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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
(insgesamt 14 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
28.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1228712.08.2019
Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12287
19. Wahlperiode 12.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Norbert Müller (Potsdam),
Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Nicole Gohlke, Victor Perli,
Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der
Grundschule
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verständigt. Dieser soll bis zum Jahr 2025 in Kraft
treten. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung will der Bund in dieser Wahlperiode
2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Auch wenn die institutionelle Betreuung von
Grundschulkindern in den vergangenen Jahren ausgebaut worden ist, übersteigt
die Nachfrage schon jetzt das bestehende Angebot. Laut Deutschem
Jugendinstitut müssten mindestens 665 000 zusätzliche Plätze bis 2025 angeboten
werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf 3,9 Mrd. Euro (vgl. www.dji.
de/medien/pressemitteilungen/detailansicht/article/rechtsanspruch-auf-ganztag-
fuer-grundschulkinder-in-deutschland.html). Nach Modellrechnungen der
Bertelsmann Stiftung wären für eine Vollabdeckung bis zum Schuljahr 2030/2031
zusätzlich etwa 48 600 Lehrkräfte und etwa 26 100 Erzieherinnen bzw. Erzieher
erforderlich (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/27_In_Viel
falt_besser_lernen/Gute_Ganztagsschule_01.pdf S. 16). Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey will laut
Medienberichten den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zuerst für Schülerinnen und
Schüler in der ersten und zweiten Klasse einführen. Zudem soll neben der
Hausaufgabenbetreuung für die Kinder ein Mittagessen in der Schule möglich sein
(vgl. www.tagesspiegel.de/politik/kinder-im-grundschulalter-giffey-will-recht-auf
ganztagsbetreuung-durchsetzen/24338038.html). Zudem ist nach Ansicht der
Fragesteller zu befürchten, dass insbesondere die Kommunen auf den Kosten des
Ganztagsausbaus bzw. auf den einklagbaren Betreuungskosten bei Nichterfüllung
des Rechtsanspruchs sitzen bleiben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche
(Betreuungs-)Plätze bundesweit geschaffen werden müssen, um den Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich ab dem Jahr 2025 erfüllen zu
können?
a) Auf welche Summe belaufen sich hierfür die Investitionskosten?
b) In welchen Jahren sollen Mittel in welcher Höhe bereitgestellt werden?
c) Beabsichtigt die Bundesregierung, Investitions- und/oder Betriebskosten
(inkl. Personalkosten) teilweise oder ganz zu übernehmen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche Lehrkräfte,
Erzieherinnen und Erzieher und weiteres pädagogisches Personal
erforderlich sind, um ab dem Jahr 2025 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
im Primarbereich erfüllen zu können (bitte nach Lehrkräften, Erzieherinnen
und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und weitere pädagogische Fachkräfte
aufschlüsseln)?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Länder
und Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primarbereich
fördern (bitte nach Bundesländern, Fördermaßnahmen und Laufzeiten
aufschlüsseln)?
4. In welchem Rechtskreis soll der geplante Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung im Primarbereich auf welcher Grundlage verankert werden?
5. Plant die Bundesregierung – wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska
Giffey bereits medial angekündigt hat – zunächst einen Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung nur für die ersten beiden Schuljahre einzuführen?
Wenn ja, warum?
6. Plant die Bundesregierung, den Rechtsanspruch auch auf die Sekundarstufe I
und im Zuge dessen auf alle Schulformen auszuweiten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sollen neben Ganztagsschulen auch Einrichtungen gefördert werden, die der
Ganztagsbetreuung zuzuordnen sind?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dass bereits bestehende Ganztagsschulen
in die Förderung mitaufgenommen werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung
an Grundschulen an die Länder von der Erfüllung konzeptioneller Auflagen
abhängig zu machen?
Wenn ja, warum, und welche Auflagen sieht die Bundesregierung hierbei
vor?
Wenn nein, warum nicht?
Werden die Mittel nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf die Länder
verteilt werden (z. B. nach dem Königsteiner Schlüssel)?
9. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den nötigen
Fachkräftebedarf (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher etc.) zur Erfüllung
des Rechtsanspruchs sichern?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass bis zum Jahr 2025 nicht
ausreichend zusätzliches pädagogisches Personal zur Umsetzung des
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zur Verfügung stehen
wird?
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die
Umsetzung des Fachkräftegebots des Achten Buches Sozialgesetzbuch
sicherstellen?
Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine
Kenntnisse vor?
10. Ist mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auch
ein Anspruch auf ein Mittagessen vorgesehen?
Plant die Bundesregierung, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
11. Welche konkreten Leistungen sollen mit dem Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden?
Umfasst der Rechtsanspruch ausschließlich eine Hausaufgaben- bzw.
Hortbetreuung?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
12. Welcher Betreuungsumfang soll mit dem Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden?
13. Wie ist bezüglich des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in
der Grundschule der Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern (bitte
detailliert ausführen)?
14. Wann wird die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen?
Berlin, den 26. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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