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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

28.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1228712.08.2019

Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12287 19. Wahlperiode 12.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Nicole Gohlke, Victor Perli, Dr. Kirsten Tackmann, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE. Umsetzung des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verständigt. Dieser soll bis zum Jahr 2025 in Kraft treten. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung will der Bund in dieser Wahlperiode 2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Auch wenn die institutionelle Betreuung von Grundschulkindern in den vergangenen Jahren ausgebaut worden ist, übersteigt die Nachfrage schon jetzt das bestehende Angebot. Laut Deutschem Jugendinstitut müssten mindestens 665 000 zusätzliche Plätze bis 2025 angeboten werden. Die Investitionskosten belaufen sich auf 3,9 Mrd. Euro (vgl. www.dji. de/medien/pressemitteilungen/detailansicht/article/rechtsanspruch-auf-ganztag- fuer-grundschulkinder-in-deutschland.html). Nach Modellrechnungen der Bertelsmann Stiftung wären für eine Vollabdeckung bis zum Schuljahr 2030/2031 zusätzlich etwa 48 600 Lehrkräfte und etwa 26 100 Erzieherinnen bzw. Erzieher erforderlich (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/27_In_Viel falt_besser_lernen/Gute_Ganztagsschule_01.pdf S. 16). Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey will laut Medienberichten den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zuerst für Schülerinnen und Schüler in der ersten und zweiten Klasse einführen. Zudem soll neben der Hausaufgabenbetreuung für die Kinder ein Mittagessen in der Schule möglich sein (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/kinder-im-grundschulalter-giffey-will-recht-auf ganztagsbetreuung-durchsetzen/24338038.html). Zudem ist nach Ansicht der Fragesteller zu befürchten, dass insbesondere die Kommunen auf den Kosten des Ganztagsausbaus bzw. auf den einklagbaren Betreuungskosten bei Nichterfüllung des Rechtsanspruchs sitzen bleiben. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche (Betreuungs-)Plätze bundesweit geschaffen werden müssen, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich ab dem Jahr 2025 erfüllen zu können? a) Auf welche Summe belaufen sich hierfür die Investitionskosten? b) In welchen Jahren sollen Mittel in welcher Höhe bereitgestellt werden? c) Beabsichtigt die Bundesregierung, Investitions- und/oder Betriebskosten (inkl. Personalkosten) teilweise oder ganz zu übernehmen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor? 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zusätzliche Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und weiteres pädagogisches Personal erforderlich sind, um ab dem Jahr 2025 den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich erfüllen zu können (bitte nach Lehrkräften, Erzieherinnen und Erzieher, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und weitere pädagogische Fachkräfte aufschlüsseln)? Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor? 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Länder und Kommunen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung im Primarbereich fördern (bitte nach Bundesländern, Fördermaßnahmen und Laufzeiten aufschlüsseln)? 4. In welchem Rechtskreis soll der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich auf welcher Grundlage verankert werden? 5. Plant die Bundesregierung – wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bereits medial angekündigt hat – zunächst einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nur für die ersten beiden Schuljahre einzuführen? Wenn ja, warum? 6. Plant die Bundesregierung, den Rechtsanspruch auch auf die Sekundarstufe I und im Zuge dessen auf alle Schulformen auszuweiten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 7. Sollen neben Ganztagsschulen auch Einrichtungen gefördert werden, die der Ganztagsbetreuung zuzuordnen sind? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Beabsichtigt die Bundesregierung, dass bereits bestehende Ganztagsschulen in die Förderung mitaufgenommen werden? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Zuschüsse für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen an die Länder von der Erfüllung konzeptioneller Auflagen abhängig zu machen? Wenn ja, warum, und welche Auflagen sieht die Bundesregierung hierbei vor? Wenn nein, warum nicht? Werden die Mittel nach dem üblichen Verteilungsschlüssel auf die Länder verteilt werden (z. B. nach dem Königsteiner Schlüssel)? 9. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung den nötigen Fachkräftebedarf (Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher etc.) zur Erfüllung des Rechtsanspruchs sichern? Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, dass bis zum Jahr 2025 nicht ausreichend zusätzliches pädagogisches Personal zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule zur Verfügung stehen wird? Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die Umsetzung des Fachkräftegebots des Achten Buches Sozialgesetzbuch sicherstellen? Wenn nein, aus welchem Grund liegen der Bundesregierung hierzu keine Kenntnisse vor? 10. Ist mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule auch ein Anspruch auf ein Mittagessen vorgesehen? Plant die Bundesregierung, hierfür zusätzliche Mittel bereitzustellen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 11. Welche konkreten Leistungen sollen mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden? Umfasst der Rechtsanspruch ausschließlich eine Hausaufgaben- bzw. Hortbetreuung? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 12. Welcher Betreuungsumfang soll mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule abgedeckt werden? 13. Wie ist bezüglich des geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule der Stand der Verhandlungen mit den Bundesländern (bitte detailliert ausführen)? 14. Wann wird die Bundesregierung hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen? Berlin, den 26. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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