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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Arbeitsrechtsverstöße durch Mitglieder des "Bündnisses für nachhaltige Textilien" in Äthiopien
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
27.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1227212.08.2019
Arbeitsrechtsverstöße durch Mitglieder des "Bündnisses für nachhaltige Textilien" in Äthiopien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12272
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Margarete Bause,
Agnieszka Brugger, Renate Künast, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Franziska Brantner,
Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir,
Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Britta Haßelmann,
Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Tabea Rößner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Berichte über Arbeitsrechtsverstöße durch Mitglieder des „Bündnisses für
nachhaltige Textilien“ in Äthiopien
Das ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ deckte in seiner Sendung vom 18. Juni
2019 Missstände in der äthiopischen Textilindustrie auf. Auch im Rahmen
deutscher Entwicklungsprojekte und bei der Produktion für Mitglieder des vom
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller
initiierten „Bündnisses für nachhaltige Textilien“ kam es zu eklatanten
Verletzungen von Arbeitsstandards (www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL
3N3ci5kZS9hZXgvbzExMjkxOTE/). Die Enthüllungen ziehen nach Ansicht
der Fragesteller die Ankündigungen von Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd
Müller, über das freiwillige Textilbündnis „vom Baumwollfeld, bis zum Bügel“
(www.bayernkurier.de/inland/21851-vom-baumwollfeld-zum-buegel/) sorgen zu
wollen, in Zweifel. Insbesondere die Tatsache, dass den Angestellten ihr Lohn oft
nicht zum Leben reicht, steht im Widerspruch zu den Voraussetzungen für eine
nachhaltige Entwicklung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung die im Bericht
genannten Textilfabriken in Äthiopien unterstützt?
Welche Maßnahmen werden mit deutschen Geldern finanziert (bitte nach
Maßnahmen, Laufzeit und Finanzvolumen auflisten)?
2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten des
Magazins „Report Mainz“ über Ausbeutung und Menschenrechtsverletzungen
in äthiopischen Textilfabriken, die auch mit deutschen Entwicklungsgeldern
unterstützt werden?
3. Welche Anzeichen für ausbeuterische Arbeitsbedingungen gab es
während des im Bericht erwähnten Besuchs von Bundesentwicklungsminister
Dr. Gerd Müller im Jahr 2017 in der äthiopischen Textilfabrik?
4. Inwiefern berücksichtigt das Textilbündnis nach Kenntnis der
Bundesregierung bei der Beratung von Bündnismitgliedern, die in Äthiopien produzieren
oder produzieren wollen, die in der „Report Mainz“-Sendung erwähnte
Studie des Stern Centers der New York University (https://issuu.com/nyustern
centerforbusinessandhumanri/docs/nyu_ethiopia_final_online?e=31640827/
69644612), in der die Missstände in der äthiopischen Textilindustrie
beschrieben werden?
a) Inwiefern griffen bzw. greifen die Bündnismitglieder des
Textilbündnisses die darin enthaltenen Empfehlungen auf?
5. Welche entwicklungspolitischen Begleitmaßnahmen finanzieren oder leisten
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), bzw. das Textilbündnis sowie die
Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, um insbesondere von
Ausbeutung betroffene Frauen in Äthiopien zu schützen und ihnen Perspektiven
zu bieten?
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten der im
„Report Mainz“-Bericht aussagenden Frauen, für die erlittenen
Arbeitsrechtsverletzungen und strafrechtlich relevanten Übergriffe
Entschädigungen zu verlangen?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Lohnniveau im
äthiopischen Textilsektor?
a) Reicht der Lohn nach Einschätzung der Bundesregierung für ein
menschenwürdiges Leben?
b) Wie hoch müssen Löhne nach Kenntnis der Bundesregierung in Äthiopien
sein, um als existenzsichernd gelten zu können?
c) Adressierte die Bundesregierung die Einführung eines Mindestlohns im
äthiopischen Textilsektor, und wenn ja, in welchem Rahmen, und mit
welchem Ergebnis?
d) Welche Programme und Projekte im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Äthiopien adressieren konkret das niedrige
Lohnniveau im äthiopischen Textilsektor?
e) Welche Rolle misst die Bundesregierung den Gewerkschaften bei, im
äthiopischen Textilsektor faire Löhne auszuhandeln?
Inwiefern werden im Rahmen deutscher Entwicklungsprojekte
Arbeitnehmerinnenvertretungen und Arbeitnehmervertretungen unterstützt?
8. Sind der Bundesregierung neben den Enthüllungen aus dem „Report Mainz“-
Bericht weitere Verstöße gegen die Menschenrechte im äthiopischen
Textilsektor unter Beteiligung deutscher Firmen und/oder Entwicklungsgelder
bekannt?
Wenn ja, welche (bitte Projekt bzw. Unternehmen sowie Art der Verstöße
und mögliche sowie bereits eingesetzte Abhilfemaßnahmen auflisten)?
9. Wie, in welchem Rahmen und mit welchen Maßnahmen hat sich die
Bundesregierung – wie im Bericht dargelegt – konkret dafür eingesetzt, dass
deutsche Unternehmen wie KiK ihre Produktion nach Äthiopien verlagern?
10. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den mit deutschen
und europäischen Geldern unterstützten Textilfabriken in Äthiopien um
Fertigungsstätten in Sonderwirtschaftszonen?
Wenn ja, inwiefern hält die Bundesregierung Sonderwirtschaftszonen für
geeignet, Steueraufkommen zu generieren und eine nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung voranzutreiben?
11. Was ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Grund dafür, dass es
trotz der Kooperation im Textilbündnis sowohl im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit als auch bei Bündnismitgliedern zu den von
„Report Mainz“ dokumentierten Menschenrechtsverletzungen im
äthiopischen Textilsektor kommt?
Welche Schritte bzw. Maßnahmen sind notwendig bzw. plant die
Bundesregierung, um dem entgegenzuwirken?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der
Anspruch für nachhaltige Textilien „vom Baumwollfeld zu Bügel“ (www.bayern
kurier.de/inland/21851-vom-baumwollfeld-zum-buegel/) sorgen zu wollen,
im Rahmen des Textilbündnisses nicht erreicht werden konnte bzw. dass die
Aussage vor dem Hintergrund der anhaltenden Enthüllungen von
Menschenrechtsverstößen bei Bündnismitgliedern irreführend ist?
13. Gibt es im Rahmen des Textilbündnisses Prüfungen, inwiefern die in den
Nachhaltigkeitsberichten der Bündnismitglieder gemachten Angaben der
Realität entsprechen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der „Report
Mainz“-Enthüllungen, die Aussage im Nachhaltigkeitsbericht des
Bündnismitglieds H&M, dass „faire Löhne […] allen Arbeitern entlang der
Lieferkette ein bequemes Auskommen“ ermöglichen sollen?
14. War den Mitgliedern des Textilbündnisses die im „Report Mainz“-Bericht
aufgeführte Studie des Workers Rights Consortium (www.workers
rights.org/wp-content/uploads/2019/03/Ethiopia_isa_North_Star_FINAL.pdf)
bekannt?
Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
15. Erfüllt H&M nach Ansicht der Bundesregierung bei der Fertigung in
äthiopischen Textilfabriken seine menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in
ausreichendem Maße (bitte begründen)?
16. Welche konkreten Konsequenzen werden vor dem Hintergrund der
Enthüllungen im Rahmen des Textilbündnisses für das Bündnismitglied H&M
gezogen?
17. Welche Konsequenzen haben die Enthüllungen auf die neue Kooperation des
BMZ mit H&M in Äthiopien, im Rahmen derer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Zulieferfirmen geschult werden sollen?
18. Inwiefern ist nach den Veröffentlichungen über Missstände bei den
Bündnismitgliedern H&M, Primark und KiK im Rahmen des Textilbündnisses ein
Mechanismus geplant, um die Verfehlungen der Mitglieder aufzuarbeiten
und Abhilfe zu schaffen?
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Teilnahme der
Bündnismitglieder H&M, Primark und KiK an Modulen der Bündnisinitiative zu
existenzsichernden Löhnen (www.textilbuendnis.com/detailseite-existenz
sichernde-loehne/)?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die volkswirtschaftliche
Auswirkung der Abwanderung von Textilproduzenten von Südostasien nach
Äthiopien?
Erkennt die Bundesregierung hinderliche Auswirkungen auf eine
nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Äthiopien und Südostasien, wenn sie einen
Textilsektor fördert, für den die äthiopische Regierung mit einem
Lohnniveau wirbt, das halb so hoch sei, wie in Bangladesch, und wenn ja, inwiefern
(vgl. Report Mainz vom 18. Juni 2019)?
21. Inwieweit und in welchen Formaten sind ILO-Kernarbeitsnormen (ILO =
International Labour Organization), Arbeitssicherheitsstandards,
Bildungsmöglichkeiten und Mindestlöhne Bestandteil eines Dialogs der
Bundesregierung mit der äthiopischen Regierung?
22. Inwiefern wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür
einsetzen, dass die Bereitstellung europäischer Gelder für die betroffenen
Textilfabriken überprüft wird?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich die Bedingungen für die
Textilfabriken seit dem Friedensschluss Äthiopiens mit Eritrea im Juli 2018
verändert haben, und wenn ja, inwiefern?
24. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es im Umfeld der Textilfabriken zu
ethnischen Auseinandersetzungen seit dem Friedensschluss mit Äthiopien im
Juli 2017 kam, und wenn ja, hatte dies Auswirkungen auf die Fabriken und
ihre Mitarbeitenden?
25. Inwiefern achten die Betreiber der Partnertextilfabriken nach Kenntnis der
Bundesregierung in Äthiopien auf die Diversität der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und beugen dadurch möglichen Intergruppenkonflikten vor
(beispielsweise aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit)?
Berlin, den 19. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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