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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zweijahresbilanz des Instruments RADAR-iTE
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
30.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1240115.08.2019
Zweijahresbilanz des Instruments RADAR-iTE
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12401
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und
der Fraktion DIE LINKE.
Zweijahresbilanz des Instruments RADAR-iTE
Seit dem 1. Juli 2017 können die Polizeien der Länder und des Bundes ein
Instrument zur Risikoeinschätzung möglicher islamistischer Terroristen nutzen. Das
Instrument unter dem Namen „Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter
zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus (RADAR-
iTE)“ berechnet aufgrund bereits vorhandener Informationen die in die Stufen
„moderat“, „auffällig“ und „hoch“ aufgegliederte Gefährlichkeit einer Person in
Hinsicht auf deren Bereitschaft zu terroristischen Gewalttaten (vgl.
Ausführungen der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/13422). Über die
bewerteten Personen tauschen sich die Sicherheitsbehörden u. a. im Rahmen der
Arbeitsgruppe „Risikomanagement“ im Gemeinsamen Terrorismus-
Abwehrzentrum (GTAZ) aus (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10856).
Im Rahmen eines weiteren Projekts mit dem Akronym RISKANT
(„Risikoanalyse bei islamistisch motivierten Tatgeneigten“) sollen die mit hohem Risiko
beurteilten Personen einer „einzelfallorientierten Betrachtung unterzogen“ werden
(www.sifo.de/files/Projektumriss_RISKANT.pdf).
Bislang wird RADAR-iTE ausschließlich zur Risikoeinschätzung sogenannter
Gefährder bzw. Relevanter Personen genutzt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller haben schon mehrfach kritisch darauf
hingewiesen, dass diese Begriffe sehr unscharf und rein prognostischer Natur sind.
Die Einstufung als Gefährder setzt nicht voraus, dass gegen die betreffende
Person etwas Justiziables vorliegt.
Die Einführung des Instruments RADAR-iTE könnte nach dem Eindruck der
Fragestellerinnen und Fragesteller darauf hindeuten, dass auch die
Sicherheitsbehörden selbst den Gefährderbegriff für zu unscharf halten und eine nach „objektiven“
Kriterien zustande gekommene einheitliche Einschätzung anstreben, ob bzw. mit
welcher Wahrscheinlichkeit von bestimmten Personen eine terroristische Gefahr
ausgeht. „Objektiv“ ist dies aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller
allerdings schon deswegen nicht, weil die Grundlage – der Kreis von „Gefährdern“
und „Relevanten Personen“ – nicht gesetzlich definiert ist. Es zeigt sich vielmehr,
dass diese Einstufungen für die betreffenden Personen das Risiko mit sich
bringen, erst recht bzw. verstärkt zum Gegenstand polizeilicher Maßnahmen zu
werden, wie etwa durch die Verknüpfung ihrer Daten im Instrument RADAR-iTE.
Ein weiteres Risiko besteht in einer gewissen „Automatisierung“ polizeilicher
Maßnahmen infolge einer Risikobewertung. Im Moment ist unklar, welche
Kriterien bzw. Merkmale im Einzelnen welche Stufe einer Risikobewertung zur
Folge haben. Damit ist auch die Validität dieser Merkmale nicht gesichert. Unklar
ist auch, wie genau die computergestützte „Verrechnung“ der Merkmale zur
Vergabe einer Risikostufe vor sich geht. Im Ergebnis droht damit die Gefahr, dass
polizeiliche Maßnahmen gegen bestimmte Personen überwiegend auf den
„Aussagen“ eines Computerprogramms und eines Algorithmus beruhen und weniger
auf gerichtsfesten polizeilichen Einschätzungen.
Grundsätzlich ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aber auch zu
fragen, warum – wenn die Sicherheitsbehörden RADAR-iTE als hilfreiches
Instrument gegen terroristische Bedrohung ansehen – das Instrument nicht auch im
Kampf gegen Rechtsextreme eingesetzt wird.
Im Oktober 2018 lagen nach Auskunft der Bundesregierung Ergebnisse zu
386 Personen vor. Davon wurden 40 Prozent als „hohes Risiko“ bewertet, 10
Prozent als „auffälliges“ und 50 Prozent als „moderates“. Die Bundesregierung ging
davon aus, dass die Quote von 40 Prozent „überproportional“ sei gemessen an der
noch nicht abgeschlossenen Bewertung aller Gefährder und Relevanten Personen,
weil die Länder vermutlich diejenigen Personen zunächst bewertet haben, denen
aufgrund aktueller Erkenntnislagen eine besondere Relevanz zugemessen werde
(Antwort zu den Fragen 7 ff., auf Bundestagsdrucksache 19/5648).
Mit Stand vom 22. Mai 2019 lagen Bewertungen zu 465 Personen vor (Antwort
zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/10856, allerdings ohne Aufschlüsselung
der Risikogruppen).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen mit
dem Instrument RADAR-iTE bewertet worden, und wie viele hiervon
wurden jeweils als moderates, auffälliges und hohes Risiko eingestuft?
Bei wie vielen Personen wurde empfohlen, auf eine zukünftige Anwendung
von RADAR-iTE zu verzichten?
2. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, wie viele
Bewertungen (bitte möglichst nach moderat, auffällig und hoch aufgliedern) jeweils
pro Bundesland bzw. vom Bundeskriminalamt (BKA) vorgenommen
wurden?
3. Bei wie vielen Personen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die
Bewertung gegenwärtig in Bearbeitung, und welche Angaben kann sie dazu
machen, welchen zeitlichen Aufwand eine solche Bearbeitung bis zur
Risikoeinschätzung verursacht?
4. Wer (Landeskriminalämter – LKA oder BKA) ist für die Bewertung von
Personen zuständig, die sich im Ausland aufhalten?
5. Kann die Bundesregierung konkrete Angaben machen zur Frage, wie viele
der Eingeschätzten sich gegenwärtig jeweils in Haft oder im Ausland
befinden, und falls nicht, kann sie eine grobe Einschätzung hierzu übermitteln
(soweit möglich, bitte nach moderatem, auffälligem und hohem Risiko
untergliedern)?
6. Kann die Bundesregierung konkrete Angaben machen zur Frage, wie viele
der Eingeschätzten in der Vergangenheit mutmaßlich zwecks Unterstützung
einer terroristischen Vereinigung in das irakisch-syrische Kriegsgebiet
gereist sind (soweit möglich, bitte nach Risikogruppen moderat, auffällig und
hoch untergliedern)?
7. Wie viele der als Risiko eingestuften Personen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen
a) eines Gewaltdeliktes oder
b) einer politisch motivierten Straftat
vorbestraft (Doppelnennungen bitte kenntlich machen), und welche Rolle
spielt es für die Risikobewertung, ob eine Person rechtskräftig verurteilt ist
oder nicht, bzw. von einem Vorwurf rechtskräftig freigesprochen wurde?
8. Zu wie vielen der bewerteten Personen wurden Besprechungen der AG
Risikomanagement durchgeführt (bitte nach den unterschiedlichen
Risikobewertungen aufgliedern)?
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (beispielsweise aus den AG-
Besprechungen) darüber, inwiefern die jeweils zuständigen Länder
tatsächlich polizeiliche Maßnahmen gegen die eingestuften Personen durchführen?
10. Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei jenen Personen,
die bislang als Risiko eingestuft wurden, durch polizeiliche Beobachtung
oder andere Erkenntnisse die Einschätzung bestätigt, dass die Personen
tatsächlich ein Risiko darstellen?
Wie viele dieser Personen wurden wegen Vorbereitung oder Durchführung
von Gewalttaten mittlerweile festgenommen?
Wie viele haben sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden an
politisch motivierten Straftaten beteiligt?
Wie viele sind in die islamistische Szene eingebunden?
11. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere
individuelle Risikoanalysen erstellt, und mit welchem Ergebnis, und aufgrund
welcher Erkenntnisse oder Kriterien?
12. Wie viele der als Risiko eingestuften Personen sind in der Antiterrordatei
gespeichert?
In welchen anderen Polizeidateien mit Bezug auf politisch motivierte Delikte
sind diese Personen gespeichert?
Zu wie vielen der gespeicherten Personen sind dort Hinweise auf
Gewaltbereitschaft hinterlegt?
13. Inwiefern (bitte wenn möglich konkrete Zahlen angeben) beruht die
Risikobewertung nach Kenntnis der Bundesregierung auch auf Informationen
inoder ausländischer Geheimdienste?
Inwiefern (bitte wenn möglich konkrete Zahlen angeben) werden zu als
Risiko eingestuften Personen nach der Bewertung weitere Informationen von
ausländischen Polizei- oder Geheimdiensten oder dem Bundesamt für
Verfassungsschutz eingeholt?
14. Inwiefern hat sich die Bundesregierung damit auseinandergesetzt, dass
RADAR-iTE zwar eine bundesweit einheitliche Einschätzung zu einer
Person erlaubt, damit nach Ansicht der Fragesteller aber auch die Möglichkeit
besteht, dass Polizisten, die sich mit einer Person beschäftigen, sich weniger
auf ihre polizeiliche Expertise verlassen, sondern vorrangig darauf, was „das
System“ ihnen mitteilt?
Inwiefern hat sie sich damit auseinandergesetzt, dass eine Person, die
möglicherweise zu Unrecht als „Hochrisiko“ eingestuft wird, im Laufe
polizeilicher Kontrollen wegen dieser Einstufung weiteren oder aufwändigeren
polizeilichen Maßnahmen unterzogen wird?
15. In welchen zeitlichen Abständen (bitte ggf. Durchschnittswerte angeben)
werden die Risikoeinschätzungen überprüft bzw. neu vorgenommen, um ggf.
neu aufgetauchte belastende oder entlastende (bzw. risikomindernde oder -
steigernde) Hinweise berücksichtigen zu können, und welche Angaben kann
die Bundesregierung dazu machen, wie häufig es seit Einführung des
Systems zu Hoch- bzw. Herunterstufungen des zugeschriebenen Risikogrades
gekommen ist, bzw. wie häufig eine Person nicht mehr als Risiko eingestuft
worden ist?
16. Trifft es weiterhin zu, dass fast ausschließlich solche Personen mit dem
RADAR-iTE-Instrument bewertet werden, die als Gefährder oder Relevante
Person eingestuft sind, und wenn nicht, wie viele Personen waren nicht als
Gefährder oder Relevante Person eingestuft?
17. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum bei RADAR-iTE
verwendeten „Verrechnungsmodell“ (Antwort zu Frage 11c auf
Bundestagsdrucksache 18/13422) und seiner konkreten Funktionsweise machen?
Welche Stellen bei den Polizeibehörden sowie ggf. weitere Stellen waren in
die Entwicklung einbezogen?
In welcher Form werden die Ergebnisse dargestellt und gespeichert (bitte
auch Speicherort angeben)?
18. Trifft es zu, dass in Zusammenhang mit RADAR-iTE keine Algorithmen und
Programme verwendet werden, und falls doch, sind diese vom BKA selbst
entwickelt worden oder handelt es sich um das Produkt eines privaten
Unternehmens, und wenn ja, welches Unternehmen hat es entwickelt, und zu
welchem Preis?
Welches Programm wird im Rahmen von RADAR-iTE verwendet, und liegt
dem BKA der Quellcode dafür vollständig vor?
19. Inwiefern berücksichtigt das Instrument nicht nur im Ja-/Nein-/Keine-
ausreichenden-Informationen-Modus (vgl. Antwort zu Frage 11a auf
Bundestagsdrucksache 18/13422), ob bestimmte Merkmale (wie etwa verübte
Gewaltdelikte, psychische Auffälligkeiten usw.) vorliegen, sondern auch, zu
welchen Zeitpunkten diese auftraten?
Inwiefern differenziert das Instrument, ob eine Person erst vor kurzem bzw.
bereits vor mehr als einem Jahrzehnt ein Gewaltdelikt verübt hat?
20. Welche quantitativen und qualitativen Elemente enthält das
Verrechnungsmodell?
21. Welche Themenkomplexe enthält der Risikobewertungsbogen (bitte
vollständig angeben und voneinander abgrenzen)?
22. Wie viele und welche Merkmale werden diesen Themenkomplexen
zugeordnet (bitte vollständig angeben und voneinander abgrenzen)?
23. Welche Annahmen lagen der Auswahl der Themenkomplexe und Merkmale
zugrunde, und auf welcher theoretischen sowie empirischen Basis erfolgte
diese Auswahl?
24. Inwiefern enthält der Risikobewertungsbogen Angaben zu Ethnizität bzw.
Volkszugehörigkeit?
25. Inwiefern enthält der Risikobewertungsbogen Angaben zum Besuch
bestimmter, z. B. als salafistisch bekannter Moscheen?
26. Inwiefern enthält der Risikobewertungsbogen Angaben zu geleistetem
Wehrdienst in deutschen oder ausländischen Streitkräften, und wie viele der
als Risiko Eingeschätzten (bitte nach Risikogruppen ausdifferenzieren)
haben Wehrdienst in der Bundeswehr geleistet?
27. Welche konkreten polizeilichen Erfahrungswerte hinsichtlich des Nutzens
sowie hinsichtlich der Risiken bei der Nutzung von RADAR-iTE sind der
Bundesregierung bislang bekannt geworden, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?
Hält sie eine Erweiterung des Instruments bzw. seine Anwendung auf
Rechtsextremisten für angezeigt (bitte begründen, falls nicht), und falls ja,
inwiefern wäre hierfür eine mehr als geringfügige Änderung der Methodik
notwendig, und bis wann soll diese erfolgen?
28. Für welchen Zeitpunkt ist eine Evaluation des Instruments vorgesehen, und
wann soll das Ergebnis vorliegen?
29. Inwiefern ist es möglich und Praxis, Korrelationen zwischen den von
RADAR-iTE bewerteten Risikopersonen und den im Rahmen des
achtstufigen BKA-Prognosemodells beschriebenen Wahrscheinlichkeiten eines
potentiellen Schadeneintritts herzustellen, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung daraus?
30. Werden die Ergebnisse der Risikoeinschätzung in einer gemeinsamen Datei
gespeichert, und wenn ja, in welcher (bitte Dateinamen angeben), wer führt
diese, und auf welcher Rechtsgrundlage?
Welche Behörden sind eingabe- und leseberechtigt?
31. Ist weiterhin beabsichtigt, bis Anfang 2020 das Projekt RISKANT zu starten
sowie in dessen Rahmen eine Datenbank einzurichten, und wenn ja, wie soll
diese Datenbank ausgestaltet sein (bitte vorgesehene Daten sowie Lese- und
Schreibberechtigungen nennen)?
32. Wie soll die „einzelfallorientierte Bedrohungsbeurteilung“ im Rahmen von
RISKANT ausgestaltet werden?
a) Welche über den Risikobewertungsbogen hinausgehenden Informationen
sollen hierin einfließen?
b) Inwiefern soll die einzelfallorientierte Bedrohungsbeurteilung ebenfalls
automatisiert bzw. über einen Algorithmus oder ein Verrechnungsmodell
erstellt und standardisiert wiedergegeben werden?
c) Welche Angaben soll sie enthalten?
d) Sofern für RISKANT eine Software entwickelt wird, zu welchem Preis,
wer genau ist Auftraggeber, und werden der Bundesregierung
Algorithmus und Quellcode vorliegen?
33. Welche Rolle spielt das österreichische Bundesamt für Verfassungsschutz
und Terrorismusbekämpfung (BVT), das ein „assoziierter Partner“ des
RISKANT-Projektes ist (vgl. www.sifo.de/files/Projektumriss_RISKANT.
pdf), bei der Auftragsvergabe, -beschreibung und später bei der Umsetzung?
Welchen Beitrag hat das BVT zur Projektierung geleistet?
Warum ist das BVT mit seinen geheimdienstlichen Kompetenzen in einem
Projekt, das laut Bundesregierung ein rein polizeibezogenes ist (vgl. Antwort
zu Frage 1a auf Bundestagsdrucksache 18/13422), involviert?
Berlin, den 30. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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