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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Ausgaben für Babyerstausstattung
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
02.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1239815.08.2019
Ausgaben für Babyerstausstattung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12398
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Werner, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Nicole Gohlke, Cornelia Möhring,
Norbert Müller (Potsdam), Sabine Zimmermann (Zwickau) und
der Fraktion DIE LINKE.
Ausgaben für Babyerstausstattung
Die Geburt eines Kindes ist ein Grund zur Freude. Neun Monate haben die
werdenden Eltern Zeit, sich auf die neue Situation vorzubereiten und die
Erstausstattung für das Kind zu besorgen. Dazu zählen neben Kleidung auch Pflegemittel,
Kinderwagen, spezielle Möbel und andere notwendige Dinge, um den Alltag mit
einem Neugeborenen zu meistern.
Eine einfache Erstausstattung für ein neugeborenes Kind kann dabei mehr als
3 000 Euro kosten, wie „Deutschlandfunk“ 2017 berichtete (www.deutschland
funk.de/industriezweig-boomt-das-grosse-geld-mit-den-babys.724.de.html?dram:
article_id=402264). Neuere Quellen sind den Fragestellerinnen und
Fragestellern nicht bekannt. Diese Summe stellt insbesondere Arme und weniger
wohlhabende Familien vor immense Herausforderungen. Werdende Eltern sind hierbei
nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller auf die Unterstützung aus
der Familie oder dem familiären Umfeld angewiesen. Regelmäßig wird ebenfalls
auf gebrauchte Gegenstände zurückgegriffen, um die Kosten zu senken.
Weitere Unterstützung können werdende Mütter von der Bundesstiftung „Mutter
und Kind“ bzw. den zuständigen Landesstiftungen erhalten. Dabei ist es
allerdings Voraussetzung, dass die werdende Mutter sich vorab in einer
Schwangerschaftskonfliktberatung gemeldet hat und eine Notlage vorhanden ist. Diese
Mittel sollen werdenden Müttern dabei helfen, sich für die Geburt des Kindes zu
entscheiden. Für viele Familien kommt diese Unterstützung nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller nicht infrage.
Für werdende Familien im Transferleistungsbezug besteht die Möglichkeit,
einmalige finanzielle Unterstützung zu beantragen. Gemäß § 20 Absatz 1 des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und § 27a Absatz 1 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB XII) wird der gesamte Bedarf des notwendigen
Lebensunterhalts in Form von Regelbedarfen bzw. Regelsätzen erbracht. Nach § 24
Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB II sowie § 31 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 SGB
XII werden einmalige Leistungen genehmigt, die nicht von den Regelbedarfen
bzw. Regelsätzen erfasst und somit bei Bedarf ergänzend zu gewähren sind.
Dabei variiert die Höhe der genehmigten Leistungen stark. In Berlin können
einmalig bis zu 540 Euro (www.berlin.de/sen/soziales/themen/berliner-sozialrecht/
kategorie/rundschreiben/2017_06-658136.php) für die Erstausstattung
genehmigt werden, in Koblenz bis zu 470 Euro (https://harald-thome.de/fa/harald-
thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/AE-Mayen-Koblenz---09.2009.pdf) und in Celle
gerade einmal 130 Euro (https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-
rilis/AE-Celle-LK-03.12.2015.pdf).
Die Große Koalition hat in dieser Wahlperiode erstmalig festgestellt, dass
Kinderarmut ein Problem ist und in diesem Kontext Gesetze wie das so genannte
Starke-Familien-Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Vor diesem
Hintergrund möchten die Fragestellerinnen und Fragesteller von der
Bundesregierung wissen, ob die Bundesregierung im Rahmen des grundgesetzlichen
Auftrages zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet plant, die
Unterstützung für arme Familien rund um die Geburt zu verbessern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang einer
kindgerechten Babyerstausstattung (bitte detailliert ausführen)?
Welche Gegenstände gehören nach Auffassung der Bundesregierung zu
einer kindgerechten Erstausstattung (bitte detailliert ausführen)?
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Kosten einer
ausreichenden und kindgerechten Babyerstausstattung (bitte detailliert ausführen)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächlichen
finanziellen Aufwendungen werdender Eltern hinsichtlich einer
Babyerstausstattung (bitte detailliert ausführen und dabei die wirtschaftliche Situation der
Familie berücksichtigen)?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu der maximalen Höhe der
Babyerstausstattung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 SGB II
sowie § 31 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 SGB XII in den Kommunen, die laut
fachlichen Hinweisen gewährleistet werden können (bitte nach
Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe der gewährten
Leistungen für die Babyerstausstattung gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1
Nummer 1 und 2 SGB II sowie § 31 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 SGB XII in den
Kommunen (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten
aufschlüsseln)?
6. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
der Mehrbedarf für Babyerstausstattung bewilligt (bitte nach Jahren,
Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem Anteil der
jeweiligen Maximalförderung gemäß der fachlichen Hinweise aufschlüsseln)?
7. Wie viele Anträge auf Mehrbedarf für Babyerstausstattung wurden in den
letzten fünf Jahren abgelehnt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen
und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
8. Wie viele Anträge auf Hilfe zur Babyerstausstattung wurden in den letzten
fünf Jahren für Eltern, die sich nicht im allgemeinen Leistungsbezug zur
Sicherung des Lebensunterhalts befinden, bewilligt bzw. nur teilweise
bewilligt (bitte jeweils nach Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien
Städten sowie Ein-Elternfamilien, Ehepaaren und Lebensgemeinschaften
aufschlüsseln)?
9. Wie viele Anträge auf Hilfe zur Babyerstausstattung wurden in den letzten
fünf Jahren für Eltern, die sich nicht im allgemeinen Leistungsbezug zur
Sicherung des Lebensunterhalts befinden, nicht bewilligt (bitte jeweils nach
Jahren, Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Ein-
Elternfamilien, Ehepaaren und Lebensgemeinschaften aufschlüsseln)?
10. Plant die Bundesregierung im Bereich der Babyerstausstattung Maßnahmen
zur Harmonisierung im Rahmen der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse im Bundesgebiet?
11. Welche weiteren finanziellen Unterstützungen können Familien in
schwierigen Lebenssituationen beantragen?
Berlin, den 29. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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