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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

04.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1249919.08.2019

Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12499 19. Wahlperiode 19.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD Entwicklungszusammenarbeit mit nichtstaatlichen Kooperationspartnern In dem im Jahr 2014 vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) veröffentlichten Strategiepapier „Strategie zur Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik der Post-2015-Welt“ betont das BMZ die Wichtigkeit der Zusammenarbeit mit sogenannten nichtstaatlichen Kooperationspartnern. Im Vorwort des Strategiepapers heißt es: „Die deutsche Entwicklungspolitik hat seit jeher aus ihrer engen Verbindung zur Zivilgesellschaft Kraft und Inspiration geschöpft. Ohne das große Engagement der Kirchen, der zahlreichen Nichtregierungsorganisationen und der vielen Ehrenamtlichen wäre Entwicklungspolitik nicht denkbar“ („Strategie zur Zusammenarbeit von Staat und Zivilgesellschaft in der Entwicklungspolitik der Post-2015-Welt“, S. 3, www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategie papiere/Strategiepapier343_05_2014.pdf). Auf der Netzpräsenz des BMZ heißt es zudem, „nichtstaatliche Akteure“ seien „wichtige Kooperationspartner“. Das BMZ werde „künftig noch stärker mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten und strategische Allianzen und Multiakteurspartnerschaften weiter vertiefen“ (www.bmz.de/de/ministerium/ziele/ 2030_agenda/deutscher_beitrag/deutschland/index.html). Allein in Deutschland gebe „es mehrere Tausend entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisationen – Fördervereine, Initiativgruppen, Aktionsbündnisse, Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise, Partnerschaftseinrichtungen, Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke und viele mehr“, so das BMZ auf seiner Netzseite. Die meisten dieser Organisationen seien „private, kirchliche oder politisch orientierte Träger von Programmen und Projekten der Entwicklungszusammenarbeit“. Die wichtigsten Arbeitsbereiche dieser Nichtregierungsorganisationen seien „die Armutsbekämpfung, die Förderung von Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, der Aufbau sozialer und institutioneller Strukturen, die Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe, der Umweltschutz sowie die entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit“ (www.bmz.de/de/ ministerium/wege/bilaterale_ez/akteure_ez/nros/index.html). Gleichzeitig berichtete „FOCUS ONLINE“ Anfang Dezember 2018 über Probleme bei der „Koordination zwischen den verschiedenen deutschen Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“. Diese habe sich „im Vergleich zu den Vorjahren sogar verschlechtert“ (www.focus.de/politik/ausland/ deutscheentwicklungshilfe-kaum-kontrollen-interner-bericht-prangert-an-wie- entwicklungsgelder-versickern_id_10020489.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen (NRO) arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit konkret zusammen (bitte vollständig benennen)? a) Welchen Trägern (kirchlich, politisch, privat) sind diese Organisationen zuzuordnen? b) Welchen Organisationsformen (Fördervereine, Initiativgruppen, Aktionsbündnisse, Arbeitsgemeinschaften, Solidaritätskreise, Partnerschaftseinrichtungen, Stiftungen, entwicklungspolitische Netzwerke, sonstige) sind die Organisationen jeweils zuzuordnen? c) Welchen Arbeitsbereichen widmen sich diese Organisationen jeweils schwerpunktmäßig (beispielsweise Armutsbekämpfung, Förderung von Meinungsbildungs- und Partizipationsprozessen, Aufbau sozialer und institutioneller Strukturen, Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe, Umweltschutz, entwicklungspolitische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit)? 2. Welche Projekte wurden in Kooperation mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit seit 2005 durchgeführt (bitte vollständig und abschließend nach Jahr der Bewilligung bzw. Beauftragung, Haushaltskapitel und Haushaltstitel, Projekttitel sowie ggf. Nennung des Regional- oder Globalvorhabens, Durchführer bzw. Förderungsempfänger, Partner der Durchführungsvereinbarung, Projektlaufzeit, Sektorenbereich i. S. v. Förderbereich – Förderbereichsschlüssel und DAC- 5-Code –, Summe der Zusage sowie tatsächliche Ausgaben bzw. Kosten und Einnahmen des jeweiligen Projekts, Eigenanteil der Partner, Auszahlungsmodalität, Zielsetzung mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahmen und deren Wirkungsweise anhand der jeweiligen, falls vorhandenen, Wirkungsmatrix zur Erreichung des Förderziels aufschlüsseln)? 3. Welchen Anteil hat nach Einschätzung der Bundesregierung die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen insgesamt an der Zielerreichung deutscher Entwicklungszusammenarbeit? 4. Mit welchen deutschen Nichtregierungsorganisationen hat die Bundesregierung seit 2005 aus welchen Gründen die Zusammenarbeit aufgekündigt oder auslaufen lassen (bitte vollständig benennen und nach NRO und Gründen aufschlüsseln)? 5. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? 6. Wie evaluiert die Bundesregierung die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen speziell in Bezug auf die Stärkung der „Zivilgesellschaft“ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Transparenz der Arbeit von deutschen und ausländischen Nichtregierungsorganisationen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit? 8. Ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Aussage, es gebe ein Koordinationsproblem „zwischen den verschiedenen deutschen Organisationen, die in der Entwicklungshilfe aktiv sind“, nach Ansicht der Bundesregierung zutreffend? Wenn ja, was sind nach Meinung der Bundesregierung die Ursachen für die Koordinationsprobleme? Wenn nein, warum ist die Aussage nach Meinung der Bundesregierung unzutreffend, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Divergenz zwischen dem Artikel und ihrer Einschätzung? Berlin, den 29. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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