BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsrechtsverstöße durch Mitglieder des "Bündnisses für nachhaltige Textilien" in Äthiopien

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1227212.08.2019

Arbeitsrechtsverstöße durch Mitglieder des "Bündnisses für nachhaltige Textilien" in Äthiopien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12272 19. Wahlperiode 12.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Renate Künast, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berichte über Arbeitsrechtsverstöße durch Mitglieder des „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ in Äthiopien Das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ deckte in seiner Sendung vom 18. Juni 2019 Missstände in der äthiopischen Textilindustrie auf. Auch im Rahmen deutscher Entwicklungsprojekte und bei der Produktion für Mitglieder des vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller initiierten „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ kam es zu eklatanten Verletzungen von Arbeitsstandards (www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL 3N3ci5kZS9hZXgvbzExMjkxOTE/). Die Enthüllungen ziehen nach Ansicht der Fragesteller die Ankündigungen von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller, über das freiwillige Textilbündnis „vom Baumwollfeld, bis zum Bügel“ (www.bayernkurier.de/inland/21851-vom-baumwollfeld-zum-buegel/) sorgen zu wollen, in Zweifel. Insbesondere die Tatsache, dass den Angestellten ihr Lohn oft nicht zum Leben reicht, steht im Widerspruch zu den Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung die im Bericht genannten Textilfabriken in Äthiopien unterstützt? Welche Maßnahmen werden mit deutschen Geldern finanziert (bitte nach Maßnahmen, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)? 2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten des Magazins „Report Mainz“ über Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen in äthiopischen Textilfabriken, die auch mit deutschen Entwicklungsgeldern unterstützt werden? 3. Welche Anzeichen für ausbeuterische Arbeitsbedingungen gab es während des im Bericht erwähnten Besuchs von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller im Jahr 2017 in der äthiopischen Textilfabrik? 4. Inwiefern berücksichtigt das Textilbündnis nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beratung von Bündnismitgliedern, die in Äthiopien produzieren oder produzieren wollen, die in der „Report Mainz“-Sendung erwähnte Studie des Stern Centers der New York University (https://issuu.com/nyustern centerforbusinessandhumanri/docs/nyu_ethiopia_final_online?e=31640827/ 69644612), in der die Missstände in der äthiopischen Textilindustrie beschrieben werden? a) Inwiefern griffen bzw. greifen die Bündnismitglieder des Textilbündnisses die darin enthaltenen Empfehlungen auf? 5. Welche entwicklungspolitischen Begleitmaßnahmen finanzieren oder leisten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), bzw. das Textilbündnis sowie die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um insbesondere von Ausbeutung betroffene Frauen in Äthiopien zu schützen und ihnen Perspektiven zu bieten? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der im „Report Mainz“-Bericht aussagenden Frauen, für die erlittenen Arbeitsrechtsverletzungen und strafrechtlich relevanten Übergriffe Entschädigungen zu verlangen? 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Lohnniveau im äthiopischen Textilsektor? a) Reicht der Lohn nach Einschätzung der Bundesregierung für ein menschenwürdiges Leben? b) Wie hoch müssen Löhne nach Kenntnis der Bundesregierung in Äthiopien sein, um als existenzsichernd gelten zu können? c) Adressierte die Bundesregierung die Einführung eines Mindestlohns im äthiopischen Textilsektor, und wenn ja, in welchem Rahmen, und mit welchem Ergebnis? d) Welche Programme und Projekte im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Äthiopien adressieren konkret das niedrige Lohnniveau im äthiopischen Textilsektor? e) Welche Rolle misst die Bundesregierung den Gewerkschaften bei, im äthiopischen Textilsektor faire Löhne auszuhandeln? Inwiefern werden im Rahmen deutscher Entwicklungsprojekte Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen unterstützt? 8. Sind der Bundesregierung neben den Enthüllungen aus dem „Report Mainz“- Bericht weitere Verstöße gegen die Menschenrechte im äthiopischen Textilsektor unter Beteiligung deutscher Firmen und/oder Entwicklungsgelder bekannt? Wenn ja, welche (bitte Projekt bzw. Unternehmen sowie Art der Verstöße und mögliche sowie bereits eingesetzte Abhilfemaßnahmen auflisten)? 9. Wie, in welchem Rahmen und mit welchen Maßnahmen hat sich die Bundesregierung – wie im Bericht dargelegt – konkret dafür eingesetzt, dass deutsche Unternehmen wie KiK ihre Produktion nach Äthiopien verlagern? 10. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den mit deutschen und europäischen Geldern unterstützten Textilfabriken in Äthiopien um Fertigungsstätten in Sonderwirtschaftszonen? Wenn ja, inwiefern hält die Bundesregierung Sonderwirtschaftszonen für geeignet, Steueraufkommen zu generieren und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung voranzutreiben? 11. Was ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Grund dafür, dass es trotz der Kooperation im Textilbündnis sowohl im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit als auch bei Bündnismitgliedern zu den von „Report Mainz“ dokumentierten Menschenrechtsverletzungen im äthiopischen Textilsektor kommt? Welche Schritte bzw. Maßnahmen sind notwendig bzw. plant die Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken? 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der Anspruch für nachhaltige Textilien „vom Baumwollfeld zu Bügel“ (www.bayern kurier.de/inland/21851-vom-baumwollfeld-zum-buegel/) sorgen zu wollen, im Rahmen des Textilbündnisses nicht erreicht werden konnte bzw. dass die Aussage vor dem Hintergrund der anhaltenden Enthüllungen von Menschenrechtsverstößen bei Bündnismitgliedern irreführend ist? 13. Gibt es im Rahmen des Textilbündnisses Prüfungen, inwiefern die in den Nachhaltigkeitsberichten der Bündnismitglieder gemachten Angaben der Realität entsprechen? a) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der „Report Mainz“-Enthüllungen, die Aussage im Nachhaltigkeitsbericht des Bündnismitglieds H&M, dass „faire Löhne […] allen Arbeitern entlang der Lieferkette ein bequemes Auskommen“ ermöglichen sollen? 14. War den Mitgliedern des Textilbündnisses die im „Report Mainz“-Bericht aufgeführte Studie des Workers Rights Consortium (www.workers rights.org/wp-content/uploads/2019/03/Ethiopia_isa_North_Star_FINAL.pdf) bekannt? Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? 15. Erfüllt H&M nach Ansicht der Bundesregierung bei der Fertigung in äthiopischen Textilfabriken seine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in ausreichendem Maße (bitte begründen)? 16. Welche konkreten Konsequenzen werden vor dem Hintergrund der Enthüllungen im Rahmen des Textilbündnisses für das Bündnismitglied H&M gezogen? 17. Welche Konsequenzen haben die Enthüllungen auf die neue Kooperation des BMZ mit H&M in Äthiopien, im Rahmen derer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Zulieferfirmen geschult werden sollen? 18. Inwiefern ist nach den Veröffentlichungen über Missstände bei den Bündnismitgliedern H&M, Primark und KiK im Rahmen des Textilbündnisses ein Mechanismus geplant, um die Verfehlungen der Mitglieder aufzuarbeiten und Abhilfe zu schaffen? 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme der Bündnismitglieder H&M, Primark und KiK an Modulen der Bündnisinitiative zu existenzsichernden Löhnen (www.textilbuendnis.com/detailseite-existenz sichernde-loehne/)? 20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die volkswirtschaftliche Auswirkung der Abwanderung von Textilproduzenten von Südostasien nach Äthiopien? Erkennt die Bundesregierung hinderliche Auswirkungen auf eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Äthiopien und Südostasien, wenn sie einen Textilsektor fördert, für den die äthiopische Regierung mit einem Lohnniveau wirbt, das halb so hoch sei, wie in Bangladesch, und wenn ja, inwiefern (vgl. Report Mainz vom 18. Juni 2019)? 21. Inwieweit und in welchen Formaten sind ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = International Labour Organization), Arbeitssicherheitsstandards, Bildungsmöglichkeiten und Mindestlöhne Bestandteil eines Dialogs der Bundesregierung mit der äthiopischen Regierung? 22. Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Bereitstellung europäischer Gelder für die betroffenen Textilfabriken überprüft wird? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich die Bedingungen für die Textilfabriken seit dem Friedensschluss Äthiopiens mit Eritrea im Juli 2018 verändert haben, und wenn ja, inwiefern? 24. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es im Umfeld der Textilfabriken zu ethnischen Auseinandersetzungen seit dem Friedensschluss mit Äthiopien im Juli 2017 kam, und wenn ja, hatte dies Auswirkungen auf die Fabriken und ihre Mitarbeitenden? 25. Inwiefern achten die Betreiber der Partnertextilfabriken nach Kenntnis der Bundesregierung in Äthiopien auf die Diversität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und beugen dadurch möglichen Intergruppenkonflikten vor (beispielsweise aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit)? Berlin, den 19. Juli 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen