Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Errichtung "Archivzentrum zur SED-Diktatur" in Berlin
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
03.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1227012.08.2019
Errichtung "Archivzentrum zur SED-Diktatur" in Berlin
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12270
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Gregor Gysi, Dr. Petra Sitte,
Birke Bull-Bischoff, Matthias Höhn, Jan Korte, Sören Pellmann und
der Fraktion DIE LINKE.
Errichtung „Archivzentrum zur SED-Diktatur“ in Berlin
Zu den im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung betriebenen Archiven von
sogenannter nationalhistorischer Bedeutung gehören das Bundesarchiv, das
Politische Archiv des Auswärtigen Amts und die Stasi-Unterlagenbehörde.
Mit Blick auf die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde hatte der Deutsche
Bundestag 2014 eine Expertenkommission berufen, die in ihrem Abschlussbericht
vom 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8050) die Integration der Stasi-
Unterlagen in das Bundesarchiv empfahl – unter sichtbarer Eigenständigkeit und
Verbleib des Stasi-Unterlagen-Archivs am heutigen Standort im Berliner Bezirk
Lichtenberg. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen (BStU) wurde
deshalb vom Deutschen Bundestag mit Beschluss vom 9. Juni 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8705) beauftragt, den Transformationsprozess der Stasi-
Unterlagenbehörde einzuleiten und zusammen mit dem Bundesarchiv ein gemeinsames
belastbares Konzept zur dauerhaften Sicherung der Stasiakten für künftige
Entscheidungen durch den Deutschen Bundestag zu erarbeiten.
Das von Roland Jahn als Bundesbeauftragten und mit Dr. Michael Hollmann
(Präsident des Bundesarchivs) verfasste „Konzept für die dauerhafte Sicherung
der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das
Bundesarchiv liegt seit dem 13. März 2019 als Bundestagsdrucksache 19/8201
vor.
Nach Ansicht der Fragesteller beinhaltet das Konzept noch viele offene Fragen,
die besonders der Ausgewogenheit einer seit 1990 gewachsenen Architektur
eines gesamtdeutschen Archivwesens entgegenstehen. So soll zum Beispiel auf
dem Gelände der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin ein „Archivzentrum zur
SED-Diktatur“ entstehen, „in dem neben den Stasi-Unterlagen auch die Bestände
der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie der
Massenorganisationen der DDR und die Bibliothek der „Stiftung Archiv der Parteien- und
Massenorganisationen der DDR“ – nachfolgend SAPMO genannt – untergebracht
werden (Konzept Jahn/Hollmann, Kapitel 4.1.-vgl. Bundestagsdrucksache
19/8201, Seite 9).
Die Stiftung SAPMO ist vor über 25 Jahren durch einen Erlass des
Bundesministers des Innern zur Errichtung einer „Stiftung Archiv der Parteien und
Massenorganisationen der DDR“ im Bundesarchiv vom 6. April 1992 (GMBl. S. 310-312)
gegründet worden mit dem Ziel, staatliche Unterlagen von Stellen der DDR nach
§ 2 Absatz 9 des Bundesarchivgesetzes zu übernehmen, auf Dauer zu sichern,
nutzbar zu machen und zu ergänzen. Dies gilt auch für andere Unterlagen,
Materialien und Bibliotheksbestände zur deutschen Geschichte, insbesondere zur
Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, die damit in einem
historischen oder sachlichen Zusammenhang stehen (Erlass BMI 1992, § 2).
Der Großteil dieser umfangreichen Bestände ist durch Einbringungsverträge mit
Nachfolgeorganisationen der Parteien und Massenorganisationen aus der DDR
erworben worden. Besonders individuell gestaltete rechtliche Regelungen
betreffen ergänzend auch die zahlreichen Deposita (Hinterlegungen) von den insgesamt
über 400 persönlichen Nachlässen der Stiftung. Diese Rechtsverhältnisse sind
teils staatsrechtlicher, teils öffentlich-rechtlicher, teils privatrechtlicher Natur.
Die Bestände der Stiftung SAPMO sind seit dem Jahr 1994 mit großem Aufwand
schrittweise am Standort Berlin-Lichterfelde des Bundesarchivs erfolgreich
zusammengeführt worden. Die Bundesregierung investiert seit 2007 mit einem
Volumen von 106 Mio. Euro dort Neubauten für Magazinbestände und Gebäude für
Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeiten. Durch diese Investitionen konnte
auch die Erschließung, Nutzung und Erhaltung der SAPMO-Bestände
nachhaltig und deutlich sichtbar verbessert werden (www.bbr.bund.de/BBR/DE/
Bauprojekte/Berlin/Kultur/Bundesarchiv/bundesarchiv.html?nn=547724).
Derzeit umfassen die Bestände der Stiftung Archiv der Parteien- und
Massenorganisationen der DDR ca. 11 laufende Kilometer noch nicht vollständig
erschlossene Akten, zusätzlich ca. 1 000 laufende Meter persönliche Nachlässe und einen
auch international weit beachteten Bibliotheksbestand von ca. 1,7 Millionen
Bänden u. a. mit Primärliteratur zur Organisations- und Ideologiegeschichte der DDR
und Geschichte der nationalen und internationalen Arbeiterbewegung. Diese
Bibliothek beansprucht zusätzlich ca. 34 laufende Kilometer Archivfläche (Bericht
zur 27. Sitzung des Kuratoriums der Stiftung SAPMO am 24. April 2017,
Seite 17).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche fachlichen Stellen zur Erforschung von Zeitgeschichte und DDR-
Geschichte waren bei der Erarbeitung des „Konzepts für die dauerhafte
Sicherung der Stasi-Unterlagen“ vom 13. März 2019 involviert (bitte einzeln
aufführen)?
2. Sind durch die Bundesregierung Machbarkeitsstudien zur Umsetzung der
einzelnen Etappen des Konzepts von BStU und Bundesarchiv veranlasst
worden, und wenn ja, welche konkreten Ergebnisse liegen zum jetzigen
Zeitpunkt vor?
3. Mit welchen zusätzlichen Kosten kalkuliert die Bundesregierung insgesamt
bei der Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv?
4. Welche Summe davon würde auf die geplante Verlagerung der
Gesamtbestände der Stiftung Archiv der Parteien- und Massenorganisationen vom
Standort Berlin-Lichterfelde (Bundesarchiv) nach Berlin-Lichtenberg
(derzeit noch BStU) entfallen?
5. Welche Haltung hat die die Bundesregierung zu dem Umstand, dass die
Herauslösung der SAPMO aus gesetzlichen Ordnungs-und
Verwahrungsprinzipien, (also nach der Zeit des Entstehens von Akten und Archivalien und den
Abteilungen Deutsches Reich, Bundesrepublik und DDR) nach Ansicht der
Fragesteller der Aufgabenstellung nach § 3 Absatz 2 des
Bundesarchivgesetzes widersprechen würde?
6. Ist das Kuratorium der Stiftung SAPMO vor Veröffentlichung des Konzepts
für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen über die Absicht, ein
„Archivzentrum zur SED-Diktatur“ in Berlin zu etablieren, unterrichtet oder um
eine Stellungnahme angefragt worden?
Wenn ja, welche Stellungnahme erfolgte durch dieses Gremium, und wo sie
veröffentlicht?
7. Welche Erkenntnisse aus der Forschung zur DDR-Geschichte bzw.
Erkenntnisse welcher Institutionen (Hochschulen, Universitäten,
Forschungsverbünde und Stiftungen) wurden beim beabsichtigten Vorhaben der
Zusammenlegung der Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs in Berlin-
Lichtenberg und der Bestände der Stiftung SAPMO aus dem Bundesarchiv
berücksichtigt (bei Veröffentlichungen bitte einzeln mit Quellenangabe aufführen)?
8. Mit wie vielen rechtlich bevollmächtigten Vertragspartnern sowie
rechtlichen Einzelpersonen unterhält die Bundesrepublik bzw. die Stiftung
SAPMO seit 1992 vertragliche Beziehungen (Vereinbarungen) gemäß Erlass
über die Errichtung der SAPMO vom 6. April 1992, § 3, Ziffer 1 bis 5 zu
eingebrachten Archivalien, geschlossenen Sammlungen, Nachlässen,
Erinnerungen aus der DDR (bitte einzeln nach Jahren mit dem jeweiligen Bestand
und Datum des Inkrafttretens aufführen)?
9. Welche zuständige Stelle innerhalb des Bundesarchivs verwaltet die
betreffenden Verträge in Frage 8?
10. Wie viele Personen befassen sich mit diesen Verträgen, und welche
berufliche Qualifikation bringen sie für dieses Aufgabengebiet mit?
11. Beabsichtigt die Bundesregierung, mit den jeweils rechtlich Berechtigten
schriftliche Vereinbarungen zu treffen hinsichtlich der Verlagerung der mit
ihnen verbundenen Bestände aus der Stiftung SAPMO in ein
„Archivzentrum zur SED-Diktatur“?
Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt werden diese Verhandlungen
abgeschlossen sein?
Berlin, den 22. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Öffentliche Toiletten an bayerischen Bahnhöfen
DIE LINKE28.01.2026
Kosten der Verlegung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona
DIE LINKE27.01.2026
Hightech-Agenda der Bundesregierung
DIE LINKE28.01.2026
Umsetzung der Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes und die Arbeit des Patientenservice 116117
DIE LINKE28.01.2026