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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Per- und polyfluorierte Chemikalien im Umfeld militärischer Liegenschaften

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

02.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1228412.08.2019

Per- und polyfluorierte Chemikalien im Umfeld militärischer Liegenschaften

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12284 19. Wahlperiode 12.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Nicole Gohlke, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Christine Buchholz, Jörg Cezanne, Andrej Hunko, Kerstin Kassner, Caren Lay, Sabine Leidig, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Dr. Alexander S. Neu, Victor Perli, Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Per- und polyfluorierte Chemikalien im Umfeld militärischer Liegenschaften Per- und Polyfluorierte Chemikalien (PFC) sind fluorierte Kohlenstoffketten mit unterschiedlichen Eigenschaften. Aufgrund ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften werden sie sowohl in Textil- als auch in der Lebensmittelindustrie häufig eingesetzt. PFC werden auch für Feuerlöschschäume, Pestizide, als Wetterschutzmittel und Schmiermittel eingesetzt. Sie kommen nicht natürlich vor. In der von Bundeswehr und von Gaststreitkräften genutzten Liegenschaften wird die Existenz von PFC meist auf den jahrzehntelang verwendeten PFC-haltigen Löschschaum zurückgeführt. Der erste Fall einer PFC-Verunreinigung an einer Bundeswehr-Liegenschaft ist seit 2012 bekannt (Bayerischer Rundfunk). Auf dem Kasernengelände in Mittelfranken wurde im Grundwasser der in Bayern geltende PFOS-Schwellenwert in der Spitze um das Tausendfache überschritten. Die Chemikalien verunreinigen nicht nur auf Flughafengeländen Boden und Grundwasser, sondern in einigen Fällen auch die Umgebung. Per- und polyfluorierten Chemikalien sind nicht oder kaum natürlich abbaubar und reichern sich in der Umwelt an. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), das unter anderem in Löschschäumen Verwendung findet, wurde bereits 2009 als eingeschränkte Substanz in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Stoffe aufgenommen. Laut Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1649 überprüft die Bundeswehr seit dem Jahr 2015 im Rahmen ihres Altlastenprogramms alle von ihr genutzten Liegenschaften auf mögliche PFC-Kontaminationen. Ergibt sich hierbei der Verdacht auf eine PFC-Kontamination, beauftragt die Bundeswehr in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Umweltbehörde die erforderlichen Untersuchungen zur Gefahrerforschung. Die Bundesregierung führt mehrere derzeitige und ehemalige von der Bundeswehr und von Gaststreitkräften genutzte Liegenschaften auf, bei denen eine PFC-Kontamination von Flächen bekannt ist bzw. ein entsprechender Verdacht besteht (Bundestagsdrucksache 19/1649). Bisher ist der Bundesregierung auf 125 von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften ein Verdacht bekannt. In elf dieser Liegenschaften konnten PFC-Kontaminationen durch Probenahmen und Laboranalysen nachgewiesen werden. In 14 von 24 Fällen unter Verdacht stehender Liegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist der Bundesregierung eine PFC-Kontamination bekannt. Bei fünf PFC-kontaminierten Liegenschaften handelt es sich um Liegenschaften ausländischer Streitkräfte (Bundestagsdrucksache 19/1649). Laut dem Bayerischen Rundfunk (BR) ist allerdings an 18 Standorten in ganz Deutschland, acht davon in Bayern, eine PFC-Kontamination nachgewiesen (Bayerischer Rundfunk: Schleichendes Gift: Das PFC-Problem der Bundeswehr). Über die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1649 benannten mit PFC-kontaminierten Liegenschaften hinaus sind sieben weitere laut BR bekannt: NATO-Flugplatz Nordholz, Luftwaffenmunitionsdepot 11 Weichering, Flugplatz Holdzdorf (Schöneweide), Truppenübungsplatz Altmark, Truppenübungsplatz Altengrabow, Truppenübungsplatz Klietz, Kurmainz-Kaserne, Mainz. Im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr befinden sich derzeit alle bekannten PFC-Kontaminationen auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften noch in der Untersuchungsphase – keine der Liegenschaften wurde bisher saniert (BR 10. Mai 2019). Aktuelle Fälle (beispielsweise der des Flugplatzes Manching oder in Neuburg) zeigen, dass die Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen, die in den betroffenen Gegenden leben, nicht behoben sind und erheblicher Informationsbedarf seitens der Bevölkerung besteht. Eine weitere Kontamination von Grundwasser und Böden muss verhindert werden und die Sanierung der Kontaminationen muss mit höchster Priorität sichergestellt werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Sind der Bundesregierung, über die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/1649 benannten Liegenschaften hinaus, weitere PFC-kontaminierte Liegenschaften der Bundeswehr bekannt bzw. wurden inzwischen weitere PFC-Belastungen bestätigt oder ausgeschlossen? 2. Welche Ergebnisse bezüglich der PFC-Belastungen sind der Bundesregierung speziell in der räumlichen Umgebung der von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften bekannt? In welchen Liegenschaften und deren Umgebung wurden systematische Messungen zur PFC-Kontamination durchgeführt? 3. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse gegenüber der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/1649, in wie vielen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) eine PFC-Kontamination bestätigt bzw. ausgeschlossen ist? 4. Sind der Bundesregierung weitere Liegenschaften im Eigentum der BImA bekannt, die nicht in Tabelle 1 der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/ 1649 aufgeführt sind, bei denen eine PFC-Kontamination im Verdacht steht? Sind die Untersuchungen solcher Liegenschaften geplant? 5. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse gegenüber der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/1649 über weitere PFC-Belastungen in Böden und Grenzgewässern auf den übrigen, nicht von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften im Eigentum der BImA? 6. Welche Ergebnisse bezüglich der PFC-Belastungen im Bereich der von ausländischen Streitkräften genutzten Liegenschaften und ihrer Umgebung sind der Bundesregierung bekannt? 7. Deuten die neuen Funde gegenüber der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/4570 auf eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung im Bereich des US-Flugplatzes in Ansbach-Katterbach hin (bitte begründen)? 8. Hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse, dass per-polyfluorierte Schadstoffe über die Liegenschaftsgrenzen hinaus transportiert wurden? Werden hinsichtlich dieser neuen Erkenntnisse Sanierungsmaßnahmen geplant? 9. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ordnungsrechtlich festgeschriebene Schwellenwerte für PFC-Kontamination des Grundwassers? Wie begründet die Bundesregierung diese Schwellenwerte? 10. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsetzungsstand der Oberflächengewässerverordnung OGewV 2016 zu Umweltqualitätsnormen für PFC? 11. Welche PFC-Grenzwerte für Oberflächengewässer sind der Bundesregierung bekannt (bitte in µg/l angeben)? 12. Bis zu welchem Jahr soll nach Auffassung der Bundesregierung ein guter chemischer Zustand aller mit PFC kontaminierten Oberflächengewässer und Grundwasserkörper bezüglich PFC erreicht werden? 13. Verfolgt oder plant die Bundesregierung Maßnahmen- und Überwachungsprogramme zur Erreichung dieses Ziels? Wenn ja, welche? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Flugplatz Ingolstadt/Manching frühestens 2024, und damit elf Jahre nach Bekanntwerden der Kontamination, saniert wird? Welche Gründe gibt es nach Auffassung der Bundesregierung für das Zustandekommen dieser langen Zeitspanne von elf Jahren? 15. Wie viele Gefährdungsabschätzungen gemäß § 9 des Bundes- Bodenschutzgesetzes wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher eingeleitet? Wann sind diese abgeschlossen (bitte nach Liegenschaften aufschlüsseln)? 16. Bei wie vielen PFC-kontaminierten Liegenschaften der Bundeswehr wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bislang ein Sanierungsplan erstellt? 17. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der notwendigen Sanierungsmaßnahmen der von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften? 18. Welche finanziellen Mittel hat die Bundeswehr nach Kenntnis der Bundesregierung für die Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 19. Bei wie vielen PFC-kontaminierten Liegenschaften im Eigentum der BImA wurde ein Sanierungsplan erstellt, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der notwendigen Sanierungsmaßnahmen in den entsprechenden Liegenschaften? 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Pfaffenhohen a. d. Ilm zur Untersagung der Grundwasser- sowie Oberflächenwasserbenutzung zu Bewässerungszwecken in der Umgebung des Flugplatzes Ingolstadt/Manching hinsichtlich der PFC-Kontamination? 21. Welche Gesundheitsgefahren können nach Kenntnis der Bundesregierung entstehen, wenn kontaminiertes Grundwasser beispielsweise zur Bewässerung eingesetzt wird? 22. Welche aktuellen Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur PFC- Kontamination des Flugplatzes Ansbach-Katterbach vor? 23. Welche PFC-Untersuchungen wurden seit 2015 im Umfeld des Flugplatzes durchgeführt? 24. Welche neuen Erkenntnisse bezüglich des Ausmaßes an Umweltschäden hat die Bundesregierung durch die neuen Funde in Ansbach-Katterbach, nachdem sie 2015 erklärte, dass das Ausmaß der Umweltschäden der PFC- Kontamination auf dem Flugplatz Ansbach-Katterbach unbekannt ist (Bundestagsdrucksache 18/4570)? 25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Militärstreitkräfte keine weiteren PFC-Kontaminierungen verursachen? 26. Existiert nach Kenntnis der Bundesregierung ein Nutzungsverbot für PFC- Löschschäume für US-Liegenschaften, und wenn ja, welche Möglichkeiten für die Überwachung der Einhaltung sind der Bundesregierung bekannt? Wie kann die Bundesregierung die Einhaltung überprüfen? Berlin, den 26. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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