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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2019
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
18.09.2019
Aktualisiert
22.08.2022
BT19/1250219.08.2019
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12502
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut,
Amira Mohamed Ali, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic,
Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und
der Fraktion DIE LINKE.
Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand
30. Juni 2019
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und
Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten,
abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben
zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar,
weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 19/8258).
Am 2. November 2017 stellte auch das Statistische Bundesamt erstmalig ein
ausführliches Zahlenwerk zur Zahl der in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“
auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregister (AZR) vor (www.destatis.
de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_387_12521.html).
Als „Schutzsuchende“ gelten dem Statistischen Bundesamt anerkannte
Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend bei dieser statistischen
Erhebung ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“ für den Aufenthalt in
Deutschland. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Statistische
Bundesamt deshalb untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“
aufweisen, d. h. ob sie zuvor z. B. als Asylsuchende abgelehnt wurden. Sogenannte
Visa-Overstayers (ohne Geltendmachung einer Fluchtgeschichte) fallen damit
aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären
Aufenthaltstitel erhalten sollten. Solche Erfassungsunterschiede im Detail bewirken, dass das
Statistische Bundesamt für Ende 2016 auf eine Zahl von insgesamt 1,6 Millionen
Schutzsuchende in Deutschland kam, während die Gesamtzahl der Geflüchteten
auf Basis der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. für Ende 2016 bei 1,5 Millionen
lag (auch diese Zahl beinhaltet nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne,
sondern zudem Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären
Aufenthaltsstatus; jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Geflüchtete mit
einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes –
AufenthG – sind hierbei jedoch nicht enthalten). Das Statistische Bundesamt
erklärte, dass es zu 392 000 ausländischen Staatsangehörigen aufgrund
unvollständiger Angaben nicht habe ermitteln können, ob es sich um „Schutzsuchende“
handele oder nicht, zudem gebe es eine unbekannte Zahl mehrfach erfasster
Ausländerinnen und Ausländer. Für Ende 2018 nannte das Statistische Bundesamt
eine Zahl von insgesamt knapp 1,8 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland
(www.tagesschau.de/inland/schutzsuchende-deutschland-103.html). Aus der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8258 ließ sich ebenfalls
eine Gesamtzahl von knapp 1,8 Millionen Geflüchteten für Ende 2018 errechnen,
wenn auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4
AufenthG berücksichtigt werden.
Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten
mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus von über 1 Million auf unter 400 000
gesunken. Seit 2012 steigt diese Zahl infolge vieler Asylsuchender wieder an –
zuletzt jedoch nur noch geringfügig (vgl. insbesondere Bundestagsdrucksache
19/8258). Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und GFK-
Flüchtlinge) hatte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011
reduziert, vor allem infolge massenhafter Asyl-Widerrufe (über 70 000 im letzten
Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Insbesondere
Flüchtlinge aus Syrien sorgten dann für einen deutlichen Anstieg der Zahl anerkannter
Flüchtlinge in Deutschland auf fast 700 000 Ende 2018, über die Hälfte von ihnen
aus Syrien. Zudem hatten 227 000 Geflüchtete, ebenfalls vor allem aus Syrien,
einen so genannten subsidiären Schutzstatus. Knapp 97 000 Geflüchtete,
überwiegend aus Afghanistan, lebten Ende 2018 mit einem so genannten nationalen
Abschiebungsschutz in Deutschland.
Etwa 62 000 Personen verfügten Ende 2018 über eine Aufenthaltserlaubnis
infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1, § 104a,
§ 18a und § 25a und b AufenthG), knapp 54 000 wegen langjährigen Aufenthalts
und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und knapp 23 000
Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4
AufenthG). Etwa 8 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund
einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge
war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011
gesunken und stieg dann bis Ende 2016 auf über 725 000 an. Bis Ende 2018 ist die
Zahl der Geduldeten und Asylsuchenden wieder auf knapp 480 000
zurückgegangen.
Die Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zu ausreisepflichtigen
Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht, insbesondere im AZR geführte
Ausreisepflichtige ohne Duldung könnten das Land längst wieder verlassen haben,
viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725). 180 000 der Ende 2018 236 000
Ausreisepflichtigen verfügten nach Angaben des AZR über eine Duldung (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/8258), etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse,
wegen der Pflege von Angehörigen, wegen der Aufnahme einer Ausbildung,
wegen fehlender Reisedokumente oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im
Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. 40 Prozent der Duldungen
wurden aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asyl-Folgeanträgen der
Fall sein oder wenn Kernfamilienangehörige nicht abgeschoben werden dürfen.
Bei Ausreisepflichtigen ohne Duldung, Ende 2018 waren dies 51 525 Menschen,
darunter knapp 25 000 abgelehnte Asylsuchende, geht auch die Bundesregierung
davon aus, dass „eine nicht unerhebliche Zahl“ von ihnen „ohne Kenntnis der
Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“
(Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 22), ihre Zahl dürfte in der Realität mithin
kleiner sein, als es die Angaben des AZR vermuten lassen. Beim Duldungsgrund
„fehlende Reisedokumente“ wird nicht erfasst, ob den Betroffenen dieses Fehlen
von Reisedokumenten vorgeworfen werden kann, häufig ist das Fehlen von
Reisedokumenten auch nicht der ursächliche Grund, warum eine Abschiebung nicht
vollzogen wird (sondern z. B. die bedrohliche Lage im Herkunftsland, etwa in
Afghanistan). Bei Geduldeten aus den Westbalkan-Ländern fällt der
Duldungsgrund „fehlene Reisedokumente“ kaum ins Gewicht, hier geht es eher um
humanitäre, persönliche oder familiäre Duldungsgründe (vgl. Bundestagsdrucksache
19/8258, Antwort zu Frage 18). Wie viele Ausreisepflichtige bzw. Geduldete gar
nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren
und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und
wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge
(vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1
AufenthG) lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2
bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG
(internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den
Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die
Bundesländer?
4. Bei wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 benannten Personen
war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum
30. Juni 2019 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und Status differenzieren)?
5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach
aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den
15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach
§ 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder
weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern
und den Teilgruppen a, b und c in Ziffer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
Jahr 2019?
8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis
zum 30. Juni 2019 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern
differenzieren)?
9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach
§ 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter
18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach
§ 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder
eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4
AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im
Jahr 2019?
12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG
erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde?
14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten
Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von
ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte
differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt
wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach
Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren),
wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den
zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer
Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen
Status erstmalig im Jahr 2019?
18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf,
sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter –
0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis
59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten
Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der
genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG, differenziert nach
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele
von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder
unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt
erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle
durchschnittliche Gültigkeit?
21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK
anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt
seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten
diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2019
in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit
(bitte nach Geschlecht, Alter, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
23. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik
Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach
Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren,
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie
viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen
bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden
bis zum 30. Juni 2019 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch
Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht,
Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2019
mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte
nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr
oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der
Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
26. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2019 im Ausländerzentralregister
(AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine
Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren
hierunter, wie viele Ausreisepflichtige und wie viele abgelehnte
Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als
sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2019
vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter
über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs
Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
28. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2019 einen Antrag auf
Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den
Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG
lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach
Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert
nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von
ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019?
30. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2019 zur Festnahme
(mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte
differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit
mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und
den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und insbesondere
kenntlich machen, wie viele Ausschreibungen infolge einer Abschiebung bzw.
eines Wiedereinreiseverbots nach Asylablehnung als „offensichtlich
unbegründet“ bei Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat erfolgten), wie
viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2019 noch in Deutschland, und bei
wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2019?
31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3
oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG:
illegale Einreise bzw. Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni
2019 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch
in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17
oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren,
Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im ersten
Halbjahr 2019 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG
sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2019
noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12
AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger
als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern
differenzieren)?
b) Wie viele Personen wurden bis zum 30. Juni 2019 aufgegriffen, die über
keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw. Visum
abgelaufen war, und wie viele von ihnen stellen einen Asylantrag (bitte
differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten
Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17
oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)?
32. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni
2019 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von
ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte
Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach
Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus
erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts
(bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15
wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?
33. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR
insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es im Verlauf des Jahres 2019
gegeben, und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des
Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen sind infolgedessen
feststellbar (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725, bitte im Einzelnen und so
detailliert wie möglich auflisten), welche Tätigkeiten und Projekte hat
insbesondere der Beauftragte für Datenqualität im Jahr 2019 mit welchen Erfolgen
unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen
auflisten), und welche Mittel (personell, finanziell) stehen ihm hierzu zur
Verfügung (bitte darlegen)?
34. Welches Datenmaterial und welche neuen Erkenntnisse liegen infolge der
Zweiten Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung
vor, mit der unter anderem die Duldungsgründe differenzierter dargestellt
werden sollten (bitte so ausführlich und differenziert wie möglich darstellen
und konkrete Zahlenangaben insbesondere zu den unterschiedlichen
Duldungsgründen machen), wie bewertet die Bundesregierung diese neuen
Daten und Erkenntnisse, und welche weiteren Änderungen hält sie
gegebenenfalls für erforderlich, etwa hinsichtlich des Katalogs von insgesamt 13
Duldungsgründen, der von einem Expertenkreis zur AZR-Datenqualität von
Bund und Ländern im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im
Dezember 2017 entwickelt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat zur weiteren Verwendung zugeleitet wurde, und welche dieser
13 Duldungsgründe wurden aus welchen Gründen nicht bei Änderung der
AZRG-Durchführungsverordnung berücksichtigt?
35. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der
Vermerk im AZR, dass eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente erteilt
wurde, nicht den zwingenden Rückschluss zulässt, dass eine Abschiebung in
diesen Fällen kausal an fehlenden Reisedokumenten scheitert, weil etwa
Abschiebungen nach Afghanistan und Irak vor allem aufgrund der gefährlichen
Lage in diesen Ländern entsprechend politisch vereinbarter
Abschieberegelungen unterbleiben, und nicht, weil Reisedokumente fehlen würden, und
weil Abschiebungen in zahlreiche Länder, etwa die Westbalkanländer,
problemlos auch ohne Reisedokumente möglich sind, infolge entsprechender
Abkommen und Vereinbarungen mit diesen Ländern (bitte ausführen), und
inwieweit ist geplant, den Umstand, dass eine Abschiebung kausal an
fehlenden Reisedokumenten scheitert, im AZR abzubilden (bitte ausführen)?
36. Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde inzwischen geprüft, ob und
gegebenenfalls unter welchen Maßgaben Personen statistisch als freiwillig
ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“
einzutragen ist, und was ist diesbezüglich seit der Antwort zu Frage 35 auf
Bundestagsdrucksache 19/8258 geschehen (bitte darlegen und begründen)?
37. Wie viele nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte
Ausreisepflichtige ohne Duldung lebten Ende 2018 in Deutschland, und wie hoch
war dazu im Vergleich die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung nach
Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stand Ende 2018 (bitte jeweils
auch nach den Bundesländern auflisten)?
38. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland
zum 30. Juni 2019 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden einer
Erwerbstätigkeit nachgehen durften bzw. zu wie vielen dieser Personen jeweils ein
Erwerbstätigkeitsverbot vorlag (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern
auflisten)?
Berlin, den 1. August 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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