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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Unterhaltsvorschuss (UhVorschG)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

09.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1246116.08.2019

Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Unterhaltsvorschuss (UhVorschG)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12461 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Martin Sichert, Jörg Schneider, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Unterhaltsvorschuss Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) stellt eine besondere Sozialleistung für Kinder und ihre alleinerziehenden Elternteile dar, die weitgehend unabhängig vom Einkommen der Alleinerziehenden gezahlt wird. Die Leistung soll Alleinerziehenden und ihren Kindern in Situationen helfen, in denen die Alleinerziehenden den Alltag, die Betreuung und die Erziehung ihrer Kinder weitgehend allein bewältigen und sich um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche kümmern müssen. Die Leistung nach dem UhVorschG bezweckt, einen (teilweisen) Ausgleich für die Mehrfachbelastung des betreuenden Elternteils zu gewähren, der neben seiner eigenen Unterhaltsverpflichtung den ausbleibenden Barunterhalt des anderen Elternteils abzudecken hat, zumal die Betroffenen in aller Regel auch für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen müssen (https://bit.ly/2OddpHe). Im Zuge der Reform des UhVorschG zum 1. Juli 2017 wurden die Leistungen nach dem UhVorschG ausgeweitet. Das ebenso intendierte Ziel einer Verbesserung des Rückgriffs auf Unterhaltsschuldner und Unterhaltsschuldnerinnen konnte nach Ansicht der Fragesteller bisher allerdings nicht erreicht werden (https://bit.ly/2Gq0QC2). Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4019 geht hervor, dass im Zeitraum von 2012 bis 2017 die Rückgriffquoten im Bundesdurchschnitt von 21 Prozent (2012) auf 19 Prozent (2017) gesunken sind. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Empfänger von Leistungen nach dem UhVorschG in den letzten fünf Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland – ausweisen)? 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für Leistungen nach dem UhVorschG in den letzten fünf Jahren und im ersten Halbjahr 2019 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 angeben sowie differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)? 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem Rückgriff bzw. Vollzug des UhVorschG in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 angeben sowie differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)? 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl unterhaltspflichtiger Elternteile, die keinen Unterhalt zahlen, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland – ausweisen)? 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückgriffquote im Rahmen des UhVorschG-Vollzugs in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte auch die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 angeben, sowie differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Leistungen nach dem UhVorschG an der Gesamtunterhaltsschuld, die im Zuge des Rückgriffs auf den unterhaltspflichtigen Elternteil erfolgreich beigetrieben werden konnten (bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen jener nach dem UhVorschG anspruchsberechtigten Kinder (Kindeseinkommen) in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland – ausweisen)? 8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen der nicht das Kind betreuenden unterhaltspflichtigen Elternteile in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland – ausweisen)? 9. Wie viele der aktuell unterhaltspflichtigen Elternteile, die gegenwärtig keinen Unterhalt zahlen, könnten aufgrund wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bzw. unterhaltsrelevantem Einkommen nach Kenntnis der Bundesregierung Unterhalt zahlen (bitte die absoluten und relativen Zahlen für das Jahr 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die an Leistungsberechtige nach dem UhVorschG ausgezahlten Unterhaltsvorschussbeträge in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Haushaltsgröße und Kinderzahl, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl jener Leistungsfälle nach dem UhVorschG, bei denen der Kindsvater unbekannt ist bzw. keine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU- Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 12. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Unterhaltsrückstande in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen, von denen auch nach Ergreifen von Beitreibungsmaßnahmen keine Unterzahlungen eingefordert werden konnten (Ausfallleistung), in den letzten fünf Jahren entwickelt, und wie hoch ist deren Anteil an der Gesamtheit der nach dem UhVorschG unterhaltspflichtigen Elternteile (bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von Leistungsfällen nach dem UhVorschG, bei denen die Rückgriffsbemühungen wiederholt negativ bzw. ohne Zahlungen verliefen oder bei denen dauerhaft keine Rückgriffsmöglichkeit besteht, in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte die absoluten und relativen Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland – ausweisen)? 15. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt die vollständige Beitreibung bzw. Rückzahlung von nach dem UhVorschG rückständigen Unterhaltsleistungen (bitte die Fristen für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 16. Welche Kosten verursacht nach Kenntnis der Bundesregierung der Rückgriff auf Leistungen nach dem UhVorschG (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 angeben; sowie differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)? 17. Bei wie vielen Leistungsfällen nach dem UhVorschG wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Rückgriff bzw. die Verfolgung von Ansprüchen gegenüber unterhaltspflichtigen Elternteilen im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in den letzten fünf Jahren verzichtet (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 18. Wie viele Verurteilungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren und im ersten Halbjahr 2019 (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8- Asylherkunftsland – ausweisen)? 19. Wie viele der in Frage 18 erfragten Verurteilungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren verjährt (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben)? 20. Bei wie vielen Fällen von Verletzungen der Unterhaltspflicht nach § 170 Absatz 1 StGB kam es seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung zu Fahrverboten bzw. dem Entzug des Führerscheins von Unterhaltsverweigerern (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2017 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern ausweisen)? 21. Realisiert die Bundesregierung gegenwärtig konkrete Maßnahmen im Sinne einer effektiveren Gestaltung von Rückgriffsbemühungen zur Erlangung besserer Rückgriffquoten? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sind das? b) Inwiefern spielen eine zentrale Rückgriffbearbeitung wie im Freistaat Bayern durch das Landesamt für Finanzen oder etwa die Einrichtung spezieller Agenturen zur Eintreibung des Unterhaltes nach dem Vorbild Großbritanniens hierbei eine Rolle? c) Wenn nein, warum wurden diese Maßnahmen nicht realisiert? 22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von nach dem UhVorschG anspruchsberechtigten Kindern entwickelt, deren betreuendes Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis gemäß Härtefallregelung, zum vorübergehenden Schutz, aufgrund Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt (bitte die absoluten Zahlen für die Jahre 2015 bis 2019 differenziert nach Bund, nach Ländern, nach neuen und alten Bundesländern angeben; sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Ausländer, EU-Ausländer sowie Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)? 23. Welche Daten werden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit Leistungen nach dem UhVorschG statistisch erhoben, und was ist die Rechtsgrundlage für die Erhebung? a) Zu welchen Stichtagen werden die Daten erhoben? b) Wann und wo werden die erhobenen Daten veröffentlicht? 24. Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Weisungen zur Erhebung von UhVorschG-Daten? Wenn ja, wann wurden die Weisungen erlassen, und welche sind das? Berlin, den 29. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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