Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit - Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
10.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1226712.08.2019
Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in Wasserkraftprojekten weltweit - Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12267
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Margarete Bause,
Claudia Roth (Augsburg), Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann,
Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner,
Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt,
Jürgen Trittin, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Menschenrechte, soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien in
Wasserkraftprojekten weltweit – Die Rolle der Bundesrepublik Deutschland
Angesichts des menschengemachten Klimawandels wird es nach Ansicht der
Fragesteller immer dringlicher, aus der Energieversorgung durch fossile Brennstoffe
auszusteigen. Gleichzeitig nimmt der Energiebedarf vor allem in den
Entwicklungs- und Schwellenländern weiter zu. In der Agenda 2030 für Nachhaltige
Entwicklung hat sich die Weltgemeinschaft darauf geeinigt, bis 2030 allen Menschen
den Zugang zu bezahlbarer und sauberer Energie zu gewährleisten (SDG 7). Im
Übereinkommen von Paris zum Klimaschutz haben sich die Staaten verpflichtet,
Maßnahmen zu treffen, um die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad Celsius
zu begrenzen. Dazu braucht es eine drastische Reduzierung der globalen
Treibhausgasemissionen: Im Jahr 2018 wurden weltweit über 37 Gigatonnen CO2
ausgestoßen, 33 Gigatonnen davon stammten aus der Energieerzeugung (www.
theguardian.com/environment/2018/dec/05/brutal-news-global-carbon-
emissionsjump-to-all-time-high-in-2018, www.iea.org/geco/emissions/).
Die Interessenvertretung der Wasserkraftindustrie, die International Hydropower
Association (IHA), stellt Wasserkraft als eine der saubersten Alternativen zur
Stromgewinnung dar. Doch Staudämme und andere Wasserkraftwerke haben
auch zahlreiche negative Auswirkungen, die im Gegensatz zu den nachhaltigen
Entwicklungszielen (SDGs) der Agenda 2030 stehen: Menschen müssen
umgesiedelt werden, wichtige Ökosysteme werden zerstört. Die Aufstauung des
Wassers begünstigt Faulungsprozesse in Flüssen, bei denen stark wirkende
Treibhausgase wie Methan entstehen und das Klima weiter aufheizen: Methan hat eine
28-fach höhere Klimawirkung als Kohlenstoffdioxid – trägt über einen Zeitraum
von 100 Jahren betrachtet also 28 mal so viel zur globalen Erderwärmung bei wie
dieselbe Menge CO2. Auf die ersten 20 Jahren betrachtet liegt dieses
Treibhauspotential (CO2-Äquivalent) jedoch bei dem 86-fachen von CO2 – ein wichtiger
Faktor für die Emissionsberechnung, da vor allem die kommenden Jahrzehnte für
den Klimaschutz entscheidend sein werden (www.researchgate.net/figure/
Globalwarming-potentials-for-methane-kgCO2-emissions-equivalent-to-a-kg-of-methane_
fig2_263283839).
Auch sind menschenrechtliche, soziale und ökologische Fragen beim Bau vor
allem von Großstaudämmen, aber auch bei vielen aufeinanderfolgenden kleinen
Staudämmen bei einer bassinweiten Betrachtung von großer Bedeutung.
Auch die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, die Klimaziele des
Pariser Abkommens und die Agenda 2030 zu erfüllen – der globale Ausbau
erneuerbarer Energien – darunter auch der Wasserkraft – spielt dabei eine
entscheidende Rolle. Multilaterale Entwicklungsbanken investieren seit vielen
Jahrzehnten in diesen Sektor – ebenso wird über diverse bilaterale Energiepartnerschaften
sowie Hermesbürgschaften der Ausbau der erneuerbaren Energien inklusive
Wasserkraft von Seiten der Bundesregierung gefördert.
Am 3. Dezember 2018 haben anlässlich der UN-Klimakonferenz COP 24 in
Katowice neun Multilaterale Entwicklungsbanken (Multinational Development
Banks, MDB) angekündigt, gemeinsam ein Rahmenwerk zu erstellen, um ihre
Aktivitäten in Einklang mit der Pariser Klimaabkommen zu bringen (im
Folgenden Paris Agreement Alignment). Die genannten Banken sind die Afrikanische
Entwicklungsbank (AfDB), die Asiatische Entwicklungsbank (AsDB), die
Asiatische Infrastrukturinvestmentbank (AIIB), die Europäische Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), die Europäische Investitionsbank (EIB), die Inter-
Amerikanische Entwicklungsbank (IADB), die Islamische Entwicklungsbank,
die New Development Bank (NDB), sowie die Weltbank Gruppe mit Weltbank,
IFC und MIGA. Auf der COP 25 in Chile im November 2019 planen diese
Banken ihre Ergebnisse zu präsentieren. Als einer der fünf größten Shareholder von
vier der genannten Multilateralen Entwicklungsbanken (AIIB, EBRD, EIB,
Weltbankgruppe) und Anteilseigner an drei weiteren (AfDB, AsDB, IADB), hat die
Bundesrepublik Deutschland ein großes Stimmgewicht in den
Entscheidungsprozessen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Durch welche konkreten Maßnahmen beteiligt sich die Bundesregierung
am Paris Agreement Alignment der Multilateralen Entwicklungsbanken
(MDB)?
Welche Positionen bringen Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung in den Prozess ein, und welche Forderungen stellen sie?
2. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris
Agreement Alignment Wasserkraftwerke als regenerative, nachhaltige und
förderungswürdige Energiequelle angesehen?
a) Inwiefern werden dabei die Empfehlungen der World Commission on
Dams (WCD) berücksichtigt?
b) Wie und durch wen wird die Einhaltung dieser Empfehlungen überwacht?
3. Welcher Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des
Pariser Agreement Alignment zur Berechnung der Klimawirkung von
Wasserkraftprojekten angewandt werden?
a) Inwiefern wird dabei die Tatsache berücksichtigt, dass einige
Wasserkraftwerke insbesondere innerhalb der ersten 20 Jahre große Mengen
Methan ausstoßen?
b) Welches Treibhauspotential wird bei dieser Berechnung für Methan
angenommen?
4. Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Paris
Agreement Alignments die Risiken des Klimawandels für die dauerhaft
sichere und effiziente Betreibung der Wasserkraftwerke (z. B.
Konsequenzen von sich ändernden Niederschlagsmustern wie das Risiko einer
Effizienzminderung durch Dürren oder Unfallgefahr durch
Starkregenereignisse) berücksichtigt?
5. Welche Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen
des Paris Agreement Alignment erhoben, die eine angemessene
Einschätzung der Auswirkungen von Wasserkraftwerken auf die Ökosysteme und das
regionale Gewässersystem erlauben und welche Instrumente sind dafür
vorgesehen, um die Risiken geplanter Wasserkraftwerke zu bewerten?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Zuge des Paris
Agreement Alignments nur Wasserkraftwerke als förderungswürdig
anerkannt werden, die folgende Kriterien erfüllen: Einhaltung der Empfehlungen
der WCD; Vorliegen einer bassinweiten Planung, die den Erhalt der
Artenvielfalt, Ökosysteme und Wasserversorgung der lokalen Bevölkerung
gewährleistet; Ausschluss von Menschenrechtsverletzungen; Vermeidung der
Zerstörung von Lebensgrundlagen der lokalen Bevölkerung; Transparente
Planung sowie Achtung der Beteiligungs- und Zustimmungsrechte aller
Betroffenen, insbesondere indigener Gemeinschaften nach der ILO-
Konvention 169 (ILO = International Labour Organization)?
6. Welche aus deutschen Fördermitteln mit erbaute Wasserkraftwerke sind
aus Sicht der Bundesregierung best practice Vorhaben was die Aspekte in
Frage 5 betrifft?
7. Fördert die Bundesregierung Wasserkraftwerke, die in Bürgerhand sind bzw.
die mit und von den Anwohnerinnen und Anwohnern geplant und betrieben
werden?
8. Inwiefern fördert die Bundesregierung staatenübergreifende
Wasserkraftprojekte auch unter dem Gesichtspunkt von verbesserter Kooperation als Faktor
zur Konfliktentschärfung und Konfliktprävention?
9. Inwieweit ist der „Do no harm“-Ansatz bindend bei der Förderung von
Wasserkraftprojekten durch die Bundesregierung?
10. Inwieweit kooperiert die Bundesregierung in der finanziellen und
technischen Zusammenarbeit (FZ und TZ) im Bereich Wasserkraft, und sind für
den Erfolg der FZ-Maßnahmen eine Begleitung von TZ-Maßnahmen
generell vorgesehen?
11. Plant die Bundesregierung eine personelle Aufstockung, um die
Nexusperspektive, Wasser, Energie und Ernährungssicherheit voranzubringen?
12. Wurden die Hermesbürgschaften für die geplanten Wasserkraftwerke Caculo
Cabaça sowie Zenso in Angola mittlerweile bewilligt, und wenn ja, in
welcher Höhe?
13. Wurde bei der Planung der beiden genannten Wasserkraftwerke eine
Erhebung der sozialen und ökologischen Folgen für das gesamte betroffene
Flussbassin des Kwanza durchgeführt, oder wurden in den durchgeführten
Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen die jeweiligen Projekte isoliert
voneinander betrachtet, ohne die Auswirkungen des jeweils anderen
Projektes zu berücksichtigen?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung bezüglich der Relevanz einer
bassinweiten Planung und Risikobewertung bei Wasserkraftwerken, und
inwiefern ist dies eine Voraussetzung für die Bewilligung einer
Hermesbürgschaft oder Finanzierung durch die Bundesregierung?
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu menschenrechtlichen und
ökologischen Risiken der Projekte Caculo Cabaça und Zenso?
15. Hält die Bundesregierung die in den veröffentlichten
Umweltverträglichkeitsprüfungen (www.agaportal.de/_Resources/Persistent/84c4e2483fd6fd320
deb02a37db359d139c7f770/eia_angola_wasserkraftwerk_cacula.pdf und www.
agaportal.de/_Resources/Persistent/9daab9db9279a62dd80c72d12ebf099763e6f2
b6/eia_angola_wasserkraftwerk_zenso.pdf) enthaltenen Schutzmaßnahmen für
ausreichend, oder hält sie weitere Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und
Menschenrechten für notwendig?
a) Falls weitere Maßnahmen notwendig sind, welche sind dies, und in
welcher Form sind oder werden sie vertraglich vereinbart?
b) Werden alle vereinbarten Schutzmaßnahmen und Kompensationszusagen
für die betroffene Bevölkerung veröffentlicht werden, damit die
Menschen vor Ort sich darauf berufen können?
c) Inwiefern besteht die Bundesregierung vor Bewilligung der Bürgschaft
auf der Vorlage eines in der Umweltverträglichkeitsprüfung
angekündigten Umsiedlungsplanes für die Gemeinden in den betroffenen Distrikten
Calambala und Candengue?
16. Hat die Bundesregierung weitere Auflagen an die Bürgschaft geknüpft bzw.
plant sie, dies zu tun?
17. Wie wird die Bundesregierung, sofern die Bürgschaften bewilligt werden
oder wurden, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen,
Kompensationszahlungen und Auflagen zur Einhaltung der Menschenrechte und dem
Umweltschutz überprüfen?
18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vereinbart oder plant sie zu
vereinbaren, um die Einhaltung der umwelt- und menschenrechtlichen
Auflagen durchzusetzen?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit vertraglich vereinbart, die
Bürgschaft zurückzuziehen, wenn die Auflagen nicht eingehalten werden, bzw.
plant sie, dies vertraglich festzuhalten?
19. Wie hat die Bundesregierung überprüft, inwieweit die von den Bürgschaften
begünstigten Unternehmen (inkl. Finanzinstitutionen) Verfahren der
menschenrechtlichen Sorgfalt gemäß dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft
und Menschenrechte (NAP) etabliert haben?
20. Plant die Bundesregierung, die Informationen über bewilligte Bürgschaften
unter www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/projektinformationen
dahingehend transparenter zu gestalten, dass erkennbar wird, um welches
zuvor veröffentlichte Projekt vor Bewilligung es sich handelt, wie u. a. bereits
mehrfach von zivilgesellschaftlicher Seite gefordert?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nicht, warum nicht?
21. Welche Projekte werden über die deutsch-brasilianische
Energiepartnerschaft gefördert?
22. Gibt es Pläne zur Nachverhandlung oder Aktualisierung der deutsch-
brasilianischen Energiepartnerschaft von 2008, z. B. um die Ziele des Pariser
Klimaabkommens oder der Agenda 2030 darin aufzunehmen?
23. Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung bezüglich der
deutschbrasilianischen Energiepartnerschaft unter der aktuellen Regierung von Jair
Bolsonaro?
24. Inwiefern wird die Entwicklung von dezentralen, durch die Bürgerinnen und
Bürger selbst verwalteten Lösungen zur Energieversorgung vorangetrieben,
die vor allem den Zugang armer Bevölkerungsschichten zu bezahlbarem,
nachhaltigem Strom als Ziel haben?
25. Werden über die Energiepartnerschaft auch konkrete Energieprojekte z. B.
in der Wasserkraft gefördert?
26. War die Bundesrepublik Deutschland in den letzten 15 Jahren an der
Finanzierung oder dem Bau von Wasserkraftwerken in Brasilien beteiligt?
a) Wenn ja, an welchen (bitte nach bereits gebauten, bereits bewilligten und
sich in der Prüfung befindlichen, Kostenumfang und Leistung getrennt
auflisten)?
b) Handelt es sich um kleine oder auch größere Wasserkraftwerke gemäß der
Definition der World Commission on Dams WCD (bitte in Megawatt
installierter Leistung angeben)?
c) Inwiefern werden dabei bassinweite Studien durchgeführt, die auch im
ausreichenden Maße die langfristigen und für den Flussunterlauf
erwarteten Auswirkungen (downstream und longterm effects) mit einbeziehen?
d) Mit welchen konkreten Verfahren werden bei diesen Studien
menschenrechtliche und soziale Standards überprüft, und wie wird dies überwacht?
e) In welcher Form wird die Zivilgesellschaft in die Planung mit einbezogen
und umfassend informiert?
f) Wie wird sichergestellt, dass die Verpflichtung zur freien, frühzeitigen
und informierten Zustimmung (FPIC) und der ILO-Konvention 169
eingehalten wird, wenn indigene Bevölkerung betroffen ist, und wie wird
dies überprüft?
Berlin, den 25. Juni 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Umstrukturierung des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN15.04.2026
Rechtliche und soziale Schutzlücken für internationale Studierende an privaten Hochschulen in Deutschland
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23.04.2026
Erhalt und Ausbau von Straßenbäumen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN29.04.2026
Fragen zur Maskenbeschaffung an die Bundesregierung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN20.01.2026