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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umgang der Bundesregierung mit der Al-Quds-Universität und Veranstaltungen zur Terroristenverehrung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889)
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Datum
27.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1227512.08.2019
Umgang der Bundesregierung mit der Al-Quds-Universität und Veranstaltungen zur Terroristenverehrung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12275
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und
der Fraktion AfD
Umgang der Bundesregierung mit der Al-Quds Universität und Veranstaltung zur
Terroristenverehrung
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/10889)
Aus Sicht der Fragesteller hat die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10889 den befragten Gegenstand nicht
vollumfänglich geklärt. Insbesondere die von der Bundesregierung in ihrer
Antwort zu Frage 1 der genannten Kleine Anfrage geschilderte
Sachverhaltsdarstellung der Al-Quds-Universitätsleitung empfinden die Fragesteller als
unzureichend. Laut dieser sollen Studenten der Al-Quds Universität in einer
Veranstaltung des Terroristen B. A. gedacht haben, die Universität selbst sei nicht
involviert gewesen.
Im Namen desselben Terroristen soll laut Zeitungsbericht das Ministerium der
Bildung und Höheren Bildung der Palästinensischen Autonomiebehörde, welches
Projektpartner der Bundesregierung beim Vorhaben „Mehr Jobchancen für
palästinensische Jugendliche“ ist (www.giz.de/de/weltweit/33363.html), 2016 eine
Gedenkveranstaltung an einer Schule organisiert haben (www.jpost.com/Opinion/
Right-From-Wrong-Stabs-at-glorifying-terrorism-450811 und www.ynetnews.com/
articles/0,7340,L-4821204,00.html).
In Bezug auf die Al-Quds Universität ist aus Sicht der Fragesteller
hervorzuheben, dass das Gedenken an den Terroristen B. A. kein Einzelfall ist. So
demonstrierten beispielsweise am 5. November 2013 Studenten auf dem Hauptplatz des
Universitätscampus in militaristischer Manier und unter Zeigen des Hitlergrußes.
Infolgedessen kündigte die US-amerikanische Brandeis University ihre
Kooperation mit der Al-Quds Universität kurz darauf auf und begründete dies mit der für
Brandeis inakzeptablen Reaktion der Universitätsleitung (www.brandeis.edu/now/
2013/November/al-quds-response.html).
Im Jahr 2014 verließ ein Professor die Al-Quds Universität, weil diese ihn
angesichts von Protesten und Drohungen durch Studenten, Kollegen und
Öffentlichkeit wegen seines Auschwitz-Besuches mit einer Studentengruppe nicht
ausreichend unterstützte. Die Universität distanzierte sich sogar von dem Besuch
des nationalsozialistischen Vernichtungslagers (www.telegraph.co.uk/news/world
news/middleeast/palestinianauthority/10885313/Palestinian-professor-resigns-
over-students-trip-to-Auschwitz.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bewertet die Bundesregierung die Sachverhaltsdarstellung der Leitung der
Al-Quds Universität als glaubwürdig?
Wenn ja, warum?
Wie und in welchem Umfang wurde die Darstellung auf ihre Richtigkeit
überprüft?
2. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld
von dem Veranstaltungsvorhaben gewusst?
Hat sie nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, diese zu
verhindern?
Wenn ja, welche?
3. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung die an der
„Gedenkveranstaltung“ maßgeblich beteiligten Personen sanktioniert?
Wenn ja, in welcher Form?
4. Hat die Universitätsleitung gegenüber der Bundesregierung die
Durchführung der „Gedenkveranstaltung“ verurteilt?
Wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieser Verurteilung?
5. Hat die Universitätsleitung nach Kenntnis der Bundesregierung die
Durchführung der „Gedenkveranstaltung“ gegenüber der universitären und
palästinensischen Öffentlichkeit thematisiert und ggf. verurteilt?
Wenn ja, wie lautet der exakte Inhalt dieser Veröffentlichung?
6. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere
palästinensische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung die
„Gedenkveranstaltung“ organisiert, beworben oder in irgendeiner anderen Form
unterstützt?
7. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere
palästinensische Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung weitere solcher
„Gedenkveranstaltungen“ organisiert oder in irgendeiner Form unterstützt?
8. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Vater des Terroristen B. A.,
M. A., im Rahmen oder unabhängig von der „Gedenkveranstaltung“ eine
Rede an der Al-Quds Universität gehalten, die die Taten seines Sohnes zum
Gegenstand hatte?
9. War nach Kenntnis der Bundesregierung das palästinensische Ministerium
der Bildung und Höheren Bildung oder eine andere palästinensische Behörde
in die Organisation, Durchführung oder Bewerbung von
Vortragsveranstaltungen von M. A. involviert?
10. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung M. A. weitere Vorträge an
Institutionen gehalten, mit denen die Bundesregierung, die Vereinten Nationen oder
die Europäische Union im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik kooperieren?
Wenn ja, um welche Institutionen handelt es sich jeweils, und wann fanden
die Vorträge statt?
11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift nach Kenntnis der Bundesregierung
die Universitätsleitung gegen die islamistischen und antisemitischen
Tendenzen in der Studentenschaft und unter dem Universitätspersonal?
12. Hat das Ministerium der Bildung und Höheren Bildung nach Kenntnis der
Bundesregierung andere islamistische, antisemitische oder antizionistische
Terroristen geehrt oder ihre Taten glorifiziert?
Wenn ja, welche, und in welcher Form?
13. Sieht die Bundesregierung in dem Ministerium der Bildung und Höheren
Bildung vor dem Hintergrund der Fragen 6, 7, 9 und 12 weiterhin einen
geeigneten entwicklungspolitischen Kooperationspartner (bitte begründen)?
Berlin, den 18. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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