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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz
(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
03.09.2019
Aktualisiert
24.10.2024
BT19/1227312.08.2019
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12273
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Martin Sichert und der Fraktion der AfD
Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum Thema Klimaschutz
Am 29. Juni 2019 berichtete die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“
(FAS) über die „Vorschläge“ des Umweltbundesamtes (UBA), die der „FAS“
bereits vorliegen (https://bit.ly/2XjvebN). Der Bundesregierung soll dieses Papier
erst „kommende Woche präsentiert werden“.
In dem Artikel verweist die „FAS“ auf diese Vorschläge. Dort heißt es: „Statt
eine langwierige neue, eigenständige Steuer einzuführen, rät die Behörde,
zunächst einen CO2-Aufschlag für die bisherigen Energiesteuern für Heizöl, Erdgas,
Benzin und Diesel vorzusehen. Das hätte den Charme, dass der Mechanismus
schnell wirken kann.“ Diesbezüglich wird die Präsidentin des
Umweltbundesamtes Maria Krautzberger mit folgenden Worten zitiert: „Wichtig ist, dass wir
schnell damit beginnen, CO2 einen Preis zu geben. Eine ganz neue CO2-Steuer,
die direkt an den Emissionen ansetzt, ist rechtlich schwierig umzusetzen.“ Die
Begründung liefert Krautzberger mit der Formulierung, dass „die
Finanzverfassung große Hürden, und eine erforderliche Änderung […] deutliche Zeitverluste
bedeuten [würde].“ Die Zeitung erläutert dies mit der Formulierung: „zu lange
dauern ihr [Krautzberger] andere Wege, um CO2 mit einem Preisschild zu
versehen.“ Einige Zeilen später wird Krautzberger mit folgenden Worten zitiert: „Ich
warne davor, die CO2-Bepreisung im Hauruck-Verfahren einzuführen. Wir
brauchen einen moderaten Eingangssatz, der wirkt und danach schrittweise steigt.“
Krautzberger gehe von einem „Eingangssatz im mittleren, zweistelligen
Eurobereich“ aus, aber die genaue Höhe wolle sie der Politik überlassen. Zu
Krautzberger wird noch geschrieben, sie sei seit fünf Jahren an der Spitze des
UBA und habe schon ein Tempolimit in Städten von 30 Kilometer in der Stunde
vor sowie die Abschaffung der Steuervorteile für Diesel vorgeschlagen.
Die „FAS“ schreibt weiter, dass es durchaus Verlierer und Gewinner geben wird.
„Im Zweifelsfall trifft das die Mittelschicht und Reiche, die über größere Autos
und Häuser häufig auch mehr verbrauchen.“ Die „FAS“ nennt auch die
Berechnungen von Ottmar Edenhofer, dem Direktor des Potsdam-Instituts für
Klimafolgenforschung. Der rechnet vor, dass ein Preis von 50 Euro je Tonne CO2 etwa
12 Cent zusätzlich für einen Liter Benzin bedeutet. Mit einem Preis von 200 Euro
betrüge der Aufschlag fast einen halben Euro. So ähnlich verhält es sich ebenfalls
für Diesel, Heizöl oder Erdgas. Die Demonstranten von „Fridays for future“
fordern einen auf 180 Euro je Tonne ansteigenden CO2-Preis. Sie verweisen dafür
auf die Kosten, die durch den Ausstoß von Treibhausgasen laut UBA entstehen
und bis 2030 sogar auf 205 Euro je Tonne CO2 ansteigen. Die „FAS“ schreibt
dazu noch: „Auch wenn die CO2-Abgabe niedrig beginnen sollte, könnte sie sich
in den nächsten Jahren wohl verdoppeln und vervierfachen. Aber auch ein
weiterer Anstieg ist denkbar: Der Weltklimarat IPCC sieht sogar Szenarien vor, die im
teuersten Fall CO2-Preise von mehreren tausend Euro je Tonne Treibhausgas
bedeuten.“
Die „FAS“ verweist schlussendlich auf den bereits bestehenden Emissionshandel,
den man (gegebenenfalls europaweit) ausbauen könnte. „Das Umweltbundesamt
hält das für zu langwierig und sieht dafür keine politische Mehrheit in der
Europäischen Union.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass wichtige Positionspapiere einer
Bundesbehörde – in diesem Fall des UBA – zuerst an die Medien gelangen
und erst später („kommende Woche“) der Bundesregierung zugeleitet
werden?
Gehört es zur Geschäftspraxis der Bundesbehörden, dass wichtige Papiere
zunächst an die Medien weitergegeben werden, bevor sie den eigentlichen
Adressaten (in diesem Fall die Bundesregierung) erreichen?
Welche Konsequenzen wird die zuständige Ressortleiterin Bundesministerin
Svenja Schulze bzw. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit als Aufsichtsbehörde über das UBA diesbezüglich
ziehen?
2. Stimmt die Bundesregierung der Bemerkung des UBA, eine neue,
eigenständige Steuer wäre „langwierig“ und müsse deswegen über den „Umweg“
eines „CO2-Aufschlag[es] für die bisherigen Energiesteuern für Heizöl,
Erdgas, Benzin und Diesel“ erfolgen (siehe dazu die Vorbemerkung), zu?
Wenn nein, warum nicht, und welche andere Pläne zur CO2-Besteuerung hat
die Bundesregierung bisher getroffen?
3. Wie kommentiert die Bundesregierung das Vorgehen einer Bundesbehörde,
„einen Umweg“ vorzuschlagen, um eine „rechtlich schwierige Umsetzung“
zu umgehen?
Gehört dieser Ansatz – rechtlich schwer durchsetzbare Sachverhalte über
„Umwege“ dennoch durchzusetzen und damit den formal vorgesehenen
„richtigen Weg“ zu umgehen – zur Geschäftspraxis der Bundesregierung
(vgl. dazu die Aussage des Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat
Horst Seehofer vom 6. Juni 2019 beim „Zweiten Berliner Kongress für
wehrhafte Demokratie“ – Zitat: „Ich hab jetzt die Erfahrung gemacht in den
letzten 15 Monaten: Man muss Gesetze kompliziert machen“, und lachte, bevor
er weiterredete: „Dann fällt es nicht so auf“)?
4. Wenn die Bundesregierung den Ansatz aus Frage 3 nicht vertritt, welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung bzw. das zuständige
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als
Aufsichtsbehörde über das UBA in Bezug auf die Arbeits- und Vorgehensweise der
Präsidentin des UBA Maria Krautzberger, die diesen Vorschlag medienwirksam
unterbreitet?
5. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Präsidentin des UBA
Krautzberger wonach „schnell damit beg[o]nnen [werden sollte], CO2 einen Preis zu
geben“?
Wenn ja, mit welcher Begründung, und zu welchem frühesten bzw. spätesten
Zeitpunkt will die Bundesregierung damit beginnen?
Wenn nein, welche Argumente stehen dem gegenüber?
Wenn die Bundesregierung noch keine Position bezogen hat, wann rechnet
sie damit bzw. hat die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen in
Auftrag gegeben (falls ja, bitte auflisten)?
6. Wenn die Bundesregierung die Ansicht und Vorgehensweisen der
Präsidentin des UBA (beispielsweise bzgl. der vorgeschlagenen konkreten Pläne zur
CO2-Bepreisung) nicht teilt, wie ist dies mit der Besetzung dieses Amtes
vereinbar?
Gehört es zur Geschäftspraxis der Bundesregierung, dass Leiter von
Bundesbehörden eine andere Politik verfolgen bzw. befürworten und in der
Öffentlichkeit propagieren, die nicht der Strategie der Bundesregierung entspricht?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Aussage der Präsidentin des
UBA Maria Krautzberger, dass der „Eingangssatz im mittleren, zweistelligen
Eurobereich“ für die CO2-Bepreisung beginnen soll?
Hat die Bundesregierung diesbezüglich Untersuchungen in Auftrag gegeben
bzw. Berechnungen angefordert, um die finanziellen Konsequenzen einer
CO2-Bepreisung für alle Teile der Bevölkerung und Wirtschaft zu
prognostizieren (wenn ja, bitte die jeweiligen Untersuchungsergebnisse auflisten und
als Anhang beilegen)?
Wenn nein, auf Basis welcher Grundlagen will die Bundesregierung eine
potentielle CO2-Bepreisung unter Einbezug all ihrer Auswirkungen für
Wirtschaft und Bevölkerung berechnen?
8. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass es durch eine CO2-
Bepreisung letztendlich nicht dazu kommt, dass es – wie die „FAS“ schreibt –
„Verlierer und Gewinner geben wird“ und die Verlierer „im Zweifelsfall […] die
Mittelschicht“ sein wird?
9. Welche Maßnahmen der Kompensation der Mehrbelastung durch eine CO2-
Bepreisung plant die Bundesregierung (z. B. nach dem Schweizer Modell
eine Entlastung bei der Krankenversicherung)?
10. Sind der Bundesregierung die Berechnungen der tatsächlich zu erwartenden
Kostenbelastungen durch eine CO2-Bepreisung des Potsdam-Instituts für
Klimafolgenforschung bekannt (z. B. 50 Euro je Tonne CO2 ergibt etwa
12 Cent zusätzlich für einen Liter Benzin, 200 Euro knapp einen halben Euro
usw., vgl. Vorbemerkung), und wie kommentiert sie diese?
11. Wie kommentiert die Bundesregierung die Prognosen der „FAS“ wonach
„auch wenn die CO2-Abgabe niedrig beginnen sollte, […] sie sich in den
nächsten Jahren wohl verdoppeln und vervierfachen“ könnte und „auch ein
weiterer Anstieg“ denkbar wäre – folgt man etwa den Szenarien des
Weltklimarates (IPCC), die im teuersten Fall „CO2-Preise von mehreren tausend
Euro je Tonne Treibhausgas bedeuten“?
Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Modellrechnungen
bzw. Szenarien des IPCC?
Teilt sie diese?
Hat die Bundesregierung eigene Rechnungen in Auftrag gegeben, um die
Kosten einer CO2-Bepreisung zu berechnen, die man einführen müsste um
die internationalen Ziele (indirekt vorgegeben durch den IPCC) zu
erreichen?
Hat die Bundesregierung eine Obergrenze der Kostenbelastung – auch für
zukünftige Steigerungen – gesetzt?
Wenn ja, weshalb?
Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit einer
Kostenbegrenzung?
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Ausbaus des
Emissionshandels innerhalb der Europäischen Union, wie es die „FAS“
beschreibt, wo der Preis je Tonne CO2 im Emissionshandel derzeit bei etwa
27 Euro liegt und dieser sich seit März 2017 (marktbedingt) mehr als
verfünffacht hat (vgl. Vorbemerkung)?
Unterstützt die Bundesregierung weiterhin den Emissionshandel und dessen
weiteren Ausbau (Erweiterung auf andere Segmente, Verringerung der
Emissionszertifikate usw.)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung diesbezüglich zu der
Einschätzung des UBA, welches den Emissionshandel als „zu langwierig“ ansieht
bzw. „keine politische Mehrheit in der Europäischen Union“ für seine
Reformierung sieht?
Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung?
Wenn nein, welche eigene Einschätzung hat die Bundesregierung
diesbezüglich?
Berlin, den 15. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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