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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

02.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1246216.08.2019

Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12462 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, René Springer, Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation Zum Thema Rente hat sich nach Ansicht der Fragesteller ins kollektive Gedächtnis der Bürger ein Satz eingebrannt: „Die Rente ist sicher“. Dieser Leitsatz geht auf Norbert Blüm, den früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, im Wahlkampf 1986 und in der Bundestagesdebatte zur Rentenreform vom Oktober 1997 zurück (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/40879998_ kw41_rente_kalenderblatt-209618). Eine Generation später sind nach Ansicht der Fragesteller viele Bürger schwer verunsichert: Das Rentenniveau der umlagebasierten gesetzlichen Rentenversicherung (Säule I der Altersvorsorge) ist abgesunken und sinkt immer weiter ab (www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/ Rente/_%20rentenniveau/rentenniveau.html). Die sonstige Altersvorsorge ist häufig auf ganz verschiedene Vorsorgeformen wie die betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorge verteilt (Säule II und III), dabei ist es nach Ansicht der Fragesteller jedoch unsicher, ob die Zusagen eingehalten werden können. Die anhaltende Nullzinsphase lässt das Vertrauen der Bürger in alte Gewissheiten schwinden (www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article191007621/Zinssatz-Nie-wieder- Zinsen.html). Aus Sicht der Bürger gibt es ein großes Interesse an einer frühzeitigen, verständlichen und realistischen Darstellung des zu erwartenden Ruhestandseinkommens (vgl. BMAS Forschungsbericht 527/Z vom März 2019, S. 7, www.bundesfinanz ministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/2019-04-02- BMAS-Anlage-Forschungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auf der Basis dieser Informationen sind den Bürgern nach Ansicht der Fragesteller dann auch rationale Vorsorgeentscheidungen möglich. Ein einfacher, niederschwelliger und jederzeit verfügbarer digitaler Zugang zur Vorsorgeinformation erscheint nach Ansicht der Fragesteller erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt bereits regelmäßig in Papierform Renteninformationen an alle Rentenbezugsberechtigten (vgl. § 109 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109. html); jährlich werden etwa 30,8 Millionen Mitteilungen versandt (www. deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/252180/publicationFile/ 57896/die_renteninformation_mehr_wissen.pdf). Ähnlich verfahren die berufsständischen Versorgungswerke. Diese Informationen erreichen aber eben nicht alle künftigen Rentner, beinhalten nur einen Teil des künftigen Ruhestandseinkommens, und es ist nach Ansicht der Fragesteller kein jederzeitiger digitaler Zugang möglich. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Einführung einer säulenübergreifenden Renteninformation unter der Aufsicht des Bundes vorgesehen (vgl. Koalitionsvertrag, RN 4282 f.). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat dann im März 2019 ein Konzeptionsgutachten zur säulenübergreifenden Vorsorgeinformation veröffentlicht (vgl. Forschungsbericht 527, www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/ fb527-konzeptionelle-grundlagen-fuer-saeulenuebergreifende-altersvorsorge information.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auf der Informationsveranstaltung der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG) vom 25. Juni 2019 zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (https:// gvg.org/wp-content/uploads/2019/06/190625_PM-T%C3%BCVi.pdf) wurde durch den Staatsekretär Dr. Rolf Schmachtenberg die Vorlage eines Gesetzesentwurfes bis zum Ende des Jahres 2019 und die Einrichtung einer „Plattform“ bis 2023 angekündigt. Es zeichnen sich nach Ansicht der Fragesteller Probleme ab, wie die notwendigen Informationen datenschutzgerecht zusammengeführt und den Versicherten übermittelt werden können. So ist etwa die Verwendung der Steueridentifikationsnummer (vgl. § 139b der Abgabenordnung, www.gesetze-im-internet.de/ao_ 1977/__139b.html), als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal aus Datenschutzgründen derzeit nicht möglich. Insofern ist eine zeitnahe Umsetzung des angekündigten Vorhabens derzeit aus Sicht der Fragesteller nicht zu erwarten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welcher Zeitplan besteht nach Kenntnis der Bundesregierung und aus Sicht des BMAS für die Einführung einer trägerübergreifenden Vorsorgeinformation für die im Konzeptpapier vom März 2019 angeführten Entwicklungsphasen? 2. Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten des BMAS und nach den bisherigen Planungen frühestens mit dem Release einer ersten Beta- Version der Software zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation gerechnet werden? 3. Welche Finanzierung bzw. Kostentragung wird von Seiten der Bundesregierung für die Entwicklung und den laufenden Betrieb des Projektes einer trägerübergreifenden Vorsorgeinformation favorisiert, und mit welchen Kosten, insbesondere für den Bund, ist dabei jeweils zu rechnen? 4. Wie könnten nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung der Steueridentifikationsnummer als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal und der Datenschutz bzw. das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Übereinstimmung gebracht werden? a) Welche Voraussetzungen müssen dazu herbeigeführt werden? b) Oder bleibt aus Sicht der Bundesregierung eine Verwendung der Steueridentifikationsnummer als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal auch weiterhin ausgeschlossen? 5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung in technischer Hinsicht eine Verwendung der Rentenversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal möglich, etwa in Hinblick auf eine ausreichende Anzahl an eindeutigen Kennzeichen (83 Millionen), der Vermeidung von Dubletten usw.? 6. Ist nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der strengen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine Verwendung der Rentenversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal möglich, auch wenn sie persönliche Angaben des Versicherten enthält? 7. Falls weder die Steueridentifikationsnummer noch die Rentenversicherungsnummer für die trägerübergreifende Vorsorgeinformation verwendet werden können, wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein leichter und niederschwelliger Zugang zu den Vorsorgeinformationen gewährleistet werden, wenn nun eventuell noch ein weiteres Kennzeichen bzw. eine weitere Identifikationsnummer erforderlich ist, und dieses dann neben die bereits dem Bürger zugeordneten Kennzeichen tritt, wie zum Beispiel die Steueridentifikationsnummer, die Steuernummer für die Einkommensteuer, die Rentenversicherungsnummer, die Krankenversicherungsnummer, die Personalausweisnummer und die Reisepassnummer? 8. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer Gestaltung der Vorsorgeinformation, bei der sich anfänglich – unter Nutzung der angestrebten Plattform – auf die Renteninformationen der DRV beschränkt wird, und dann schrittweise weitere Vorsorgeinformationen eingespeist werden? 9. Welche sonstigen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um vor dem Jahr 2023 einen einfachen digitalen Zugang zu den Vorsorgeinformationen, ggf. anfänglich in beschränkter Form, zu ermöglichen? Berlin, den 1. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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