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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zweijahresbilanz des Instruments RADAR-iTE

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

30.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1240115.08.2019

Zweijahresbilanz des Instruments RADAR-iTE

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12401 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Zweijahresbilanz des Instruments RADAR-iTE Seit dem 1. Juli 2017 können die Polizeien der Länder und des Bundes ein Instrument zur Risikoeinschätzung möglicher islamistischer Terroristen nutzen. Das Instrument unter dem Namen „Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus (RADAR- iTE)“ berechnet aufgrund bereits vorhandener Informationen die in die Stufen „moderat“, „auffällig“ und „hoch“ aufgegliederte Gefährlichkeit einer Person in Hinsicht auf deren Bereitschaft zu terroristischen Gewalttaten (vgl. Ausführungen der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13422). Über die bewerteten Personen tauschen sich die Sicherheitsbehörden u. a. im Rahmen der Arbeitsgruppe „Risikomanagement“ im Gemeinsamen Terrorismus- Abwehrzentrum (GTAZ) aus (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10856). Im Rahmen eines weiteren Projekts mit dem Akronym RISKANT („Risikoanalyse bei islamistisch motivierten Tatgeneigten“) sollen die mit hohem Risiko beurteilten Personen einer „einzelfallorientierten Betrachtung unterzogen“ werden (www.sifo.de/files/Projektumriss_RISKANT.pdf). Bislang wird RADAR-iTE ausschließlich zur Risikoeinschätzung sogenannter Gefährder bzw. Relevanter Personen genutzt. Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben schon mehrfach kritisch darauf hingewiesen, dass diese Begriffe sehr unscharf und rein prognostischer Natur sind. Die Einstufung als Gefährder setzt nicht voraus, dass gegen die betreffende Person etwas Justiziables vorliegt. Die Einführung des Instruments RADAR-iTE könnte nach dem Eindruck der Fragestellerinnen und Fragesteller darauf hindeuten, dass auch die Sicherheitsbehörden selbst den Gefährderbegriff für zu unscharf halten und eine nach „objektiven“ Kriterien zustande gekommene einheitliche Einschätzung anstreben, ob bzw. mit welcher Wahrscheinlichkeit von bestimmten Personen eine terroristische Gefahr ausgeht. „Objektiv“ ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller allerdings schon deswegen nicht, weil die Grundlage – der Kreis von „Gefährdern“ und „Relevanten Personen“ – nicht gesetzlich definiert ist. Es zeigt sich vielmehr, dass diese Einstufungen für die betreffenden Personen das Risiko mit sich bringen, erst recht bzw. verstärkt zum Gegenstand polizeilicher Maßnahmen zu werden, wie etwa durch die Verknüpfung ihrer Daten im Instrument RADAR-iTE. Ein weiteres Risiko besteht in einer gewissen „Automatisierung“ polizeilicher Maßnahmen infolge einer Risikobewertung. Im Moment ist unklar, welche Kriterien bzw. Merkmale im Einzelnen welche Stufe einer Risikobewertung zur Folge haben. Damit ist auch die Validität dieser Merkmale nicht gesichert. Unklar ist auch, wie genau die computergestützte „Verrechnung“ der Merkmale zur Vergabe einer Risikostufe vor sich geht. Im Ergebnis droht damit die Gefahr, dass polizeiliche Maßnahmen gegen bestimmte Personen überwiegend auf den „Aussagen“ eines Computerprogramms und eines Algorithmus beruhen und weniger auf gerichtsfesten polizeilichen Einschätzungen. Grundsätzlich ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber auch zu fragen, warum – wenn die Sicherheitsbehörden RADAR-iTE als hilfreiches Instrument gegen terroristische Bedrohung ansehen – das Instrument nicht auch im Kampf gegen Rechtsextreme eingesetzt wird. Im Oktober 2018 lagen nach Auskunft der Bundesregierung Ergebnisse zu 386 Personen vor. Davon wurden 40 Prozent als „hohes Risiko“ bewertet, 10 Prozent als „auffälliges“ und 50 Prozent als „moderates“. Die Bundesregierung ging davon aus, dass die Quote von 40 Prozent „überproportional“ sei gemessen an der noch nicht abgeschlossenen Bewertung aller Gefährder und Relevanten Personen, weil die Länder vermutlich diejenigen Personen zunächst bewertet haben, denen aufgrund aktueller Erkenntnislagen eine besondere Relevanz zugemessen werde (Antwort zu den Fragen 7 ff., auf Bundestagsdrucksache 19/5648). Mit Stand vom 22. Mai 2019 lagen Bewertungen zu 465 Personen vor (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10856, allerdings ohne Aufschlüsselung der Risikogruppen). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen mit dem Instrument RADAR-iTE bewertet worden, und wie viele hiervon wurden jeweils als moderates, auffälliges und hohes Risiko eingestuft? Bei wie vielen Personen wurde empfohlen, auf eine zukünftige Anwendung von RADAR-iTE zu verzichten? 2. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele Bewertungen (bitte möglichst nach moderat, auffällig und hoch aufgliedern) jeweils pro Bundesland bzw. vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgenommen wurden? 3. Bei wie vielen Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bewertung gegenwärtig in Bearbeitung, und welche Angaben kann sie dazu machen, welchen zeitlichen Aufwand eine solche Bearbeitung bis zur Risikoeinschätzung verursacht? 4. Wer (Landeskriminalämter – LKA oder BKA) ist für die Bewertung von Personen zuständig, die sich im Ausland aufhalten? 5. Kann die Bundesregierung konkrete Angaben machen zur Frage, wie viele der Eingeschätzten sich gegenwärtig jeweils in Haft oder im Ausland befinden, und falls nicht, kann sie eine grobe Einschätzung hierzu übermitteln (soweit möglich, bitte nach moderatem, auffälligem und hohem Risiko untergliedern)? 6. Kann die Bundesregierung konkrete Angaben machen zur Frage, wie viele der Eingeschätzten in der Vergangenheit mutmaßlich zwecks Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in das irakisch-syrische Kriegsgebiet gereist sind (soweit möglich, bitte nach Risikogruppen moderat, auffällig und hoch untergliedern)? 7. Wie viele der als Risiko eingestuften Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung wegen a) eines Gewaltdeliktes oder b) einer politisch motivierten Straftat vorbestraft (Doppelnennungen bitte kenntlich machen), und welche Rolle spielt es für die Risikobewertung, ob eine Person rechtskräftig verurteilt ist oder nicht, bzw. von einem Vorwurf rechtskräftig freigesprochen wurde? 8. Zu wie vielen der bewerteten Personen wurden Besprechungen der AG Risikomanagement durchgeführt (bitte nach den unterschiedlichen Risikobewertungen aufgliedern)? 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (beispielsweise aus den AG- Besprechungen) darüber, inwiefern die jeweils zuständigen Länder tatsächlich polizeiliche Maßnahmen gegen die eingestuften Personen durchführen? 10. Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei jenen Personen, die bislang als Risiko eingestuft wurden, durch polizeiliche Beobachtung oder andere Erkenntnisse die Einschätzung bestätigt, dass die Personen tatsächlich ein Risiko darstellen? Wie viele dieser Personen wurden wegen Vorbereitung oder Durchführung von Gewalttaten mittlerweile festgenommen? Wie viele haben sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden an politisch motivierten Straftaten beteiligt? Wie viele sind in die islamistische Szene eingebunden? 11. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere individuelle Risikoanalysen erstellt, und mit welchem Ergebnis, und aufgrund welcher Erkenntnisse oder Kriterien? 12. Wie viele der als Risiko eingestuften Personen sind in der Antiterrordatei gespeichert? In welchen anderen Polizeidateien mit Bezug auf politisch motivierte Delikte sind diese Personen gespeichert? Zu wie vielen der gespeicherten Personen sind dort Hinweise auf Gewaltbereitschaft hinterlegt? 13. Inwiefern (bitte wenn möglich konkrete Zahlen angeben) beruht die Risikobewertung nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Informationen inoder ausländischer Geheimdienste? Inwiefern (bitte wenn möglich konkrete Zahlen angeben) werden zu als Risiko eingestuften Personen nach der Bewertung weitere Informationen von ausländischen Polizei- oder Geheimdiensten oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz eingeholt? 14. Inwiefern hat sich die Bundesregierung damit auseinandergesetzt, dass RADAR-iTE zwar eine bundesweit einheitliche Einschätzung zu einer Person erlaubt, damit nach Ansicht der Fragesteller aber auch die Möglichkeit besteht, dass Polizisten, die sich mit einer Person beschäftigen, sich weniger auf ihre polizeiliche Expertise verlassen, sondern vorrangig darauf, was „das System“ ihnen mitteilt? Inwiefern hat sie sich damit auseinandergesetzt, dass eine Person, die möglicherweise zu Unrecht als „Hochrisiko“ eingestuft wird, im Laufe polizeilicher Kontrollen wegen dieser Einstufung weiteren oder aufwändigeren polizeilichen Maßnahmen unterzogen wird? 15. In welchen zeitlichen Abständen (bitte ggf. Durchschnittswerte angeben) werden die Risikoeinschätzungen überprüft bzw. neu vorgenommen, um ggf. neu aufgetauchte belastende oder entlastende (bzw. risikomindernde oder - steigernde) Hinweise berücksichtigen zu können, und welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie häufig es seit Einführung des Systems zu Hoch- bzw. Herunterstufungen des zugeschriebenen Risikogrades gekommen ist, bzw. wie häufig eine Person nicht mehr als Risiko eingestuft worden ist? 16. Trifft es weiterhin zu, dass fast ausschließlich solche Personen mit dem RADAR-iTE-Instrument bewertet werden, die als Gefährder oder Relevante Person eingestuft sind, und wenn nicht, wie viele Personen waren nicht als Gefährder oder Relevante Person eingestuft? 17. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum bei RADAR-iTE verwendeten „Verrechnungsmodell“ (Antwort zu Frage 11c auf Bundestagsdrucksache 18/13422) und seiner konkreten Funktionsweise machen? Welche Stellen bei den Polizeibehörden sowie ggf. weitere Stellen waren in die Entwicklung einbezogen? In welcher Form werden die Ergebnisse dargestellt und gespeichert (bitte auch Speicherort angeben)? 18. Trifft es zu, dass in Zusammenhang mit RADAR-iTE keine Algorithmen und Programme verwendet werden, und falls doch, sind diese vom BKA selbst entwickelt worden oder handelt es sich um das Produkt eines privaten Unternehmens, und wenn ja, welches Unternehmen hat es entwickelt, und zu welchem Preis? Welches Programm wird im Rahmen von RADAR-iTE verwendet, und liegt dem BKA der Quellcode dafür vollständig vor? 19. Inwiefern berücksichtigt das Instrument nicht nur im Ja-/Nein-/Keine- ausreichenden-Informationen-Modus (vgl. Antwort zu Frage 11a auf Bundestagsdrucksache 18/13422), ob bestimmte Merkmale (wie etwa verübte Gewaltdelikte, psychische Auffälligkeiten usw.) vorliegen, sondern auch, zu welchen Zeitpunkten diese auftraten? Inwiefern differenziert das Instrument, ob eine Person erst vor kurzem bzw. bereits vor mehr als einem Jahrzehnt ein Gewaltdelikt verübt hat? 20. Welche quantitativen und qualitativen Elemente enthält das Verrechnungsmodell? 21. Welche Themenkomplexe enthält der Risikobewertungsbogen (bitte vollständig angeben und voneinander abgrenzen)? 22. Wie viele und welche Merkmale werden diesen Themenkomplexen zugeordnet (bitte vollständig angeben und voneinander abgrenzen)? 23. Welche Annahmen lagen der Auswahl der Themenkomplexe und Merkmale zugrunde, und auf welcher theoretischen sowie empirischen Basis erfolgte diese Auswahl? 24. Inwiefern enthält der Risikobewertungsbogen Angaben zu Ethnizität bzw. Volkszugehörigkeit? 25. Inwiefern enthält der Risikobewertungsbogen Angaben zum Besuch bestimmter, z. B. als salafistisch bekannter Moscheen? 26. Inwiefern enthält der Risikobewertungsbogen Angaben zu geleistetem Wehrdienst in deutschen oder ausländischen Streitkräften, und wie viele der als Risiko Eingeschätzten (bitte nach Risikogruppen ausdifferenzieren) haben Wehrdienst in der Bundeswehr geleistet? 27. Welche konkreten polizeilichen Erfahrungswerte hinsichtlich des Nutzens sowie hinsichtlich der Risiken bei der Nutzung von RADAR-iTE sind der Bundesregierung bislang bekannt geworden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Hält sie eine Erweiterung des Instruments bzw. seine Anwendung auf Rechtsextremisten für angezeigt (bitte begründen, falls nicht), und falls ja, inwiefern wäre hierfür eine mehr als geringfügige Änderung der Methodik notwendig, und bis wann soll diese erfolgen? 28. Für welchen Zeitpunkt ist eine Evaluation des Instruments vorgesehen, und wann soll das Ergebnis vorliegen? 29. Inwiefern ist es möglich und Praxis, Korrelationen zwischen den von RADAR-iTE bewerteten Risikopersonen und den im Rahmen des achtstufigen BKA-Prognosemodells beschriebenen Wahrscheinlichkeiten eines potentiellen Schadeneintritts herzustellen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? 30. Werden die Ergebnisse der Risikoeinschätzung in einer gemeinsamen Datei gespeichert, und wenn ja, in welcher (bitte Dateinamen angeben), wer führt diese, und auf welcher Rechtsgrundlage? Welche Behörden sind eingabe- und leseberechtigt? 31. Ist weiterhin beabsichtigt, bis Anfang 2020 das Projekt RISKANT zu starten sowie in dessen Rahmen eine Datenbank einzurichten, und wenn ja, wie soll diese Datenbank ausgestaltet sein (bitte vorgesehene Daten sowie Lese- und Schreibberechtigungen nennen)? 32. Wie soll die „einzelfallorientierte Bedrohungsbeurteilung“ im Rahmen von RISKANT ausgestaltet werden? a) Welche über den Risikobewertungsbogen hinausgehenden Informationen sollen hierin einfließen? b) Inwiefern soll die einzelfallorientierte Bedrohungsbeurteilung ebenfalls automatisiert bzw. über einen Algorithmus oder ein Verrechnungsmodell erstellt und standardisiert wiedergegeben werden? c) Welche Angaben soll sie enthalten? d) Sofern für RISKANT eine Software entwickelt wird, zu welchem Preis, wer genau ist Auftraggeber, und werden der Bundesregierung Algorithmus und Quellcode vorliegen? 33. Welche Rolle spielt das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), das ein „assoziierter Partner“ des RISKANT-Projektes ist (vgl. www.sifo.de/files/Projektumriss_RISKANT. pdf), bei der Auftragsvergabe, -beschreibung und später bei der Umsetzung? Welchen Beitrag hat das BVT zur Projektierung geleistet? Warum ist das BVT mit seinen geheimdienstlichen Kompetenzen in einem Projekt, das laut Bundesregierung ein rein polizeibezogenes ist (vgl. Antwort zu Frage 1a auf Bundestagsdrucksache 18/13422), involviert? Berlin, den 30. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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