[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12433
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas L. Kemmerich, Michael Theurer, Renata Alt,
Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Ablauf von Bestandsschutzregelungen in der Arbeitsstättenverordnung
Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) sieht
in § 8 Übergangsvorschriften für ältere Arbeitsstätten vor. Diese werden zum
31. Dezember 2020 auslaufen und die Regelungen für betroffene Unternehmen
wegfallen. Bestandsschutzregelungen können dabei helfen, bestehende
Unternehmen zu erhalten und von Kosten zu entlasten. Auf der anderen Seite besteht die
Befürchtung, dass hierdurch Vorteile für etablierte Unternehmen gegenüber
Unternehmensneugründungen entstehen. Im Bereich der Nachfolgen und
Übernahmen kann das Wegfallen von Bestandsschutzregelungen zu erheblichen
Investitionen führen, welche Übergaben erschweren und somit den Erhalt eines ganzen
Betriebes gefährden können. Solche Umstände haben dementsprechend auch
Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehungsweise
auf den gesamten Arbeitsmarkt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung die Frist in § 8 ArbStättV zu verlängern, und wenn
ja, bis wann?
Sollte sich die Bundesregierung gegen eine Verlängerung aussprechen,
womit begründet sie dies?
2. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl an
Unternehmen und Arbeitsstätten, welche noch unter § 8 Absatz 1 Nummer 1
und § 8 Absatz 1 Nummer 2 der ArbStättV fallen?
3. Welche Kosten würden nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer
Anpassung dieser Arbeitsstätten an die ArbStättV anfallen?
4. Wie viele Arbeitsstätten, welche ehemals unter § 8 fielen, wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 jährlich an die ArbStättV
angepasst?
5. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen eine Anpassung an die
ArbStättV baulich nicht möglich ist?
Wie viele solcher Fälle gibt es in Deutschland, und welche Empfehlungen
gibt die Bundesregierung diesen Unternehmen?
6. Bestehen Programme zur Unterstützung von Unternehmen auf Bundesebene,
welche die Anpassung älterer Betriebsstätten an die ArbStättV zum Ziel
haben?
Wenn nein, gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, solche
Programme einzuführen?
Wenn nein, warum?
7. Können nach Einschätzung der Bundesregierung Unternehmensnachfolgen
durch den Wegfall von Bestandsschutzverordnungen gefährdet werden?
Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dies zu
verhindern?
8. Wurde im Ausschuss für Arbeitsstätten des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales die Thematik des Fristablaufs der Übergangsregelung bereits
behandelt?
Wenn ja, welche Empfehlungen wurden hierbei ausgesprochen?
Wenn nein, warum nicht?
9. Welche befristeten Übergangs- und Bestandsschutzregelungen für
Unternehmen bestehen neben der in § 8 ArbStättV dargelegten Regelung auf
Bundesebene?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
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