Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Datum
02.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1246216.08.2019
Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12462
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Martin Sichert, René Springer,
Sebastian Münzenmaier und der Fraktion der AfD
Mehr Klarheit mit der trägerübergreifenden Vorsorgeinformation
Zum Thema Rente hat sich nach Ansicht der Fragesteller ins kollektive
Gedächtnis der Bürger ein Satz eingebrannt: „Die Rente ist sicher“. Dieser Leitsatz geht
auf Norbert Blüm, den früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung,
im Wahlkampf 1986 und in der Bundestagesdebatte zur Rentenreform vom
Oktober 1997 zurück (www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/40879998_
kw41_rente_kalenderblatt-209618).
Eine Generation später sind nach Ansicht der Fragesteller viele Bürger schwer
verunsichert: Das Rentenniveau der umlagebasierten gesetzlichen
Rentenversicherung (Säule I der Altersvorsorge) ist abgesunken und sinkt immer weiter ab
(www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/Allgemeines/FAQ/
Rente/_%20rentenniveau/rentenniveau.html). Die sonstige Altersvorsorge ist
häufig auf ganz verschiedene Vorsorgeformen wie die betriebliche Altersvorsorge
und private Vorsorge verteilt (Säule II und III), dabei ist es nach Ansicht der
Fragesteller jedoch unsicher, ob die Zusagen eingehalten werden können. Die
anhaltende Nullzinsphase lässt das Vertrauen der Bürger in alte Gewissheiten
schwinden (www.welt.de/wirtschaft/bilanz/article191007621/Zinssatz-Nie-wieder-
Zinsen.html).
Aus Sicht der Bürger gibt es ein großes Interesse an einer frühzeitigen,
verständlichen und realistischen Darstellung des zu erwartenden Ruhestandseinkommens
(vgl. BMAS Forschungsbericht 527/Z vom März 2019, S. 7, www.bundesfinanz
ministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/2019-04-02-
BMAS-Anlage-Forschungsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auf der
Basis dieser Informationen sind den Bürgern nach Ansicht der Fragesteller dann
auch rationale Vorsorgeentscheidungen möglich. Ein einfacher,
niederschwelliger und jederzeit verfügbarer digitaler Zugang zur Vorsorgeinformation erscheint
nach Ansicht der Fragesteller erforderlich.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt bereits regelmäßig in
Papierform Renteninformationen an alle Rentenbezugsberechtigten (vgl. § 109 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__109.
html); jährlich werden etwa 30,8 Millionen Mitteilungen versandt (www.
deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/252180/publicationFile/
57896/die_renteninformation_mehr_wissen.pdf). Ähnlich verfahren die
berufsständischen Versorgungswerke. Diese Informationen erreichen aber eben nicht
alle künftigen Rentner, beinhalten nur einen Teil des künftigen
Ruhestandseinkommens, und es ist nach Ansicht der Fragesteller kein jederzeitiger digitaler
Zugang möglich.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist die Einführung einer
säulenübergreifenden Renteninformation unter der Aufsicht des Bundes vorgesehen
(vgl. Koalitionsvertrag, RN 4282 f.). Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) hat dann im März 2019 ein Konzeptionsgutachten zur
säulenübergreifenden Vorsorgeinformation veröffentlicht (vgl. Forschungsbericht 527,
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/Forschungsberichte/
fb527-konzeptionelle-grundlagen-fuer-saeulenuebergreifende-altersvorsorge
information.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Auf der
Informationsveranstaltung der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG)
vom 25. Juni 2019 zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation (https://
gvg.org/wp-content/uploads/2019/06/190625_PM-T%C3%BCVi.pdf) wurde durch
den Staatsekretär Dr. Rolf Schmachtenberg die Vorlage eines Gesetzesentwurfes
bis zum Ende des Jahres 2019 und die Einrichtung einer „Plattform“ bis 2023
angekündigt.
Es zeichnen sich nach Ansicht der Fragesteller Probleme ab, wie die notwendigen
Informationen datenschutzgerecht zusammengeführt und den Versicherten
übermittelt werden können. So ist etwa die Verwendung der
Steueridentifikationsnummer (vgl. § 139b der Abgabenordnung, www.gesetze-im-internet.de/ao_
1977/__139b.html), als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal aus
Datenschutzgründen derzeit nicht möglich. Insofern ist eine zeitnahe Umsetzung des
angekündigten Vorhabens derzeit aus Sicht der Fragesteller nicht zu erwarten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welcher Zeitplan besteht nach Kenntnis der Bundesregierung und aus Sicht
des BMAS für die Einführung einer trägerübergreifenden
Vorsorgeinformation für die im Konzeptpapier vom März 2019 angeführten
Entwicklungsphasen?
2. Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten des BMAS und
nach den bisherigen Planungen frühestens mit dem Release einer ersten Beta-
Version der Software zur trägerübergreifenden Vorsorgeinformation
gerechnet werden?
3. Welche Finanzierung bzw. Kostentragung wird von Seiten der
Bundesregierung für die Entwicklung und den laufenden Betrieb des Projektes einer
trägerübergreifenden Vorsorgeinformation favorisiert, und mit welchen
Kosten, insbesondere für den Bund, ist dabei jeweils zu rechnen?
4. Wie könnten nach Auffassung der Bundesregierung die Verwendung der
Steueridentifikationsnummer als trägerübergreifendes
Identifikationsmerkmal und der Datenschutz bzw. das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung in Übereinstimmung gebracht werden?
a) Welche Voraussetzungen müssen dazu herbeigeführt werden?
b) Oder bleibt aus Sicht der Bundesregierung eine Verwendung der
Steueridentifikationsnummer als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal
auch weiterhin ausgeschlossen?
5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung in technischer Hinsicht eine
Verwendung der Rentenversicherungsnummer der Deutschen
Rentenversicherung als trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal möglich, etwa in
Hinblick auf eine ausreichende Anzahl an eindeutigen Kennzeichen (83
Millionen), der Vermeidung von Dubletten usw.?
6. Ist nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der strengen
datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine Verwendung der
Rentenversicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung als
trägerübergreifendes Identifikationsmerkmal möglich, auch wenn sie persönliche Angaben
des Versicherten enthält?
7. Falls weder die Steueridentifikationsnummer noch die
Rentenversicherungsnummer für die trägerübergreifende Vorsorgeinformation verwendet werden
können, wie kann nach Auffassung der Bundesregierung ein leichter und
niederschwelliger Zugang zu den Vorsorgeinformationen gewährleistet werden,
wenn nun eventuell noch ein weiteres Kennzeichen bzw. eine weitere
Identifikationsnummer erforderlich ist, und dieses dann neben die bereits dem
Bürger zugeordneten Kennzeichen tritt, wie zum Beispiel die
Steueridentifikationsnummer, die Steuernummer für die Einkommensteuer, die
Rentenversicherungsnummer, die Krankenversicherungsnummer, die
Personalausweisnummer und die Reisepassnummer?
8. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer
Gestaltung der Vorsorgeinformation, bei der sich anfänglich – unter Nutzung der
angestrebten Plattform – auf die Renteninformationen der DRV beschränkt
wird, und dann schrittweise weitere Vorsorgeinformationen eingespeist
werden?
9. Welche sonstigen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um vor dem
Jahr 2023 einen einfachen digitalen Zugang zu den Vorsorgeinformationen,
ggf. anfänglich in beschränkter Form, zu ermöglichen?
Berlin, den 1. August 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Aktuelle Preisentwicklung beim Zuckermarkt in Deutschland
AfD13.04.2026
Heizkostenkrisen, Zahlungsengpässe und mögliche Gefährdung der Wärmeversorgung in Wohnanlagen in Deutschland
AfD09.04.2026
Projektförderung, insbesondere Unterstützung der Opposition im Ausland, durch das Auswärtige Amt
AfD10.04.2026
Auslastung und Krisenresilienz der Bundeswehrkrankenhäuser
AfD15.04.2026