vertreter von Transparency
International (TI) Deutschland, Peter Conze, dass das Auswärtige Amt und das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
ihre Bemühungen im Bereich Korruptionsbekämpfung nicht miteinander
koordinieren würden. Generell würden sich die befassten Bundesministerien und
Durchführungsorganisationen nicht ausreichend auf die Korruptionsbekämpfung
fokussieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen und welche entwicklungspolitischen
Projekte im Bereich Korruptionsbekämpfung wurden seit 2005 und werden
aktuell im Auftrag der Bundesregierung in welchen Staaten umgesetzt?
a) Mit welchen finanziellen Mitteln sind diese Maßnahmen und Projekte
jährlich und insgesamt jeweils ausgestattet (bitte Haushaltskapitel und
Haushaltstitel anführen)?
b) Welche Eigenleistungen der Partnerstaaten wurden im Rahmen der
durchgeführten und laufenden Projekte vereinbart (bitte qualitativ und
quantitativ angeben)?
c) In welcher Höhe wurden die vereinbarten Eigenleistungen tatsächlich
erbracht, und wie wurden diese seitens der Bundesregierung erfasst?
d) Welche Organisationen sind jeweils mit der Durchführung beauftragt
worden, und welche Durchführungspartner wurden zur Umsetzung
ausgewählt?
e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
und Projekte?
f) Welche Programmziele wurden bei der Planung und Beauftragung der
Projekte festgelegt, was waren die konkreten Ober- und Unterziele, und
durch welche Maßnahmen sollten diese jeweils erreicht werden (bitte
Wirkungsmatrix oder Äquivalent darlegen)?
g) Welche dieser Maßnahmen und Projekte erreichten ihre Ziele nicht oder
nur teilweise?
Welche wurden nach Prüfung eingestellt?
h) Im Rahmen welcher Regierungsverhandlungen wurden
Antikorruptionsvereinbarungen getroffen, und welche konkreten Inhalte haben die
jeweiligen Antikorruptionsvereinbarungen?
2. Koordinieren die Bundesressorts ihr jeweiliges Engagement im Bereich
Korruptionsbekämpfung untereinander?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
3. Stellt die Bundesregierung im Bereich der Korruptionsbekämpfung und
Korruptionssanktionierung Kohärenz zwischen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, der Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU) und
der Entwicklungspolitik der anderen EU-Mitgliedstaaten sicher, und mit
welchen Mitteln und Maßnahmen?
Wie sieht der Erfolg bei der Erreichung der Kohärenz aus?
4. Wie viele Fälle von Mittelfehlverwendungen im Rahmen der deutschen
staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit hat die
Bundesregierung jährlich seit 2005 erfasst?
5. In welchen Staaten und im Zusammenhang mit welchen Projekten der
deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit wurden
Mittelfehlverwendungen in welcher Höhe seit 2005 festgestellt?
6. Was waren die konkreten Umstände der seit 2005 festgestellten
Mittelfehlverwendungen?
Durch welche Personen oder Institutionen und durch welche Handlungen
wurden Mittel der staatlichen und nichtstaatlichen
Entwicklungszusammenarbeit fehlverwendet?
7. Durch welche konkreten Umstände erlangte die Bundesregierung jeweils
Kenntnis von den seit 2005 erfassten Mittelfehlverwendungen?
Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung jeweils im
Nachgang der festgestellten Mittelfehlverwendungen ergriffen (bitte detailliert
darlegen)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg dieser Maßnahmen?
8. In welchen Staaten und in welchem Umfang wurden seit 2005 Fördermittel
durch die Bundesregierung aufgrund festgestellter Mittelfehlverwendungen
gestrichen oder reduziert?
9. Gegenüber welchen der 70 Partnerstaaten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, die als hochkorrupt eingestuft werden, leistete die
Bundesregierung jemals Budgethilfe?
In welchen Jahren und in welcher Höhe wurde jeweils welche Art der
Budgethilfe geleistet?
10. An welche Bedingungen wurde und wird die Leistung von Budgethilfe
geknüpft, und welche Verfahren fanden zur Überprüfung der Einhaltung dieser
Bedingungen Anwendung, insbesondere bei hochkorrupten Staaten (bitte für
jede Leistung von Budgethilfe gesondert angeben)?
11. Wie haben sich die durch Deutschland an die als hochkorrupt eingestuften
70 Partnerstaaten geleisteten staatlichen bilateralen und multilateralen ODA-
Mittel (netto) seit 2005 jährlich entwickelt (ODA = Official Development
Assistance)?
12. Welches sind nach dem Risikomanagementsystem der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH die größten
Risikofaktoren für Korruption im Zusammenhang mit deutschen staatlichen
Entwicklungsleistungen?
13. Welche Risikovermeidungs- und -beherrschungsmaßnahmen
(Risikoprävention) finden bei den jeweils identifizierten Risiken bei der Planung und
Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen durch die GIZ Anwendung?
14. Besitzt die Engagement Global gGmbH ein Risikomanagementsystem?
Wenn ja, wie ist dieses konkret ausgestaltet, und welche spezifischen Risiken
wurden im Bereich der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit im
Rahmen der Risikoanalyse identifiziert?
15. Welche Auswirkungen hat die deutsche staatliche
Entwicklungszusammenarbeit mit Partnerstaaten, die als hochkorrupt eingestuft werden?
16. Welche Auswirkungen hat Budgethilfe an Staaten, die als hochkorrupt
eingestuft werden?
17. Hält die Bundesregierung es für möglich, dass Entwicklungszusammenarbeit
und Budgethilfe korrupte Strukturen in den Partnerstaaten verfestigen?
Wie beugt die Bundesregierung diesem möglichen Risiko vor?
18. Welche Verfahren wenden die Bundesregierung und ihre
Durchführungspartner im Bereich der Mittelverwendungsprüfung an?
19. Welche Richtlinien finden im Rahmen der Förderung von Vorhaben der
politischen Stiftungen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Anwendung?
a) Sind diese Richtlinien öffentlich einsehbar?
Wenn ja, wo sind diese der Öffentlichkeit zugänglich?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Richtlinien?
Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hiervon ab?
c) Welche früheren Fassungen der Richtlinien wurden durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erlassen?
20. Welche Richtlinien finden im Rahmen der Förderung von Vorhaben der
Sozialstruktur durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Anwendung?
a) Sind diese Richtlinien öffentlich einsehbar?
Wenn ja, wo sind diese der Öffentlichkeit zugänglich?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Richtlinien?
Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hiervon ab?
c) Welche früheren Fassungen der Richtlinien wurden durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erlassen?
21. Welche Richtlinien finden im Rahmen der Förderung von Vorhaben der
Kirchen durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Anwendung?
a) Sind diese Richtlinien öffentlich einsehbar?
Wenn ja, wo sind diese der Öffentlichkeit zugänglich?
b) Beabsichtigt die Bundesregierung die Veröffentlichung der Richtlinien?
Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hiervon ab?
c) Welche früheren Fassungen der Richtlinien wurden durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erlassen?
Berlin, den 17. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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