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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zugriff auf Internet der Dinge, Smart Home und digitale Assistenten
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
23.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1224709.08.2019
Zugriff auf Internet der Dinge, Smart Home und digitale Assistenten
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12247
19. Wahlperiode 09.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller und der
Fraktion der AfD
Zugriff auf Internet der Dinge, Smart Home und digitale Assistenten
Internet der Dinge, Smart-Home-Geräte, digitale Echo-Geräte wie „Alexa“ oder
„Siri“ finden in ganz Europa rege Nachfrage. Dabei läuft nach Ansicht der
Fragesteller allerdings der Nutzer Gefahr, dass er in den eigenen vier Wänden
ausspioniert wird. Datenschützer warnen daher nicht zu Unrecht vor dem Umgang
mit solchen Endgeräten. Intime Gespräche können dabei ebenso aufgenommen
werden wie der Musikwunsch der einzelnen Verbraucher. Die Fragen, wer
mithören kann, wo die aufgezeichneten Daten gespeichert werden und was damit
schlussendlich passiert, bleiben dabei oft unbeantwortet. Die Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO) gewährt zwar betroffenen Personen über das Recht der
Selbstauskunft einen sehr weitgehenden Anspruch auf Informationen zu den
gespeicherten Daten, allerdings zeigt sich in der Umsetzung, dass dieser
Verarbeitungsprozess pannenanfällig ist (www.heise.de/select/ct/2019/1/1546323197251
453).
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant bereits die
gerichtliche Einsichtnahme von Ende-zu-Ende verschlüsselten Nachrichten aus
Messengerdiensten. Auf Anordnung der Bundesnetzagentur droht den Diensteanbietern
auch eine Sperrung, wenn sie den behördlichen Anfragen nicht nachkommen
(www.heise.de/newsticker/meldung/Angriff-auf-WhatsApp-Co-Seehofer-will-
Messenger-zur-Entschluesselung-zwingen-4431634.html).
Darüber hinaus ist eine immer weitere Ausdehnung der sicherheitsbehördlichen
Maßnahmen gegen nichtmilitärische „Angriffe“ festzustellen (www.tagesschau.
de/inland/seehofer-cyberabwehr-101.html). Da die Vernetzung von Endgeräten
weiter deutlich ansteigt (www.it-zoom.de/mobile-business/e/50-
milliardenvernetzte-geraete-im-jahr-2022-19966/), werden aus Sicht der Fragesteller die
Möglichkeiten der Überwachung und die Ausnutzung von Sicherheitsrisiken
exponentiell steigen. Mittlerweile schlagen selbst
Telekommunikationsunternehmen Alarm (acatech „Cyber Security: Der Staat im Spagat zwischen Schutz und
Ethik“ Event, 6. Juni 2019, Thomas Tschersich, Senior Vice President Internal
Security & Cyber Defense bei T-Systems International GmbH) und weisen darauf
hin, dass die bisherigen Befugnisse der Sicherheitsbehörden ausreichen.
Nach Auffassung der Justizminister der Länder und des Bundes darf die
Einführung der fünften Mobilfunkgeneration nicht dazu führen, dass die technischen
Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden faktisch eingeschränkt
werden. Sie bitten daher auch in ihrem Beschluss (TOP II. 3.) der Frühjahrskonferenz
der Justizminister die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
sich zum einen weiter dafür zu verwenden, dass im Rahmen der Spezifikation und
der Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen die Anforderungen der
Strafverfolgung berücksichtigt werden. Zum anderen bitten die Justizministerinnen und
Justizminister die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, sich
insbesondere für erforderliche Gesetzesänderungen im Telekommunikationsgesetz
und im Telemediengesetz einzusetzen bzw., soweit auch Änderungen der
Strafprozessordnung erforderlich sind, einen entsprechenden Gesetzentwurf
vorzulegen (www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/JUMIKO2019/Downloads/
TOPII_3.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Zuvor hatte sich schon der Anti-Terror-Koordinator der Europäischen Union in
diese Richtung geäußert (www.heise.de/newsticker/meldung/5G-
Justizministerwollen-fuer-Ueberwachung-die-Sicherheit-schwaechen-4438538.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass derzeit Abhörvorgänge über
Echo-Geräte oder Smart-Home-Geräte durch das Bundesinnenministerium
stattfinden?
2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Stiftung Warentest (www.future
zone.de/digital-life/article216760137/Stiftung-Warentest-warnt-Diese-Smart-
Speaker-spionieren-dich-aus.html), die vor der Nutzung von
Sprachassistenten wie Alexa oder Siri warnt, da Nutzer einen Teil ihrer Privatsphäre
aufgeben würden?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung etwaige verfassungsrechtliche
Bedenken im Zusammenhang mit der Nutzung von Echo-Geräten?
b) Hat die Bundesregierung mit dem Bundesbeauftragten für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit diesbezüglich auftauchende Probleme
besprochen, erörtert bzw. dessen Stellungnahme eingeholt?
c) Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden durch den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der
Bundesregierung übermittelt, und ist diese Stellungnahme öffentlich einsehbar?
d) Wenn nein, warum nicht?
3. Hat die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die
Erhebung, Speicherung und Auswertung von 5G-Providern zur Verfügung
gestellten Überwachungsdaten, und hat sie etwaige verfassungsrechtliche
Bedenken mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit besprochen, erörtert bzw. dessen Stellungnahme eingeholt?
a) Wenn ja, welche konkreten Bedenken wurden durch den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der
Bundesregierung übermittelt, und ist diese Stellungnahme öffentlich einsehbar?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Gesetzesänderungen erachtet die Bundesregierung als erforderlich,
um der Bitte der Frühjahrskonferenz der Justizminister nachzukommen?
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nach Ausbau und
Inbetriebnahme des 5G-Mobilfunknetzes der BND eigenständige
Überwachungstätigkeiten durchführt?
6. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass nach
Ausbau und Inbetriebnahme des 5G-Mobilfunknetzes fremde
Nachrichtendienste eigenständige Überwachungstätigkeiten durchführen?
7. Gibt es noch weitere Vorhaben, Maßnahmen und Gesetzesvorlagen (wie
z. B. das Datenaustauschgesetz), bei der die Bundesregierung nach den
Aussagen des Bundesministers des Inneren, für Bau und Heimat Horst Seehofer
Gesetze „stillschweigend“ einbringt und sie extra kompliziert macht, damit
es nicht so „erregt“ (www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_
85887240/csu-innenminister-horst-seehofer-man-muss-gesetze-kompliziert-machen-.
html; www.sueddeutsche.de/politik/seehofer-datenaustauschgesetz-1.4479069)?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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