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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zugriff auf Internet der Dinge, Smart Home und digitale Assistenten

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1224709.08.2019

Zugriff auf Internet der Dinge, Smart Home und digitale Assistenten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12247 19. Wahlperiode 09.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Zugriff auf Internet der Dinge, Smart Home und digitale Assistenten Internet der Dinge, Smart-Home-Geräte, digitale Echo-Geräte wie „Alexa“ oder „Siri“ finden in ganz Europa rege Nachfrage. Dabei läuft nach Ansicht der Fragesteller allerdings der Nutzer Gefahr, dass er in den eigenen vier Wänden ausspioniert wird. Datenschützer warnen daher nicht zu Unrecht vor dem Umgang mit solchen Endgeräten. Intime Gespräche können dabei ebenso aufgenommen werden wie der Musikwunsch der einzelnen Verbraucher. Die Fragen, wer mithören kann, wo die aufgezeichneten Daten gespeichert werden und was damit schlussendlich passiert, bleiben dabei oft unbeantwortet. Die Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) gewährt zwar betroffenen Personen über das Recht der Selbstauskunft einen sehr weitgehenden Anspruch auf Informationen zu den gespeicherten Daten, allerdings zeigt sich in der Umsetzung, dass dieser Verarbeitungsprozess pannenanfällig ist (www.heise.de/select/ct/2019/1/1546323197251 453). Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant bereits die gerichtliche Einsichtnahme von Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten aus Messengerdiensten. Auf Anordnung der Bundesnetzagentur droht den Diensteanbietern auch eine Sperrung, wenn sie den behördlichen Anfragen nicht nachkommen (www.heise.de/newsticker/meldung/Angriff-auf-WhatsApp-Co-Seehofer-will- Messenger-zur-Entschluesselung-zwingen-4431634.html). Darüber hinaus ist eine immer weitere Ausdehnung der sicherheitsbehördlichen Maßnahmen gegen nichtmilitärische „Angriffe“ festzustellen (www.tagesschau. de/inland/seehofer-cyberabwehr-101.html). Da die Vernetzung von Endgeräten weiter deutlich ansteigt (www.it-zoom.de/mobile-business/e/50- milliardenvernetzte-geraete-im-jahr-2022-19966/), werden aus Sicht der Fragesteller die Möglichkeiten der Überwachung und die Ausnutzung von Sicherheitsrisiken exponentiell steigen. Mittlerweile schlagen selbst Telekommunikationsunternehmen Alarm (acatech „Cyber Security: Der Staat im Spagat zwischen Schutz und Ethik“ Event, 6. Juni 2019, Thomas Tschersich, Senior Vice President Internal Security & Cyber Defense bei T-Systems International GmbH) und weisen darauf hin, dass die bisherigen Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausreichen. Nach Auffassung der Justizminister der Länder und des Bundes darf die Einführung der fünften Mobilfunkgeneration nicht dazu führen, dass die technischen Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden faktisch eingeschränkt werden. Sie bitten daher auch in ihrem Beschluss (TOP II. 3.) der Frühjahrskonferenz der Justizminister die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sich zum einen weiter dafür zu verwenden, dass im Rahmen der Spezifikation und der Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen die Anforderungen der Strafverfolgung berücksichtigt werden. Zum anderen bitten die Justizministerinnen und Justizminister die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sich insbesondere für erforderliche Gesetzesänderungen im Telekommunikationsgesetz und im Telemediengesetz einzusetzen bzw., soweit auch Änderungen der Strafprozessordnung erforderlich sind, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen (www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/Downloads/ TOPII_3.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Zuvor hatte sich schon der Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union in diese Richtung geäußert (www.heise.de/newsticker/meldung/5G- Justizministerwollen-fuer-Ueberwachung-die-Sicherheit-schwaechen-4438538.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass derzeit Abhörvorgänge über Echo-Geräte oder Smart-Home-Geräte durch das Bundesinnenministerium stattfinden? 2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Stiftung Warentest (www.future zone.de/digital-life/article216760137/Stiftung-Warentest-warnt-Diese-Smart- Speaker-spionieren-dich-aus.html), die vor der Nutzung von Sprachassistenten wie Alexa oder Siri warnt, da Nutzer einen Teil ihrer Privatsphäre aufgeben würden? a) Wenn ja, hat die Bundesregierung etwaige verfassungsrechtliche Bedenken im Zusammenhang mit der Nutzung von Echo-Geräten? b) Hat die Bundesregierung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit diesbezüglich auftauchende Probleme besprochen, erörtert bzw. dessen Stellungnahme eingeholt? c) Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bundesregierung übermittelt, und ist diese Stellungnahme öffentlich einsehbar? d) Wenn nein, warum nicht? 3. Hat die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Erhebung, Speicherung und Auswertung von 5G-Providern zur Verfügung gestellten Überwachungsdaten, und hat sie etwaige verfassungsrechtliche Bedenken mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit besprochen, erörtert bzw. dessen Stellungnahme eingeholt? a) Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der Bundesregierung übermittelt, und ist diese Stellungnahme öffentlich einsehbar? b) Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Gesetzesänderungen erachtet die Bundesregierung als erforderlich, um der Bitte der Frühjahrskonferenz der Justizminister nachzukommen? 5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach Ausbau und Inbetriebnahme des 5G-Mobilfunknetzes der BND eigenständige Überwachungstätigkeiten durchführt? 6. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass nach Ausbau und Inbetriebnahme des 5G-Mobilfunknetzes fremde Nachrichtendienste eigenständige Überwachungstätigkeiten durchführen? 7. Gibt es noch weitere Vorhaben, Maßnahmen und Gesetzesvorlagen (wie z. B. das Datenaustauschgesetz), bei der die Bundesregierung nach den Aussagen des Bundesministers des Inneren, für Bau und Heimat Horst Seehofer Gesetze „stillschweigend“ einbringt und sie extra kompliziert macht, damit es nicht so „erregt“ (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_ 85887240/csu-innenminister-horst-seehofer-man-muss-gesetze-kompliziert-machen-. html; www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-datenaustauschgesetz-1.4479069)? Berlin, den 18. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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