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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Einsatz von Drohnen im Weinbau: Potenziale und rechtliche Rahmenbedingungen
(insgesamt 10 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
02.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1245016.08.2019
Einsatz von Drohnen im Weinbau: Potenziale und rechtliche Rahmenbedingungen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12450
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker,
Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Einsatz von Drohnen im Weinbau: Potenziale und rechtliche Rahmenbedingungen
Unbemannte Luftfahrzeuge, sogenannte Drohnen, kommen in der Landwirtschaft
bereits im klassischen Ackerbau vermehrt zum Einsatz. So setzt einer Umfrage
des Digitalverbandes Bitkom in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Bauernverband zufolge fast jeder zehnte Landwirt (9 Prozent) Drohnentechnik ein, wobei
die Anwendungsgebiete vielfältig sind. Mittels Drohnen als Trägersysteme für
hochauflösende Kamera- und Sensortechnik können beispielsweise
Pflanzenbestände aus der Luft auf ihren Nährstoffbedarf und eventuell auftretende
Krankheiten untersucht werden. Es ergeben sich durch mögliche Einsparungen von
Dünge- und Pflanzenschutzmitteln ökonomische, aber vor allem auch
ökologische Vorteile. Auch im Weinbau dienen Drohnen mit speziellen Kamerasystemen
der Bewertung der Pflanzenvitalität und der Identifizierung von Krankheiten,
Nährstoffmangel und Faktoren wie Trockenstress und Schädlingsbefall. Eine
besondere Herausforderung im Weinbau stellt das Wirtschaften in Steillagen dar, in
denen ein Maschineneinsatz oftmals nicht möglich ist. Der Steillagenweinbau ist
nicht nur aufgrund des einmaligen Ökosystems von großer Bedeutung. Diese
Kulturlandschaft in den zahlreichen Weinanbaugebieten in Deutschland ist zudem
auch kulturell wertvoll. Die Bewirtschaftung dieser oftmals nicht vollständig
erschlossenen Weinbausteillagen erfolgt unter hoher Arbeitsbelastung bei Pflege
und Bewirtschaftung mit bis zu 1 500 Arbeitsstunden/ha, wodurch der Erhalt von
Steillagenflächen stark gefährdet ist. Besonders aufwändig ist dabei die händische
Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. Bislang ist der Einsatz von
Hubschraubern zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Steillagen oftmals die einzige
Alternative, da durch eine starke Hangneigung konventionelle Weinbaugeräte
nicht zum Einsatz kommen können. Die Pflanzenschutzmittelapplikation mit
Hilfe von Hubschraubern ist bislang nur durch Ausnahmen möglich, denn
grundsätzlich ist eine Ausbringung mittels Luftfahrzeugen nicht gestattet. Die
Hubschraubereinsätze bringen jedoch verschiedene Probleme mit sich. Tiefere
Überflüge in schwierigem Terrain bergen Gefahren, durch Lärmbelästigung von
Anwohnern kommt es vielerorts zu Konflikten und trotz der Einhaltung von genauen
Auflagen kann es durch die wenig zielgenaue Ausbringung zu einer Abdrift von
Pflanzenschutzmitteln kommen. Die Drohnentechnik macht die parzellengenaue
Applikation von Pflanzenschutzmitteln im Weinberg möglich. Zudem können die
aufgewendeten Arbeitsstunden und die körperlichen Belastungen im
Steillagenweinbau verringert werden. Somit kann durch den Einsatz von Drohnen die
Bewirtschaftung attraktiver gestaltet und sicherer gemacht werden, wodurch zum
Erhalt der Steillagen beigetragen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viel Hektar werden in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
im Steillagenweinbau bewirtschaftet (bitte je Bundesland angeben)?
2. Wie entwickelte sich der Steillagenweinbau innerhalb der letzten 20 Jahre
nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte die in Steillagen bewirtschafteten
Flächen je Jahr und Bundesland angeben)?
3. Welche ökonomische und kulturelle Bedeutung hat der Steillagenweinbau
nach Einschätzung der Bundesregierung?
4. Für welchen Flächenumfang wurden in den Jahren 2018 und 2019 nach
Kenntnis der Bundesregierung Genehmigungen für eine
Pflanzenschutzmittelapplikation per Hubschrauber erteilt?
5. Mit welchen Bundesmitteln werden Projekte und Untersuchungen zum
Einsatz von Drohnen zur Applikation von Pflanzenschutzmitteln derzeit
gefördert?
6. Welche Erkenntnisse aus Forschungsprojekten und Praxistests in Bezug auf
eine mögliche Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln durch
Drohneneinsatz im Weinbau liegen der Bundesregierung vor?
7. Welche Erkenntnisse aus Abdriftversuchen bei einer Applikation von
Pflanzenschutzmitteln durch Drohnen im Weinbau liegen der Bundesregierung
vor, und wie werden diese im Vergleich zu einer Applikation mittels
Hubschrauber bewertet?
8. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen regeln derzeit die
Pflanzenschutzmittelapplikation mittels Fluggeräten nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte detailliert nach Pflanzenschutzgesetz, Luftfahrtgesetz und
Drohnenverordnung angeben)?
9. Welche gesetzgeberischen Kompetenzen, um den Einsatz von Drohnen für
die Pflanzenschutzmittelapplikation zu ermöglichen, obliegen nach Kenntnis
der Bundesregierung dem Bund?
10. Welche Bundesländer signalisieren nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits die Bereitschaft, den Einsatz von Drohnen im Weinbau innerhalb ihrer
Kompetenz zu ermöglichen und voranzutreiben?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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