[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12394
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andreas Wagner, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin,
Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner,
Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert,
Amira Mohamed Ali, Sören Pellmann, Victor Perli, Ingrid Remmers,
Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann und
der Fraktion DIE LINKE.
Freifahrtberechtigung für Menschen mit Schwerbehinderung im Regional- und
Fernverkehr
Mit dem Besitz von Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen G, aG,
H, Bl, Gl und VB/EB sowie dem entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb
entsprechender Wertmarken sind Vergünstigungen bei der Nutzung öffentlicher
Mobilität verbunden. Immer wieder gibt es Anregungen von Betroffenen, diese
Regelungen zu ergänzen. So sollten die Nachteilsausgleiche im öffentlichen Verkehr
auf schwerbehinderte Menschen aller Merkzeichen ausgeweitet werden.
Weiterhin wird angemahnt, dass angesichts der Ausdünnung beim Angebot der
Regionalzüge und S-Bahnen Fernverkehrszüge generell in die kostenfreie Nutzung
einbezogen werden sollten. Nur so können in verschiedenen Regionen z. B.
regionale Zentren mit ihren Angeboten der Gesundheitsversorgung mit sinnvollem
zeitlichem und finanziellem Aufwand erreicht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nach dem Neunten
Buch Sozialgesetzbuch – SGB IX) gibt es nach Wissen der
Bundesregierung?
2. Wie viele Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (nach SGB IX) haben
nach Wissen der Bundesregierung entgeltlich oder unentgeltlich
Wertmarken erworben (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
3. Wie verteilt sich die Zahl der Schwerbehinderten nach den Merkzeichen
im Schwerbehindertenausweis laut Schwerbehindertenausweisverordnung
(SchwbAwV)?
4. Welche Kosten verursachen Freifahrtberechtigungen für Betroffene nach
den Regelungen des SGB IX im Bereich Mobilität im Bundeshaushalt?
5. Welche sachlichen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür,
Behinderungsgruppen von den bisher bereits geltenden Freifahrtregelungen
auszunehmen, obwohl sie diese benötigen?
6. Wie verteilen sich allgemein die gefahrenen Personenkilometer nach
Regionalverkehr und Fernverkehrszügen (bitte für die letzten zehn Jahren
aufschlüsseln)?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Verringerung
des Angebotes bei Regionalzügen und S-Bahnen die
Freifahrtberechtigungen generell auf Fernverkehrszüge ausgeweitet werden sollten?
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass angesichts der Verringerung
des Angebotes bei Regionalzügen und S-Bahnen die Preise für BahnCard 25
und BahnCard 50 für Schwerbehinderte weiter gesenkt werden sollten?
Berlin, den 26. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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