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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2019

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.09.2019

Aktualisiert

22.08.2022

BT19/1250219.08.2019

Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2019

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12502 19. Wahlperiode 19.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE. Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. Juni 2019 Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsbzw. Ablehnungsdaten. Zahlen zu aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Geflüchteten und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen schwerer verfügbar, weshalb die Fraktion DIE LINKE. sie seit dem Jahr 2008 regelmäßig erfragt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8321 und zuletzt Bundestagsdrucksache 19/8258). Am 2. November 2017 stellte auch das Statistische Bundesamt erstmalig ein ausführliches Zahlenwerk zur Zahl der in Deutschland lebenden „Schutzsuchenden“ auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregister (AZR) vor (www.destatis. de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_387_12521.html). Als „Schutzsuchende“ gelten dem Statistischen Bundesamt anerkannte Flüchtlinge genauso wie z. B. Asylsuchende, entscheidend bei dieser statistischen Erhebung ist die „Berufung auf humanitäre Gründe“ für den Aufenthalt in Deutschland. Bei vielen Kategorien humanitärer Aufenthaltstitel hat das Statistische Bundesamt deshalb untersucht, inwieweit die Personen eine „Asylhistorie“ aufweisen, d. h. ob sie zuvor z. B. als Asylsuchende abgelehnt wurden. Sogenannte Visa-Overstayers (ohne Geltendmachung einer Fluchtgeschichte) fallen damit aus dieser Statistik heraus, selbst wenn sie später einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten sollten. Solche Erfassungsunterschiede im Detail bewirken, dass das Statistische Bundesamt für Ende 2016 auf eine Zahl von insgesamt 1,6 Millionen Schutzsuchende in Deutschland kam, während die Gesamtzahl der Geflüchteten auf Basis der Anfrage der Fraktion DIE LINKE. für Ende 2016 bei 1,5 Millionen lag (auch diese Zahl beinhaltet nicht nur anerkannte Flüchtlinge im Rechtssinne, sondern zudem Asylsuchende, Geduldete und Geflüchtete mit einem humanitären Aufenthaltsstatus; jüdische Kontingentflüchtlinge und andere Geflüchtete mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – sind hierbei jedoch nicht enthalten). Das Statistische Bundesamt erklärte, dass es zu 392 000 ausländischen Staatsangehörigen aufgrund unvollständiger Angaben nicht habe ermitteln können, ob es sich um „Schutzsuchende“ handele oder nicht, zudem gebe es eine unbekannte Zahl mehrfach erfasster Ausländerinnen und Ausländer. Für Ende 2018 nannte das Statistische Bundesamt eine Zahl von insgesamt knapp 1,8 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland (www.tagesschau.de/inland/schutzsuchende-deutschland-103.html). Aus der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/8258 ließ sich ebenfalls eine Gesamtzahl von knapp 1,8 Millionen Geflüchteten für Ende 2018 errechnen, wenn auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 AufenthG berücksichtigt werden. Von 1997 bis 2011 war die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Geflüchteten mit unterschiedlichen Aufenthaltsstatus von über 1 Million auf unter 400 000 gesunken. Seit 2012 steigt diese Zahl infolge vieler Asylsuchender wieder an – zuletzt jedoch nur noch geringfügig (vgl. insbesondere Bundestagsdrucksache 19/8258). Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und GFK- Flüchtlinge) hatte sich von über 200 000 im Jahr 1997 auf 113 000 im Jahr 2011 reduziert, vor allem infolge massenhafter Asyl-Widerrufe (über 70 000 im letzten Jahrzehnt), aber auch durch Einbürgerungen und Ausreisen. Insbesondere Flüchtlinge aus Syrien sorgten dann für einen deutlichen Anstieg der Zahl anerkannter Flüchtlinge in Deutschland auf fast 700 000 Ende 2018, über die Hälfte von ihnen aus Syrien. Zudem hatten 227 000 Geflüchtete, ebenfalls vor allem aus Syrien, einen so genannten subsidiären Schutzstatus. Knapp 97 000 Geflüchtete, überwiegend aus Afghanistan, lebten Ende 2018 mit einem so genannten nationalen Abschiebungsschutz in Deutschland. Etwa 62 000 Personen verfügten Ende 2018 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge von Bleiberechts- oder Aufnahmeregelungen (§ 22, § 23 Absatz 1, § 104a, § 18a und § 25a und b AufenthG), knapp 54 000 wegen langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreise (§ 25 Absatz 5 AufenthG) und knapp 23 000 Personen wegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe (§ 25 Absatz 4 AufenthG). Etwa 8 000 Personen verfügten über einen Aufenthaltstitel aufgrund einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG. Die Zahl der (noch) nicht anerkannten, geduldeten und asylsuchenden Flüchtlinge war zunächst von knapp 650 000 Ende 1997 auf etwa 134 000 im Jahr 2011 gesunken und stieg dann bis Ende 2016 auf über 725 000 an. Bis Ende 2018 ist die Zahl der Geduldeten und Asylsuchenden wieder auf knapp 480 000 zurückgegangen. Die Angaben des Ausländerzentralregisters (AZR) zu ausreisepflichtigen Personen sind zum Teil fehlerhaft und überhöht, insbesondere im AZR geführte Ausreisepflichtige ohne Duldung könnten das Land längst wieder verlassen haben, viele angeblich Ausreisepflichtige sind tatsächlich gar nicht ausreisepflichtig (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725). 180 000 der Ende 2018 236 000 Ausreisepflichtigen verfügten nach Angaben des AZR über eine Duldung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8258), etwa wegen medizinischer Abschiebungshindernisse, wegen der Pflege von Angehörigen, wegen der Aufnahme einer Ausbildung, wegen fehlender Reisedokumente oder weil Abschiebungen aufgrund der Lage im Herkunftsland nicht möglich oder zumutbar sind. 40 Prozent der Duldungen wurden aus „sonstigen Gründen“ erteilt, das kann z. B. bei Asyl-Folgeanträgen der Fall sein oder wenn Kernfamilienangehörige nicht abgeschoben werden dürfen. Bei Ausreisepflichtigen ohne Duldung, Ende 2018 waren dies 51 525 Menschen, darunter knapp 25 000 abgelehnte Asylsuchende, geht auch die Bundesregierung davon aus, dass „eine nicht unerhebliche Zahl“ von ihnen „ohne Kenntnis der Ausländerbehörden aus Deutschland ausreist oder untertaucht“ (Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 22), ihre Zahl dürfte in der Realität mithin kleiner sein, als es die Angaben des AZR vermuten lassen. Beim Duldungsgrund „fehlende Reisedokumente“ wird nicht erfasst, ob den Betroffenen dieses Fehlen von Reisedokumenten vorgeworfen werden kann, häufig ist das Fehlen von Reisedokumenten auch nicht der ursächliche Grund, warum eine Abschiebung nicht vollzogen wird (sondern z. B. die bedrohliche Lage im Herkunftsland, etwa in Afghanistan). Bei Geduldeten aus den Westbalkan-Ländern fällt der Duldungsgrund „fehlene Reisedokumente“ kaum ins Gewicht, hier geht es eher um humanitäre, persönliche oder familiäre Duldungsgründe (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8258, Antwort zu Frage 18). Wie viele Ausreisepflichtige bzw. Geduldete gar nicht abgeschoben werden dürfen oder sollen, wird im AZR nicht erfasst. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Asylberechtigte lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese Asylberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer? 2. Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (vgl. § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG – und § 60 Absatz 1 Satz 1 AufenthG) lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer? 3. Wie viele Flüchtlinge mit einem subsidiären Schutzstatus nach § 25 Absatz 2 bzw. einem Abschiebungsschutz nach § 25 Absatz 3 AufenthG (internationaler bzw. nationaler subsidiärer Schutz, bitte differenzieren, auch bei den Unterfragen) lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten? b) Welches waren die 15 stärksten Herkunftsländer? c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer? 4. Bei wie vielen der in der Antwort zu den Fragen 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 30. Juni 2019 anhängig (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)? 5. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 6. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 7. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Teilgruppen a, b und c in Ziffer 1 von Absatz 1 des § 18a AufenthG differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 8. Wie viele jüdische Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion wurden bis zum 30. Juni 2019 infolge verschiedener politischer Anordnungen in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen (bitte nach Bundesländern differenzieren)? 9. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 10. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 11. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 oder 4 AufenthG (bitte differenzieren) erteilt wurde (bitte jeweils nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 12. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 13. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? 14. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 15. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a bzw. 4b (bitte differenzieren) AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 16. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 17. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Unterabsätzen bzw. Sätzen, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Duldung nach § 60a Absatz 2b AufenthG (bitte ebenfalls nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern, Absätzen und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 18. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, vier, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern, nach Alter – 0 bis 11, 12 bis 15, 16 bis 17, 18 bis 20, 21 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59, 60 bis 69 Jahre und älter als 70 Jahre – und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; bitte in gesonderten Tabellen eine Auflistung der genauen Duldungsgründe nach § 60a AufenthG, differenziert nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern, vornehmen), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 19. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 20. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Ankunftsnachweis (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), wie viele Ankunftsnachweise wurden bis heute insgesamt erteilt, wie lang war deren durchschnittliche und wie lang ist deren aktuelle durchschnittliche Gültigkeit? 21. Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der GFK anerkannte Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 22. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit (bitte nach Geschlecht, Alter, Bundesländern, Aufenthaltsstatus und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 23. Wie viele Personen lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 AufenthG (bitte nach Absätzen sowie nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 24. Wie viele Asylanerkennungen bzw. Anerkennungen eines internationalen bzw. subsidiären oder nationalen Schutzbedarfs (bitte differenzieren) wurden bis zum 30. Juni 2019 durch das BAMF bzw. – soweit vorliegend – durch Gerichte (bitte differenzieren) ausgesprochen (bitte auch nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 25. Wie viele (rechtskräftig) abgelehnte Asylsuchende lebten zum 30. Juni 2019 mit welchem Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Status, Bundesländern, Jahr der Asylentscheidung und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 26. Wie viele Personen waren zum 30. Juni 2019 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen, wie viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger waren hierunter, wie viele Ausreisepflichtige und wie viele abgelehnte Asylsuchende (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 27. Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 30. Juni 2019 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 28. Wie viele Personen hatten zum Stand 30. Juni 2019 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, den Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? 29. Wie viele Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG lebten zum 30. Juni 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern und gesondert nach den ausstellenden Mitgliedstaaten differenzieren), und wie viele von ihnen erhielten diesen Status erstmalig im Jahr 2019? 30. Wie viele ausländische Personen waren zum 30. Juni 2019 zur Festnahme (mit dem Ziel der Abschiebung) bzw. zur Aufenthaltsermittlung (bitte differenzieren) ausgeschrieben (bitte jeweils nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und insbesondere kenntlich machen, wie viele Ausschreibungen infolge einer Abschiebung bzw. eines Wiedereinreiseverbots nach Asylablehnung als „offensichtlich unbegründet“ bei Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat erfolgten), wie viele dieser Personen lebten zum 30. Juni 2019 noch in Deutschland, und bei wie vielen erfolgte die jeweilige Ausschreibung im Jahr 2019? 31. Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 AZRG: illegale Einreise bzw. Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 30. Juni 2019 im AZR erfasst, wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Geschlecht, Alter über 17 oder unter 18 Jahren, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? a) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR insgesamt bzw. im ersten Halbjahr 2019 nach § 54 Absatz 2 Nummer 7 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 30. Juni 2019 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Geschlecht und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)? b) Wie viele Personen wurden bis zum 30. Juni 2019 aufgegriffen, die über keinen Aufenthaltstitel verfügten bzw. deren Aufenthaltstitel bzw. Visum abgelaufen war, und wie viele von ihnen stellen einen Asylantrag (bitte differenzieren und jeweils auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Alter über 17 oder unter 18 Jahren und Geschlecht differenziert antworten)? 32. Wie viele Ausreisepflichtige lebten nach Angaben des AZR zum 30. Juni 2019 in Deutschland, wie viele von ihnen hatten eine Duldung, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende ohne Duldung, wie viele von ihnen befanden sich nach Angaben des AZR noch in einem Asylverfahren, hatten einen Schutzstatus erhalten oder waren Unionsangehörige ohne Entzug des Freizügigkeitsrechts (bitte zu allen Unterfragen jeweils nach Bundesländern und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)? 33. Welche weiteren Maßnahmen zur Bereinigung der Daten im AZR insbesondere zu ausreisepflichtigen Personen hat es im Verlauf des Jahres 2019 gegeben, und welche konkreten Veränderungen und Korrekturen des Zahlenmaterials in Bezug auf welche Personengruppen sind infolgedessen feststellbar (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12725, bitte im Einzelnen und so detailliert wie möglich auflisten), welche Tätigkeiten und Projekte hat insbesondere der Beauftragte für Datenqualität im Jahr 2019 mit welchen Erfolgen unternommen bzw. sind für die Zukunft geplant (bitte im Einzelnen auflisten), und welche Mittel (personell, finanziell) stehen ihm hierzu zur Verfügung (bitte darlegen)? 34. Welches Datenmaterial und welche neuen Erkenntnisse liegen infolge der Zweiten Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung vor, mit der unter anderem die Duldungsgründe differenzierter dargestellt werden sollten (bitte so ausführlich und differenziert wie möglich darstellen und konkrete Zahlenangaben insbesondere zu den unterschiedlichen Duldungsgründen machen), wie bewertet die Bundesregierung diese neuen Daten und Erkenntnisse, und welche weiteren Änderungen hält sie gegebenenfalls für erforderlich, etwa hinsichtlich des Katalogs von insgesamt 13 Duldungsgründen, der von einem Expertenkreis zur AZR-Datenqualität von Bund und Ländern im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Dezember 2017 entwickelt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur weiteren Verwendung zugeleitet wurde, und welche dieser 13 Duldungsgründe wurden aus welchen Gründen nicht bei Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung berücksichtigt? 35. Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der Vermerk im AZR, dass eine Duldung wegen fehlender Reisedokumente erteilt wurde, nicht den zwingenden Rückschluss zulässt, dass eine Abschiebung in diesen Fällen kausal an fehlenden Reisedokumenten scheitert, weil etwa Abschiebungen nach Afghanistan und Irak vor allem aufgrund der gefährlichen Lage in diesen Ländern entsprechend politisch vereinbarter Abschieberegelungen unterbleiben, und nicht, weil Reisedokumente fehlen würden, und weil Abschiebungen in zahlreiche Länder, etwa die Westbalkanländer, problemlos auch ohne Reisedokumente möglich sind, infolge entsprechender Abkommen und Vereinbarungen mit diesen Ländern (bitte ausführen), und inwieweit ist geplant, den Umstand, dass eine Abschiebung kausal an fehlenden Reisedokumenten scheitert, im AZR abzubilden (bitte ausführen)? 36. Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde inzwischen geprüft, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben Personen statistisch als freiwillig ausgereist erfasst werden können, bei denen im AZR „Fortzug nach unbekannt“ einzutragen ist, und was ist diesbezüglich seit der Antwort zu Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 19/8258 geschehen (bitte darlegen und begründen)? 37. Wie viele nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Ausreisepflichtige ohne Duldung lebten Ende 2018 in Deutschland, und wie hoch war dazu im Vergleich die Zahl der Ausreisepflichtigen ohne Duldung nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stand Ende 2018 (bitte jeweils auch nach den Bundesländern auflisten)? 38. Welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele der in Deutschland zum 30. Juni 2019 lebenden Geduldeten bzw. Asylsuchenden einer Erwerbstätigkeit nachgehen durften bzw. zu wie vielen dieser Personen jeweils ein Erwerbstätigkeitsverbot vorlag (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und zudem getrennt nach den Bundesländern auflisten)? Berlin, den 1. August 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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