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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
05.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1236714.08.2019
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12367
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Matthias Gastel, Annalena Baerbock,
Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel,
Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im Bahnverkehr Schleswig-Holsteins
Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in Zügen können ein wichtiger Baustein zur
besseren Verknüpfung klimafreundlicher Mobilitätsformen sein. Die
Möglichkeiten zur Fahrradmitnahme fallen dabei in Deutschland regional sehr
unterschiedlich aus (vgl. www.adfc.de/artikel/fahrradmitnahme-in-der-bahn/). Der
innerdeutsche Tagesfernverkehr stellt einen besonderen Problembereich dar. Dort
werden nach wie vor Fahrradstellplätze auf längeren Strecken reduziert (ebd.).
Abstellplätze und Verleihsysteme an Bahnhöfen sind ebenfalls eine Möglichkeit,
klimafreundliches Reisen zu erleichtern. Sie ersetzen nach Ansicht der
Fragesteller aber nicht die Notwendigkeit, dass die Bahn die Möglichkeiten der
Fahrradmitnahme in Zügen verbessert.
Auch für den Tourismusstandort Deutschland spielen Fahrradstellplätze in
deutschen Zügen eine wichtige Rolle. Gerade für Tourismusregionen wie das
Bundesland Schleswig-Holstein, in denen viele Menschen gerne mit dem eigenen Rad
vor Ort fahren, sind ausreichende Kapazitäten zur Fahrradmitnahme ein wichtiger
Standortfaktor.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Züge und
Wagenkilometer für die Fahrradmitnahme in Zügen in Schleswig-Holstein
im Zeitraum von 2000 bis 2019 entwickelt (bitte pro Jahr und getrennt nach
Fernverkehr und Nahverkehr aufschlüsseln)?
2. Auf welchen Linien bzw. Strecken in Schleswig-Holstein gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung keine oder nur vereinzelte
Fahrradmitnahmemöglichkeiten?
3. Wie haben sich die Zahlen der Mitnahme von Klapp- und Falträdern in den
Zügen des Nah- und Fernverkehres entwickelt?
4. Auf welchen fünf Strecken des Nahverkehrs und welchen fünf Strecken des
Fernverkehrs in Schleswig-Holstein wurden nach Kenntnissen der
Bundesregierung im Zeitraum von 2000 bis 2019 die meisten Fahrrad-Tickets
verkauft (bitte jeweils nach absoluten Zahlen der verkauften Tickets sowie dem
prozentualen Anteil der verkauften Fahrrad-Tickets an der Gesamtzahl
verkaufter Tickets aufschlüsseln)?
5. Wie oft kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre
2000 bis 2019 zu Vorfällen, in denen Reisenden die Fahrradmitnahme in
Zügen Schleswig-Holsteins aufgrund einer Überfüllung der Züge verwehrt
wurde (bitte nach Anzahl der Vorfälle pro Jahr und getrennt nach Nah- und
Fernverkehr aufschlüsseln)?
6. Auf welchen Strecken des Nahverkehrs hat die DB Regio AG im Zeitraum
von 2000 bis 2019 die Kapazitäten zur Fahrradmitnahme aufgrund eines
saisonal höheren Aufkommens erhöht (bitte Anzahl der Aufstockungen pro
Monat unter Nennung der jeweiligen Strecke angeben)?
7. Auf welchen Linien im Nahverkehr Schleswig-Holsteins existieren
Ersatzangebote – wie beispielsweise Ersatzbusse – für Zeiträume, in denen
aufgrund eines hohen Verkehrsaufkommens eine reguläre Fahrradmitnahme
nicht möglich ist (bitte die Fahrangebote einzeln pro Strecke auflisten)?
8. An welchen Bahnhöfen und Bahnstationen in Schleswig-Holstein gibt es
Fahrradverleihsysteme bzw. Möglichkeiten zum Ausleihen von Fahrrädern
und Sonderformen von Fahrrädern (E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder,
Tandems oder Blindentandems; bitte die jeweiligen Bahnhöfe bzw.
Bahnstationen mit entsprechendem Angebot auflisten)?
9. Wie haben sich die Preise für die Fahrradmitnahme in Schleswig-Holstein
im Zeitraum der Jahre 2000 bis 2019 entwickelt (bitte sowohl den
prozentualen Anstieg als auch den Preisanstieg in absoluten Zahlen pro Jahr getrennt
für den Nah- und den Fernverkehr angeben)?
10. Welche Zeitkartenangebote für die Fahrradmitnahme existieren momentan
im Bahnverkehr, und wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand
der Angebotslage (bitte nach getrennt nach Angeboten für den Nah- und den
Fernverkehr aufschlüsseln)?
11. Wie bewertet die Bundesregierung Erfahrungen einer kostenlosen
Fahrradmitnahme beispielsweise in den S-Bahnen von Hamburg und Hannover (vgl.
www.s-bahn-hannover.de/s_hannover/view/service/fahrradmitnahme.shtml),
und inwieweit ist eine Vergleichbarkeit mit der Nahverkehrssituation in
Schleswig-Holstein gegeben?
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, inwiefern die Möglichkeit der
Fahrradmitnahme in deutschen Zügen Einfluss auf die Entscheidung von
Reisenden hat, die Bahn als Verkehrsmittel zu wählen?
13. Welche Rolle spielen Stellplätze für Fahrräder im Ausschreibungsdesign der
Deutschen Bahn AG bei der Anschaffung von Fahrzeugen im Fernverkehr?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzbarkeit der
Fahrradmitnahmemöglichkeiten in den ICx-Triebzügen für Sonderformen von Fahrrädern wie
beispielsweise E-Bikes, Pedelecs, Lastenräder, Tandems oder
Blindentandems, und welche physischen Voraussetzungen sind nach Auffassung der
Bundesregierung für das Einhängen der Fahrräder in die Abstell- und
Haltevorrichtungen notwendig?
15. Welche Effekte auf die Anzahl der in Zügen mitgenommen Fahrräder sind
nach Kenntnissen der Bundesregierung auf die Einführung von
Leihradsystemen zu beobachten?
16. Wie bewertet die Bundesregierung den zukünftigen Wegfall der IC-
Kurswagenverbindung nach Dagebüll in Folge der Umstellung auf ICx-Triebzüge,
wodurch keine umsteigefreie Fahrradmitnahme mehr möglich sein wird, und
welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um weiterhin umsteigefreie
Verbindungen inklusive Fahrradmitnahme zu ermöglichen?
17. Plant die Bahn nach Kenntnissen der Bundesregierung kurzfristige sowie
langfristige Maßnahmen, um die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme in
Zügen Schleswig-Holsteins zu verbessern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
18. Sieht die Bundesregierung eine Änderung der Anforderungen an die
Mitnahme von Fahrrädern aufgrund der Entwicklung der Fahrradtechnik (z. B.
Pedelecs, Tandems, Blindentandems, Liegeräder, Anhänger etc.)?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen
Anforderungen gerecht zu werden?
b) Wenn nein, warum nicht?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Position und den Beschluss des
Europäischen Parlamentes vom 15. November 2018 zum Vorschlag der
Europäischen Kommission zu „Rechten und Pflichten der Fahrgäste im
Eisenbahnverkehr“, nachdem „die Eisenbahnunternehmen die Kombination von
Fahrrad und Eisenbahnfahrten soweit möglich erleichtern, indem sie
insbesondere Fahrradständer in ausreichender Zahl für die Beförderung von
montierten Fahrrädern in dafür vorgesehenen Bereichen in allen Arten von
Reisezügen, einschließlich Hochgeschwindigkeitszügen, Fernzügen,
grenzüberschreitenden und lokalen Zügen, bereitstellen“ (vgl. Änderung 12,
Abwägung 13, www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2018-0462_DE.html)?
20. Wie wird sich die Bundesregierung im Hinblick auf den in Frage 19
genannten Beschluss des Europäischen Parlaments im Rat der Europäischen Union
positionieren?
Berlin, den 29. Juli 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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