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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nutzung von Fahrzeugen und Flugzeugen der Bundeswehr und Bundespolizei für private Anlässe

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

18.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1252320.08.2019

Nutzung von Fahr- und Flugzeugen der Bundeswehr und Bundespolizei für private Anlässe

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12523 19. Wahlperiode 20.08.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD Nutzung von Fahrzeugen und Flugzeugen der Bundeswehr und Bundespolizei für private Anlässe Medienberichten zufolge flog Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit ihrem Gatten Dr. Joachim Sauer in einem Hubschrauber der Bundespolizei von Bayreuth, wo sie die Festspiele besuchte, nach Innsbruck, wo sie ihren Urlaub verbringe (vgl. www.merkur.de/politik/merkel-im-urlaub-kanzlerin-geniesst- ihrensommerurlaub-in-begleitung-und-mit-rotwein-zr-12869038.html). Bereits im Jahr 2017 hatte die Bundeskanzlerin für Schlagzeilen gesorgt, als sie mit Helikoptern auch der Bundespolizei Wahlkampfeinsätze absolvierte (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-im-wahlkampf-reisen-mit- luftwaffe-helikopter-a-1164636.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Besteht seitens der Bundesregierung Kenntnis darüber, dass Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel für einen Flug in den Urlaub einen Helikopter der Bundespolizei nutzte? a) Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Nutzung eines Helikopters der Bundespolizei? b) Welche Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung durch diesen Flug der Bundeskanzlerin und ihres Gatten in den Urlaub? c) In welcher Höhe wurden die entstandenen Kosten durch die Bundeskanzlerin und/oder ihren Gatten nach Kenntnis der Bundesregierung ersetzt? d) Welche Gründe gibt es dafür? 2. Welche Personen jeweils welcher Parteien und Fraktionen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 in jeweils welchem Umfang Flugzeuge und Fahrzeuge der Bundeswehr und/oder Bundespolizei und/oder sonstiger Bundeseinrichtungen mit zumindest teilweiser privater Veranlassung (z. B. Wahlkampf, Urlaub etc.) (bitte einzeln und nach Jahresscheiben auflisten)? 3. Welche tatsächlichen Kosten entstanden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils bei der Nutzung der Flugzeuge und Fahrzeuge (s. Frage 2) (bitte einzeln und nach Jahresscheiben ab 2010 auflisten)? Woraus ergeben sich die tatsächlichen Kosten der Nutzung? 4. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten in Frage 3 durch die Nutzer von Fahrzeugen und Flugzeugen der Bundeswehr und Bundespolizei oder durch Dritte jeweils ersetzt (bitte einzeln und nach Jahresscheiben ab 2010 auflisten)? 5. Welche Rechtsgrundlagen führt die Bundesregierung für die Nutzung von Flugzeugen und Fahrzeugen in Frage 2 an? 6. Welcher Personenkreis ist nach Kenntnis der Bundesregierung berechtigt, die Fahrzeuge und Flugzeuge in Frage 2 in Anspruch zu nehmen, und wie erfolgt die Auswahl? 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der Nutzung von Helikoptern insbesondere für Urlaubsreisen angesichts der Debatte um die Klimaschädlichkeit von Flügen, und welche Alternativen wurden mit jeweils welchen Ergebnissen geprüft? Berlin, den 5. August 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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