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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stützung der Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) im Kontext der neuen Regeln der Europäischen Bankenabwicklung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

30.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1238114.08.2019

Stützung der Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) im Kontext der neuen Regeln der Europäischen Bankenabwicklung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12381 19. Wahlperiode 14.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Anja Hajduk, Danyal Bayaz, Stefan Schmidt, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Claudia Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stützung der Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) im Kontext der neuen Regeln der Europäischen Bankenabwicklung In Folge der weltweiten Finanzkrise platzte auch die Blase bei der Schiffsfinanzierung. Auch die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) war hiervon maßgeblich betroffen und geriet folglich in erhebliche Schieflage. Bereits 2010/2011 war eine Kapitalstärkung erforderlich. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds SOFFIN wurde jedoch nicht in Anspruch genommen. Zur Stabilisierung der Bank wird derzeit erneut davon ausgegangen, dass mindestens 3,6 Mrd. Euro frisches Kapital zugeführt werden müsste. Ein Übernahmeangebot zweier privater Investoren Cerberus und Centerbridge für Teile der Bank wurde in diesem Zusammenhang zurückgestellt. Stattdessen hat sich der Aufsichtsrat der Bank mit den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt sowie mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) darauf verständigt, eine öffentlich-rechtliche Auffanglösung zu erarbeiten. Am 21. Juni 2019 unterzeichneten die Nord/LB und ihre Träger eine Grundlagenvereinbarung zur Sanierung der Bank in Höhe von insgesamt 3,6 Mrd. Euro. Geplant ist, dass die Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zusammen insgesamt 1,7 Mrd. Euro Barkapital, sowie der DSGV und die Trägersparkassen weitere 1,1 Mrd. Euro Barkapital zur Verfügung stellen. Unklarheit besteht jedoch nach wie vor über die Struktur der Garantie für zusätzliche kapitalentlastende Maßnahmen im Gegenwert von bis zu 800 Mio. Euro des Landes Niedersachsen (www.nordlb.de/die-nordlb/presse/pressemitteilung-nordlb/klarheit- ueberkurs-der-nordlb/). Trotz Einigung auf einen Grundlagenvertrag scheint die Garantiestruktur weiter offen. Da diese Kapital freisetzt, wäre die Garantie vermutlich beihilferechtlich genauso zu behandeln wie eine Zuführung von Barkapital. Verglichen mit seinem bisherigen Anteil am Eigenkapital der Nord/LB trägt das Land Niedersachsen möglicherweise überproportional zur Sanierung bei. Für die Prüfung der (Markt-)Konformität der Maßnahmen und der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells ist die EU-Kommission zuständig. Laut Medienberichten hoffe man seitens der Bundesregierung, dass eine Überprüfung bis Ende Juli abgeschlossen werden kann (www.rundblick-niedersachsen.de/wegen-der-nord- lbfinanzminister-von-sachsen-anhalt-erklaert-seinen-ruecktritt/). Die Bestätigung der Marktkonformität der staatlichen Beihilfe durch die EU- Kommission ist derzeit aber nicht die einzige Hürde, die bei der Rettung der angeschlagenen Landesbank zu nehmen ist. Da die Nord/LB wegen des im Geschäftsjahr 2018 entstandenen Rekordverlustes und infolge hoher Abschreibungen aktuell nicht die geltenden Mindesteigenkapitalvorgaben erfüllt, hatte die Europäische Zentralbank (EZB) als zuständige Aufsichtsbehörde dem Vernehmen nach eine Frist für die Wiedereinhaltung der Vorgaben gesetzt. Medienberichten zufolge wurde in anderem Zusammenhang in Aussicht gestellt, dass die Kapitalerhöhung vollzogen sein und die Wiedereinhaltung der Kapitalvorgaben bis September erreicht werden solle (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nord-lb- staatshilfe-scholz-1.4323296). Da die Landtage von Niedersachsen und Sachsen- Anhalt über Änderungen des Staatsvertrags und gegebenenfalls weitere Maßnahmen für die Nord/LB abstimmen müssen, scheint es geboten, zeitnah Klarheit über das Vorgehen bei der Kapitalerhöhung zu schaffen und endlich eine tragfähige Lösung für die Zukunft der Bank vorzustellen. Eine weitere Verzögerung und Verletzung der Kapitalvorgaben könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die EZB die Nord/LB als „failing or likely to fail“ einstufen könnte, mit allen daraus resultierenden Folgen für das Institut. Neben dem politischen Interesse an einer zeitnahen, rechtsicheren und tragfähigen Lösung für das Einzelinstitut steht auch die Glaubwürdigkeit der Regeln der Bankenunion insgesamt auf dem Spiel. Jeglicher Eindruck, dass in diesem konkreten Fall die neu beschlossenen Regeln von Deutschland umgangen werden könnten, sollte nach Ansicht der Fragesteller unbedingt vermieden werden. Die Entscheidungen im Zusammenhang mit der NordLB sollten keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Regeln der staatlichen Beihilfe im Bereich der Bankenabwicklung für kleine wie für große Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten. Zur Stärkung des Vertrauens in die staatlichen Maßnahmen braucht es deshalb ein besonderes Maß an Transparenz. Jeglichem Anschein, dass es sich bei der Sanierung der öffentlich-rechtlichen Nord/LB mit Steuergeldern um illegale Staatsbeihilfe handeln könnte, sollte nach Ansicht der Fragesteller proaktiv begegnet werden. Die Bundesregierung sollte sich daher in enger Absprache mit den betroffenen Landesregierungen und unter Einbindung des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente durch eine freiwillige Notifizierung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission ausdrücklich zur strikten Einhaltung der europäischen Regeln zu Bankenrettungen bekennen. In diesem Zusammenhang ist das Beispiel der portugiesischen Bank Caixa Geral de Depósitos (CGD) zu erwähnen. Bei deren Rekapitalisierung entschied sich Portugal seinerzeit ebenfalls, die geplante Unterstützungsmaßnahme gegenüber der EU-Kommission freiwillig zu notifizieren, obwohl das Land selbst die Rechtsauffassung vertrat, dass die Unterstützungsmaßnahme nicht notifizierungspflichtig sei. Im anschließenden Prüfverfahren kam die EU-Kommission am 10. März 2017 zu dem Schluss, dass Portugals Pläne zum Ausbau der Eigenkapitalposition der staatlichen Bank Caixa Geral de Depósitos um 3,9 Mrd. Euro den EU-Beihilfevorschriften entsprachen. Die Maßnahmen seien zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt worden und seien folglich keine unerlaubten staatlichen Beihilfen zugunsten der Bank (http://europa.eu/rapid/press-release_ IP-17-556_de.htm). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche politischen und privaten Akteure sowie Institutionen sind derzeit formell und informell an der Entscheidungsfindung für eine tragfähige Zukunftslösung der Nord/LB beteiligt? a) Welche Institutionen haben ein Vetorecht und können die Entscheidungsfindung blockieren? b) Wie ist die Bundesregierung in den Prozess eingebunden, und welche Rolle in enger Abstimmung mit den Landesregierungen kommt ihr hierbei zu? c) Wie ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingebunden, und welche Rolle kommt ihr zu? d) Wird angedacht, den Deutschen Bundestag einzubinden, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? 2. Steht die Bundesregierung mit den beteiligten Europäischen Institutionen (EZB; SRM – Single Resolution Mechanism –, EU-Kommission) bezüglich der Rekapitalisierung der Nord/LB in regelmäßigem Kontakt? a) Wie viele Treffen haben auf Leitungsebene zwischen Bundesregierung und seit Beginn der 19. Wahlperiode bis zum aktuellen Stichtag stattgefunden (bitte Anzahl der Treffen nach Institutionen aufschlüsseln)? 3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Sachstand, was die Stützungsmaßnahmen und die Eckpunkte eines langfristig tragfähigen Geschäftsmodels der Nord/LB angeht? a) Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Eckpunkte der abgeschlossenen Grundlagenvereinbarung zur Nord/LB? b) Wie sieht der Sanierungsplan aus, und bis wann ist die Laufzeit angesetzt? 4. Gibt es neben der Kapitalzuführung (2,6 Mrd. Euro) und der Garantie (im Gegenwert von 800 Mio. Euro) noch weitere Maßnahmen (z. B. Risikoabschirmung, Haftungs- bzw. Liquiditätsgarantien, stille Beteiligungen, Einrichtung Bad Bank), die zur Stützung der Nord/LB, beschlossen bzw. derzeit erwogen werden? 5. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass weitere Kapitalerhöhungen für die Nord/LB derzeit nicht ausgeschlossen werden können (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken- nordlbbereitet-den-sparkassen-neue-sorgen/24354370.html?ticket=ST-6715174- 99T20GJOq0UyFtEBDr4W-ap1)? 6. Ist es zutreffend, wie in den Medien berichtet, dass die BaFin die Verbriefungsgeschäfte der Nord/LB einer kritischen Prüfung unterzogen hat (FAZ: Finanzminister stürzt über Rettung der Nord LB, 21. Juni 2019)? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 7. Prüft die BaFin derzeit weitere Geschäftstätigkeiten, Anlagepositionen oder Ähnliches im Zusammenhang mit der Auffanglösung der Nord/LB? a) Können hieraus sich weitere Erfordernisse für eine mögliche weitere Kapitalerhöhung ergeben? 8. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der Einigung auf einen Grundlagenvertrag die Garantiestruktur (im Gegenwert von 800 Mio. Euro) festgelegt worden, und falls ja, wie sieht diese aus? 9. Wird die Garantie nach Kenntnis der Bundesregierung genauso behandelt wie eine Bareinlage im Sinne einer Eigenkapitalerhöhung, da sie selbst Eigenkapital freisetzt? 10. Warum wurde eine Inanspruchnahme von stillen Beteiligungen Dritter und von weiterem Nachrangkapital bislang nicht erwogen? a) In welchen konkreten Fällen wurde bei der Bankensanierung nach der Finanzkrise das Nachrangkapital in Anspruch genommen? b) Unter welchen Bedingungen hält die Bundesregierung eine Freistellung von Nachrangkapital für zulässig? c) In welcher Höhe halten Dritte jeweils stille Einlagen und Hybrid- bzw. Nachrangkapital bei der Nord/LB? 11. Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung nach der getroffenen Vereinbarung die Eigentumsverhältnisse an der Nord/LB ändern? a) Wie wirkt sich hierbei die Garantie Niedersachsen aus? b) Was wären die Folgen, sollte die Garantie genutzt werden müssen? Würde sich dadurch etwas an den Eigentumsverhältnissen ändern? 12. Geht die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass eine Kapitalerhöhung unter Beteiligung der Landesparlamente und in Absprache mit den Europäischen Institutionen bis September 2019 zeitlich realistisch und rechtsicher machbar ist? a) Falls nein, was wäre ein realistischer Zeitrahmen? b) Welche weiteren Faktoren könnten den zeitlichen Ablauf der Entscheidungsfindung nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich beeinflussen? 13. Kann die Bundesregierung Medienberichte bestätigen, wonach die EZB auf die Wiedereinhaltung der Kapitalvorgaben der Nord/LB bis September 2019 drängt (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nord-lb-staatshilfe-scholz-1.432 329)? 14. Hat die EZB die Möglichkeit, die Nord/LB als „failing or likely to fail“ einzustufen? a) Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? b) Was passiert bei einer solchen Einstufung (SRM Regulation)? 15. Wie lange kann die EZB nach Kenntnis der Bundesregierung ein Unterschreiten der Kapitalanforderungen eines Geldinstituts maximal dulden? a) Auf welche gesetzlichen und untergesetzlichen Regelwerke stützt die Bundesregierung ihre Rechtsauffassung? b) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung andere vergleichbare Fälle, in denen die EZB über einen längeren Zeitraum eine Nichteinhaltung der Kapitalvorgaben geduldet hat? 16. Inwiefern gibt es derzeit formelle oder informelle Diskussionen mit der Bankenaufsicht, ob ein weiterer Aufschub der gesetzten Fristen möglich ist? 17. Ist die nach der Wahl im Umbau befindliche EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Sachen Nord/LB entscheidungsfähig? a) Falls nein, bis wann wird damit gerechnet? 18. Geht die Bundesregierung bei der Stützung der Nord/LB derzeit davon aus, dass es sich um eine marktübliche Intervention handelt oder eine staatliche Intervention, die unter die EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und die EU-Beihilfevorschriften fällt? 19. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die beschlossenen Maßnahmen zur Stützung der Nord/LB durch die EU-Kommission als staatliche Beihilfen eingestuft werden? 20. In welcher Form prüft die EU-Kommission derzeit die Marktkonformität und Rechtmäßigkeit der Maßnahmen? a) Wurde von der EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein „Private Investor-Test“ durchgeführt? b) Welchen Einfluss hat nach Auffassung der Bundesregierung die allgemeine Zinsentwicklung auf die Kapitalrendite, die beim „Private Investor-Test“ zugrunde gelegt wird bzw. werden kann? c) Hat die EU-Kommission das Geschäftsmodell bzw. Umstrukturierungsmaßnahmen der Nord/LB schon einer Plausibilitätsprüfung unterzogen? d) Bis wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Prüfung bzw. Entscheidung zu rechnen? 21. Welche anderen Institutionen prüfen die Auffanglösung der Nord/LB, und auf welcher gesetzlichen Grundlage? 22. Gedenkt die Bundesregierung, ähnlich wie im Fall Bank Caixa Geral de Depósitos (CGD), darüber hinaus freiwillig die Maßnahmen bei der EU- Kommission zu notifizieren? a) Was spricht für eine freiwillige Notifizierung? b) Falls die Bundesregierung noch nicht notifiziert hat, wann gedenkt sie auf die EU-Kommission in dieser Sache zuzugehen? 23. Für den Fall, dass keine freiwillige Notifizierung angestrebt wird, ist dann mit einem selbstständigen Tätigwerden der EU-Kommission und einer Expost-Prüfung auf Grundlage von Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu rechnen? Erwägt die Bundesregierung andere Optionen statt einer Notifizierung, um ein rechtssicheres Urteil der EU-Kommission zu bekommen? 24. Hat die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung Auflagen für die Stützung oder Zielvorgaben für die Geschäftstätigkeiten der Nord/LB verkündet? a) Wenn ja, wie sehen diese aus? b) Ist es richtig, dass auch Zielvorgaben wie die Eigenkapitalrendite oberhalb von 8 Prozent und einen Cost-Income-Ratio um 50 Prozent von der EU-Kommission aufgestellt wurden (www.handelsblatt.com/finanzen/ banken-versicherungen/banken-nordlb-bereitet-den-sparkassen-neue-sorgen/ 24354370.html?ticket=ST-6715174-99T20GJOq0UyFtEBDr4W-ap1)? c) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der geplante Abbau der Arbeitsplätze von zuletzt 5 500 auf weniger als 3 000 und die Schrumpfung der Bilanzsumme bei der Nord/LB in Teilen auf direkte Auflagen der EU-Kommission oder der EZB zurückzuführen sind? 25. Wie bewertet die Bundesregierung das derzeitige Geschäftsmodell bzw. die Umstrukturierungsmaßnahmen der Nord/LB? 26. Wie hoch sind die Cost-income-Ratios der Nord/LB, der Landesbank Baden- Württemberg (LBBW), der Bayerischen Landesbank (Bayern LB) und der Landesbank Hessen-Thüringen (HeLaBa) nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2013 bis 2018 gewesen? a) Wie stellt sich der angestrebte Cost-income-Ratio von 50 Prozent der Nord/LB im allgemeinen Kontext der deutschen Landesbanken dar? b) Wurden diese drei Landesbanken bisher danach befragt, wie diese zu den geplanten 50 Prozent bei der NordLB stehen? 27. Wie viele Mitarbeiter sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umstrukturierung der Landesbank freigestellt, entlassen oder anderweitig beschäftigt werden? 28. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass der Abbau von Arbeitsplätzen sozial verträglich gestaltet wird? Was tut sie konkret dafür? 29. Da Baden-Württembergs Sparkassenpräsident Peter Schneider im Februar 2019 gesagt hatte, er halte es für denkbar, dass die Nord/LB nach Abverkäufen interessanter Assets langfristig „aus dem Wettbewerb ausscheidet“ (www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-05/46758922-boersen- zeitungzitterpartie-kommentar-zur-nord-lb-von-bernd-wittkowski-007.htm), ist nach Auffassung der Bundesregierung die Abwicklung der Bank zu diesem Zeitpunkt ausgeschlossen? 30. Inwiefern hält die Bundesregierung die Auszahlung variabler Vergütung an die Vorstände für Jahre, in denen wesentliche Teile der Risiken, die jetzt die Misere der Bank mit verschulden, aufgebaut wurden, für gerechtfertigt, und wie bewertet sie dies insbesondere im Zusammenhang mit den neuen Vergütungsregeln für Banken? 31. Erfüllt das Vergütungssystem der Nord/LB die geltenden Vergütungsregeln vollumfänglich? Berlin, den 30. Juli 2019 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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